BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2301 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 18.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Umsetzung der Maßnahmen und Evaluation des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (GPR) des Hamburger Senats Das erste Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR) des Hamburgischen Senats aus dem Jahr 2013 umfasst 162 Maßnahmen, die in den Fachbehörden und Senatsämtern der Freien und Hansestadt Hamburg im Zeitraum von 2013 bis 2015 umgesetzt werden sollen um eine Basis für die Gleichstellungspolitik Hamburgs zu schaffen. Im GPR sind den verschiedenen politischen Zielen konkrete Maßnahmen zugeordnet worden. Angaben zum Stand der Umsetzung einer Reihe von einzelnen Maßnahmen aus der vorherigen Wahlperiode (siehe Drs. 20/9431, 20/10388, 20/11337, 20/11339, 20/12774, 20/13467) sind nicht mehr aktuell. Ebenso steht die Evaluation des gesamten Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms noch aus. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist jeweils der aktuelle Stand der folgenden Maßnahmen? Bitte Ergebnisse, Zwischenergebnisse und daraus folgende Maßnahmen und/ oder Entscheidungen aufführen. Sollte es noch keine Ergebnisse geben, warum nicht? Bei den Maßnahmen, die bereits in der vorherigen Legislaturperiode abgefragt wurden, wie hat sich der Stand in dem Zeitraum von Anfrage in WP 20 zu heute verändert? Diese Maßnahmen werden mit „Letzter Stand“ kennzeichnet“. a. Maßnahme 2 Erarbeitung eines Richtungspapiers „Vielfalt der sexuellen Orientierungen und Variabilität geschlechtlicher Identitäten“ Zeitliche Vorgabe: 1. Quartal 2014 Letzter Stand: Planung eines Fachtages In der letzten Legislaturperiode wurde gemeinsam mit den Fachbehörden und Senatsämtern sowie unter Einbindung der Interessenvertretungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) der Entwurf eines „Richtungspapiers zu Fragestellungen gleichgeschlechtlicher Lebensweisen und geschlechtlicher Identitäten“ entwickelt. Der Fachtag dazu hat im Sommer 2014 stattgefunden. Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode wurde ein „Aktionsplan sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ vereinbart. Die Vorarbeiten dazu haben begonnen. b. Maßnahme 5 Drucksache 21/2301 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Entwicklung und Durchführung eines Seminar-/beziehungsweise Workshop-Angebots für RISE-Akteurinnen und -Akteure Zeitliche Vorgabe: 3. Quartal 2013 Letzter Stand: Verzögerung der Planung Wurden bereits irgendwelche Angebote durchgeführt? Wenn ja, welche? (Bitte einzeln aufzählen.) Wenn nein, warum nicht? Am 24. Januar 2014 wurde ein Workshop zum Thema „Gender Mainstreaming in der Integrierten Stadtteilentwicklung“ für Akteurinnen und Akteure des Rahmenprogramms durchgeführt. Dieser wurde von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) konzipiert und durchgeführt, Veranstaltungsort war das Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) Hamburg. Die Dokumentation des Workshops ist als PDF-Dokument auf der RISE-Internetseite unter http://www.hamburg.de/contentblob/4545418/data/ dokumentation-workshop-gender-mainstreaming-in-der-integriertenstadtteilentwicklung .pdf zu finden. c. Maßnahme 8 Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unter Einbeziehung der gleichstellungspolitischen Leitlinien, Ziele und Maßnahmen dieses Rahmenprogramms Zeitliche Vorgabe: entsprechend der Zeitplanung des Landesaktionsplanes Letzter Stand: beabsichtigte Fortschreibung ab Ende 2014 Im „Hamburger Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (LAP) sind derzeit circa 180 Maßnahmen mit ihrem jeweiligen Umsetzungsstand beschrieben. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist ein laufender Prozess. Dementsprechend wird auch der Landesaktionsplan in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Zudem werden im LAP fortlaufend weitere Handlungsfelder aufgenommen. Dem bürgerschaftlichen Ersuchen vom 23. Oktober 2013 (Drs. 20/9570; Nummer 1. i.) entsprechend wird der Landesaktionsplan um die Bereiche Kultur und Sport erweitert werden sowie den Zugang zu Dienstleistungen des Tourismus berücksichtigen. Über den Umsetzungsstand der im LAP stehenden Maßnahmen berichten die jeweils zuständigen Ressorts. Um hier die Koordinierung effizienter zu gestalten, wird angestrebt , in den einzelnen Behörden sogenannte focal points als Ansprechpersonen zu etablieren. So wird die Zuständigkeit für die einzelnen Ressorts gebündelt. Die Federführung für die Umsetzung auf Landesebene bleibt bei der Behörde für Arbeit, Soziales , Familie und Integration (BASFI) bestehen. Darüber hinaus soll das Berichtsformat des LAP überarbeitet werden. Hier soll insbesondere die Darstellung des Beteiligungsverfahrens mit Organisationen behinderter Menschen in den Blick genommen werden. d. Maßnahme 14 Ausgestaltung der Berücksichtigung gleichstellungspolitischer Belange im Senatsvorlageverfahren Zeitliche Vorgabe: 3. Quartal 2013 Letzter Stand: Leitlinie des Staatsrätekollegiums erarbeitet Die Maßnahme ist abgeschlossen. Auf Grundlage der in der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 20/9431 dargestellten Ergänzungen des Vorblatts und der erwähnten Leitlinien ist die gleichstellungspolitische Folgenabschätzung zur Praxis des Senatsvorlageverfahrens geworden. e. Maßnahme 23 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2301 3 Initiative zur Auslotung gemeinsamer gleichstellungspolitischer Handlungsräume in der Metropolregion Hamburg Zeitliche Vorgabe: 3. Quartal Letzter Stand: Vorgestellt am 27 September 2013 – wird weiterverfolgt Im Rahmen der Zusammenarbeit innerhalb der Metropolregion Hamburg unterrichtet Hamburg regelhaft über Vorhaben, die für seine Nachbarn von Interesse sein könnten . So ist auch das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm im Lenkungsausschuss der Metropolregion im Sinne einer Anregung vorgestellt worden. f. Maßnahme 27 Evaluation der Maßnahmen 25 und 26 und Prüfung, ob und inwieweit gleichstellungsbezogene Maßnahmen im Haushaltswesen vertieft oder erweitert werden sollen Zeitliche Vorgabe: 1. Quartal 2015 Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Vorlage des Haushaltsplan-Entwurfs 2015/2016 dargelegt (Drs. 20/13000, Finanzbericht 2015/2016, Seiten 9 und 242 fortfolgende ),dass unter Auswertung der bürgerschaftlichen Expertinnen- und Expertenanhörung vom 2. August 2013 eine Handreichung zur systematischen Entwicklung von relevanten Gender-Informationen in den Einzelplänen erarbeitet wurde. Auf dieser Grundlage haben die Behörden und Senatsämter Vorschläge für Aufgabenbereiche und Produktgruppen aus ihrem Haushaltsbereich benannt, die für eine gleichstellungspolitische Ausrichtung geeignet sein könnten. g. Maßnahme 28 Entwurf einer Gleichstellungsförderungsregelung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen Zeitliche Vorgabe: 3./4. Quartal 2013 Letzter Stand: Gespräche werden ausgewertet Ein erster Entwurf einer Richtlinie zur Förderung der Gleichstellung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge liegt vor. Der Europäische Gesetzgeber hat zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgelegt. Diese Richtlinien sind bis 2016 in deutsches Recht umzusetzen. Vor diesem Hintergrund ruht die Maßnahme derzeit. h. Maßnahme 29 Prüfung und gegebenenfalls Initiierung notwendiger gesetzlicher/ rechtlicher Änderungen Zeitliche Vorgabe: 2013 Als Ergebnis der Prüfung von rechtlichen Änderungen im Zuwendungswesen ist in der Anlage 5 zu den Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO „Grundsätze für Förderrichtlinien “ unter der Überschrift „Förderziele, Zuwendungszweck“ folgende Ergänzung vorgenommen worden: „In diesem Zusammenhang sollen im gesetzlichen Rahmen die zu fördernden Maßnahmen mit empfangendenbezogenen Bewilligungsvoraussetzungen oder empfangenden- oder maßnahmenbezogenen Nebenbestimmungen verknüpft werden, die der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter dienen.“ i. Maßnahme 30 Erarbeitung von Vorschlägen zur organisatorischen/informationstechnischen Umsetzung einschließlich Anpassungen im Datenbankverfahren INEZ Zeitliche Vorgabe: 2013 Das Datenbankverfahren INEZ ist in der Lage, beliebige Kennzahlen zu erfassen und für Analysen zusammenzustellen. Die Formulierung konkreter spezifischer oder globa- Drucksache 21/2301 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 ler Kennzahlen ist jeweils Aufgabe der bewilligenden Behörde. Beim Entwurf entsprechender Kennzahlen, ihrer Abbildung im Fachverfahren INEZ sowie der Auswertung ist die Fachliche Leitstelle INEZ den Behörden bei Bedarf behilflich. Im Übrigen hat sich der Senat damit bisher nicht beschäftigt. j. Maßnahme 31 Prüfung bestehender und künftig zu erlassener Förderrichtlinien in Hinblick ihres Beitrags zur Förderung gleichstellungspolitischer Ziele – gegebenenfalls entsprechende Anpassung Zeitliche Vorgabe: 2013/1. Quartal 2014. Letzter Stand: Prüfung von Bestand der Förderrichtlinien Die Prüfung der bestehenden und zu erlassenden Förderrichtlinien im Hinblick auf ihren Beitrag zur Förderung gleichstellungspolitischer Ziele ist ein laufender Prozess in der jeweils fachlich zuständigen Behörde. So hat die Prüfung bestehender und künftig zu erlassender Förderrichtlinien im Bereich der Innovationsförderung im Hinblick ihres Beitrags zur Förderung gleichstellungspolitischer Ziele folgendes ergeben: • Bei der Formulierung der Förderrichtlinie zum Programm für innovative Unternehmensgründungen (InnoRampUp) wurde auf gleichstellungspolitische Aspekte geachtet. Durch den hohen Grad an Flexibilität der Förderrichtlinie ermöglicht das auch die Berücksichtigung eines etwaigen unterschiedlichen Gründungsverhaltens von Männer und Frauen bei der Vergabe von Fördermitteln. • Die Auswahlkriterien bei den bestehenden Förderrichtlinien „Hamburger FuE- Förderrichtlinie“ Profi (Programm für Innovation) und Innovationsstarter Fonds Hamburg sind nicht genderrelevant. Im Rahmen der finanziellen Wirtschaftsförderung wird regelhaft erörtert, ob es Ansätze für spezifische Frauenbelange gibt. Bisher konnten keine unterschiedlichen Sachverhalte bei Finanzierungen erkannt werden. Die bestehenden und künftigen Hamburger Förderrichtlinien im Bereich der Agrarförderung berücksichtigen in ausgewogener Weise gleichstellungspolitische Zielsetzungen und geschlechterspezifische Besonderheiten. Für den Bereich der Gesundheitswirtschaft sind gleichstellungspolitische Ziele im Förderprogramm der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) verankert worden. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 1. h. Es ist vorgesehen, den Erfolg der Maßnahme und die Frage, inwieweit die Maßnahme weitergeführt wird, im Rahmen der Fortschreibung des GPR zu prüfen. k. Maßnahme 32 Verankerung der Gleichstellung im Operationellen Programm zum ESF Zeitliche Vorgabe: entsprechend dem Zeitplan des ESF Letzter Stand: Hamburger Programm zum ESF im Mai 2014 offiziell eingereicht worden Das Operationelle Programm der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 – 2020 (OP) wurde im Mai 2014 der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Der Genehmigungsbeschluss der Europäischen Kommission datiert vom 26.10.2014. Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm ist explizit im Operationellen Programm selbst als auch im Fachpolitischen Bezugsrahmen zur Umsetzung des ESF in der Förderperiode 2014 – 2020 (Anhang II zum OP) verankert. Mit der Auswahl der Investitionspriorität A4 „Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit;“ bekennt sich Hamburg gemäß Artikel 7 VO (EG) 1304/2013 zur Doppelstrategie bei der Verfolgung des Querschnittsziels Gleichstel- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2301 5 lung. Dieses Ziel findet daher nicht nur grundsätzliche Berücksichtigung in allen Maßnahmen sondern wird auch mit besonderen Maßnahmen in dieser Investitionspriorität verfolgt. Hierfür sind insgesamt 5 Prozent der ESF-Mittel des OP 2014 – 2020 reserviert . l. Maßnahme 34 Berücksichtigung der geschlechterbewussten Pädagogik als Bestandteil einer inklusiven Bildung in den weiteren Planungen zur externen Qualitätssicherung und -entwicklung von Kindertageseinrichtungen Zeitliche Vorgabe: 4. Quartal 2013 Letzter Stand: Abstimmung für ein Feinkonzept wird noch vorgenommen Die Planungen der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde zur Einführung einer Kita-Inspektion und zur externen Qualitätssicherung und -entwicklung der pädagogischen Arbeit von Kindertageseinrichtungen sind noch nicht abgeschlossen. m. Maßnahme 55 Prüfung, wie sich die Beratungs- und Betreuungsleistungen in die geplante Jugendberufsagentur integrieren lassen Zeitliche Vorgabe: 3. Quartal 2013 Letzter Stand: Weitere Förderung für den Zeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2016 In der Jugendberufsagentur wird grundsätzlich bezogen auf die persönliche Situation des Ratsuchenden beraten. Fester Bestandteil der Beratung ist und bleibt, an Teilzeitausbildung Interessierte über Angebote hierzu in Studium, Ausbildung und Weiterbildung zu informieren, und sie gegebenenfalls weiterzuvermitteln. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. g. n. Maßnahme 58 Prüfung von Maßnahmen zur Erleichterung und Förderung der Vereinbarkeit von Pflegetätigkeit und Studium (zum Beispiel Sonderurlaub für Pflegetätigkeit) Zeitliche Vorgabe: 3. Quartal 2013 Letzter Stand: Kontinuierliche Maßnahmensetzung für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflegearbeit und Studium werden kontinuierlich weiterentwickelt (siehe Drs. 20/9431). o. Maßnahme 61 Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildungen zur Personalauswahl in Hinblick auf eine systematische Thematisierung geschlechterspezifischer Mechanismen Zeitliche Vorgabe: 2. Quartal 2014 Letzter Stand: Realisierung ist ab 2015 vorgesehen Im Jahr 2015 sind mehr als 20 Fortbildungen zur Umsetzung des novellierten HmbGleiG geplant und haben zu einem Großteil bereits stattgefunden. Die Veranstaltungen wurden bedarfsgerecht für unterschiedliche Zielgruppen (zum Beispiel für neu benannte Gleichstellungsbeauftragte, für Personalratsmitglieder, für Beschäftigte in Personalabteilungen, für Führungskräfte et cetera) konzipiert und durchgeführt. Darüber hinaus wurden Änderungen, die sich aus der Novellierung des HmbGleiG ergeben haben (hier zum Beispiel der Aspekt der geschlechterspezifischen Mechanismen) in bereits bestehende Veranstaltungen aufgenommen und dort umgesetzt (zum Beispiel in „Auswahlverfahren A-Z“). Drucksache 21/2301 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 p. Maßnahme 64 Prüfbitte an den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Hamburg zu stärkeren Unterstützung der gleichstellungspolitischen Vorgaben des Gesetzes, insbesondere zur Verbesserung des Zugangs für Frauen zu Qualifizierungsmaßnahmen Zeitliche Vorgabe: 2. Quartal 2013 Die zuständige Behörde hat die Prüfbitte in den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Hamburg eingebracht. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass die Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) sowohl bei der Entwicklung arbeitsmarktpolitischer Strategien als auch bei der Umsetzung der Fachkonzepte eingebunden ist und damit bei der geschlechtergerechten fachlichen Aufgabenerledigung der Agentur für Arbeit Hamburg mitwirkt. Der Zugang von Frauen zu Qualifizierungsmaßnahmen hat sich zudem positiv entwickelt. Für das Jahr 2014 betrug die Mindestbeteiligung von Frauen gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 4 SGB III 47,6 Prozent. Gemessen an diesem Wert haben Frauen im Rechtskreis des SGB III mit einem Anteil in Höhe von 51,3 Prozent überdurchschnittlich häufig an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung teilgenommen. q. Maßnahme 70 Prüfung einer Bundesratsinitiative für ein Entgeltgleichheitsgesetz Zeitliche Vorgabe: 4. Quartal 2013/1. Quartal 2014 Letzter Stand: Ziel wird weiter verfolgt Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass sich Hamburg auf Bundesebene für eine gerechte Teilhabe und Entgeltgerechtigkeit von Frauen und Männern einsetzen wird. Im Übrigen sind die Überlegungen des Senats hierzu nicht abgeschlossen. r. Maßnahme 74 Entwicklung eines Konzepts zum Einstiegsmanagement im Polizeivollzugsdienst Zeitliche Vorgabe: 2. Quartal 2013 Letzter Stand: Konzeption zum Einstiegsmanagement besteht nicht Im Rahmen der Prüfung eines einheitlichen Konzepts zum Einstiegsmanagement im Polizeivollzugsdienst wurde festgestellt, dass in der Polizei für alle Berufsgruppen praxisnahe Konzepte angewendet werden; sie berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (beruflicher Einstieg nach Abschluss der Ausbildung oder Wiedereinstieg nach längerer Unterbrechung) und orientieren sich an dienstlichen Erfordernissen. s. Maßnahme 76 Prüfung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Zeitliche Vorgabe: 2. Quartal 2013 Letzter Stand: Erprobung eines neuen Dienstplans bei der Feuerwehr Die Maßnahme ist mit Einführung des neuen Dienstplans der Feuerwehr im März 2013 umgesetzt. Das Thema war wesentlicher Inhalt in der Mitarbeiterbefragung 2014 und wurde deutlich positiv bewertet. t. Maßnahme 80 Prüfung der Übertragung bestehender Maßnahmen auf den Bereich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Zeitliche Vorgabe: 4. Quartal 2013 Letzter Stand: Prüfung dauert noch an Die Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist ein fortlaufender Prozess in Behörden und Ämtern (siehe auch Drs. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2301 7 20/10388). Zwischenzeitlich wurden auf Bundesebene für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit durch das am 01.01.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf weiterentwickelt. Derzeit wird ein Gesetzentwurf zur systemgerechten und wirkungsgleichen Übertragung dieser Regelungen auf die Beamten- und Richterschaft vorbereitet. Das Personalamt hat zudem einen Leitfaden für die Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg über die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege erstellt, der in Kürze veröffentlicht wird. Interessierte Hamburgerinnen und Hamburger können sich zum Beispiel in Pflegestützpunkten , bei ihren Kranken- und Pflegekassen oder über die Verbraucherzentrale zum Thema beraten lassen. Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten zudem Informationen über ihr Personalportal. Weiterhin fördert die Integration der einschlägigen Informationen in der „Hamburger Allianz für Familien“ die Gleichstellung der überwiegend weiblichen Pflegepersonen. Dieser Personenkreis wird auch von einer besseren sozialen Absicherung durch Neugestaltung der Berücksichtigung von Pflegezeiten bei Rentenversicherungsleistungen profitieren, die sich derzeit als Bestandteil der zweiten Stufe der Pflegereform der Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren befindet. u. Maßnahme 81 Erstellung eines Gleichstellungsberichts über die Hamburger Hochschulen Zeitliche Vorgabe: 3. Quartal 2013 Letzter Stand: Erstellung verzögert Die wesentlichen Ergebnisse und Empfehlungen des von GEGIS Leibniz-Institute for the Social Sciences/Center of Excellence Women in Science/Köln erstellten Gender- Reports sollen Anfang 2016 mit den Hochschulen diskutiert werden. Ziel ist es, umsetzungsfähige Maßnahmen zu definieren, deren Ergebnisse regelmäßig überprüft werden. Es ist zudem vorgesehen, den Erfolg der Maßnahme und die Frage, inwieweit die Maßnahme weitergeführt wird, im Rahmen der Fortschreibung des GPR zu prüfen. v. Maßnahme 83 Unter Auswertung des Genderreports Prüfung zur Verankerung gleichstellungspolitischer Aspekte in Verfahrensabläufen und Auswahlkriterien , insbesondere mithilfe eines Qualitätsmanagements Zeitliche Vorgabe: im Anschluss an das Vorliegen des Genderreports Letzter Stand: Prüfung erfolgt noch Siehe Antwort zu 1. u. w. Maßnahme 94 Prüfung geschlechtsspezifischer Anpassungsbedarfe für die Gewährung von Gründungsdarlehen im Handwerk Zeitliche Vorgabe: 4. Quartal 2013 Letzter Stand: keine Verbesserungsmöglichkeiten von HWK und IFB erkannt Der Sachstand hat sich nicht verändert. Das Programm läuft zum 31. Dezember 2015 aus. x. Maßnahme 103 Abschluss der Regelungen zum Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz Drucksache 21/2301 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Zeitliche Vorgabe: bis Ende 2013 Letzter Stand: Erarbeitungen nicht abgeschlossen Die zuständige Behörde hat einen Verordnungsentwurf erarbeitet, zu dem derzeit ein Anhörungsverfahren von an der pflegerischen Versorgung beteiligten Organisationen und Betroffenenvertretungen durchgeführt wird. Die Erarbeitung einer Neufassung der Rechtsverordnung einschließlich einer Beschreibung des Prüfverfahrens und von Prüfkriterien ist weitgehend abgeschlossen. y. Maßnahme 114 Prüfung einer Bundesratsinitiative für eine „Verordnung zum Schutz von Gefährdung durch psychische Belastungen bei der Arbeit“ unter Einbeziehung gleichstellungspolitischer Ziele und Maßnahmen Zeitliche Vorgabe: 2013 Letzter Stand: Umsetzung ausstehend Am 3. Mai 2013 wurde der Verordnungsentwurf unter der Federführung Hamburgs gemeinsam mit den antragstellenden Ländern als Bundesratsinitiative in den Bundesrat eingebracht. Gleichstellungspolitische Ziele fanden dabei Berücksichtigung: Konsequente Anwendung geschlechtergerechter Sprache zum Beispiel „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“. Geschlechtergerechtigkeit als gleichstellungspolitisches Ziel wurde als Gestaltungsgrundsatz implementiert: „Um Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu vermeiden oder so weit wie möglich zu verringern, sind bei der Gestaltung des Arbeitssystems nach §§ 3,6 insbesondere die folgenden Gestaltungsgrundsätze zu berücksichtigen. Dabei besteht die Notwendigkeit, Arbeit sowohl geschlechtergerecht als auch alters- und alternsgerecht zu gestalten.“ Der Bundesrat hat in seiner 909. Sitzung am 3. Mai 2013 beschlossen, die Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung gemäß Artikel 80 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesregierung zuzuleiten (BR.-Drs 315/13 – Beschluss). Am 12. März 2014 erfolgte die Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Entwurf einer „Verordnung zum Schutz vor Gefährdung durch psychische Belastung bei der Arbeit“. Die Bundesregierung schließt in ihrer Stellungnahme verbindliche Regelungen in Form einer Verordnung gegen arbeitsbedingte psychische Belastungen nicht aus. Eine Entscheidung über die Handlungsoption einer eigenständigen Verordnung zur psychischen Gesundheit bei der Arbeit will sie erst im Lichte weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse treffen (Unterrichtung durch die Bundesregierung zu BR.-Drs. 315/13 – Beschluss). z. Maßnahme 116 Prüfung der Einbeziehung gleichstellungspolitischer Perspektiven und Belange in die Umweltpolitik Zeitliche Vorgabe: 4. Quartal 2013 Letzter Stand: Prüfung nicht abgeschlossen Die geforderte Prüfung wurde auf fachlicher Ebene durchgeführt. Geschlechterspezifische Belange in die Energie- und Klimapolitik im Rahmen der Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie (NGE) der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) wurden bei der Begleitung eines NGO-Projektes zur Ausbildung von Umweltberaterinnen bis 2013 berücksichtigt. Es ist vorgesehen, den Erfolg der Maßnahme und die Frage, inwieweit die Maßnahme weitergeführt wird, im Rahmen der Fortschreibung des GPR zu prüfen. aa. Maßnahme 117 Anregung einer Diskussion in der Bürgerschaft Zeitliche Vorgabe: 2013 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2301 9 Letzter Stand: wird weiterverfolgt Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm 2013 – 2015 des Senats, Selbstbestimmung und gerechte Teilhabe, wurde in nahezu allen Ausschüssen der Bürgerschaft entsprechend deren jeweiliger fachlicher Zuständigkeit erörtert. Die Befassung des Verfassungs- und Bezirksausschusses konnte darüber hinaus genutzt werden, um die Bürgerschaft anzuregen, mögliche Handlungsbedarfe auszuloten, die die Gleichstellung besonders in der Politik und in den politischen Institutionen weiter fördern könnte. bb. Maßnahme 122 Programmatische Verankerung der Gleichstellung im Personalvertretungsrecht im Zuge der Novellierung des HmbPersVG Zeitliche Vorgabe: 3. Quartal 2014 Die programmatische Verankerung der Gleichstellung im Personalvertretungsrecht im Zuge der Novellierung des HmbPersVG ist erfolgt. Im Übrigen siehe Drs. 20/10838 und HmbGVBl. 2014 S. 299. cc. Maßnahme 126 Projekt „Hamburger Karriereschmiede“ Zeitliche Vorgabe: Laufend bis 31.12.2013 Letzter Stand: Geplante Laufzeit beträgt 2 Jahre Das Projekt „Hamburger Karriereschmiede“ wurde in der ESF-Förderperiode 2014 – 2020 erneut aufgelegt. Für den Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2015 werden hierfür 375.000 Euro bereitgestellt. Mit Stand September 2015 haben 102 Frauen an einem individuellen Coaching im Rahmen des Projektes teilgenommen. dd. Maßnahme 159 Prüfung zur gleichstellungsfödernden Fortentwicklung der Vorschlagsverfahren Zeitliche Vorgabe: 4. Quartal 2013 Die Senatskanzlei setzt sich laufend intensiv mit dem Thema auseinander und steht im Austausch unter anderem mit den Protokollen der anderen Bundesländer und dem Bundespräsidialamt. Um das Vorschlagsverfahren bekannter zu machen und auf die Möglichkeiten zur Ehrung von Frauen hinzuweisen, hat die zuständige Referentin der Senatskanzlei im April 2014 einen Vortrag vor dem Landesfrauenrat gehalten. ee. Maßnahme 160 Durchführung einer verwaltungsinternen Informationsveranstaltung für alle zuständigen Behörden und Einrichtungen Zeitliche Vorgabe: 2013 Am 13. November 2013 hat eine entsprechende Veranstaltung stattgefunden. Die nächste Veranstaltung ist für Januar 2016 geplant. ff. Maßnahme 161 Prüfung zur gleichstellungsfördernden Fortentwicklung der Ausrichtung der Orden und Ehrungen sowie der Kriterien ihrer Verleihung Zeitliche Vorgabe: 4. Quartal 2013 Die Ausrichtung der Orden und Ehrungen sowie der Kriterien ihrer Verleihung werden kontinuierlich fortentwickelt. Auch in der laufenden Zusammenarbeit werden die Fachbehörden für dieses Thema sensibilisiert, zum Beispiel wenn es um die Auslobung neuer Ehrungen geht. 2. Einige der Maßnahmen im Gleichstellungpolitischen Rahmenprogramm befinden sich seit 2013 in laufender Umsetzung. Wie ist jeweils der Stand der folgenden Maßnahmen? Bitte Ergebnisse, Zwischenergebnis- Drucksache 21/2301 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 se und daraus folgende Maßnahmen und/oder Entscheidungen aufführen . Sollte es noch keine Ergebnisse geben, warum nicht? Welche Korrekturen hat es gegebenenfalls jeweils gegeben und warum? a. Maßnahme 9 Ausweitung der Datenlage und der Analyse der geschlechterbezogenen Implikationen von strukturellen Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen Für gleichstellungsbezogene Vorhaben sollen geschlechterdifferenzierte Daten zur Verfügung gestellt werden. Der Ansatz wird im Rahmen der Umsetzung des Landesaktionsplans von allen Behörden und Ämtern beachtet. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. c. b. Maßnahme 10 Prüfung der gegebenenfalls Ausbau der gleichstellungsrelevanten Datenlage Die Prüfung und der gegebenenfalls Ausbau der gleichstellungsrelevanten Datenlage ist Aufgabe der jeweiligen Behörde im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Fachaufgaben ; zum Teil erfolgt dies auch im Rahmen einzelner Maßnahmen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms; siehe zum Beispiel die Antworten zu 2. s. und 2. t. c. Maßnahme 12 Prüfung, ob und wie bestehende Beratungsangebote fortentwickelt, insbesondere stärker vernetzt und die Zugänge zu ihnen erleichtert werden können Es ist eine laufende Aufgabe der jeweils zuständigen Behörden, zu prüfen, ob und wie bestehende Beratungsangebote weiterentwickelt werden. Die Überlegungen des Senats sind dazu nicht abgeschlossen. Es ist vorgesehen, den Erfolg der Maßnahme und die Frage, inwieweit die Maßnahme weitergeführt wird, im Rahmen der Fortschreibung des GPR zu prüfen. d. Maßnahme 16 Etablierung und Ausbau eines zentralen Wissens- und Beratungsangebots für Behörden und staatliche Einrichtungen zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen Siehe Drs. 21/2092. e. Maßnahme 25 Aufnahme von geschlechterbezogenen Aussagen und Daten in die Ziele und Kennzahlen aller für die Gleichstellungspolitik relevanten Produktgruppen Für den Haushaltsplan-Entwurf 2015/2016 wurden in den Einzelplänen der beiden Senatsämter und Fachbehörden gleichstellungspolitische Zielsetzungen mit gleichstellungspolitischen Kennzahlen eingebracht (siehe auch Antwort zu 1. f.). Eine Überarbeitung der Kennziffern erfolgt bei Bedarf mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018. Es ist vorgesehen, den Erfolg der Maßnahme und die Frage, inwieweit die Maßnahme weitergeführt wird, im Rahmen der Fortschreibung des GPR zu prüfen. f. Maßnahme 44 Etablierung des Vernetzungstreffen „Jungen und Schule; Spezifizierung der allgemeinen Leitlinien zur Jungenpädagogik für Schulen Im Rahmen des Vernetzungstreffens „Jungen und Schule“ wurden bis Ende des Kalenderjahres 2014 zentrale Aspekte der Jungenpädagogik wie beispielsweise Reflexion von Geschlechterrollen, Lebenswegeplanung, Gesundheitsförderung für Jungen, Migration und Männlichkeiten sowie Gewaltprävention für Jungen umfassend Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2301 11 bearbeitet. Das Ergebnis war eine Verstärkung der passgenauen Beratungen von schulischen Pädagoginnen und Pädagogen sowie schulinternen Qualifizierungsmaßnahmen . Im Sinne von „good-practice-Beispielen“ werden dabei auch Hinweise auf konkrete gelungene Aktivitäten an Schulen gegeben sowie entsprechende Kontakte vermittelt. Außerdem werden Fortbildungsangebote, die fachdidaktische Inhalte mit jungenpädagogischen Ansätzen verknüpfen, ausgebaut (zum Beispiel „Jungen und Sport“, „Jungen und Kunst“ und „Medienkonsum von Jungen“). Zurzeit werden diverse Angebote des LI mit dem Fokus auf Jungen gebündelt und ab dem zweiten Schulhalbjahr 2015/2016 als Fortbildungspaket für schulische Pädagoginnen und Pädagogen zur Verfügung stehen. Beispiele hierfür sind die Themenfelder „Jungen und Alkohol“, „Jungen und grenzverletzendes Verhalten“ sowie „Risikoverhalten von Jungen“. Des Weiteren wird mit dem Projekt „Kicken und Lesen Hamburg“ der Fokus auf die Steigerung der Lesemotivation von Jungen gelegt (siehe Drs. 21/2092). Das LI beteiligt sich außerdem an der Fortbildungsreihe „Jungenarbeit“ der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) mit dem Modul „Jungen und Schule“, hier steht vor allem die Umsetzung der „Leitlinien für eine geschlechtsbewusste Jungenarbeit und eine geschlechterbewusste Jungenpädagogik“ in den Arbeitsalltag von Pädagoginnen und Pädagogen im Fokus. g. Maßnahme 54 Beratung und Begleitung von an Teilzeitausbildung (TZA) Interessierten ; Maßnahmen zur Gewinnung von Betrieben für Ausbildung in Teilzeit Zeitliche Vorgabe: laufend bis 31.12.2013 Der Senat fördert im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016 das ESF- Projekt „Servicestelle Ausbildung in Teilzeit – SaiT“. Hierfür werden insgesamt 690.000 Euro zur Verfügung gestellt. Mit Stand September 2015 haben insgesamt 342 Teilnehmende das Beratungs- und Unterstützungsangebot in Anspruch genommen . h. Maßnahme 56 Prüfung, inwieweit die Teilzeitausbildung im Rahmen der Fachkräftestrategie als alternatives Ausbildungsmodell für Menschen mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen ausgebaut werden kann Das Folgeprojekt „Servicestelle Teilzeitausbildung“ trägt zum Ziel der Fachkräftestrategie bei, das Ausbildungsmodell Teilzeitausbildung weiter auszubauen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. g. i. Maßnahme 57 Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Vereinbarkeit von Studium und Familie Die Hochschulen und Einrichtungen bieten Beratungs- und Unterstützungsangebote (beispielhaft in Drs. 20/11339) und entwickeln sie bei Bedarf weiter. j. Maßnahme 65 Auswertung von Studie über den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt Die zuständige Behörde sichtet und wertet fortlaufend Studien und Veröffentlichungen zur Arbeitsmarktsituation von Frauen sowie ihren Zugang zum Arbeitsmarkt aus; sie berücksichtigt dies bei der Planung und Durchführung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen . Darüber hinaus nimmt das Thema „Steigerung der Erwerbsbeteiligung“ in der „Hamburger Strategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs“ eine besondere Rolle ein. k. Maßnahme 67 Weiterführung des Beratungs- und Qualifizierungsangebots der Beratungsstelle „Worklife“ Drucksache 21/2301 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Der Senat fördert im Zeitraum vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016 das ESF- Projekt „WorkLife“. Hierfür werden insgesamt 900.000 Euro zur Verfügung gestellt. Mit Stand Oktober 2015 wurden insgesamt 306 Teilnehmerinnen in den Bewerberinnenpool aufgenommen. Davon wurden 190 Teilnehmerinnen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt. l. Maßnahme 72 Unterstützung einer Reform der Besteuerung von Ehepartnern und Familien auf Bundesebene Grundsätzlich wird weiterhin das Ziel einer Besteuerung verfolgt, die existenzsichernde Berufstätigkeit beider Partner in Ehe und eingetragener Partnerschaft fördert. Der Senat wird entsprechende Vorhaben auf Bundesebene unterstützen. Im Übrigen sind die Überlegungen des Senats hierzu nicht abgeschlossen. m. Maßnahme 84 Unterstützung der Hochschulen bei der Evaluierung und Fortentwicklung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von familiärer und pflegerischer Sorgearbeit Die Unterstützung der Hochschulen bei der Fortentwicklung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von familiärer und pflegerischer Sorgearbeit wird bei Bedarf gewährt. Siehe im Übrigen Antwort zu 1. u. n. Maßnahme 88 Prüfung, inwieweit durch die Gestaltung von Programmen der finanziellen Wirtschaftsförderung gleichstellungspolitische Anreize gesetzt werden können Es ist eine laufende Aufgabe, bei der Planung neuer finanzieller Förderprogramme die Ziele des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms zu berücksichtigen und bei Bedarf umzusetzen. Siehe im Übrigen Antwort zu 1. j. o. Maßnahme 89 Prüfung der Verankerung und Einbeziehung gleichstellungspolitischer Aspekte in die strategischen Leitlinien der „InnovationsAlianz“ und in die Förderprogramme Die Prüfung der Verankerung und Einbeziehung gleichstellungspolitischer Aspekte in die strategischen Leitlinien der „InnovationsAllianz“ im Zuge der Errichtung und Ausgestaltung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) befindet sich auch für diese Legislaturperiode weiterhin im laufenden Prozess. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. j. p. Maßnahme 95 Unterstützung des Projekts Interkulturelles Frauenwirtschaftszentrum „lerche28“ Hat eine Evaluierung des interkulturellen Frauenwirtschaftszentrums stattgefunden? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen im Einzelnen? Die von 2010 – 2013 im Rahmen des Operationellen Programms der Freien und Hansestadt Hamburg für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2007- 2013 geförderte Geschäfts- und Verweisstelle für das Interkulturelle Frauenwirtschaftszentrum (ESF-Projekt Interkulturelles Frauenwirtschaftszentrum, Träger: Unternehmer ohne Grenzen e.V.) wurde durch den Projektträger zum Projektende evaluiert. Die Evaluationsergebnisse sind in der Projektdokumentation dargestellt (http://uogev .de/wp-content/uploads/2014/08/Projektdokumentation-IFWZ.pdf). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2301 13 q. Maßnahme 138 Bestehende und neue Programme und Projekte an Zielen der geschlechtergerechten Ausgestaltung der Mitwirkungs- und Steuerungsstrukturen ausrichten Die geschlechtergerechte Ausrichtung bestehender und neuer Programme und Projekte an Zielen der Geschlechtergerechtigkeit ist eine laufende Maßnahme. Es ist vorgesehen, den Erfolg der Maßnahme und die Frage, inwieweit die Maßnahme weitergeführt wird, im Rahmen der Fortschreibung des GPR zu prüfen. r. Maßnahme 140 Verstärkte Berücksichtigung gleichstellungspolitischer Zielsetzungen im Bereich der Städtebauentwicklung und Stadtplanung, insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung des Verfahrens Bauleitplanung Im Bereich des Städtebaus, der Stadtplanung und der Gestaltung des öffentlichen Raumes wird im Besonderen eine Aufgabe für die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen gesehen. In der Landesplanung und Stadtentwicklung werden grundsätzlich in allen Planungsangelegenheiten Fragen der Gleichstellung berücksichtigt und teilweise dezidiert benannt, wie im Rahmen der Stadtwerkstatt, wo die Ausrichtung der fünf Qualitätsmaßstäbe allen Interessierten eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglichen soll. Mit den Planungsleitlinien und -modulen für eine familienfreundliche Landschaftsplanung sind für den Bereich Gestaltung des öffentlichen Raumes wichtige Maßstäbe gesetzt worden. Im Rahmen der Bauleitplanung wird verstärkt auf die Notwendigkeit der Beachtung der Gender- Relevanz und der Integration genderrelevanter Kriterien geachtet. Eine Grundlage hierfür bildet unter anderem hierfür die Checkliste „Gender Mainstreaming in der Bauleitplanung “, Anhang III des Berichtes „Städtebau für Frauen und Männer – Das Forschungsfeld „Gender Mainstreaming im Städtebau“ im Experimentellen Wohnungsund Städtebau“ aus dem ExWoSt-Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Werkstatt: Praxis Heft 44, Bonn 2006). s. Maßnahme 142 Nach Möglichkeit verstärkte Mitwirkung Hamburgs in bundesweiten Arbeitszusammenhängen und Entwicklung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Wissens- und Datenlage Eine Mitwirkung im bundesweiten Arbeitszusammenhang zu den Themen Mobilität und Gleichstellung ist integraler Bestandteil der Arbeit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Um die Wissens- und Datenlage zum Mobilitätsverhalten der Hamburger zu verbessern, wird sich Hamburg im nächsten Jahr an der bundesweiten Erhebung zum Mobilitätsverhalten „Mobilität in Deutschland“ beteiligen. Da Hamburg die Anzahl der befragten Haushalte deutlich aufstockt (auch im Vergleich zu der letzten Erhebung von 2008) ist damit zu rechnen, dass die Wissensbasis gerade zu den Themen Mobilität und Gleichstellung deutlich verbessert wird. t. Maßnahme 144 Verdichtung der geschlechterdifferenzierten Datenlage Der Abbau geschlechterbezogener Rollenerwartungen und die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse ist ein fortlaufender Prozess. Die Datenlage wird im Zuge einer abschließenden Evaluierung des ELER-Programmplans ausgewertet. u. Maßnahme 155 Einbeziehung der Zielsetzung geschlechteroffener Darstellung und Präsentation des Sports und der Sportarten in Programmen und Maßnahmen sowie Unterstützung entsprechender Aktivitäten der Sportakteure Das Landessportamt fördert Maßnahmen der Sportakteure durch Zuwendungen über den Hamburger Sportbund. Diese Maßnahmen können über die Mittel des Sportför- Drucksache 21/2301 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 dervertrag (http://www.hamburg.de/contentblob/4368180/data/2014-06-19-bis-pm-dlsportfoerdervertrag .pdf) beantragt werden. Es ist vorgesehen, den Erfolg der Maßnahme und die Frage, inwieweit die Maßnahme weitergeführt wird, im Rahmen der Fortschreibung des GPR zu prüfen. 3. Wie ist der aktuelle Stand der Maßnahme 1: Evaluation und Fortschreiben des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms? Welche Kriterien werden zur Bestimmung der Wirksamkeit herangezogen? Bitte Ergebnisse, Zwischenergebnisse und daraus folgende Maßnahmen und/ oder Entscheidungen aufführen. Gibt es bereits Maßnahmen, die als ineffizient ausgeschlossen wurden und solche, die als effizient bestimmt weitergeführt werden sollen? Sollte es noch keine Ergebnisse vorliegen, warum nicht? Der Senat hat über den aktuellen Stand der Umsetzung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms insbesondere im Rahmen verschiedener Schriftlicher Kleiner Anfragen (siehe dazu Drs. 20/9431, 20/10388, 20/11337, 20/11339, 20/12774, 20/13467, 20/14190, 21/1078, 21/2092) berichtet. Im Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 21. Legislaturperiode wurde vereinbart, das Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (GPR) fortzuschreiben. Die Koalitionspartner sehen das Thema Gleichstellung als gesamtgesellschaftliche Herausforderung und als Aufgabe aller Behörden. Daher wird die Fortschreibung in Abstimmung mit den Fachbehörden und Senatsämtern sowie unter Einbeziehung von Interessensvertretungen und zivilgesellschaftlichen Akteuren erfolgen. Es ist vorgesehen, das GPR bis Ende 2016 zu evaluieren und weiterzuentwickeln (siehe auch Drs. 21/1078). Im Übrigen sind die Überlegungen des Senats hierzu nicht abgeschlossen. 4. Laut der Drs. 21/1078 wurde die Evaluierung auf Ende 2016 festgelegt. Der Evaluationsbericht soll Ende 2016 veröffentlicht werden. Wird dieser Zeitpunkt weiterhin angestrebt oder ist bereits eine Änderung absehbar? Wenn ja, aus welchem Grund? Es ist vorgesehen, das GPR bis Ende 2016 zu evaluieren und weiterzuentwickeln (siehe auch Drs. 21/1078 und Drs. 21/2092).