BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/230 21. Wahlperiode 21.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ole Thorben Buschhüter (SPD) vom 13.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Verwahrlostes Grundstück Spitzbergenweg/Nordlandweg Seit dem Jahre 2008 verärgert der bauliche Zustand auf dem Grundstück der ehemaligen Ladenzeile im Spitzbergenweg 51 – 53/Nordlandweg 26 – 26 a in Meiendorf die anliegenden Grundeigentümer und Nachbarn. Viele Meiendorfer Bürgerinnen und Bürger empfinden die Zustände auf dem Grundstück, nicht zuletzt auch aufgrund seiner exponierten Lage, als nicht akzeptabel und sprechen nicht ganz zu Unrecht von einem „Schandfleck“ im Stadtteil. Das Grundstück ist regelmäßig Thema im Regionalausschuss Rahlstedt und in der Bezirksversammlung Wandsbek. Das Bezirksamt Wandsbek hat den Eigentümer bereits Ende 2008 aufgefordert , das Gebäude zu sichern, und Anfang 2009 angeordnet, es so zu sichern, dass es nicht von Unbefugten betreten werden kann. Im März 2009 wurde nach Anordnung durch das Bezirksamt die nicht mehr standfeste Fassade des ehemaligen Blumenladens abgebrochen. Die verbliebenen Gebäude auf dem Grundstück stellen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, so das Bezirksamt im Mai 2009. Derweil verkommt das Grundstück immer mehr. Bei einer Kontrolle im Mai 2013 konnte das Institut für Hygiene und Umwelt zwar keinen offensichtlichen Rattenbefall feststellen, es teilte jedoch mit, dass die vorhandenen Baumängel (unter anderem offene Rohranschlüsse und Abwasserschächte) Ratten einen guten Lebensraum bieten würden. Eine Prüfung, ob hier für das angeschlossene Wohnhaus Zwangsmaßnahmen nach dem Wohnraumschutzgesetz ergriffen werden können, war ebenfalls erfolglos. Aufgrund zwischenzeitlich gestohlener Kupferleitungen der Heizungsanlage und der Wasserversorgung ist das Wohnhaus unbewohnbar . Die Instandsetzungskosten würden nach Einschätzung des Bezirksamts weit über der zulässigen Grenze liegen. Ich frage den Senat: 1. Wie beurteilen die zuständigen Behörden gegenwärtig die Zustände auf dem Grundstück? Die Gebäude beziehungsweise das Grundstück sind unbewohnt und von mangelhaftem Zustand und Erscheinungsbild. Durch den vorhandenen Bauzaun wird ein unbefugtes Betreten des Grundstücks verhindert. 2. Inwieweit stehen die zuständigen Behörden weiterhin in Kontakt zum Eigentümer des Grundstücks und mit welcher Zielrichtung? Drucksache 21/230 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Maßnahmen haben die zuständigen Behörden eingeleitet und mit bislang welchem Erfolg? Derzeit läuft ein Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände, zum Beispiel durch eine Gebäudesanierung oder den Abbruch der Gebäude. Eine Terminvereinbarung im Dezember 2014 wurde seitens des Eigentümers nicht wahrgenommen. Auf eine Anhörung im Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände hat der Eigentümer bisher nicht reagiert. Mit Anordnung vom 2. Februar 2015 wurde der Eigentümer aufgefordert, die Gebäude so instand zu setzen, dass sie einer bauordnungsrechtlich ordnungsgemäßen Nutzung zugeführt werden können, und endgültig nicht mehr genutzte Anlagen zu beseitigen . Für die angeordneten Maßnahmen hat das Bezirksamt eine Frist bis zum 16. Mai 2015 gesetzt. Für den Fall, dass der Eigentümer der Anordnung nicht nachkommt , wurde ein Zwangsgeld festgesetzt. 4. Inwieweit ist absehbar, dass das Grundstück in absehbarer Zukunft einem ordnungsgemäßen Zweck (Abriss der Bestandsgebäude und Neubau) zugeführt werden kann? Inwieweit wurden beispielsweise Bauvoranfragen gestellt oder Baugenehmigungen erteilt? Gegen die Anordnung vom 2. Februar 2015 hat der Eigentümer Widerspruch eingelegt . Eine Begründung des Widerspruchs ist noch nicht eingegangen; insofern kann dem weiteren Verfahren nicht vorgegriffen werden. Derzeit liegen für das Grundstück keine Bauanträge oder Bauvoranfragen vor.