BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2329 21. Wahlperiode 27.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 20.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Nutzung der vollständig barrierefreien Sporthalle an der Bugenhagen- Schule in Hamburg-Alsterdorf Laut Drs. 20/12382 ist mit der finanziellen Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg die entgeltfreie Bereitstellung von Nutzungsstunden in der Sporthalle verbunden. Diese sollen vorrangig für Angebote im Behindertenund Inklusionssport vorgehalten sein. Zudem heißt es in der Drucksache: „In den nicht von der Zuwendung abgedeckten Stunden, die im Rahmen der 60 Prozent öffentlichen Nutzung noch zur Verfügung stehen, wird die Evangelische Stiftung Alsterdorf kostenpflichtig die Nutzungsstunden vergeben.“ Diese ist verpflichtet jährlich Rechenschaft anhand eines Belegungsplanes abzulegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Evangelischen Stiftung Alsterdorf wie folgt: 1. Wie viele Nutzungsstunden wurden seit der Eröffnung der vollständig barrierefreien Sporthalle an der Bugenhagen-Schule entgeltfrei bereitgestellt ? Bitte monatlich differenziert angeben. 2. Wie viele Nutzungsstunden wurden seit der Eröffnung der vollständig barrierefreien Sporthalle an der Bugenhagen-Schule gegen ein Entgelt bereitgestellt? Bitte monatlich differenziert angeben. 3. Wie hat sich die Auslastung der vollständig barrierefreien Sporthalle an der Bugenhagen-Schule seit der Eröffnung entwickelt? Bitte monatlich differenziert angeben. Bitte den Grad der Auslastung für entgeltfreie Nutzung sowie Nutzung gegen Entgelt angeben. 4. Wie hoch ist der Nutzungsanteil mit Angeboten im Behinderten- und Inklusionssport? Wie hat sich dieser seit der Eröffnung der vollständig barrierefreien Sporthalle an der Bugenhagen-Schule entwickelt? Bitte monatlich differenziert angeben. Siehe Anlage. 5. Wie hoch ist das für die Nutzung der Sporthalle erhobene Entgelt? Inwiefern war seit der Eröffnung der Sporthalle eine Anpassung der Entgelte erforderlich? Ist aktuell eine Anpassung der Entgelte vorgesehen? Wenn ja, wie soll diese Anpassung aussehen und wann soll sie in Kraft treten? Das Entgelt beträgt 50 Euro pro Stunde und Hallendrittel (inklusive Betriebskosten). Seit Eröffnung der Halle hat es keine Anpassung der Entgelte gegeben. Die Stiftung Drucksache 21/2329 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 strebt eine Erhöhung des Auslastungsgrades an, um künftig auch die Nutzung zu einem reduzierten Entgelt anbieten zu können. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2329 3 Anlage Entgeltfreie Nutzungsstunden Nutzungsstunden gegen Entgelt Auslastung (Gesamtauslastung d. Halle = 100%) Nutzungsanteil mit Angeboten im Behinderten - u. Rehabilitationssport (%) davon entgeltfrei (%) davon gegen Entgelt (%) 04/2014 43 510 4 43 44 05/2014 43 510 4 43 44 06/2014 43 524 4 45 44 07/2014* 43 74 4 6 7 08/2014 59 441,5 5 38 37 09/2014 59 584 5 50 50 10/2014 59 622 5 53 57 11/2014 131 634 11 54 56 12/2014 113 409 10 35 41 01/2015 158 737 13 63 65 02/2015 158 713 13 61 63 03/2015 158 459 13 39 41 04/2015 158 684 13 58 61 05/2015 158 684 13 58 61 06/2015 158 740 13 63 65 07/2015* 158 248 13 21 22 08/2015 158 624,5 13 53 51 09/2015 158 824 13 70 65 10/2015 158 699 13 60 46 11/2015 158 924 13 79 65 12/2015 158 711,5 13 61 41 Gesamt 2.489 12.357 10 50 49 * Ferienbedingt ist die Auslastung in diesen Monaten geringer