BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2321 21. Wahlperiode 27.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 20.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Lärmknotenpunkt Bremer Straße – Wie lange noch? Die Anwohner der Bremer Straße in Harburg leiden seit Jahren unter dem Lärm, verursacht durch ein extrem hohes Aufkommen von Schwerlastverkehr und erhöhter Geschwindigkeit durch Kraftfahrzeuge (Kfz). Von der Lärmbelästigung sind etwa 60 Wohngebäude, darunter Ein- und Mehrfamilienhäuser , betroffen. Zudem besteht die Vermutung, dass durch die Erschütterungen auch Gebäudeschäden bereits entstanden sind. Diese Probleme wurden bereits in der bezirklichen Lärmaktionsplanung erkannt und benannt, auch wird seit Längerem mit der örtlichen Bürgerinitiative ein Mediationsverfahren durchgeführt. Seit einigen Monaten laufen Umbaumaßnahmen an der Kreuzung Bremer Straße/Friedhofstraße/Am Großen Dahlen und Bremer Straße/Ernst- Bergeest-Weg, die für mehr Übersichtlichkeit für die Autofahrer und Verkehrssicherheit für Fußgänger sorgen sollen. Dabei wurde schon 2013 versprochen , dass die Bremer Straße im Verlaufe des Stadtgebietes des Bezirks Harburg von der Anschlussstelle Marmstorf-Lürade bis zur Hohen Straße/ Harburger Umgehung grundlegend saniert werden soll. Die Verwendung von Flüsterasphalt wurde als lärmmindernde Maßnahme von Senator Horch zugesagt. Die Zuständigkeiten sind je Abschnitt der Bremer Straße unterschiedlich – für die Sanierung zwischen der AB Anschlussstelle Marmstorf/ Lürade und dem Sunderweg ist der Bund, für den Abschnitt Sunderweg bis Harburger Umgehung die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) zuständig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) wie folgt: 1. Auf welchem Abschnitt der Bremer Straße ist für die grundlegende Sanierung lärmmindernder Asphalt vorgesehen? In der im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegenden Strecke der B 75 sind folgende Sanierungsmaßnahmen vorgesehen: I. Vahrendorfer Stadtweg bis AS-Marmstorf: Sanierung der Deck- und Binderschicht II. AS-Marmstorf bis AS-Marmstorf-Lürade: Grundinstandsetzung In beiden Abschnitten soll eine Deckschicht aus Splittmastixasphalt (SMA) eingebaut werden, welche eine lärmmindernde Wirkung im Vergleich zu früheren Deckschichten mit anderem Asphaltmischgut hat. Der Abschnitt Sunderweg bis Vahrendorfer Stadtweg ist bereits im Jahr 2013 durch eine Erneuerung der Deckschicht mit SMA saniert worden. Drucksache 21/2321 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die im Zuständigkeitsbereich der FHH. liegende Strecke zwischen Sunderweg und Hohe Straße (Harburger Umgehung) soll ebenfalls mit einer Deckschicht aus SMA saniert werden. In den Kreuzungsbereichen mit der Friedhofstraße und dem Ernst- Bergeest-Weg ist ebenfalls SMA eingebaut worden. 2. Wann wird mit dem Beginn, wann mit der Fertigstellung der Maßnahme gerechnet? 3. Gibt es einzelne Teilabschnitte in der geplanten Sanierung? Wenn ja, wie ist der Zeitplan der einzelnen Teilabschnitte? 4. Ist eine Abstimmung der Planungen mit dem Bund erfolgt? Wenn, ja wie ist das Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Für die noch ausstehenden Sanierungsarbeiten sind folgende Bautermine vorgesehen : Abschnitte Vahrendorfer Stadtweg bis AS-Marmstorf-Lürade: 2018 (gesamte Strecke ) Sunderweg bis Hohe Straße (ohne Kreuzungen Friedhofstraße und Ernst- Bergeest-Weg): ab 2018 voraussichtlich in zwei Abschnitten. Mit den Planungen für den Abschnitt Sunderweg bis Hohe Straße wurde noch nicht begonnen, daher sind noch keine Aussagen zur Verkehrsführung und zur Abschnittsbildung möglich. Alle Planungen in der Zuständigkeit des Bundes und der FHH sind und werden weiterhin inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 12. und 13. 5. Wie lange und auf welche Art wird insbesondere der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) durch die Grundsanierung der Bremer Straße, zum Beispiel durch Haltestellenverlegung oder -wegfall, Umwege und so weiter, beeinträchtigt werden? Nach Auskunft des HVV werden im Rahmen der aktuellen Maßnahme die Buslinien im Bereich der Bremer Straße nicht umgeleitet. Sämtliche Haltestellen werden bedient, keine Haltestelle wurde verlegt. Dadurch kommt es zu keinen Beeinträchtigungen oder Zeitverlusten. Langfristig werden die Fahrgäste des ÖPNV von den Sanierungsmaßnahmen profitieren , da auch die auf der Strecke liegenden Bushaltestellen saniert werden sollen. Während der Bauzeit kann es zu Einschränkungen durch Haltestellenverlegungen und Umleitungen auch für Busse kommen, die jedoch noch nicht beschrieben werden können (siehe Antwort zu 2. – 4.). 6. Welche lärmschutzreduzierenden Maßnahmen wurden bisher bei den Umbaumaßnahmen angewendet, um die Anwohner künftig besser vor Lärm zu schützen? Für die Maßnahme Bremer Straße/Friedhofstraße/Ernst-Bergeest-Weg/Am großen Dahlen wurde bereits im Vorwege eine lärmtechnische Untersuchung und Berechnung durchgeführt, um schon in der Planung die lärmtechnischen Auswirkungen berücksichtigen zu können. Im Sinne eines aktiven Lärmschutzes wurde dafür der Einbau des in der Antwort zu 1. beschriebenen lärmoptimierten Splittmastixasphaltes vorgesehen. Darüber hinaus führt die Beseitigung von Unebenheiten, Spurrillen, Rissen und Schlaglöchern zu einer deutlichen Reduzierung von Erschütterungen und Lärmspitzen. Weiterhin wurden die betroffenen Anlieger über mögliche Varianten des passiven Schallschutzes (Fenster, Dämmung, oder ähnliche) informiert. Die Umsetzung der Maßnahmen an betroffenen Gebäuden erfolgt seitens des Bezirksamtes Harburg. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2321 3 7. Wie hoch sind die Kosten für die lärmschutzmindernden Maßnahmen für die Kreuzung Bremer Straße/Friedhofstraße/Am Großen Dahlen und Bremer Straße/Ernst-Bergeest-Weg und insgesamt? 8. Wie hoch sind die Kosten für Maßnahmen, die dem Schutz von Fußgängern und Radfahrern dienen für die Kreuzung Bremer Straße/ Friedhofstraße/Am Großen Dahlen und Bremer Straße/Ernst-Bergeest- Weg und insgesamt? 9. Wie hoch sind die Kosten für einen verbesserten Verkehrsfluss von Pkws und Lkws für die Kreuzung Bremer Straße/Friedhofstraße/Am Großen Dahlen und Bremer Straße/Ernst-Bergeest-Weg und insgesamt? In jeder Umplanung werden die Belange aller Verkehrsteilnehmer sowie betroffener Anlieger berücksichtigt. Die entstandenen Kosten hieraus können jedoch nicht einzelnen Themengruppen zugeordnet werden, da sich die Leistungspositionen in der öffentlichen Ausschreibung nach Gesamtmassen und nicht nach Einzelbereichen aufgliedern. Die Baukosten für die Maßnahme Bremer Straße/Friedhofstraße/Ernst-Bergeest-Weg/ Am großen Dahlen betragen insgesamt circa 4,2 Millionen Euro. Die Kosten für den passiven Lärmschutz an den Gebäuden werden derzeit auf insgesamt circa 70.000 Euro geschätzt. 10. Welche Kritik äußern die Anwohner an den Baumaßnahmen? Die Anwohner standen und stehen im regelmäßigen Kontakt mit dem ausführenden Unternehmen und der Bauüberwachung vor Ort. Insbesondere Anpassungsarbeiten an die angrenzenden Grundstücke wurden direkt vor Ort besprochen. Darüber hinaus gab es keine weiteren signifikanten Themenschwerpunkte. Gegenüber der Polizei sowie dem Bezirksamt Harburg gab es keine Kritik an den Baumaßnahmen. 11. Welche Ergebnisse hat das Mediationsverfahren mit der örtlichen Bürgerinitiative ergeben und werden diese bei den gegenwärtigen Umbaumaßnahmen berücksichtigt? Wenn ja, welche Ergebnisse wurden berücksichtigt und welche Ergebnisse aus welchen Gründen nicht? Wenn nein, warum werden die Ergebnisse im Einzelnen nicht berücksichtigt ? Die geforderten baulichen Instandsetzungsmaßnahmen sind umgesetzt worden, soweit dies im Rahmen der baulichen Unterhaltung möglich war. Im Zuge der geplanten Sanierungen soll der Straßenzug insgesamt überplant und saniert werden, so dass dann alle Straßenschäden beseitigt sein werden. Die Ergebnisse des Mediationsverfahrens, die in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Inneres und Sport fielen, sind der Anlage zu entnehmen. Das Mediationsverfahren bezog sich nicht konkret auf die in Rede stehenden Knotenpunktbereiche. Im Übrigen siehe Antwort zu 16. 12. Wann ist mit einer Fertigstellung der Baumaßnahmen für die Kreuzung Bremer Straße/Friedhofstraße/Am Großen Dahlen und Bremer Straße/ Ernst-Bergeest-Weg (ursprüngliches Ende war für Ende Oktober vorgesehen ) zu rechnen? 13. Aus welchen Gründen kam es zu einer Verzögerung bei der Fertigstellung der Baumaßnahmen zur ursprünglichen Planung? Die Bremer Straße wurde termingerecht und die Friedhofstraße circa zwei Wochen vorzeitig fertiggestellt. Terminverschiebungen gibt es bei der Herstellung der Einmündungsbereiche Ernst-Bergeest-Weg/Bremer Straße und Am Großen Dahlen/Bremer Straße. Im Kreuzungsbereich Ernst-Bergeest-Weg/Bremer Straße konnten noch zusätzliche Flächen während der Baumaßnahme erworben werden, sodass die bisher beengte Drucksache 21/2321 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Einmündungssituation kurzfristig optimiert werden konnte. Dies hatte jedoch umfangreiche und zeitaufwendige Leitungsumlegungen unterschiedlicher Leitungsträger zur Folge. Die Leitungsarbeiten dauerten insgesamt circa sechs Wochen. Bei der Herstellung des Einmündungsbereiches Am Großen Dahlen/Bremer Straße kollidierten die Straßenbauarbeiten mit einer vorhandenen, vorher in dieser Lage nicht bekannten Gasleitung. Diese musste auf einer Länge von circa 50 Meter umgelegt werden. Die Arbeiten an der Gasleitung dauerten circa drei Wochen. Die noch ausstehenden Pflaster- und Baumpflanzarbeiten in den Nebenflächen sollen in Abhängigkeit von der Witterung im 4. Quartal 2015 fertiggestellt werden. Stauden und Hecken werden voraussichtlich im Frühjahr 2016 gepflanzt. 14. Wie viele Straßenbäume müssen für die Umbaumaßnahmen gefällt werden und sind Ersatzpflanzungen geplant? Vahrendorfer Stadtweg bis AS-Marmstorf-Lürade: Es werden keine Straßenbäume gefällt. Sunderweg bis Harburger Umgehung: Die Planungen haben noch nicht begonnen, daher sind noch keine Aussagen zu Planungsinhalten, insbesondere zu erforderlichen Baumfällungen, möglich. Gegebenenfalls werden, soweit es möglich ist, innerhalb der Planungsabschnitte an geeigneten Standorten neue Bäume gepflanzt. In dem Kreuzungsbereich Bremer Straße/Friedhofstraße mussten insgesamt 111 Bäume gefällt werden, 73 Bäume wurden neu gepflanzt. Als Ausgleich werden zwei Regenrückhaltebecken ertüchtigt und damit eine deutlich verbesserte Situation für die Oberflächenwasserreinigung geschaffen. Diese Art des Ausgleich und Ersatzes wurde im Rahmen eines landschaftspflegerischen Begleitplans in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen im Bezirksamt Harburg und der Behörde für Umwelt und Energie erarbeitet. 15. Werden nach Fertigstellung der Baumaßnahmen Messungen erhoben, die die Lärmbelastung der Anwohner feststellen? Wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht? Nein. Siehe Antwort zu 6. 16. Werden nach Fertigstellung der Baumaßnahmen Prüfungen mit Blick auf die Verkehrssicherheit für Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer erhoben ? Wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht? Ja. Der in Rede stehende Bereich ist als Unfallhäufungsstelle registriert und von der Unfallkommission eingehend untersucht worden. Aus der Unfallanalyse wurden notwendige strukturelle Maßnahmen zur Unfallbekämpfung abgeleitet, die in die Überplanung des Bereichs und die Baumaßnahmen eingeflossen sind. Nach Abschluss solcher Baumaßnahmen führt die Unfallkommission regelhaft ein Controllingverfahren über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren durch, um deren Wirkung im Hinblick auf eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu überprüfen. Dabei werden die Unfalllagen vor und nach den Baumaßnahmen miteinander verglichen und eingehend analysiert . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2321 5 Anlage Prüfgegenstände und Ergebnisse des „Mediationsverfahrens Bremer Straße (2010- 2011)“ Lfd. Nr. Prüfgegenstand Ergebnis 1 Geschwindigkeitsreduzierung von 60 km/h auf 50 km/h Bremer Straße zwischen Bremer Straße / Maldfeldstraße und Ortstafel Bremer Straße / Anschlussstelle HH-Marmstorf Der bezeichnete Bereich befindet sich außerhalb der geschlossenen Ortschaft, so dass außerhalb der signalisierten Bereiche eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 100 km/h zulässig wäre. Der Streckenabschnitt weist keine signifikante Verkehrsunfalllage hinsichtlich der Ursache Geschwindigkeit auf, die eine weitere Beschränkung des fließenden Verkehrs durch Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h unter Berücksichtigung § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs -Ordnung (StVO) rechtfertigt. 2 Aufstellen Verkehrszeichen 50 km/h Bremer Straße zwischen Anschlussstelle Hamburg-Marmstorf und Hohe Straße / Bundesautobahn 253 - Wiederholung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten durch Aufstellen von Verkehrszeichen (Zeichen 274) Für den bezeichneten Bereich sind sowohl an der Landesgrenze aus Richtung Süden sowie im Übergang der Bundesautobahn 253 in die Hohe Straße die Zeichen 310 StVO („Ortstafel“) deutlich sichtbar angebracht. Diese Tafeln kennzeichnen den Bereich der geschlossenen Ortschaft , in dem gem. § 3 Absatz 3 Nr. 1 StVO die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h beträgt. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu den §§ 39 bis 43 I. nicht anzuordnen. 3 Piktogramme zur Wiedergabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Die Markierung eines Piktogramms „50“ auf der Fahrbahn der Bremer Straße im Ortseingangsbereich (Fahrtrichtung Norden) wurde vorgenommen . 4 „Bremsampeln“ Siehe Drs. 20/5157. 5 Geschwindigkeitsanzeigen (Temposys -Geräte) Siehe Drs. 20/5157. 6 Verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung Siehe Drs. 20/5157. 7 Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Siehe Drs. 20/5157. 8 Erneuerung / Neuordnung der Verkehrszeichen Bremer Straße zwischen Bremer Straße / Maldfeldstraße und Ortstafel Bremer Straße / Anschlussstelle Hamburg-Marmstorf Die Straßenverkehrsbehörde hat den Abbau von zwei Verkehrszeichen „Verkehrsfunksender“ sowie die Erneuerung der Ortstafeln (Zeichen 310) und der geschwindigkeitsbezogenen Verkehrszeichen (60 km/h – Zeichen 274) im genannten Streckenabschnitt veranlasst. 9 Aufhebung der Nachtabschaltung an den Fußgänger-Lichtzeichenanlagen (FLZA) Die FLZA bleiben nachts abgeschaltet, weil ein Fußgängerquerungsbedarf zur Nachtzeit nachweislich nicht vorhanden ist. Drucksache 21/2321 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Lfd. Nr. Prüfgegenstand Ergebnis 10 Aufbereiten der Daten des Verkehrsstatistikgeräts Die Daten und deren Bewertung wurden im Mediationsverfahren bereitgestellt. 11 24h Lkw-Verbot für Transit-Lkw Seit dem 1.1.2007 ist die Bremer Straße (Bundesstraße 75) mautpflichtig, so dass weitere Lkw-Verbote rechtlich nicht zulässig sind. 12 Nachtfahrverbot für Lkw über 12 Tonnen Siehe Drs. 19/6977. 13 Temporäre (20 – 06 Uhr) Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h für Lkw bis 12 Tonnen Siehe Drs. 20/5157.