BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2325 21. Wahlperiode 27.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 20.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Abgeordnete und Jugendverbände senatstragender Parteien blockieren gemeinsam mit Linksextremisten die Durchführung der ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration der Partei Alternative für Deutschland (AfD)! Unter dem Motto „Gegen das Politikversagen! Asylchaos stoppen!“ hatte der Landesverband Hamburg der Alternative für Deutschland (AfD) am 31. Oktober 2015 zur Demonstration aufgerufen. Der berechtigten Besorgnis in weiten Teilen der Bevölkerung über die entgleiste Flüchtlingspolitik sollte so Ausdruck verliehen werden. Bei allen AfD-Aufrufen zur Demonstration, wie auch nachweislich bei allen dann gehaltenen Reden, wurde stets und immer wieder betont, die Veranstaltung richte sich einzig und allein gegen das Versagen der Politik – und nicht gegen die Flüchtlinge. Auf dem Vorplatz des Museums für Kunst und Gewerbe sollte der Zug sich sammeln. Linksextremisten, aber auch Hamburger Parteien/Fraktionen/ Jugendverbände, Gewerkschaften und Studentenvertretungen initiierten eine gemeinsame „Gegendemonstration“ direkt neben dem Versammlungspunkt der ordnungsgemäß angemeldeten AfD-Veranstaltung. Diese „Gegendemonstranten “ blockierten gemeinsam den genehmigten Demonstrationszug der AfD derart massiv und aggressiv, dass ihm selbst die Polizei nicht den Weg bahnen konnte. Mitten unter diese Gruppierungen gesellten sich auch höchstpersönlich Abgeordnete der Bürgerschaftsfraktionen von SPD und DIE LINKE, Jugendverbände der Jusos (SPD) und Grüne Jugend Hamburg (Bündnis90/Die Grünen). Auf Internetseiten hatten zuvor Landesverband und Bürgerschaftsfraktion der Partei DIE LINKE die AfD-Demonstration als rassistisch verleumdet. Auch die Nordverbände der Jusos hatten die AfD als Faschisten beleidigt (Jusos Schleswig-Holstein und Bremen): „Kein Fussbreit den Faschisten“ und Jusos Mecklenburg-Vorpommern: „Überlasst den Faschos nicht die Straße“. Sie bejubelten im Nachhinein die „erfolgreiche Blockade“ (Jusos Schleswig- Holstein) der AfD-Demonstration. Auch der Jugendverband Grüne Jugend Hamburg forderte auf, sich der AfD-Demonstration entgegenzustellen, weil diese gegen Flüchtlinge hetzen würde. Die blockierenden Gegendemonstranten brüllten dann vor Ort andauernd die gleichen hasserfüllten Parolen – ohrenbetäubend verstärkt über Lautsprecheranlagen wie: „Deutschland ist Scheiße“, „Die Mauer muss her und das Volk muss weg“, „Nie wieder Deutschland“ und andere mehr. Inmitten dieser Versammlung die SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Wolfgang Rose und Kazim Abaci sowie die Bürgerschaftsabgeordneten der Fraktion DIE LINKE Heike Sudmann und Mehmet Yildiz. Es wurden Plakate mit dem Slogan „We Drucksache 21/2325 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 love Volkstod“ und Fahnen der sogenannten Antifaschistischen Aktion und anderer linksextremistischer Gruppierungen geschwenkt sowie Farbbeutel und Eier geworfen. Für die Teilnahme weiterer Linksextremisten spricht die Anwesenheit von vermummt und schwarz gekleideten Gestalten, dem sogenannten Schwarzen Block. Teilnehmer der AfD-Demonstration wurden von „Gegnern“ nicht nur bespuckt und geschlagen, sondern von den Gegendemonstranten so aggressiv „eingekesselt “, dass viele, die sich dem Demonstrationszug der AfD anschließen wollten, nicht durchkamen und schon dadurch ihr Versammlungsrecht nicht ausüben konnten. Schlimmer noch: Die gesamte Demonstrationsroute wurde daraufhin überhaupt blockiert. So konnte auch die vorbereitete große Abschlussveranstaltung am Gänsemarkt nicht stattfinden. Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerungsfreiheit wurden so in Hamburg gröblich beschnitten! Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. War die Gegendemonstration angemeldet? Wenn ja, wer hat die Versammlung wann und auf welche Weise angemeldet ? Wer war der Veranstalter der Gegendemonstration und wer war ihr Versammlungsleiter? Falls nein, teilt der Senat die Auffassung, dass die Gegendemonstration hätte angemeldet werden müssen? Gemäß den Vorschriften des Versammlungsgesetzes sind Aufzüge und Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich mindestens 48 Stunden vorher anzumelden. Eine solche Anmeldung lag für eine Gegenveranstaltung im Umfeld der Versammlung der AfD nicht vor. 2. Im Vorfeld wurde in den sozialen Medien zur Gegendemonstration aufgerufen . a. Welche Organisationen haben zu welchem Zeitpunkt mobilisiert und welches waren die jeweils genannten Versammlungsthemen und welches war der jeweilige Veranstaltungsort? Bitte alle Organisationen nach Bundesland entsprechend ihrer politischen Ausrichtung einzeln aufführen. b. Welche davon sind dem extremistischen Spektrum zuzuordnen oder stehen beziehungsweise standen unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden ? Bitte alle Organisationen nach Bundesland entsprechend ihrer politischen Ausrichtung einzeln aufführen. Der Polizei liegen folgende Erkenntnisse vor: Am 21. Oktober 2015, um 13.44 Uhr, stellte der Verfasser „info“ auf dem unabhängigen , linksradikalen Medienportal „https://linksunten.indymedia.org“ einen Beitrag ein, der einen Aufzug der AfD thematisierte und zur Besetzung des „Auftaktortes am Hauptbahnhof“ aufrief. Welche Organisation für den Aufruf verantwortlich ist, ist der Polizei nicht bekannt. Am 22. Oktober 2015 erfolgte über www.antifainfo.de der Aufruf, den oben genannten Beitrag hinsichtlich der Besetzung des Auftaktortes am Hauptbahnhof zu unterstützen. Bei www.antifainfo.de handelt es sich um ein Informationsportal für antifaschistische Gruppierungen bundesweit. Welche dieser Gruppierungen für die Einstellung des Aufrufs verantwortlich ist, ist der Polizei nicht bekannt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2325 3 Am 27. Oktober 2015 rief die linksextremistische Gruppierung „Roter Aufbau Hamburg “ via Facebook-Seite und Twitter dazu auf, den AfD-Aufzug am Steintorplatz zu stören. Zwischen dem 28. Oktober 2015 und dem 30. Oktober 2015 rief das „Hamburger Bündnis gegen Rechts“ (HBgR) in diversen Beiträgen auf seiner Facebook-Seite zur Unterstützung der Gegendemonstration des Allgemeinen Studierendenausschuss (ASTA) der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) auf. Am 29. Oktober 2015 ging bei der Versammlungsbehörde eine schriftliche Anmeldung für eine Kundgebung mit dem Tenor „Keine AfD-Propaganda in Hamburg und überall!“ ein. Als Veranstaltungsort wurde der Johannes-Brahms-Platz vor der Musikhalle beantragt. Als Veranstaltungsort wurde der Dammtordamm Höhe Kriegerdenkmal kooperiert. Anmelder war eine Einzelperson, die der Polizei als Sprecher der „Roten Flora“ bekannt ist. Veranstalter war der Allgemeine Studierendenausschuss der HAW. Am 29. Oktober 2015, um 13.22 Uhr rief die „Antifa Pinneberg“ über „https:// linksunten.indymedia.org“ ebenfalls zu Protesten gegen die AfD-Versammlung auf. Ein Treffpunkt wurde dort nicht genannt. Darüber hinaus wurde für den Termin über Twitter unter den Hashtags „#noafd“ und „#3110hh“ breit mobilisiert, unter anderem von verschiedenen antifaschistischen Gruppierungen, wie der „Antifa 309“. Der erste durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg festgestellte linksextremistische Mobilisierungsaufruf gegen die AfD-Demonstration in Hamburg am 31. Oktober 2015 wurde von „autonomen Antifagruppen“ am 21. Oktober 2015 via Twitter veröffentlicht. Am 27. Oktober 2015 veröffentlichte die antiimperialistische Gruppe „Roter Aufbau“ einen Aufruf zur Verhinderung der AfD-Demonstration unter dem Motto „Alternative zum Kapitalismus statt Alternative für Deutschland“. Am 28. Oktober 2015 twitterte die Gruppe „Projekt revolutionäre Perspektive“ (PRP): „Erst die AfD aus der Innenstadt vertreiben und danach in Solidarität mit Kobane auf die Straßen in Altona“. Ein weiterer Aufruf mit relevantem Verbreitungsgrad war die Veröffentlichung des von einem Hamburger Linksextremisten verfassten Artikels „Holt die AfD das braune Pack nach Hamburg?“ durch das Hamburger Bündnis gegen Rechts (HBgR) am 28. Oktober 2015. Ferner sind dem LfV Hamburg vereinzelt Mobilisierungsaufrufe von Linksextremisten aus angrenzenden Bundesländern bekannt geworden , zum Beispiel ein Aufruf der „Antifa Pinneberg“ vom 29. Oktober 2015. Überregionale Relevanz hatte insbesondere der auf der auch von Linksextremisten genutzten Internet-Plattform linksunten.indymedia am 21. Oktober 2015 veröffentlichte Aufruf: „Norddeutschlandweite AfD-Demo gegen Refugees in Hamburg geplant!“ Die Sicherheitsbehörden nehmen aufgrund ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung keine Erfassung aller Gruppierungen vor, die zu Protesten im Zusammenhang von Aufzügen und Versammlungen aufrufen. 3. Der Polizeieinsatzleiter hatte vor Ort dem Versammlungsleiter der Demonstration mitgeteilt, ihm seien nicht genügend Kräfte zugeführt worden, um den Demonstrationszug auf seinem genehmigten Weg zu schützen und ihn so zu ermöglichen. Wie viele Polizeikräfte waren vor Ort eingesetzt und welchen konkreten polizeilichen Auftrag hatten diese? 4. Warum waren der Polizei zum Schutz der AfD-Demonstration offensichtlich (laut Aussage des Einsatzleiters) nicht ausreichend Kräfte zugeführt worden, um den genehmigte Demonstrationszug der AfD zu ermöglichen ? Dies insbesondere angesichts a. der massiven Gegendemonstrationsaufrufe vorab in den sozialen Medien. b. der jahrzehntelangen Bekanntheit von Umfang und Aggressivität linker und linksextremer Gruppierungen in Hamburg, die zur Blockade aufgerufen hatten. Drucksache 21/2325 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Insgesamt waren 572 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei zum Schutz der Versammlung und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingesetzt. Gemäß Einsatzbefehl lautete der Auftrag: Schutz der Versammlung, Verfolgung von Straftaten und Abwehr von Gefahren. Die Planung polizeilicher Einsatzmaßnahmen orientiert sich im Wesentlichen an der von der Polizei im Vorfeld vorgenommenen Lagebeurteilung aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen und den für den jeweiligen Einzelfall zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen. Auch für den in Rede stehenden Einsatzanlass erfolgte die Bereitstellung von Einsatzkräften unter Berücksichtigung dieser Grundsätze . Die Mobilisierungswirkung der Internet-Veröffentlichungen hat jedoch einen höheren Grad erreicht als prognostiziert. 5. Der ordnungsgemäß angemeldete Demonstrationszug der AfD wurde blockiert. a. Wie beurteilt der Senat unter dem Gesichtspunkt des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit die Blockade einer angemeldeten Demonstration? Es handelt sich um eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Versammlungsfreiheit und damit um eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. b. Wie bewertet der Senat die Beteiligung von Abgeordneten der Bürgerschaft (und der senatstragenden Partei SPD) und parteipolitischen Jugendverbänden an der Blockierung einer ordnungsgemäß genehmigten Demonstration? 6. Auch die parteipolitischen Jugendverbände der senatstragenden Parteien , wie SPD und Bündnis 90/Die Grünen, äußerten sich in den sozialen Medien diffamierend zur AfD. a. Wie bewertet der Senat die Aussage des SPD-Jugendverbandes Jusos, die AfD-Demonstration „erfolgreich blockiert“ zu haben? Teilt der Senat die Auffassung des Jugendverbandes? Wenn ja, bitte begründen? Wenn nein, welche Konsequenzen werden daraus gezogen? b. Wie bewertet der Senat die Aussage des Jugendverbandes Jusos, die AfD-Demonstranten sinngemäß als Faschisten zu bezeichnen und der AfD rassistische Hetze zu unterstellen? Teilt der Senat die Auffassung des Jugendverbandes? Wenn ja, bitte im Einzelnen begründen? Wenn nein, welche Konsequenzen werden daraus gezogen? c. Wie bewertet der Senat die Aussage des Jugendverbandes Grüne Jugend Hamburg, sich der AfD-Demonstration entgegenzustellen mit dem Vorwurf der Hetze gegen Flüchtlinge? Teilt der Senat die Auffassung des Jugendverbandes? Wenn ja, bitte begründen? Wenn nein, welche Konsequenzen werden daraus gezogen? 7. An der unangemeldeten Versammlung waren offensichtlich Linksextremisten beteiligt. a. Wie bewertet der Senat die Teilnahme der genannten parteipolitischen Jugendverbände unter Beteiligung von Linksextremisten? Der Senat nimmt zu Angelegenheiten von politischen Parteien keine Stellung. b. Welche personellen Überschneidungen und Kooperationen bestehen in Hamburg zwischen den Parteien und Vereinigungen der SPD, der GRÜNEN sowie der LINKEN mit extremistischen Organi- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2325 5 sationen – auch insbesondere vor dem Hintergrund der Teilnehmer und Gruppierungen der Gegendemonstration? Innerhalb der Partei „DIE LINKE“ gibt es Strömungen, die aufgrund ihrer revolutionären marxistischen Ausrichtung vom LfV Hamburg beobachtet werden. Aufrufe zu Protesten gegen die in Rede stehende Veranstaltung wurden vom LfV Hamburg nicht festgestellt. 8. Wie beurteilt der Senat die Parolen von Teilnehmern der Gegendemonstration wie: „Deutschland ist Scheiße…“, „Deutschland ist Dreck…“, „We love Volkstod“, „Nie wieder Deutschland“, „Die Mauer muss her und das Volk muss weg“? Eine strafrechtliche Relevanz dieser Äußerungen ist nach Prüfung nicht gegeben. 9. Welche Rechtsverstöße/Straftatbestände wurden im Zusammenhang mit den Demonstrationen festgestellt? Gegen wie viele Personen hat die Polizei welche Strafanzeigen und Anzeigen zu begangenen Ordnungswidrigkeiten festgestellt? Bitte entsprechend nach den Teilnehmern der AfD-Demonstration und den Gegendemonstranten aufschlüsseln. Lfd. Nr. Rechtsverstöße / Straftatbestände Anzahl Strafanzeigen Anzahl Tatverdächtige Phänomen - bereich 1 §§ 2, 17a, 27 VersG Mitführen von Waffen , gefährlichen Gegenständen, Schutzbewaffnung/ Vermummungsmaterial 8 2 Links 2 § 21 VersG Verhindern/Stören einer Versammlung 2 Links 3 § 26 VersG Durchführen einer Versammlung ohne Anmeldung 2 Links 4 § 185 StGB Beleidigung 2 Links 5 §§ 185, 223 StGB Beleidigung und Körperverletzung 2 Links 6 §§ 113, 223, 224 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit gefährlicher Körperverletzung 1 1 Links 7 §§ 223, 224 StGB §§ 17a, 27 VersG gefährliche Körperverletzung mit Vermummung 1 1 Links 8 §§ 223, 224 StGB gefährliche Körperverletzung 6 1 Links 9 § 303 StGB Sachbeschädigung 2 Links 10 §§ 303, 223 StGB Sachbeschädigung mit Körperverletzung 1 Nicht zuzuordnen 11 § 303 StGB Sachbeschädigung 1 Nicht zuzuordnen Summe: 28 5 Die Ermittlungen zu den aufgeführten Strafanzeigen sind nicht abgeschlossen, sodass sich noch Änderungen zu Tatumständen und Tatverdächtigen ergeben können. 10. Wie hoch beziffert der Senat die Kosten, die aufgrund der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entstanden sind? Kosten für Einsätze der Polizei werden nicht für jeden Einsatz gesondert erhoben. Sie werden generell aus dem zur Verfügung stehenden Haushaltsbudget gedeckt. 11. Werden Gruppierungen der Gegendemonstranten aus Haushaltsmitteln des Landes Hamburg finanziert oder in Teilen unterstützt? Drucksache 21/2325 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Wenn ja, bitte Zuwendungsempfänger und Zweck sowie Höhe der Zuwendung und Veranstaltung/Maßnahme nennen? Die Gegenveranstaltung war von einem breiten Spektrum unterschiedlichster Gruppierungen und Einzelpersonen getragen. Rückschlüsse im Sinne der Anfrage sind nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/1223. 12. Welche Lehren ziehen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden aus dem Verlauf der Demonstration? Die Planung polizeilicher Maßnahmen zum Schutz von Versammlungen orientiert sich stets an einer faktenbezogenen Beurteilung der Lage. In Abhängigkeit von verschiedensten Einflussfaktoren kann die tatsächliche Lage aber auch von der im Vorfeld vorgenommenen Lagewertung abweichen, sodass die Auswahl der polizeilichen Maßnahmen zur Einsatzbewältigung nach Rechtsgüterabwägung den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden muss. In Einsätzen gewonnene Erfahrungen und Erkenntnisse fließen in zukünftige Lagebeurteilungen ein.