BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2335 21. Wahlperiode 01.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 23.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Förderberechtigte Haushalte: Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen , Dringlichkeitsscheinen sowie -bestätigungen in den Jahren 2012 bis heute In Hamburg ist die Nachfrage nach günstigem Wohnraum außerordentlich groß. Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Auswärtige Wohnungssuchende haben die Möglichkeit, in jedem der sieben Hamburger Bezirksämter einen Antrag auf einen WBS zu stellen oder einen bereits vorhandenen WBS vorzulegen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Viele Hamburger Haushalte sind berechtigt , eine Sozialwohnung zu beziehen. Personen mit einer WBS beziehungswiese dem Dringlichkeitsschein/der Dringlichkeitsbestätigung sind nach den Vorschriften zur Durchführung des Wohnraumförderungsgesetzes und des Wohnungsbindungsgesetzes berechtigt, eine Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, anzumieten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Für wie viele Haushalte wurden in den Jahren 2012, 2013, 2014 und bislang 2015 Wohnberechtigungsscheine ausgestellt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Bitte die Antwort auf diese und die folgenden Fragen wie in Drs. 19/7479 darstellen. 2. Wie viele Haushalte wurden in den Jahren 2012, 2013, 2014 und bislang 2015 aufgrund eines Wohnberechtigungsscheins mit Wohnraum versorgt ? Bitte sowohl gesamte als auch prozentuale Versorgungsquote ausweisen. 2012 Bezirk erteilte Bescheinigung (§ 5- Schein) versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Hamburg-Mitte 2.845 431 15,1% Altona 2.097 372 17,7% Eimsbüttel 1.298 132 10,2% Hamburg-Nord 1.989 258 13,0% Wandsbek 2.603 587 22,6% Bergedorf 1.029 146 14,2% Harburg 1.396 430 30,8% Gesamt 13.257 2.356 17,8% Quelle: BSW Drucksache 21/2335 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2013 Bezirk erteilte Bescheinigung (§ 5- Schein) Versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Hamburg-Mitte 2.951 395 13,4% Altona 2.155 446 20,7% Eimsbüttel 1.145 103 9,0% Hamburg-Nord 1.730 445 25,7% Wandsbek 2.608 591 22,7% Bergedorf 1.055 232 22,0% Harburg 1.217 285 23,4% Gesamt 12.861 2.497 19,4% Quelle: BSW 2014 Bezirk erteilte Bescheinigung (§ 5- Schein) versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Hamburg-Mitte 3.060 499 16,3% Altona 1.869 592 31,7% Eimsbüttel 1.442 206 14,3% Hamburg-Nord 2.059 526 25,5% Wandsbek 2.785 679 24,4% Bergedorf 871 165 18,9% Harburg 1.338 338 25,3% Gesamt 13.424 3.005 22,4% Quelle: BSW 1. Halbjahr 2015 Bezirk erteilte Bescheinigung (§ 5- Schein) versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Hamburg-Mitte 1.387 320 23,1% Altona 1.036 120 11,6% Eimsbüttel 789 160 20,3% Hamburg-Nord 1.016 454 44,7% Wandsbek 1.517 471 31,0% Bergedorf 490 43 8,8% Harburg 439 92 21,0% Gesamt 6.674 1.660 24,9% Quelle: BSW * Versorgungsquote = Verhältnis der untergebrachten Haushalte zu den erteilten Wohnberechtigungsscheinen ; in den mit Wohnraum versorgten Fällen sind jedoch auch Wohnungssuchende enthalten, deren Wohnberechtigungsschein aus den zwei Jahren davor stammt. 3. Für wie viele Haushalte wurden in den Jahren 2012, 2013, 2014 und bislang 2015 Dringlichkeitsscheine ausgestellt? Bitte nach Bezirk aufschlüsseln . 4. Wie viele Haushalte wurden in den Jahren 2012, 2013, 2014 und bislang 2015 aufgrund eines Dringlichkeitsscheins mit Wohnraum versorgt? Bitte sowohl gesamte als auch prozentuale Versorgungsquote ausweisen. 2012 Bezirk erteilte Dringlichkeitsscheine versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Hamburg-Mitte 1.858 491 26,4% Altona 830 266 32,0% Eimsbüttel 785 71 9,0% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2335 3 2012 Bezirk erteilte Dringlichkeitsscheine versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Hamburg-Nord 906 247 27,3% Wandsbek 777 332 42,7% Bergedorf 569 157 27,6% Harburg 678 158 23,3% Gesamt 6.403 1.722 26,9% Quelle: BSW 2013 Bezirk erteilte Dringlichkeitsscheine versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Hamburg-Mitte 2.188 476 21,8% Altona 784 323 41,2% Eimsbüttel 725 82 11,3% Hamburg-Nord 1.041 240 23,1% Wandsbek 876 325 37,1% Bergedorf 614 165 26,9% Harburg 741 100 13,5% Gesamt 6.969 1.711 24,6% Quelle: BSW 2014 Bezirk erteilte Dringlichkeitsscheine versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Hamburg-Mitte 2.247 583 25,9% Altona 871 324 37,2% Eimsbüttel 608 68 11,2% Hamburg-Nord 988 258 26,1% Wandsbek 682 289 42,4% Bergedorf 635 167 26,3% Harburg 682 76 11,1% Gesamt 6.713 1.765 26,3% Quelle: BSW 1. Halbjahr 2015 Bezirk erteilte Dringlichkeits-scheine versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Hamburg-Mitte 1.081 277 25,6% Altona 386 101 26,2% Eimsbüttel 279 24 8,6% Hamburg-Nord 306 122 39,9% Wandsbek 316 160 50,6% Bergedorf 299 62 20,7% Harburg 375 34 9,1% Gesamt 3.042 780 25,6% Quelle: BSW * Versorgungsquote = Verhältnis der untergebrachten Haushalte zu den erteilten Wohnberechtigungsscheinen ; in den mit Wohnraum versorgten Fällen sind jedoch auch Wohnungssuchende enthalten, deren Wohnberechtigungsschein aus dem Jahr davor stammt. Drucksache 21/2335 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 5. Für wie viele Haushalte wurden in den Jahren 2012, 2013, 2014 und bislang 2015 Dringlichkeitsbestätigungen ausgestellt? Bitte nach Bezirk aufschlüsseln. 6. Wie viele Haushalte wurden in den Jahren 2012, 2013, 2014 und bislang 2015 aufgrund einer Dringlichkeitsbestätigung mit Wohnraum versorgt? Bitte sowohl gesamte als auch prozentuale Versorgungsquote ausweisen . 2012 Bezirk erteilte Dringlichkeitsbestätigungen versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Hamburg-Mitte 355 214 60,3% Altona 219 127 58,0% Eimsbüttel 257 210 81,7% Hamburg-Nord 240 174 72,5% Wandsbek 334 258 77,2% Bergedorf 176 125 71,0% Harburg 95 63 66,3% Gesamt 1.676 1.171 69,9% Quelle: BASFI/BSW 2013 Bezirk erteilte Dringlichkeitsbestätigungen versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Hamburg-Mitte 326 225 69,0% Altona 205 132 64,4% Eimsbüttel 220 194 88,2% Hamburg-Nord 244 157 64,3% Wandsbek 341 264 77,4% Bergedorf 183 119 65,0% Harburg 102 79 77,5% Gesamt 1.621 1.170 72,2% Quelle: BASFI/BSW 2014 Bezirk erteilte Dringlichkeitsbestätigungen versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Hamburg-Mitte 396 255 64,4% Altona 205 102 49,8% Eimsbüttel 232 81 34,9% Hamburg-Nord 243 194 79,8% Wandsbek 323 292 90,4% Bergedorf 243 139 57,2% Harburg 115 80 69,6% Gesamt 1.757 1.143 65,1% Quelle: BASFI/BSW 1. Halbjahr 2015 Bezirk erteilte Dringlichkeitsbestätigungen versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Hamburg-Mitte 210 143 68,1% Altona 131 53 40,5% Eimsbüttel 200 138 69,0% Hamburg-Nord 140 77 55,0% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2335 5 1. Halbjahr 2015 Bezirk erteilte Dringlichkeitsbestätigungen versorgte Haushalte Versorgungsquote *) Wandsbek 229 132 57,6% Bergedorf 140 68 48,6% Harburg 76 60 78,9% Gesamt 1.126 671 59,6% Quelle: BASFI/BSW * Versorgungsquote = Verhältnis der untergebrachten Haushalte zu den erteilten Wohnberechtigungsscheinen ; in den mit Wohnraum versorgten Fällen sind jedoch auch Wohnungssuchende enthalten, deren Wohnberechtigungsschein aus den zwei Jahren davor stammt. 7. Wie verteilt sich der Anteil der förderberechtigten Haushalte innerhalb der Hamburger Einkommensgrenzen an allen Hamburger Haushalten per Stichtag heute? Bitte darstellen wie in Drs. 20/3295. Auf Grundlage der vorliegenden Daten aus dem aktuellen Mikrozensus 2014 über die Zahl der Haushalte und deren Einkommenssituation wurde der Anteil der förderberechtigten Haushalte in Hamburg von der zuständigen Behörde für das Jahr 2014 wie folgt geschätzt: Anteil an berechtigten Haushalten für eine Förderung im 1. und 2. Förderweg (2014) Einkommensgrenzen und Anteil der berechtigten Haushalte in der Hamburger Mietwohnraumförderung § 8 Abs. 2 HmbWoFG Haushalt Einkommensgrenze Basiswert zzgl. 30% 1. Förderweg entspricht einem Brutto- Einkommen p.a. von ca. berechtigte Haushalte Anteil zzgl. 60% 2. Förderweg entspricht einem Brutto- Einkommen p.a. von ca. berechtigte Haushalte Anteil 1 Person 12.000 € 15.600 € 23.200 € 41% 19.200 € 28.300 € 56% 2 Personen 18.000 € 23.400 € 34.300 € 28% 28.800 € 41.100 € 41% 3 Personen 23.100 € 30.030 € 43.800 € 35% 36.960 € 53.700 € 51% 4 Personen 28.200 € 36.660 € 53.200 € 49% 45.120 € 65.300 € 62% 5 Personen u.m. 33.300 € 43.290 € 62.700 € 64% 53.280 € 77.000 € 75% insgesamt 38% 52% Quelle: Schätzungen der BSW auf Basis des Mikrozensus 2014/Statistikamt Nord (auf Tausend gerundet) Für das Jahr 2015 liegen noch keine Ergebnisse des Mikrozensus durch das Statistikamt Nord vor.