BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2310 21. Wahlperiode 27.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 19.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Bürgerbeschwerde – Der Dreck in der Hansestadt auf den Straßen und Plätzen Laut eines Bürgerprotestbriefes kommt im Stadtteil Horn die Stadtreinigung seit mehreren Wochen ihren Pflichten nicht mehr nach. Dies betreffe das Viertel Böcklerstraße/Georg-Blume-Straße. Laut Mitteilung des Absenders des Bürgerprotestbriefes unterstützen rund 1.000 weitere Bewohner des Viertels diese Initiative. Die Beschwerde betrifft die liegengelassenen Tonnen von Laub, die die Gehwege und Rinnsteine verdecken sowie Fahrbahnen abdecken. Aber auch Freiflächen seien zugedeckt. Durch das Laub sei es in dieser Jahreszeit matschig und glatt, sodass Straßen und Wege einen Gefahrenherd für die Menschen im Viertel bedeuten, insbesondere dann, wenn es anfange zu frieren. Im Protestbrief wird eine umgehende Abhilfe durch die Reinigung des jetzigen Zustandes angemahnt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) – wie folgt: 1. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Kenntnis von diesem Protestbrief? Wenn ja, was wurde unternommen? Ja. Die SRH hat den Beschwerdebrief am 9. November 2015 erhalten und ihn am 10. November 2015 beantwortet. Am Morgen des 11. November 2015 wurden die Fahrbahnen, die anliegerfreien Gehwege sowie die Bushaltestelle gereinigt. 2. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Kenntnis davon, dass die oben genannten Straßenzüge beziehungsweise das oben genannte Viertel tatsächlich nicht vom Laub befreit wurden/wurde? Wenn ja, warum wurde dieses Viertel von der Stadtreinigung nicht wie üblich vom Laub befreit? Gehwege unterliegen der Reinigungspflicht durch Anlieger. Für die Fahrbahnen gilt: Während der Spitzenlast für die Wegereinigung in der Laubzeit weicht die SRH aus Kapazitätsgründen von den sonst üblichen Reinigungsrhythmen ab und konzentriert alle Reinigungskräfte (eigenes Personal sowie Verstärkung durch Fremdpersonal) auf die sogenannte Laubreinigung. Diese kann nicht überall gleichzeitig durchgeführt werden . Sie hatte am 9. November in dem fraglichen Bereich noch nicht stattgefunden. Drucksache 21/2310 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Ist es üblich, dass die Stadtreinigung drei Wochen lang nicht vor Ort ist? Wenn ja, warum? Nein. 4. Wann rückt die Stadtreinigung in der Regel aus, um Laub auf Straßen, Gehwegen und öffentlichen Plätzen zu entfernen? Unverzüglich nach Beginn des Laubfalls.