BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/233 21. Wahlperiode 21.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carl-Edgar Jarchow und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 14.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Auswirkungen der Bauarbeiten auf der Alten Landstraße auf die Einsatzzeiten der Feuerwehr Laut einer offiziellen Mitteilung des LBV ist die Alte Landstraße zwischen Emekesweg bis einschließlich zur Kreuzung Alte Landstraße/Poppenbütteler Weg/Ulzburger Straße für die Dauer von diversen Baumaßnahmen vom 13.04.2015 bis voraussichtlich zum 12. Dezember 2015 teilgesperrt und wird als Einbahnstraße ausgewiesen. Bekanntlich spielt die Alte Landstraße eine besondere Rolle als Querverbindung für gegenseitig unterstützende Einsätze der Feuer- und Rettungswachen Alsterdorf (FW16), Barmbek (FW23) und Sasel (FW24) im gesamten Gebiet, die sie während der Teilsperrung kaum noch wird erfüllen können. Mit weiteren mittelbaren Erschwernissen für Einsatzfahrten der betroffenen Feuerwehr- und Rettungswachen durch verstärktes Verkehrsaufkommen, Verkehrsstockungen und -staus im Umfeld der Alten Landstraße ist während des gesamten Teilsperrungszeitraumes ebenfalls zu rechnen. Nach Beginn der sukzessiven Umstellung auf das AGBF-Schutzziel des kritischen Wohnungsbrandes für die Feuerwehr in der Freien und Hansestadt Hamburg und der Umorientierung auf kombinierte Einsätze von Halblöschzügen ist die gegenseitige Unterstützung von Wachen in der Stadt von immer höherer Bedeutung und Beeinträchtigungen der dabei benutzen Verkehrswege wirken sich immer stärker negativ aus. Daher fragen wir den Senat: Die geschilderten Baumaßnahmen betreffen einen circa 1.000 m langen Abschnitt der Alten Landstraße Richtung Poppenbütteler Weg. Über die Straßen Wellingsbüttler Landstraße, Wellingsbüttler Weg, Poppenbüttler Weg, Hummelsbüttler Hauptstraße und Hummelsbüttler Landstraße bestehen für Einsatzkräfte gleichwertige Verkehrsverbindungen beziehungsweise Ausweichrouten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche negativen Auswirkungen auf die Erfüllungsquoten bei den Einsatzzeiten für die betroffenen Wachen durch die Sperrung hat der Senat für den betreffenden Zeitraum prognostiziert? Nach Einschätzung der zuständigen Behörde sind keine negativen Auswirkungen auf die Erfüllungsquoten zu erwarten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie sind gegenwärtig die Krankenstände an den betroffenen drei Wachen und gegebenenfalls wie viele Funktionen sind dort deshalb nicht permanent besetzt? Daten zu den Krankenquoten liegen bis einschließlich Februar 2015 vor. Für die Ermittlung der Krankenquote für die Monate März und April 2015 wäre die manuelle Auswertung von circa 300 Personalakten erforderlich. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Dienststelle* Monat Krankenquote FuRW16 Januar 2015 13,93% FuRW23 Januar 2015 8,76% FuRW24 Januar 2015 11,48% FuRW16 Februar 2015 15,62% FuRW23 Februar 2015 11,02% FuRW24 Februar 2015 12,55% * Feuer- und Rettungswache Alsterdorf (FuRW 16), Feuer- und Rettungswache Barmbek (FuRW 23), Feuer- und Rettungswache Sasel (FuRW 24). Die Krankenquote wurde durch den Einsatz anderer Mitarbeiter kompensiert und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die permanente Funktionsbesetzung. 3. Welche Maßnahmen hat der Senat bereits ergriffen, um auf diese Auswirkungen zu reagieren und den Bevölkerungsschutz im betroffenen Gebiet trotzdem nicht absinken zu lassen und wann erfolgte dieses jeweils? 4. Welche Maßnahmen wird der Senat bis zum Ende der Sperrung noch ergreifen, um auf diese Auswirkungen zu reagieren und den Bevölkerungsschutz im betroffenen Gebiet trotzdem nicht absinken zu lassen und wann werden diese ergriffen werden? Die Entwicklung der Verkehrssituation in den Zuständigkeitsbereichen der Feuer- und Rettungswachen wird von den zuständigen Dienststellenleitungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeikommissariaten permanent beobachtet. Darüber hinaus sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.