BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2300 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) vom 18.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Berichte der Schulinspektionen des Schuljahres 2014/2015 und Situation der Schulleitungen an Grundschulen Die Schulinspektion dient der Evaluierung und Sicherung der schulischen Qualität und verfolgt zudem das Ziel, externe Impulse für deren Entwicklung zu geben. Auf Antrag der FDP-Fraktion werden mittlerweile wesentliche Teile der Schulinspektion veröffentlicht. Diese Ergebnisse unterstützen die Wahrnehmung des Elternwahlrechts bei der Suche nach einer geeigneten Schule für ihr Kind. Im Schuljahr 2014/2015 wurde an 53 Schulen eine Schulinspektion durchgeführt (Drs. 21/1328, Anlage 7). Die Berichte von 45 Inspektionen sind online auf den Seiten der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) verfügbar. Acht Berichte jedoch sind nicht auffindbar. Da die Schulinspektion ein wichtiges Instrument der Transparenz und des Wettbewerbs darstellt, muss sichergestellt sein, dass alle Berichte in gleicher Weise der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Auffällig ist, dass einzelne Schulen eine Stellungnahme zum Bericht der Schulinspektion verfasst haben, die meisten jedoch nicht. In Übrigen werden nach wie vor keine Leistungen von Schülern miteinbezogen, wie beispielsweise Durchschnittsnoten bei Abschlussprüfungen oder Ergebnisse von Lernstandserhebungen. An einer Schule, der Schule Hasselbrook, wurden bei der Schulinspektion Mängel festgestellt, die offenbar mit einer 16 Monate andauernden Nicht- Besetzung in der Schulleitung zusammenhängen, ohne dass dieser Umstand in dem Bericht der Schulinspektion erwähnt wird. Dies wirft die grundsätzliche Frage nach der Personalausstattung der Schulleitungen an Grundschulen in Hamburg auf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Die Berichte der Schulinspektion des Schuljahres 2014/2015 in den berufsbildenden Schulen sind im Internet nicht auffindbar. Die entsprechenden Links auf den Seiten des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) führen zu Fehlermeldungen (http://www.hibb.hamburg.de/ index.php/folder/detail/537, via „Suche“ unter dem Stichwort „Schulinspektion “) und auf den Seiten der BSB finden sich nur die Berichte der Schulinspektionen in Grundschulen, Sonderschulen und weiterführenden Schulen (http://www.hamburg.de/schulen/inspektionsberichte). a. Laut Drs. 21/1328, Anlage 7, wurde die Schulinspektion in der Staatlichen Gewerbeschule für Stahl und Maschinenbau (G 1) in der KW 38 im Jahr 2014 durchgeführt. Wo ist der Bericht veröffentlicht? Drucksache 21/2300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Laut Drs. 21/1328, Anlage 7, wurde die Schulinspektion in der Staatlichen Gewerbeschule für Kraftfahrzeugtechnik (G 9) in der KW 48 im Jahr 2014 durchgeführt. Wo ist der Bericht veröffentlicht? c. Laut Drs. 21/1328, Anlage 7, wurde die Schulinspektion in der Staatlichen Gewerbeschule für Fertigungs- und Flugzeugtechnik (G 15) in der KW 8 im Jahr 2015 durchgeführt. Wo ist der Bericht veröffentlicht ? d. Laut Drs. 21/1328, Anlage 7, wurde die Schulinspektion in der Beruflichen Schule Am Lämmermarkt (H 02) in der KW 17 im Jahr 2015 durchgeführt. Wo ist der Bericht veröffentlicht? Die Berichte der Schulinspektion des Schuljahres 2014/2015 in den berufsbildenden Schulen sind im Internet auf der aktuellen Homepage des HIBB auffindbar unter dem Link http://www.hibb.hamburg.de/index.php/article/detail/102. Im Einzelnen ist der Schulinspektionsbericht der Staatlichen Gewerbeschule für Stahl und Maschinenbau (G 1) veröffentlicht unter http://www.hibb.hamburg.de/index.php/file/ download/2379, der Schulinspektionsbericht der Staatlichen Gewerbeschule für Kraftfahrzeugtechnik (G 9) veröffentlicht unter http://www.hibb.hamburg.de/index.php/file/ download/2442, der Schulinspektionsbericht der Staatlichen Gewerbeschule für Fertigungs- und Flugzeugtechnik (G 15) veröffentlicht unter http://www.hibb.hamburg.de/index.php/ file/download/2449 sowie der Schulinspektionsbericht der Beruflichen Schule Am Lämmermarkt (H 02) veröffentlicht unter http://www.hibb.hamburg.de/index.php/file/download/2533. 2. Die Berichte der Schulinspektion des Schuljahres 2014/2015 in den Grundschulen sind überwiegend im Internet verfügbar (http:// www.hamburg.de/inspektionsberichte/grundschulen/). Einige Berichte fehlen allerdings. a. Laut Drs. 21/1328, Anlage 7, wurde die Schulinspektion in der Schule Friedrich-Frank-Bogen in der KW 41 im Jahr 2014 durchgeführt. Wo ist der Bericht veröffentlicht? b. Laut Drs. 21/1328, Anlage 7, wurde die Schulinspektion in der Schule Alsterdorfer Straße in den KW 26 und 27 im Jahr 2015 durchgeführt . Wo ist der Bericht veröffentlicht? c. Laut Drs. 21/1328, Anlage 7, wurde die Schulinspektion in der Schule Lehmkuhlenweg in der KW 27 im Jahr 2015 durchgeführt. Wo ist der Bericht veröffentlicht? d. Laut Drs. 21/1328, Anlage 7, wurde die Schulinspektion in der Schule Burgunderweg in der KW 27 im Jahr 2015 durchgeführt. Wo ist der Bericht veröffentlicht? Der Schulinspektionsbericht für die Schule Friedrich-Frank-Bogen findet sich unter www.hamburg.de/contentblob/4428948/data/friedrich-frank.pdf. Bei den weiteren drei genannten Schulen ist der reguläre Geschäftsprozess für die Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen. 3. Die Schulinspektion analysiert bislang nicht die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler, etwa durch die Auswertung der Ergebnisse von Vergleichsarbeiten oder die Aufnahme von Durchschnittsnoten der Abschlussprüfungen. Welche Überlegungen verfolgt die zuständige Behörde, um dies zu ändern? Die Schulinspektion fokussiert auf schulische Qualitätsaspekte, die originär der Schule zuzuschreiben sind. Leistungsergebnisse werden in einem hohen Maße von den Ausgangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler determiniert. Um den Anteil des Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2300 3 Lernerfolgs, der auf die Arbeit der Schule zurückzuführen ist, bestimmen zu können, bedarf es vor allem verlässlicher individueller Längsschnittdaten, die einen Lernzuwachs der Schülerinnen und Schüler über mehrere Jahre beschreiben und eine statistische Bereinigung um Ausgangsvoraussetzungen erlauben. Solche Daten sind derzeit nicht verfügbar. 4. An welchen Schulen werden nach aktueller Planung im laufenden Schuljahr 2015/2016 zu welchen Terminen Schulinspektionen durchgeführt? Siehe Anlage 1. Im Übrigen sind die Planungen für das weitere Schuljahr noch nicht abgeschlossen (siehe Drs. 21/1328). 5. Einige wenige Schulen haben Stellungnahmen zu dem Bericht der Schulinspektion verfasst, die zusammen mit dem jeweiligen Bericht auf den Internetseiten der BSB veröffentlicht werden. a. Aus welchen Gründen haben die jeweiligen Schulen eine Stellungnahme verfasst? b. Aus welchen Gründen hat dies die überwiegende Mehrzahl der Schulen nicht getan? c. Werden die Schulen auf die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu verfassen , hingewiesen? Wenn ja: in welcher Form? Wenn nein: warum nicht? d. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit der Schulen, eine Stellungnahme zu verfassen? e. Wie wird von der zuständigen Behörde mit derartigen Stellungnahmen umgegangen? Die Entscheidung, eine Stellungnahme zu verfassen, liegt im Ermessen der jeweiligen Schulleitung. Über die einzelnen Gründe, die zu der einen oder der anderen Entscheidung geführt haben, liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. Die Schulen werden im Rahmen des Vorgesprächs und des Rückmeldegesprächs sowie schriftlich über die Möglichkeit einer Stellungnahme aufgeklärt. Das entsprechende Formular findet sich unter http://www.schulinspektion.hamburg.de/ veroeffentlichung_inspektionsergebnisse. Mit dieser Stellungnahme wird den Schulen die Möglichkeit gegeben, eine eigene Sicht auf die Inspektionsergebnisse zu formulieren oder diese zu kommentieren, um gegebenenfalls auch abweichende Positionen zu dokumentieren. Im Rahmen der sich an die Schulinspektion anschließenden Beratungsprozesse mit der Schulaufsicht werden solche Positionen aufgegriffen. 6. Der Bericht der Schulinspektion der Schule Hasselbrook benennt als wesentliche Mängel Defizite in der Ausübung von Aufgaben der Schulleitung . Die Stellungnahme der Schule vom 2. März 2015 zu diesem Bericht teilt hierzu mit, dass die Schule 16 Monate lang ohne stellvertretende Schulleitung auskommen musste. Die von der Schulinspektion bemängelten Punkte seien demnach hierauf zurückzuführen, dass die Schulleitung nicht voll funktionsfähig gewesen sei. Es ist nicht zutreffend, dass im Schulinspektionsbericht wesentliche Mängel beziehungsweise Defizite in der Ausübung von Aufgaben der Schulleitung benannt werden. In drei von fünf Qualitätsbereichen zum Steuerungshandeln wird die Schule als „eher stark“ bewertet. a. Ist die Aussage in der Stellungnahme zutreffend, dass die Stelle des stellvertretenden Schulleiters 16 Monate lang nicht besetzt gewesen war? Von wann bis wann genau war die betreffende Stelle nicht besetzt? b. Aus welchem Grund war die Stelle derart lange unbesetzt? Drucksache 21/2300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Stelle der stellvertretenden Schulleitung war besetzt, allerdings befand sich die Stelleninhaberin vom 1. September 2013 bis 20. Dezember 2014 in Mutterschutz und Elternzeit. In dieser Zeit wurden die Aufgaben der stellvertretenden Schulleitung von der Schulleiterin und Teilen des Kollegiums kommissarisch wahrgenommen. c. Aus welchem Grund hat dieser Umstand keinen Eingang in die Auswertung der Schulinspektion gefunden? Die Schulinspektion bewertet auf der Grundlage des Orientierungsrahmens Schulqualität , wie die Schule ihren Gestaltungsspielraum für eine gelingende schulische Qualitätsentwicklung ausschöpft. Dabei konzentriert sie sich auf solche Faktoren, die die Schule selbst beeinflussen kann. 7. An welchen Grundschulen sind derzeit Schulleitungsstellen (Schulleitung und Stellvertreter) nicht besetzt? Seit wann sind die Stellen jeweils unbesetzt und zu wann plant die zuständige Behörde jeweils die Neubesetzung ? Bitte nach einzelnen Schulen angeben und den jeweiligen KESS-Index der Schule angeben. Siehe Anlage 2. Im Übrigen siehe Drs. 20/9163. 8. Wie stellt sich die Situation der nicht besetzten Schulleitungen (Schulleitung und Stellvertreter) an Grundschulen in den letzten Jahren da? Bitte für den Zeitraum 2010 bis heute die Vakanzen von Schulleitungen und Stellvertretern angeben, jeweils mit Datum des Beginns und des Endes der Vakanz, aufgeschlüsselt nach einzelnen Schulen und den jeweiligen KESS-Index angeben. Die Daten werden in der erfragten Form nicht zentral erfasst, siehe Drs. 20/9163. Im Übrigen siehe Drs. 20/354 und Drs. 20/3713 für das Schuljahr 2010/2011, Drs. 20/3901 für das Schuljahr 2011/2012, Drs. 20/9163 für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 sowie Antwort zu 7. 9. Wie reagiert die zuständige Behörde, wenn eine Stelle in einer Schulleitung (Schulleitung und Stellvertreter) an einer Grundschule über einen längeren Zeitraum hinweg nicht besetzt werden kann? Die zu besetzenden Stellen werden umgehend ein weiteres Mal ausgeschrieben. Während dieser Zeit können die Aufgaben der stellvertretenden Schulleitung und/oder der Schulleitung kommissarisch auf Mitglieder des Kollegiums übertragen werden. Parallel dazu führt die zuständige Schulaufsicht Gespräche mit aus ihrer Sicht geeigneten Lehrkräften, die sich auf Beförderungsstellen oder in der erweiterten Schulleitung bewährt haben. 10. Wie sind Schulleitungen an Grundschulen in Hamburg personell ausgestattet ? a. Welche Besoldungsstufe erhalten Schulleitungen an Grundschulen und deren Stellvertreter sowie weitere Inhaber von Funktionsstellen ? Die Tabelle zeigt die ab dem 1. März 2015 geltenden Besoldungen der Schulleitungen , stellvertretenden Schulleitungen, Abteilungsleitungen, Koordinatorinnen und Koordinatoren an allgemeinbildenden Schulen gemäß Hamburgischem Besoldungsgesetz . Leitungen Vertretungen Abteilungsleitungen Amtsbezeich - nung BesGr. / Zulage Amtsbezeichnung BesGr. / Zulage Amtsbezeichnung BesGr. / Zulage 1. eigenständige Grundschulen bis zu 229 Schüler *) Rektor/in A 13 + Zulage (187,01€) Konrektor /in A 13 mehr als 229 bis zu 359 Schüler *) Rektor/in A 14 Konrektor /in A 13 + Zulage Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2300 5 Leitungen Vertretungen Abteilungsleitungen Amtsbezeich - nung BesGr. / Zulage Amtsbezeichnung BesGr. / Zulage Amtsbezeichnung BesGr. / Zulage (187,01€) mehr als 359 bis zu 539 Schüler *) Rektor/in A 14 + 187,01€ Konrektor /in A 14 Studienrat/- rätin A 13 + (Zulage ) 187,01€ mehr als 539 Schüler *) Rektor/in A 15 Konrektor /in A14 + (Zulage ) 187,01€ Oberstudienrat /-rätin A 14 *) Maßgeblich ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie gegebenenfalls vorhandener Vorschulklassen. Schüler der Klassen 5 und 6 können nur hinzugerechnet werden, wenn es sich durch einen schriftlichen Genehmigungsbescheid ausdrücklich anerkannten Schulversuch handelt. Voraussetzung ist, dass im Genehmigungsbescheid eine entsprechende Ausweisung als Schulversuch mit einer sechsjährigen Grundschule vorgenommen wird. 2. Grundschulen an Stadtteilschulen bis zu 229 Schüler *) Studienrat /-rätin A 13 + Zulage (187,01€) mehr als 229 bis 359 Schüler *) Oberstudienrat /- rätin A 14 mehr als 359 bis 539 Schüler *) Oberstudienrat /- rätin A 14+Zulag e (187,01€) mehr als 539 Schüler *) Studiendirektor /in A 15 *) Maßgeblich ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie gegebenenfalls vorhandener Vorschulklassen b. Wie viele Stellen (Schulleiter, Stellvertreter, Funktionsstellen und so weiter) sind für die Schulleitung an Grundschulen vorgesehen? Gibt es Differenzierungen nach Größe der Schule oder Ähnlichem? Wenn ja: bitte konkret ausführen. Wenn nein: aus welchem Grund? Jede Grundschule verfügt über eine Schulleitungsstelle, eine Stelle stellvertretende Schulleitung und eine schülerzahlabhängige Anzahl von Abteilungsleitungen: Bei mehr als 540 Schülerinnen und Schülern stehen einer Grundschule zwei Abteilungsleitungsstellen zur Verfügung, zwischen 360 und 539 Schülerinnen und Schülern eine Abteilungsleitungsstelle und bei weniger als 360 Schülerinnen und Schülern steht keine zusätzliche Abteilungsleitungsstelle zur Verfügung. c. In welchem Umfang sind Sekretärsstellen an Grundschulen vorgesehen ? Gibt es Differenzierungen nach Größe der Schule oder Ähnlichem ? Wenn ja: bitte konkret ausführen. Wenn nein: aus welchem Grund? Die Berechnung der Stellen für die Schulbüros aller staatlichen allgemeinbildenden Schulen erfolgt nach gleicher Methode und richtet sich nach der mit dem Sozialindex der Schule gewichteten Klassenanzahl und der Anzahl der Ganztagsschülerinnen und -schüler sowie nach der Anzahl der Förderberechtigten des Bildungs- und Teilhabepaketes und der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS). Siehe auch Drs. 20/6989, Drs. 19/6067 und Drs. 19/1134. Drucksache 21/2300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 d. In welchem Umfang sind Schulverwaltungsassistenten an Grundschulen vorgesehen? Gibt es Differenzierungen nach Größe der Schule oder Ähnlichem? Wenn ja: bitte konkret ausführen. Wenn nein: aus welchem Grund? Weitere Verwaltungsstellen über die in der Antwort zu 10. c. genannten hinaus sind nicht vorgesehen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2300 7 Anlage 1 Schulen, die im Schuljahr 2015/16 inspiziert worden sind bzw. werden Schule Schulform Inspektion in KW 2015 Charlotte-Paulsen-Gymnasium Gym 37 Gymnasium Osterbek Gym 37 Schule Speckenreye G 37 Helmut-Schmidt-Gymnasium Gym 37 Gymnasium Eppendorf Gym 38 Immanuel-Kant-Gymnasium Gym 38 Sts Eppendorf Sts 41 Sts Am Heidberg Sts 41 Staatliche Handelssschule Holstenwall (H 14) (BS 20) BS 41 Nelson-Mandela-Schule Sts 41 Gymnasium Oldenfelde Gym 42 Schule am See Sts 42 Westerschule Finkenwerder G 47 Schule Nettelnburg G 47 Staatl. Handelsschule Berliner Tor (H 18) (BS 05) BS 47 Schule Oppelner Straße G 47 Schule Duvenstedter Markt G 48 Schule Grumbrechtstraße G 48 Fridtjof-Nansen-Schule G 48 Schule Rungwisch G 50 Schule Brockdorffstraße G 50 Grundschule Horn G 50 Schule Marschweg G 51 Schule Rothestraße G 51 2016 Gymnasium Allermöhe Gym 3 Friedrich-Ebert-Gymnasium Gym 3 Schule Sterntalerstraße G 3 Grundschule Lohkampstraße G 3 Staatliche Berufsschule Eidelstedt (BS 24) [ehem: Berufl. S. Recycling- u. Umwelttechnik (G 12)] BS 3 Schule An der Seebek G 4 Adolf-Diesterweg-Schule G 4 Schule Marmstorf G 4 Quelle: IfBQ Drucksache 21/2300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 2 Dauer der Vakanz von Schulleitungsstellen im Schuljahr 2015/16 Sozialindex Schulname Schulleitung stellvertretende Schulleitung 2 Adolph-Diesterweg-Schule 3 Monate 3 Aueschule Finkenwerder 4 Monate 6 Elbkinder Grundschule 4 Monate 1 Ganztagsschule Fährstraße 4 Monate 3 Grundschule Am Kiefernberg 4 Monate 3 Grundschule Franzosenkoppel 4 Monate 5 Grundschule Groß Flottbek 4 Monate 3 Grundschule Luruper Hauptstraße 4 Monate 3 Schule Am Eichtalpark 4 Monate 3 Schule Cranz 4 Monate 5 Schule Humboldtstraße 4 Monate 3 Schule Kamminer Straße 4 Monate 1 Schule Kerschensteinerstraße 4 Monate 4 Schule Krohnstieg 4 Monate 5 Schule Neuland 1 Monat 4 Monate 1 Schule Oppelner Straße 4 Monate 4 Schule Rönneburg 4 Monate 5 Schule Rothestraße 4 Monate 2 Schule Speckenreye 4 Monate 2 Schule Brehmweg 4 Monate 5 Schule Hinter der Lieth 4 Monate 3 Schule Molkenbuhrstraße 4 Monate 5 Schule Döhrnstraße 4 Monate 5 Schule Rönnkamp 4 Monate 5 Schule Sethweg 4 Monate Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde, Stand 20.11.2015