BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2305 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 18.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkunft Rugenbarg – Wie ist die Lage und wo kann das Ehrenamt aktiv helfen? Seit dem 26. September 2015 dient die ehemalige Verkaufshalle des Max Bahr Baumarktes am Rugenbarg in Osdorf als Flüchtlingsunterkunft. Die ursprünglich bekannt gegebene Belegungszahl von rund 1.000 Bewohnern ist überschritten, aktuelle Angaben zu Bewohnerzahlen, Fluktuation, Alltagssituation , Bedarfslage und letztlich auch zum derzeitigen Status (Notunterkunft oder ZEA?) sind aktuell nicht verfügbar. Verschiedene Versuche, unter anderem auch der ehrenamtlichen Helfer, Informationen bei der Betreibergesellschaft der Unterkunft, dem „Deutschen Roten Kreuz“, einzuholen, scheiterten. Auch die in der Drs. 21/1875 vom 16. Oktober 2015 vom Senat gelieferten Informationen sind längst überholt, ließen vor allem aber auch schon zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zu wünschen übrig: Die meisten Antworten waren unkonkret oder schwammig, vieles blieb unklar und offen. Insbesondere für die ehrenamtlichen Helfer stellt die Kenntnis der Situation innerhalb der Mauern der Unterkunft am Rugenbarg eine zwingende Handlungsgrundlage dar. Werden sie im Ungewissen gelassen , wird ihre Bereitschaft zu helfen nicht hinreichend erkannt, dürften in Kürze noch mehr von den dringend benötigten Freiwilligen sich zurückziehen . Dies darf nicht zugelassen werden! Vor diesem Hintergrund wiederhole und vertiefe ich meine Fragen an den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise basierend auf Auskünften des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. (DRK) wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge sind am Tage der Beantwortung dieser Anfrage in der Notunterkunft im ehemaligen Max Bahr Baumarkt am Rugenbarg untergebracht? 1.213 Personen (Stand: 19.11.2015). 2. Ist damit die Maximalbelegung der Halle erreicht oder ist zu erwarten, dass diese aufgrund der sich stetig verändernden Bedarfslage weiter ausgeweitet wird? Wenn ja, wie und in welcher Weise/zusätzlichen Zahl von Flüchtlingen? Die Planungen für den Innenausbau der Halle sind noch nicht abgeschlossen. Genauere Angaben zur mittelfristigen Maximalbelegung können erst nach Auswahl eines geeigneten Trennwandsystems getroffen werden. Drucksache 21/2305 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus siehe weiterhin Drs. 21/1875. 3. Wie weit ist man mit der Nutzung von Containern vor den Hallen als weitere Unterbringungsmöglichkeiten vorangekommen, wie viele zusätzliche Unterbringungsplätze sind hier entstanden und wie sieht hier die weitere Planung (weitere Aufstockung, wenn ja, in welcher Container- und Personenzahl ?) aus? Zum jetzigen Zeitpunkt wurden 220 Unterbringungsplätze in 55 Containern geschaffen . Derzeit wird geprüft, ob durch eine Aufstockung der Container um eine weitere Lage eine Verdoppelung dieser Zahl erreicht werden kann. Dazu wurde ein Bodengutachten in Auftrag gegeben. Die Planungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. 4. Wie stellt sich nach den Erfahrungen der letzten Wochen seit Einrichtung der Notunterkunft am Rugenbarg die durchschnittliche Verweildauer an diesem Standort dar? Wie sieht es hinsichtlich der Umverteilung in andere Bundeländer aus? Gemäß § 47 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) sind Asylsuchende in der Regel verpflichtet, die ersten sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu leben. Die Erstaufnahmeeinrichtung am Rugenbarg ging erst Ende September 2015 in Betrieb. Aussagen zur durchschnittlichen Aufenthaltszeit können somit noch nicht ermittelt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/2041. 5. Unter welchem Status wird die Einrichtung am Rugenbarg mittlerweile offiziell geführt − Notunterkunft oder ZEA? Welche Auswirkungen hat der Status auf die Organisationsstrukturen (zum Beispiel Ausstattungsmerkmale , finanzielle und personelle Ausstattung et cetera)? Es handelt sich um einen dezentralen Standort der Erstaufnahme, in welchem zur Abwendung von Obdachlosigkeit auch Notaufnahmen erfolgen. Die im Wege der Notaufnahme untergebrachten Personen sind jedoch im Regelfall noch nicht behördlich erfasst und halten sich oftmals nur kurze Zeit in einer solchen Einrichtung auf. Aufgrund der kurzen Aufenthaltszeit und der hohen Fluktuation sind Einschränkungen bei der Beschulung oder Kinderbetreuung sowie Abweichungen vom Betreuungsschlüssel (siehe Drs. 21/1716) vertretbar. 6. Wie stellt sich die personelle Ausstattung der Einrichtung am Rugenbarg am Tage der Beantwortung dieser Anfrage dar: Wie viele hauptamtliche und wie viele ehrenamtliche Hilfskräfte sind am Standort eingesetzt, welche Aufgaben werden von ihnen erfüllt, wie viele Stunden am Tag sind die dort eingesetzten Personen jeweils im Einsatz, welche personellen Engpässe bestehen derzeit und wie soll diesen abgeholfen werden? Der Betreiber teilt mit, dass er derzeit 43 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort einsetzt. Die Aufgaben umfassen unter anderem die Einrichtungsleitung , das Unterkunfts- und Sozialmanagement, die Kinderbetreuung und die Verwaltung . Zusätzlich sind nach Schätzungen des Betreibers rund 60 bis 70 Ehrenamtliche mit unterschiedlichen Einsatzzeiten vor Ort. Diese übernehmen Tätigkeiten in der Kleiderkammer , im Deutschunterricht, beim Dolmetschen et cetera. Personelle Engpässe sind nicht vorhanden. 7. Welche Stelle, welche Organisation und/oder Einzelperson ist für die Koordination der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Hilfskräfte zuständig , wie wird sichergestellt, dass diese Stellen sinnvoll und strukturiert zusammenwirken und ein regelmäßiger Austausch zur Bedarfslage et cetera gewährleistet ist? Für die Erstaufnahmeeinrichtung am Rugenbarg ist eine Mitarbeiterin des DRK aus dem Verwaltungs- und Belegmanagement für die Koordination der Ehrenamtlichen zuständig und steht mit den Beteiligten im Kontakt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2305 3 Generell finden Ehrenamtliche Anlaufpunkte bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, dem Zentralen Koordinierungsstab für Flüchtlinge, f & w fördern und wohnen AöR und den Bezirksämtern. 8. Wie stellen sich die Zusammensetzung (real und prozentual) und die Alltagsituation der in der Notunterkunft untergebrachten Flüchtlingsgruppe dar (in der Senatsantwort zu Drs. 21/1875 hieß es, „dass die genaue Zusammensetzung derzeit nicht erfasst würde“, dies sollte sich mittlerweile geändert haben!)? a. Welche Nationalitäten sind am Standort „Max Bahr“ untergebracht und werden diese sinnvoll getrennt? Wenn ja, welcher Art ist die Trennung? Die am Stichtag untergebrachten Staatsangehörigkeiten sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Anteil in Prozent Afghanistan 447 36,9 Syrien 356 29,3 Iran 118 9,7 Irak 102 8,4 Eritrea 65 5,4 Somalia 16 1,3 Albanien 15 1,2 Russische Föderation 14 1,2 Mazedonien 10 0,8 Marokko 9 0,7 Armenien 6 0,5 Kosovo 5 0,4 Algerien 5 0,4 Indien 5 0,4 Ghana 5 0,4 Libanon 4 0,3 Montenegro 4 0,3 Bosnien und Herzegowina 3 0,2 Nigeria 3 0,2 Guinea 2 0,2 Pakistan 2 0,2 Serbien 1 0,1 Gambia 1 0,1 Libyen 1 0,1 Palästina 1 0,1 Sudan 1 0,1 Tunesien 1 0,1 Ägypten 1 0,1 Jemen 1 0,1 Staatenlos 1 0,1 (Quelle: DRK, Stand: 19.11.2015. Die Summe der Anzahl der Personen in der obigen Übersicht entspricht nicht zwangsläufig der Gesamtzahl der untergebrachten Personen , da es auch Bewohnerinnen und Bewohner gibt, die noch nicht vollständig erfasst wurden.) Bei der Unterbringung von Flüchtlingen ist die Staatsangehörigkeit ein Faktor, der bei der Unterbringung berücksichtigt wird. Des Weiteren wird im Rahmen der vorhandenen räumlichen Gegebenheiten auch darauf geachtet, keine Familienverbände zu trennen und allein reisende Männer nicht zusammen mit Familien oder Frauen unterzubringen . Drucksache 21/2305 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b. Welche Sprachen werden gesprochen und wie wird mit den Flüchtlingen in der Einrichtung kommuniziert? Eine statistische Erhebung der gesprochenen Sprachen erfolgt nicht. In der Regel sprechen die Flüchtlinge die im Herkunftsland gebräuchliche Sprache, hierbei handelt es sich vorwiegend um Dari/Farsi, Arabisch, Persisch und Tigrinya. Kommuniziert wird über Sprachmittler, Dolmetscher und Flüchtlinge, die bereits Deutsch- oder Englischkenntnisse besitzen. c. Wie viele Familien (bitte jeweils nach zuggehöriger Personenzahl/ Familie und Geschlecht aufschlüsseln), Von den 1.213 Bewohnerinnen und Bewohnern haben 424 Personen (236 männliche und 188 weibliche) angegeben, in einem verwandtschaftlichen Verhältnis mit mindestens einer anderen Person in der Einrichtung zu stehen. Eine Einzelaufstellung würde eine händische Auswertung der Datensätze erfordern, die in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist, ohne die für die Versorgung der Flüchtlinge erforderlichen Personalressourcen zu binden. d. wie viele allein reisende Männer, 528 männliche Bewohner über 18 Jahre haben angegeben, in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis mit einer anderen untergebrachten Person zu stehen. e. wie viele Frauen (wie viele davon als Teil einer Familie im Sinne von vorgenannt a., wie viele alleinerziehende Mütter mit Kindern), Es sind 429 Frauen untergebracht. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. c. f. wie viele Kinder welchen Alters halten sich derzeit am Rugenbarg auf? Es sind 256 Minderjährige untergebracht, die der Betreiber folgenden Altersgruppen zugeordnet hat: Altersgruppe Anzahl Zwischen 3 und 6 Jahre 65 Grundschulalter 63 Alter der Unter- und Mittelstufe 78 Oberstufenalter 50 (Quelle: DRK, Stand: 19.11.2015.) g. Wie und seit wann wird die Versorgung der Kinder im Kita-Alter innerhalb der Einrichtung organisiert und sind diesbezüglich Kooperationen mit den umliegenden Kitas in Planung, beziehungsweise bereits umgesetzt? Wenn ja, wie sehen diese aus, wenn nein, warum nicht? Seit dem 1. Oktober 2015 erfolgt die Kita-Betreuung durch die „DRK Hamburg Altona und Mitte gemeinnützige Gesellschaft für Kinder, Soziales und Jugend KISO mbH“. h. Wie viele der Kinder sind schulpflichtig und wie stellt sich die Beschulungssituation mittlerweile dar? Sind die Planungen der zuständigen Behörde in Bezug mittlerweile abgeschlossen und wenn ja, wie? In der Drs. 21/1875 hieß es dazu: „Der Standort war zunächst als Notunterkunft ohne Beschulung geplant. Denn die meisten Flüchtlinge in den Notunterkünften werden nach sehr kurzer Zeit auf andere Länder verteilt. Nachdem kurzfristig entschieden wurde, den Standort als ZEA zu nutzen, wurden umgehend die erforderlichen Schritte für ein Bildungs- und Betreuungsangebot eingeleitet. Unter anderem stimmt die zuständige Behörde mit den Schulen in der Umgebung zurzeit ab, welche Schule als sogenannte Stammschule die Organisation des Schulangebots übernimmt. Darüber hinaus wird geprüft, welche Schulen Kapazitäten haben, um abweichend von der bisherigen Konzeption der Beschulung vor Ort ein Bildungs- und Betreuungsange- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2305 5 bot in bestehenden Schulgebäuden realisieren zu können. Ziel ist es, nach den Herbstferien ein solches Angebot mit mehreren Lerngruppen zu organisieren . Auf der Grundlage der derzeitigen Planung geht die zuständige Behörde davon aus, dass etwa 15 Prozent der Bewohner Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sind. Eine Lerngruppe in einer ZEA wird in der Regel von rund 17 schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen besucht. Im Übrigen sind die Planungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen .“ Siehe Antworten zu 8. f., i. und j. i. Welche Stammschule im Sinne dieser Antwort wurde danach mit der Organisation des Schulangebots betraut, welche Schulen haben die notwendigen Kapazitäten, um ein Bildungs- und Betreuungsangebot in ihren Räumen zu organisieren, wo ist dieser Plan bereits in welcher Weise (Gruppenzahl, Gruppenstärke, Personal) umgesetzt worden und welche Erkenntnisse wurden gewonnen? j. Wurden daneben mittlerweile auch Lerngruppen innerhalb der Unterkunft eingerichtet, wenn ja, wie mit welchen Schüler- und Personalzahlen und welcher Zielsetzung (Basis- und oder IVK-Klassen) und in welchen Räumlichkeiten? k. Wie ist mittlerweile der Erkenntnis- und Planungsstand hinsichtlich der Nutzung der sich sukzessive leerenden Schulimmobilie Goosacker? Eine Begehung der Flüchtlingsunterkunft Rugenbarg durch die für Bildung zuständige Behörde hat stattgefunden. Derzeit befinden sich rund 200 schulpflichtige Flüchtlinge in der ZEA. Die Beschulung soll nach derzeitigem Planungsstand der zuständigen Behörde in der ZEA stattfinden. Die Grundschule Barlsheide hat als sogenannte Stammschule die Organisation des Schulangebots übernommen. Derzeit findet die Akquise des Lehrpersonals (Lehrkräfte und Sozialpädagogen) statt, im Anschluss wird mit der Beschulung begonnen. Die Grundschule Goosacker hat als Stammschule die Organisation der Beschulung der schulpflichtigen Kinder in der ZEA Graf-Baudessin-Kaserne übernommen. Die Überlegungen zur Folgenutzung der Räumlichkeiten der Stadtteilschule Flottbek im Goosacker sind noch nicht abgeschlossen. 9. Welche Erhebungen und daraus gewonnenen Erkenntnisse liegen zum Ausbildungsstand der Flüchtlinge am Rugenbarg vor? 10. Gibt es einen Fragebogen, der Daten und Hintergrundinformationen zu den einzelnen Flüchtlingen erfasst (zum Beispiel Grund der Flucht? Grund der Wahlentscheidung Deutschland, heimische Schul- und Berufsbildung/besondere Fähigkeiten; Bleibewunsch und Bleibeperspektive et cetera)? 11. Falls keine derartigen Erkenntnisse vorliegen: Woran liegt dies, wann ist damit zu rechnen, dass diese Informationen erfasst und nutzbar gemacht werden können und mit welchem System soll die Erfassung plangemäß ab wann vorgenommen werden? Wird dieses System an anderer Stelle innerhalb Hamburgs oder aber auch auf Bundesebene bereits angewandt? 12. Sofern der Ausbildungsstand bereits erfasst werden kann: Wurden aus der Einrichtung heraus bereits Ausbildungs- beziehungsweise Praktikumsplätze vermittelt und wie wurde in diesen Fällen hinsichtlich der haftungsrechtlichen Fragestellungen verfahren? 13. Welche generelle Lösung gibt es für die haftungsrechtlichen Fragestellungen bei der Mitwirkung von Flüchtlingen im betrieblichen oder aber auch privathaushaltlichen Arbeitsumfeld? Drucksache 21/2305 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Bei Erstmeldung in der ZEA wird von den Betroffenen (gegebenenfalls mithilfe eines Sprachmittlers) ein mehrsprachiger Anmeldebogen ausgefüllt, mit dem Angaben zu Name, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Vorliegen einer Schwangerschaft, Staatsangehörigkeit , Familienstand, Einreisedatum, vorhandenen Ausweispapieren und dem Zweck des Aufenthalts erhoben werden. Fragen zu den Fluchtgründen erfolgen durch das für die Durchführung des Asylverfahrens zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (vergleiche §§ 5, 24, 25 AsylG). Mit dem Vorhaben W.I.R – work and integration for refugees – verfolgt der Senat gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Hamburg (AA) und dem Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) insbesondere das Ziel, berufliche Kompetenzen zu erheben und Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung zu vermitteln. Dabei kann W.I.R auch auf den ihm eigenen Unternehmensservice zurückgreifen, für den Arbeitgeber Angebote zu melden. Aufgrund der kurzen Laufzeit sind über Vermittlungen in Ausbildungs - und Praktikumsplätze noch keine konkreten Erkenntnisse vorhanden. Der vollständige Kundenbetrieb, insbesondere die Aufnahme der Beratungen durch die AA und das Jobcenter am neuen Standort, Millerntorplatz 1, hat erst am 30. Oktober 2015 begonnen. Daher können noch keine repräsentativen Ergebnisse für erfasste und beratene Flüchtlinge nach Gruppen oder nach Unterkünften vorgelegt werden. Siehe hierzu im Übrigen Drs. 21/2074. Für die Erfassung im Rahmen der Begleitung durch W.I.R werden im Einverständnis mit den Kundinnen und Kunden im Rahmen des sogenannten Vorscreenings, der Lebenslagenberatung und dem anschließenden berufsbezogenen Profiling Daten erhoben, die unmittelbar zur Erstellung eines Maßnahmeplans beziehungsweise direkter Vermittlung in Arbeit, Ausbildung, Studium oder Praktikum genutzt werden. Der dazu eingesetzte Fragebogen bezieht sich auf solche Fragestellungen, die für die Vermittlung relevant sind. Dies sind insbesondere die Bleibeperspektive, die Sprachkenntnisse und Angaben zu den mitgebrachten Kompetenzen. Nicht relevant für die Vermittlung sind zum Beispiel die Gründe der Flucht und die Wahlentscheidung für Deutschland. Solche Daten werden dementsprechend nicht abgefragt. Für die Erfassung von Daten steht dem Regelsystem der Arbeitsverwaltung, den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern bundesweit das IT-System VerBIS zur Verfügung . Dieses wird im Rahmen von W.I.R bereits als vorrangiges System genutzt. Für den Standort am Millerntorplatz 1, an dem auch andere Beschäftigte als die der Agentur für Arbeit und des Jobcenters tätig sind und keinen Zugriff aus VerBIS haben, befindet sich ein ergänzendes Berichtswesen im Aufbau. Haftungsrechtlich gelten für Flüchtlinge die allgemeinen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die zur Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). 14. In der Antwort zu Drs. 21/1875 heißt es: „Momentan stehen in der Halle Sichtschutzwände aus bespannten Bauzäunen. Es ist geplant, dort im Boden verankerte Trennwände zu installieren. Ein Kompartiment (Aufteilungs -Einheit) darf nach Brandschutzrichtlinien eine Personenanzahl von 30 nicht überschreiten. Die Gruppen werden vom Betreiber im Rahmen der Möglichkeiten nach Familienverbund oder Staatsangehörigkeit zusammengestellt.“ Wurden die angekündigten Trennwände bereits installiert, wurde sich dabei an die genannte „Dreißiger-Aufteilung“ gemäß Brandschutzrichtlinie gehalten und gelingt die Zusammenstellung nach Familienverbund- und Staatsangehörigkeitskriterien? Wie sieht es hinsichtlich der „möglichst separaten Unterbringung allein reisender Frauen und der Verkleinerung von Kompartiments zur Schaffung weiterer Rückzugsmöglichleiten“ (siehe Drs. 21/1875, Antwort zu Frage 8.) aus? Derzeit befinden sich verschiedene Angebote für fest installierbare Trennwände in der Prüfung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2305 7 15. Wie viel Quadratmeter Aufenthaltsfläche pro Person ergeben sich derzeit aus der faktischen Belegungssituation im Verhältnis zu dem zur Verfügung stehenden Raum? In der ehemaligen Baumarkthalle ergibt sich bei einer zur Verfügung stehenden Fläche von rund 5.900 m² und einer durchschnittlichen Belegung von 960 Personen eine rechnerische Aufenthaltsfläche von 6,15 m² pro Person. Bei den in Containern untergebrachten Personen (vier Personen auf rund 15 m²) ergibt sich eine rechnerische Fläche von 3,75 m². Darüber hinaus steht eine weitere Halle mit Notbetten zur Verfügung . Bei Vollbelegung mit 200 Personen ergibt sich rechnerisch eine Fläche von rund 3,35 m² pro Person. 16. Wie sieht es hinsichtlich des angekündigten „Aufbaus zusätzlicher geschützter Bereiche“ aus (siehe Antwort zu Frage 11., Drs. 21/1875)? Alleinreisende Frauen werden derzeit in den Containern oder separaten Abteilungen in der Halle untergebracht. Im Übrigen siehe Antwort zu 14. 17. Wurden aufgrund der erweiterten Flüchtlingszahlen in der Unterkunft Rugenbarg mittlerweile auch die Zahlen der Toiletten- und Waschräume angepasst? Wie viele stehen jeweils zur Verfügung und welcher Pro- Kopf-Schlüssel ergibt sich danach pro Toilette und pro Dusche? Es sind keine Änderungen zur Drs. 21/1875 eingetreten. 18. Gibt es mittlerweile mit Blick auf die gestiegenen Bewohnerzahlen eine weitergehende Planung hinsichtlich der Schaffung weiterer Sozialräume oder ist der vorhandene Raum weiterhin ausreichend? Eine Aufstockung durch Container ist geplant und befindet sich gerade in der Prüfung. 19. Ist es in der Einrichtung am Rugenbarg seit dem 16. Oktober 2015 zu weiteren Unruhen und/oder Aggressivität unter den Flüchtlingen oder gegenüber dem Wachdienst gekommen und wenn ja, wie wurde diesem Verhalten begegnet/die Situation aufgelöst? Wie sieht es hinsichtlich von Fällen von Vergewaltigung und Prostitution aus? Ja. Die Situation vor Ort hatte sich in den meisten Fällen bereits vor Eintreffen der Polizei wieder beruhigt beziehungsweise konnte durch das Einschreiten der Polizei und deren im jeweiligen Einzelfall getroffenen Maßnahmen beruhigt werden. Fälle von Vergewaltigung und Prostitution sind der Polizei nicht bekannt geworden. 20. Sind die Einsatzzahlen des zuständigen PK 26 seit der Einrichtung der Unterkunft am Rugenbarg gestiegen und wenn ja, um wie viele Fälle im Vergleich zum Vorjahreszeitraum? Sind dies Mehreinsätze eindeutig der Unterkunft zuzuordnen und wenn ja, warum? Im Zeitraum vom 26. September 2014 bis einschließlich 17. November 2014 wurden im Hamburger Einsatzleitsystem der Polizeieinsatzzentrale (HELS) für den Bereich des Polizeikommissariat (PK) 26 insgesamt 1.995 Einsätze erfasst. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2015 waren es insgesamt 2.202 Einsätze. Somit gab es in 2015 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres eine Steigerung um 207 Einsätze für das gesamte Zuständigkeitsgebiet des PK 26. Dieser Anstieg ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen und kann nicht in direkten Zusammenhang mit der ZEA Rugenbarg gebracht werden. 21. Wie ist es nach Einschätzung der zuständigen Behörden ebenso wie des zuständigen DRK derzeit um die Verzahnung von Haupt- und Ehrenamt am Standort Rugenbarg bestellt? Wie ist das sinnvolle Zusammenwirken von Haupt- und Ehrenamt personell organisiert und finanziell ausgestattet ? Wie könnte eine zukünftige, intensivere Zusammenarbeit nach Auffassung des Senats, der zuständigen Behörden und des DRK aussehen ? Welche Unterstützungshandlungen werden für notwendig erachtet ? Wie können diese koordiniert werden? Gibt es insofern seitens des Senates mittlerweile konkrete Überlegungen/Maßnahmen, das Konzept zur Freiwilligenkoordination dahin gehend weiter auszubauen, dass pro Drucksache 21/2305 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 angefangene 1.000 Flüchtlinge ein Freiwilligenkoordinator mit einem halben VZÄ auf Seiten des Bezirks eingesetzt wird (entsprechend Drs. 21/2213)? Der Betreiber teilt mit, dass es bei der Verzahnung keine Probleme gäbe, siehe auch Antwort zu 7. Darüber hinaus findet am 18.12.2015 das erste Forum Flüchtlingshilfe statt (http://www.hamburg.de/forum-fluechtlingshilfe). 22. Gibt es seitens des DRK eine verlässliche tages- beziehungsweise wochen- oder monatsaktuelle Analyse hinsichtlich der jeweilig aktuellen Bedarfslage (Sachspenden), wer ermittelt diese auf welche Weise in welchen zeitlichen Abständen und wo sind die Bedarfe von Spendenwilligen verlässlich abzufragen? Das Sozialmanagement ermittelt regelmäßig die Bedarfe, die nicht aus staatlichen Mitteln gedeckt werden. Spendenwillige können sich bei der zuständigen Geschäftsstelle informieren und registrieren lassen. 23. Wer kommt derzeit in welcher Höhe für die Kosten der im Rugenbarg benötigten (Sprach- und Intergrations-)Lehrmittel auf und inwieweit würden zweckgebundene Geldspenden die Ausstattung der Bedürftigen beschleunigen oder erhöhen beziehungsweise ermöglichen? Wie ist die Versorgungs- und wie die darüber hinausgehende Bedarfslage hinsichtlich benötigter Lehrmittel? Lehrmittel werden aus Spendenmitteln gedeckt. Der Betreiber teilt mit, dass Geldspenden in diesem Fall helfen, einen einheitlichen Standard herzustellen. Bei Sachspenden besteht die Gefahr einer uneinheitlichen Ausstattung mit Lehrmaterialien. 24. Die medizinische Betreuung der Flüchtlinge liegt derzeit in den Händen des Roten Kreuzes; gibt es dennoch beziehungsweise darüber hinausgehend im medizinischen Bereich Hilfsbedarf, der durch zum Beispiel ein ehrenamtliches Ärztenetzwerk, welches den hauptamtlichen Ärzten zuarbeitet, abgedeckt werden könnte (Hebammen, Krankenschwester, Ärzte, Seelsorger)? Sind diesbezüglich schon Schritte in die Wege geleitet , wenn nein, warum nicht, wenn ja, wie und durch wen findet hier die Koordination statt? Um die medizinische Versorgung der Flüchtlinge in der Einrichtung Rugenbarg sicherzustellen , wurde ein Vertrag mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) geschlossen. Das UKE organisiert die allgemeinmedizinischen Sprechstunden selbstständig . Darüber hinausgehende Bedarfe sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. 25. Wie ist es um die Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten bestellt, wurden Kooperationen mit Sportvereinen in die Wege geleitet? Wenn ja, welche, und in welchem Umfang/mit welchem Angebot? Sollen diese Angebote ausgeweitet werden und wer kümmert sich darum? Kann auch hier möglicherweise durch das Ehrenamt zugearbeitet werden ? Wenn nein, warum nicht? Es wurden noch keine Vereinbarungen geschlossen. Es gibt derzeit entsprechende Überlegungen, auch zur Einbeziehung von Ehrenamtlichen.