BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/228 21. Wahlperiode 21.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und Dennis Gladiator (CDU) vom 13.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Gewalttätige Auseinandersetzungen in der Flüchtlingsunterkunft auf dem Schwarzenberg Bei gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppen in und um die Flüchtlingsunterkunft auf dem Schwarzenberg sind am 11. April 2015 mehrere Personen verletzt worden. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei sollen 40 Personen mit äußerster Brutalität an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen sein. Ein Großaufgebot der Polizei war nötig, um die Kontrahenten zu trennen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Am 11. April 2015 kam es gegen 12.30 Uhr in den umliegenden Straßenzügen der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) Schwarzenberg zwischen zwei größeren Personengruppierungen zu heftigen körperlichen Auseinandersetzungen, in deren Verlauf die Personen beider Gruppierungen mit Knüppeln, Besenstielen, Gartenharken , Hantelstangen, Eisenstangen et cetera bewaffnet aufeinander einschlugen. Hintergrund war nach ersten polizeilichen Feststellungen ein Streit um die Benutzung einer Waschmaschine am Vortag. Bei Eintreffen der Polizei entfernten sich circa 20 Personen, die zuvor ebenfalls an den Auseinandersetzungen beteiligt gewesen waren. Nachdem die verbliebenen Personen voneinander getrennt worden waren und sich die Lage beruhigt hatte, wurden die verletzten Personen versorgt und die Personalien der Beteiligten festgestellt. Bei den Personen handelt es sich um Bewohner dieser ZEA. Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Personen waren an den gewalttätigen Auseinandersetzungen in der beziehungsweise um die Flüchtlingsunterkunft auf dem Schwarzenberg beteiligt? Bitte mit Alter, Geschlecht, Nationalität und Herkunftsstaat angeben. Nach bisherigem Ermittlungsstand waren an der Auseinandersetzung insgesamt circa 60 Personen zweier Gruppierungen beteiligt. Polizeilich festgestellt wurden 23 männliche Personen aus Eritrea mit eritreischer Staatsangehörigkeit der einen Gruppierung, davon ‐ 18-jährig: 1 ‐ 19-jährig: 3 ‐ 20-jährig: 2 ‐ 21-jährig: 4 Drucksache 21/228 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ‐ 22-jährig: 2 ‐ 25-jährig: 4 ‐ 26-jährig: 2 ‐ 27-jährig: 1 ‐ 28-jährig: 1 ‐ 29-jährig: 1 ‐ 30-jährig: 1 ‐ 40-jährig: 1 und 13 männliche Personen aus dem Kosovo mit kosovarischer Staatsangehörigkeit sowie sieben männliche Personen aus Albanien mit albanischer Staatsangehörigkeit der anderen Gruppierung, davon: ‐ 18-jährig: 2 ‐ 19-jährig: 3 ‐ 20-jährig: 4 ‐ 21-jährig: 1 ‐ 22-jährig: 2 ‐ 23-jährig: 2 ‐ 24-jährig: 1 ‐ 25-jährig: 2 ‐ 27-jährig: 1 ‐ 28-jährig: 1 ‐ 30-jährig: 1. 2. Wie viele Personen wurden bei der gewalttätigen Auseinandersetzung in der beziehungsweise um die Flüchtlingsunterkunft auf dem Schwarzenberg verletzt? Bitte die jeweiligen Verletzungen (und, sofern bekannt, die Behandlungen) angeben. Nach bisherigem Ermittlungsstand wurden bei den Auseinandersetzungen insgesamt 15 Personen verletzt. Bei den Verletzungen handelt es sich um blutende Wunden an Kopf, Hals und Arm, Platzwunden, Fleischwunden, Schürfwunden, Unterarmfraktur, Prellungen Erkenntnisse zu den jeweiligen Behandlungen liegen derzeit nicht vor. 3. Wie viele Einsatzkräfte und welche Einsatzmittel a. der Polizei, 22 Funkstreifenwagen, zwei Züge der Direktion Einsatz und ein Polizeihubschrauber. b. der Bundespolizei, Ein Zug der Bundespolizei. c. der Feuerwehr, Fünf Rettungswagen, ein Hamburger Löschfahrzeug und ein B-Dienst mit Führungsunterstützung . d. anderer (zum Beispiel Sicherheitsdienste) Keine. waren an dem Einsatz beteiligt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/228 3 4. Aus welchen Gründen – nach dem aktuellen Sachstand der Polizei – ist es zu den gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen? 5. Wie war der zeitliche Ablauf der gewalttätigen Auseinandersetzungen? 6. Ist es bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen unter den Beteiligten zum Einsatz von Waffen gekommen? Wenn ja, von welchen Waffen und durch wen? Siehe Vorbemerkung. 7. Für wie viele Personen ist die Unterkunft am Schwarzenberg maximal ausgelegt? Wie hoch war am 11. April 2015 die Belegungszahl? Der Standort Schwarzenberg kann maximal mit 720 Personen belegt werden. Am Wochenende wird die Belegung der Unterkunft nicht erfasst. Am 10. April 2015 war der Standort mit 621 Personen belegt, am 13. April 2015 mit 580 Personen. 8. Vor dem Hintergrund der bekannten Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen Volksgruppen – wie war die prozentuale Zusammensetzung nach Nationalitäten am 11. April 2015 in der Flüchtlingsunterkunft auf dem Schwarzenberg? Herkunftsstaaten der Bewohner Anteil in % Afghanistan 10,72 Albanien 7,70 Armenien 0,33 Ägypten 0,16 Bosnien-Herzegowina 4,85 Eritrea 4,69 Ghana 0,33 Guinea 0,33 Irak 6,70 Iran 2,68 Kosovo 15,57 Mazedonien 1,67 Montenegro 0,83 Russische Föderation 1,84 Serbien 7,19 Somalia 2,68 Sonstige Asiatische 5,69 Staatenlos 0,67 Syrien 24,62 Türkei 0,33 ungeklärt 0,33 (Quelle: f & w, Stand 10. April 2015) 9. Welche Defizite des aktuellen Konzepts der Unterbringung in entsprechenden Unterkünften sind aus diesem Vorfall für den Senat, die zuständige Behörde, den Bezirk und/oder den Betreiber der Unterkunft sowie gegebenenfalls für einen privaten Sicherheitsdienst erkennbar geworden? 10. Welche Konsequenzen werden wann aus diesem Vorfall durch wen gezogen? a. Welche Konsequenzen wird es für das Unterkunftskonzept geben? b. Welche Konsequenzen wird es konkret für diese Unterkunft geben? Ist eine Verlegung der gewalttätigen Beteiligten in eine andere Unterkunft geplant und warum? Drucksache 21/228 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 c. Mit welchen Konsequenzen müssen die an den gewalttätigen Auseinandersetzungen Beteiligten rechnen? d. Wann werden die jeweiligen Konsequenzen umgesetzt? Das seit Jahren bewährte Belegungskonzept von f & w sieht grundsätzlich eine ausgewogene Belegungsstruktur sowohl für die Standorte der ZEA als auch der Folgeunterkünfte vor. Hierbei wird auf die Mischbelegung von Nationalitäten und von Familien und Alleinstehenden großen Wert gelegt. Ein Belegungsverhältnis von bis zu 40 Prozent Alleinstehenden und 60 Prozent von Menschen, die in Familien leben, erweist sich als sozialverträglich. Die Beteiligten der einen Gruppe wurden am 11. April 2015 in andere Unterkünfte verlegt. Die Beteiligten der anderen Gruppe wurden am 14. April 2015 ebenfalls auf andere Standorte verteilt. Darüber hinaus hat f & w mit kooperationsbereiten und am friedlichen Zusammenleben orientierten Vertretern der am Streit beteiligten Gruppen Gespräche über die Regeln in einer Gemeinschaftsunterkunft geführt; diese Gespräche werden fortgeführt. 11. Welche Vorkehrungen wird der Senat, die zuständige Behörde, der Bezirk und/oder der Betreiber der Unterkunft sowie gegebenenfalls ein privater Sicherheitsdienst unternehmen, um solche gewalttätigen Auseinandersetzungen künftig zu verhindern beziehungsweise zu unterbinden ? Der Sicherheitsdienst wurde zunächst um zwei Personen zusätzlich am Tag (unbefristet ) und zwei zusätzliche Personen in der Nacht (bis 19. April 2015) aufgestockt. Damit sind zehn Sicherheitskräfte tagsüber und acht nachts im Einsatz. Ferner wird f & w noch stärker darauf achten, dass das Konzept umgesetzt wird und dass größere Gruppen auf mehrere Standorte verteilt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. bis 10. d. 12. Mit welchen (zusätzlichen) Kosten rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde durch die Maßnahmen? Die zusätzlichen Kosten stehen derzeit noch nicht fest. 13. Wie wird zukünftig die Sicherheit der Wohnbevölkerung im direkten Umfeld gewährleistet? Das direkte Umfeld der Flüchtlingsunterkunft wird regelmäßig im Rahmen des Streifendienstes bestreift. Darüber hinaus sind die jeweiligen Beamten des Besonderen Fußstreifendienstes regelmäßig in der Unterkunft und im Umfeld präsent. Zusätzlich wird das Umfeld durch die Dienstgruppe „Operative Aufgaben“ des zuständigen Polizeikommissariats 46 bestreift. Je nach Anlass erfolgen weitere, an die Lage angepasste, Maßnahmen.