BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2312 21. Wahlperiode 27.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 19.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Vergabe der Betriebsträgerschaften Hamburger Flüchtlingsunterkünfte In den vergangenen Jahren wurden die Einrichtungen für Flüchtlinge und Wohnungslose in Hamburg ausschließlich vom städtischen Träger f & w fördern und wohnen AöR betrieben. Die zunehmende Zahl der Flüchtlingsunterkünfte in Hamburg hat mittlerweile auch zur Vergabe von Betriebsträgerschaften an freie Träger geführt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie erfolgte bisher in Hamburg die Vergabe der Betriebsträgerschaften der Flüchtlingsunterkünfte an freie Träger? (Bitte den Ablauf skizzieren von der Entscheidung die Trägerschaft an Dritte zu vergeben bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme der Einrichtung durch den Träger.) Bis Mitte November 2014 erfolgte der Betrieb der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) ausschließlich durch das städtische Unternehmen f & w fördern und wohnen AöR (f & w). f & w soll grundsätzlich auch weiterhin Regelbetreiber bleiben. Die Schaffung von über 30 Standorten in den vergangenen zwölf Monaten erforderte jedoch die Vergabe der Betriebsträgerschaft über f & w hinaus an gemeinnützige Hilfsorganisationen, weil die zur Abwendung von Obdachlosigkeit gebotene kurzfristige Inbetriebnahme neuer zusätzlicher Einrichtungen trotz einer kontinuierlichen Personalaufstockung von f & w allein nicht mehr gewährleistet werden konnte. Es bedurfte daher zusätzlicher, mit der erforderlichen Kompetenz in sozialer Arbeit, Kenntnissen der örtlichen Verhältnisse, ausreichenden personellen, logistischen und administrativen Kapazitäten ausgestatteter Alternativen, deren organisatorische Integrität in diesem besonderen Aufgabenfeld gewährleistet ist und bei denen die Bereitschaft besteht, sich an das auch für f & w geltende vertraglich festgelegte Regelwerk einschließlich einheitlicher Vergütungsregeln zu halten. Bei jedem neuen Standort der ZEA wird die Vergabeentscheidung individuell geprüft. Dort wo sich kurzfristig abzeichnet, dass f & w nicht die erforderlichen Kapazitäten aufbringen kann, werden andere Betreiber in Betracht gezogen. Grundlage ist eine Leistungsbeschreibung. Kriterien sind insbesondere das Leistungsvermögen und vorhandene Kapazitäten der jeweiligen Organisationen bezogen auf die konkrete Einrichtung (zum Beispiel Größe, Lage, Besonderheiten et cetera), bereits vorhandene (regionale) Infrastruktur der Organisationen. Alle Hilfsorganisationen werden rechtzeitig über die Inbetriebnahme eines neuen Standortes informiert und können ihr Interesse und ihre Bereitschaft, eine solche Unterkunft zu betreiben, bekunden. Drucksache 21/2312 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Vergabeentscheidung wird dem Träger umgehend mitgeteilt, sodass dieser alle notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen treffen kann. Das weitere Vorgehen bis zur Inbetriebnahme erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde. 2. In welchen Hamburger Flüchtlingsunterkünften erfolgte die Vergabe der Betriebsträgerschaft an freie Träger? (Bitte aufschlüsseln nach Standort, Art der Unterbringung, Stadtteil und Träger.) 3. Wann erfolgte jeweils die Vergabeentscheidung und wann wurde die Einrichtung jeweils durch den freien Träger in Betrieb genommen? (Bitte einzeln je Unterkunft auflisten.) Folgende Erstaufnahmeeinrichtungen werden nicht von f & w betrieben: Standort Betreiber Stadtteil Vergabeentscheidung Inbetriebnahme Karl-Arnold- Ring Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hamburg- Harburg e.V. Wilhelmsburg 15.10.2014 01.11.2014 Neuland I Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hamburg- Harburg e.V. Harburg 17.11.2014 07.05.2015 Neuland II Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hamburg- Harburg e.V. Harburg 09.10.2015 09.10.2015 Geutensweg Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hamburg- Harburg e.V. Neugraben- Fischbek 08.09.2015 18.09.2015 Rugenbarg Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. Osdorf 25.09.2015 25.09.2015 Albert- Einstein-Ring Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V. Bahrenfeld 15.10.2015 17.10.2015 Behrmannplatz Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V. Lokstedt 13.10.2015 16.11.2015 Kieler Straße Johanniter-Unfall- Hilfe e.V. Regionalverband Hamburg Stellingen 22.10.2015 09.10.2015 Wendenstraße Johanniter-Unfall- Hilfe e.V. Regionalverband Hamburg Hammerbrook 22.10.2015 09.10.2015 Wiesendamm Johanniter-Unfall- Hilfe e.V. Regionalverband Hamburg Barmbek- Nord 22.10.2015 17.10.2015 Blomkamp Malteser Hilfsdienst e.V. Osdorf 01.10.2015 13.09.2015 Papenreye ASB Sozialeinrichtungen (Hamburg) GmbH Niendorf 02.10.2015 01.10.2015 Insbesondere bei der Eröffnung von kurzfristigen Notmaßnahmen kann das Datum der schriftlichen Vergabeentscheidung nach dem Datum der Inbetriebnahme liegen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2312 3 Im Vorfeld wurden bereits mündliche Absprachen über den späteren Betrieb mit den jeweiligen Organisationen getroffen. Die offizielle Vergabe wurde beziehungsweise wird dann baldmöglichst nachgeholt. 4. Für welche Laufzeit erfolgte jeweils die Vergabe? (Bitte einzeln auflisten je Standort.) Die Laufzeit beträgt grundsätzlich zwei Jahre. 5. In welcher Höhe erfolgen Zahlungen aus dem Hamburger Haushalt pro Kalenderjahr an die freien Träger der Unterkünfte? (Bitte einzeln aufschlüsseln für jeden Standort.) Die bislang erfolgten Zahlungen können der folgenden Übersicht entnommen werden: Standort Betreiber 2014 – Summe in Euro 2015 – Summe in Euro Karl-Arnold- Ring Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. 562.856,31 2.663.243,69 Neuland I Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. - 1.319.352,15 Rugenbarg Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. - 823.842,84 (Stand: 20.11.2015) Für die übrigen Einrichtungen liegen noch keine Abrechnungen vor. 6. Nach welchen Kriterien erfolgt grundsätzlich die Vergabe der Betriebsträgerschaften an freie Träger? Welche Eignungskriterien müssen die Träger erfüllen? (Bitte detailliert aufführen und gewichten.) Eine generelle Gewichtung der Kriterien wird nicht vorgenommen. Die Orientierung ist insbesondere auf die Größe der Unterkunft, die vorhandene Vorlaufzeit und eventuell zeitgleich laufende Projekte ausgerichtet. Grundsätzlich haben sich alle beteiligten Organisationen bereit erklärt, sich auch in Notsituationen im Rahmen ihrer Kapazitäten kurzfristig zu engagieren. 7. Welche Vergabe- und Zuwendungsrichtlinien sind bei den Betriebsträgerschaften öffentlicher Unterkünfte einzuhalten? 8. In welchen Fällen ist eine öffentliche Ausschreibung der Trägerschaften durchzuführen? 9. Kann die Ausschreibung im nationalen Verfahren erfolgen oder ist eine Europaweite Ausschreibung erforderlich? 10. Welche Fristen sind bei der Ausschreibung einzuhalten? Aufgrund der regelhaft gegebenen Eilbedürftigkeit erfolgt die Vergabe der Trägerschaften bislang ohne schriftliches Ausschreibungsverfahren. Im Übrigen richtet sich die Anwendung der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen nach dem jeweiligen Auftragswert und dem Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen. 11. Wer nimmt die Auswahl der Träger abschließend vor? Die Auswahl erfolgt durch die Leitung des Einwohner-Zentralamtes. 12. Laufen zurzeit Ausschreibungs- beziehungsweise Interessenbekundungsverfahren über Betriebsträgerschaften öffentlicher Unterkünfte? Wenn ja: Drucksache 21/2312 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 a. Für welche (zukünftigen) Standorte und seit wann laufen die Verfahren ? b. Wie erfolgte die Ausschreibung beziehungsweise das Interessenbekundungsverfahren ? c. Wann ist mit Abschluss der jeweiligen Verfahren zu rechnen? d. Zu wann ist mit einer Vergabeentscheidung zu rechnen? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. bis 10. 13. Welche sich derzeit in Planung befindlichen Einrichtungen sollen darüber hinaus für eine Betriebsträgerschaft ausgeschrieben werden? (Bitte konkretisieren , sofern schon Ausschreibungsfristen et cetera feststehen.) Für mehrere im Aufbau befindliche Unterkünfte wurden Gespräche mit Hilfsorganisationen geführt. 14. Wie bewertet der Senat die bisherigen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit freien Trägern in der Flüchtlingsunterbringung? Der Senat begrüßt das Engagement aller Beteiligten. Zur Vermeidung von Überforderung einzelner Akteure wird eine breitere Aufstellung bei den Trägerschaften als geeignetes Mittel angesehen. Zur bestmöglichen Versorgung der Flüchtlinge und zur Einhaltung gleicher Standards stehen alle Beteiligten laufend im dauerhaften Dialog.