BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/23 21. Wahlperiode 10.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 03.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Bankraub am 26.02.15 in der Rosenstraße Am 26. Februar wurde die Volksbank in der Rosenstraße überfallen. Es wurden vom Täter 2.000 Euro erbeutet. Er floh mit einem Taxi und stellte sich zwei Tage später der Polizei in Vlotho. Während der Fahndung wurde im Innenstadtbereich der ÖPNV lahmgelegt. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) sowie der Deutschen Bahn AG (DB AG): 1.) Zu welcher Uhrzeit ereignete sich der Bankraub? Wann waren die ersten Einsatzkräfte vor Ort und wann begann die Fahndung nach dem Täter? Ein Angestellter der Bank meldete der Polizeieinsatzzentrale (PEZ) am 26. Februar 2015, um 16.39 Uhr, dass sich dort soeben ein Banküberfall ereignet habe. Um 16.40 Uhr informierte das zuständige Sicherheitsunternehmen die PEZ über die Auslösung einer Gefahren- und Überfallmeldeanlage für die betroffene Bank in der Rosenstraße 2. Der erste Funkstreifenwagen erreichte um 16.44 Uhr den Einsatzort. Fahndungsmaßnahmen wurden bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Überfalls durch die PEZ eingeleitet. 2.) Wann war bekannt, dass keine Personenschäden vorlagen und welche Summe gestohlen wurde? Die PEZ hat bei der Einsatzannahme über Notruf dokumentiert, dass bei der Tat keine Personen verletzt wurden. Die zuerst am Einsatzort eintreffenden Polizeikräfte haben dies überprüft und bestätigt. Die Höhe der erlangten Bargeldsumme wurde der Polizei erst im Rahmen der weiteren Ermittlungen mitgeteilt. 3.) Ab wann wurde für wie lange der Bahnverkehr (U- und S-Bahn sowie Regional- und Fernverkehr) gestoppt, waren auch Buslinien betroffen, wenn ja wann, wo und welche? Im Rahmen der Fahndung hat die Polizei das Anhalten der U- und S-Bahnen im Bereich der Stationen Mönckebergstraße, Rathaus, Jungfernstieg und Hauptbahnhof veranlasst. Die entsprechende Anordnung erteilte die PEZ den Leitstellen der Verkehrsbetriebe ab 16.43 Uhr. Die Fahndungsmaßnahmen und das damit verbundene Anhalten der Bahnen in diesem Bereich wurden sukzessive beendet. Nach den Angaben der HOCHBAHN war der U-Bahn-Verkehr in der Zeit von 16.44 Uhr bis 17.27 Uhr unterbrochen. Die DB AG teilte hierzu mit, dass die Sperrung für den Fern- und Nahverkehr inklusive der S-Bahn um 16.51 Uhr begann. Für den S-Bahn-Betrieb wurde die Sperrung um 17.33 Uhr aufgehoben, für den Fern- und Regionalverkehr um 17.43 Uhr. Der Busverkehr war nicht betroffen. Drucksache 21/23 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4.) Wurde der Pkw-Verkehr gestoppt, wenn ja, in welchem Zeitraum, wenn nein, warum nicht? Nein. Dazu bestand kein Anlass. 5.) Mit welcher Personenbeschreibung lief die Fahndung im Innenstadtbereich ? Die der Fahndung zugrunde liegende Beschreibung enthielt Angaben zu Geschlecht, Alter, Statur, Größe, Haarfarbe, Mundart und Bekleidung des Täters. 6.) Welche Anhaltspunkte lagen den Ermittlungsbehörden für eine Flucht mit dem ÖPNV beziehungsweise der Bahn vor, womit wurde die Stilllegung begründet? Nach den der Polizei zunächst vorliegenden Erkenntnissen war der Täter zu Fuß geflüchtet, die Nutzung von U- und S-Bahnen für die weitere Flucht war daher nicht unwahrscheinlich. 7.) Warum wurden die Fahrgäste nicht angemessen informiert, die Hochbahn sprach von einer technischen Störung während die S-Bahn einen Polizeieinsatz meldete? 8.) Was wurde unternommen, um während der ÖPNV-Sperrung eine Massenpanik auf den überfüllten Bahnsteigen zu verhindern und die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten? Insbesondere in Bezug auf Terrorwarnungen ist die Bevölkerung hochsensibilisiert. Die HOCHBAHN erklärte hierzu, dass sie bei Polizeieinsätzen aufgrund eines flüchtigen Täters grundsätzlich nur von „technischen Störungen“ spricht, sodass der Täter nicht gewarnt wird. Dies dient auch der Vermeidung von Kurzschlussreaktionen der Fahrgäste oder einer Massenpanik. Die DB AG wies darauf hin, dass die Fahrgäste des Fern- und Regionalverkehrs einschließlich der S-Bahn mittels Lautsprecherdurchsagen in den Bahnhöfen und in den Zügen angemessen informiert worden sind. Zusätzlich hat die Pressestelle der DB AG die Verkehrsstudios informiert. 9.) Nach welchen Kriterien entscheiden Ermittlungsbehörden generell, ob Straßen und/oder ÖPNV und der Schienenverkehr gesperrt werden und hält der Senat die Lahmlegung der gesamten Innenstadt in diesem konkreten Fall während des Berufsverkehrs für angemessen? Die Entscheidung über einsatztaktische Maßnahmen der Polizei obliegt dem jeweiligen Einsatzführer, der diese gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer Dienststellen trifft. Das polizeiliche Handeln orientiert sich dabei an den Gegebenheiten und Erfordernissen des konkreten Einzelfalls unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Informationen. Es umfasst auch die Abwägung von Rechtsgütern. Im Übrigen äußert sich der Senat nicht zu Fragen, die die Einsatztaktik der Polizei berühren.