BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2302 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 18.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Welche Rolle wird den Integrationszentren bei der Integration von Flüchtlingen zugedacht? Die regionalen Integrationszentren für Zugewanderte (IZ) in Hamburg leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration. Sie bieten Information und Beratung zu Möglichkeiten, Rechten und Angeboten in verschiedenen Lebensbereichen , wie Arbeit, Aufenthalt, Einkommen und Familie sowie Lernberatung für Sprachstands- und Einstufungstests, Weiterbildungsmöglichkeiten und sozialpädagogische Beratung der Teilnehmer von Integrations- und Alphabetisierungskursen . Die entsprechende Förderrichtlinie der BASFI sieht vor, dass durch Beratungsangebote in regionalen Integrationszentren eine chancengerechte, gesellschaftliche Teilhabe unterstützt wird. Die Zielgruppenbeschreibung schließt eine Beratung von Flüchtlingen jedoch aus. In der Praxis suchen jedoch auch Flüchtlinge die Beratungsangebote der IZ auf. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Integrationszentren bilden einen wesentlichen Bestandteil der Migrationsberatung in Hamburg. Die Stadt verfügt über ein flächendeckendes Netz von 16 regionalen Integrationszentren (IZ). Hierbei ist in jedem Bezirk mindestens eine Beratungsstelle (sogenannte Belegenheit) vorhanden. Das mit hamburgischen Mitteln geförderte Beratungsangebot richtet sich an bleibeberechtigte Zugewanderte, die keinen Anspruch auf die vorrangige Migrationsberatung des Bundes haben (Beratungsanspruch für die ersten drei Jahre nach Erlangung eines auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus). Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) und die Migrationsberatung der Jugendmigrationsdienste (JMD) ist in erster Linie Aufgabe des Bundes. Sie hilft bleibeberechtigten Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern sich in Deutschland zurechtzufinden. Dieses Beratungsangebot soll zukünftig für die Zielgruppe Flüchtlinge geöffnet werden. Die Verantwortung für die Durchführung der Programme obliegt dem Bund. Für Asylsuchende und Geduldete hat Hamburg ein landesfinanziertes zentrales Beratungsangebot geschaffen. Die Aufgaben werden von der „Zentrale(n) Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbh“ (Flüchtlingszentrum) in der Adenauerallee 10, 20097 Hamburg (St. Georg) für ganz Hamburg wahrgenommen. Hauptgrund für die Schaffung dieses Beratungsangebots war, dass Asylsuchende und Geduldete keinen Zugang zur Migrationsberatung des Bundes haben. Außerdem hat diese Gruppe besondere Beratungsbedürfnisse vor allem im Asyl- und Ausländerrecht, die durch das spezielle Beratungsangebot des Flüchtlingszentrums abgedeckt werden. Dieses Drucksache 21/2302 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Angebot wurde angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen von bislang neun Stellen um weitere sechs Vollzeitstellen aufgestockt.1 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Rolle wird den Integrationszentren vor dem Hintergrund der zunehmenden Flüchtlingszahlen zugedacht? Siehe Vorbemerkung. 2. In welchem Umfang können Flüchtlinge und Asylbewerber das Beratungsangebot der regionalen Integrationszentren in Anspruch nehmen? Aufgabe der IZ ist es, Asylsuchende und Geduldete an das Flüchtlingszentrum zu verweisen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Plant der Senat eine Überarbeitung der Förderrichtlinie für regionale IZ im Hinblick auf die Anwendbarkeit auf Flüchtlinge? Nein. 4. Ist eine Erhöhung der Zuwendungen im Hinblick auf die zunehmenden Zuwanderungszahlen in Planung? Falls ja, ab wann und in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen sind die Haushaltsplanungen für 2017/2018 noch nicht abgeschlossen. 5. Wie viele Träger werden gemäß Förderrichtlinie von der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert? (Bitte Träger und Standorte im Zusammenhang mit Bezirk und Stadtteil sowie Eröffnungsjahr beifügen.) Die zuständige Behörde fördert sechs Träger von Integrationszentren in nachstehenden Bezirken und Stadtteilen: Träger Belegenheiten Bezirk Stadtteil Interkulturelle Begegnungsstätte e.V. 1 Eimsbüttel Rotherbaum Interkulturelle Begegnungsstätte e.V. 1 Hamburg- Mitte St. Pauli Internationaler Bund e.V. 1 Wandsbek Rahlstedt Internationaler Bund e.V. 1 Bergedorf Bergedorf BI Bildung und Integration Hamburg Süd gGmbH 2 Hamburg- Mitte Wilhelmsburg Veddel BI Bildung und Integration Hamburg Süd gGmbH 3 Harburg Harburg Heimfeld Neuwiedenthal Caritasverband für Hamburg e.V. 2 Wandsbek Wandsbek Steilshoop Caritasverband für Hamburg e.V. 1 Bergedorf Lohbrügge verikom – Verbund für interkulturelle Kommunikation und Bildung e.V. 1 Altona Altona-Altstadt verikom – Verbund für interkulturelle Kommunikation und Bildung e.V. 2 Hamburg- Mitte Billstedt Wilhelmsburg Diakonisches Werk Hamburg e.V. 1 Hamburg- Nord Barmbek-Süd Alle Integrationszentren (Belegenheiten) wurden 2008 eröffnet. Im Übrigen siehe Drs. 20/5810. 1 Weitere sechs Vollzeitstellen sind für die Beratung im Zusammenhang mit dem Vorhaben W.I.R – work and integration for refugees für das Flüchtlingszentrum bewilligt worden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2302 3 6. Wie viele Zuwendungen sind im Rahmen der Förderrichtlinie in Projektförderung und institutionelle Förderung bewilligt worden? Bitte jährlich aufschlüsseln für die Jahre 2010 bis 2015. 7. Wie hoch war die Summe der Zuwendungen gemäß Frage 6., die tatsächlich verausgabt wurden? Bitte jährlich aufschlüsseln für die Jahre 2010 bis 2014. Die Integrationszentren erhielten von 2010 bis 2015 keine institutionelle Förderung. Die bewilligten Projektfördermittel ergeben sich aus nachstehender Tabelle. Jahr Projektförderung in € Verausgabte Mittel in € 2010 2.168.250,00 2.154.781,25 2011 2.301.000,00 2.293.191,63 2012 2.301.000,00 2.293.131,44 2013 2.301.000,00 2.301.000,00 2014 2.301.000,00 2.298.517,96 2015 2.362.866,24 - 8. Bestehen, über die Förderrichtlinie hinaus, individuelle Zielvereinbarungen mit den Zuwendungsempfängern? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Die IZ werden auf Grundlage der Förderrichtlinie im Wege individueller Zuwendungsbescheide gefördert. 9. Wie gedenkt der Senat dem wachsenden Bedarf an Orientierungs- und Beratungsangeboten durch Flüchtlinge und Asylbewerber nachzukommen ? Die Kapazitäten des Flüchtlingszentrums werden flexibel dem steigenden Bedarf angepasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 4.