BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2322 21. Wahlperiode 27.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann, Dr. Joachim Körner, Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 20.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Verheimlicht die Polizei brisante Straftaten?  Die Kommunen, die Länder und der Bund haben unverändert mit der Bewältigung der großen Herausforderungen der Flüchtlingskrise zu tun. Es ist dabei das Bestreben aller Beteiligten, tatsächlich Verfolgten zu helfen. Angesichts der nicht abebbenden Anzahl von zu uns strömenden Flüchtlingen kommen insbesondere die Kommunen und die freiwilligen Helfer an die Grenze der Hilfe, die sie zu leisten im Stande sind. Eine wohlwollende Aufnahme kann nur erfolgen und von den Bürgern erwartet werden, wenn von den Flüchtlingen die kompromisslose Einhaltung der deutschen Gesetze verlangt wird. Ein Verhalten der Einwanderer, das die hiesigen Gesetze missachtet, missbraucht die Hilfsbereitschaft des Landes und hintergeht die hochengagierten ehrenamtlichen Helfer. Die Bürger haben ein Recht darauf, über Straftaten der Flüchtlinge informiert zu werden, um sich ein Bild von allen Folgen und Umständen der aktuellen Situation machen zu können. Kriminalität unter Flüchtlingen und durch Flüchtlinge ist ein Bestandteil des Themas Flüchtlingskrise, dass nicht der Zensur zum Opfer fallen darf! Eine Beschränkung seriöser Berichterstattung stellt eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit dar. Dennoch kam zuletzt verschiedentlich der begründete Verdacht auf, dass Vorfälle in Flüchtlingsheimen beziehungsweise durch Flüchtlinge begangene Straftaten verheimlicht wurden. So berichtet unter anderem „Die Welt“ in einem Artikel vom 24.10.2015 unter der Überschrift „Verheimlicht die Polizei brisante Straftaten?“, dass es in Thüringen angeblich eine Anweisung an die Polizei gegeben hätte, Vorfälle in Flüchtlingsheimen nicht öffentlich zu machen, wobei sie sich auf Aussagen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezieht. Ebenso berichtet „Die Welt“ in diesem Artikel, dass auch in Schleswig-Holstein die Polizei die Bürger nicht über derlei Fälle informiert habe, wobei sie auf einen Artikel der „Kieler Nachrichten “ unter der Überschrift „Die internen Lageberichte der Polizei“ vom 23.10.2015 Bezug nimmt. Demnach gab es in Schleswig-Holstein zahlreiche schwere Straftaten mit sogenannter Flüchtlingsrelevanz, die der Öffentlichkeit nicht bekannt gemacht worden sind, obwohl die Landespolizei sie in ihren Lagebildern als „relevante Ereignisse“ bezeichnet hat. Nach dem Bericht hat das Landeskriminalamt in internen Lageberichten seit Anfang September 733 Straftaten mit Drucksache 21/2322 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 „Flüchtlingsrelevanz“ erfasst. Es geht dabei nicht nur um Straftaten, die von Flüchtlingen verübt werden, sondern auch um Straftaten gegen Flüchtlinge. Doch es bleibt nicht beim Vorwurf, die Polizei würde Vorfälle verschweigen. Die „Kieler Nachrichten“ sollen laut Regionalchef Michael Kluth sogar von der Landespolizei dazu aufgefordert worden sein, auf die Berichterstattung über die „Lageberichte Flüchtlingsthematik“ zu verzichten. Begründung: Das Blatt würd mit dem heiklen Text „zündeln.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Gibt es bei der Hamburger Polizei eine der in Schleswig-Holstein praktizierten Praxis vergleichbare Erhebung über Straftaten, die im Zusammenhang mit Flüchtlingen stehen („Lagebilder Flüchtlingsthematik“)? Nein. 2. Wie ist die Informationspolitik der Hamburger Polizei? Was sind die zugrunde liegenden Kriterien für eine Veröffentlichung/Nichtveröffentlichung registrierter Straftaten? Veröffentlichungen orientieren sich an den Regelungen des Pressegesetzes, an den festgelegten Richtlinien für den Verkehr mit der Presse (MittVw 2003) sowie an den Regelungen der Polizeidienstvorschrift 350; im Übrigen siehe auch Drs. 20/14095. 3. Hat es seitens des Senats Einwirkungen auf die Polizei gegeben, diese möge Straftaten, an denen Flüchtlinge beteiligt sind, nicht öffentlich bekannt werden lassen oder gibt es Überlegungen in diese Richtung? Nein. 4. Ist die Hamburger Polizei insbesondere bemüht, wie es in dem Bericht der „Kieler Nachrichten“ für die Polizei in Schleswig-Holstein heißt, über Straftaten „mit Flüchtlingsrelevanz“ nicht zu informieren? Nein, im Übrigen siehe Antwort zu 2. 5. Hat es in Hamburg jemals den Versuch der Polizei gegeben, auf die Presse einzuwirken, indem nahegelegt wurde, über Kriminalität im Zusammenhang mit Flüchtlingen nicht zu berichten? Wenn ja, aus welchem Grund und in welcher Weise? Nein