BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2343 21. Wahlperiode 01.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 23.11.15 und Antwort des Senats Betr.: „Intelligente Netze“ (smart grids) der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) Für die SNH spielt zukünftig unter anderem der Ausbau „intelligenter Netze“ eine wichtiger werdende Rolle. In Hamburg gibt es dabei immer noch zahlreiche Wohnungen und Gewerbeimmobilien, die mit Nachtspeicheröfen geheizt und/oder über elektrische Durchlauferhitzer mit Warmwasser versorgt werden . Bei Neubauten und größeren Renovierungen, oberhalb eines Jahresverbrauchs von 6.000 kWh Strom und bei Errichtung von Neuanlagen mit mehr als 7 kW Leistung, die unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz fallen, ist es gemäß § 21c EnWG Aufgabe der Netzbetreiber, sogenannte intelligente Zähler einzubauen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) – wie folgt: 1. Circa wie viele Kunden im Zuständigkeitsbereich der SNH haben einen Stromverbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr? a. Wie viele davon sind bereits mit „intelligenten Zählern“ ausgestattet? Mit Stand vom 1. August 2015 haben im Zuständigkeitsbereich der SNH 90.782 Kunden einen Jahresverbrauch von größer als 6.000 kWh. Davon sind 10.604 Kunden mit „intelligenten Zählern“ gemäß §21c EnWG ausgestattet. b. Circa wie viele Fälle von Renovierungen und Neubauten, bei denen der Einbau von „intelligenten Zählern“ vorzusehen ist, gibt es in Hamburg pro Jahr derzeit etwa? Es gibt circa 20.000 Einbauten von „intelligenten Zählern“ bei Renovierungen und Neubauten in Hamburg pro Jahr. c. Welche Kosten verursacht ein solcher Einbau der SNH durchschnittlich ? In welchem Umfang wird er auf welche Weise durch Dritte gegenfinanziert? Der Einbau eines „intelligenten Zählers“ (EDL21-Zähler inklusive Zählerkosten) verursacht zurzeit circa 109,00 Euro Kosten pro Einheit (ohne jährliche Betriebskosten). Die Finanzierung erfolgt durch die Kunden über den Preis für den Messstellenbetrieb. 2. Welche weiteren Investitionen sind von der SNH im Zusammenhang mit dem Aufbau eines „intelligenten Netzes“ zu tätigen? Welches finanzielle Volumen haben sie circa? Im Rahmen des bestehenden Konzessionsvertrages hat sich die SNH zu jährlichen Ausgaben in Höhe von 200 Millionen Euro für den Betrieb, die Erhaltung und den Ausbau des Verteilungsnetzes verpflichtet. Die den Konzessionsvertrag flankierende Drucksache 21/2343 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Kooperationsvereinbarung konkretisiert dabei zahlreiche Projekte zum Aufbau eines „intelligenten Netzes“. Beide Dokumente sind im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg veröffentlicht. 3. Inwieweit verfügen die von SNH in den letzten Jahren eingebauten sowie die aktuell und zukünftig für den Einbau vorgesehenen Stromzähler bereits auch über ein Datenübertragungsmodul (Gateway)? Mit dem Projekt „HafenCity“ und bei einigen ausgewählten Kundenanlagen wurden seit 2011 circa 120 Privat- und Gewerbekundenanlagen mit der fernauslesbaren Kombination EDL21/MUC (intelligenter Zähler/Gateway) ausgerüstet. Die fernausgelesenen Daten können von den Kunden in einem passwortgeschützten Online-Portal eingesehen werden. Im industriellen Bereich ist die Fernauslesbarkeit der Zähler seit vielen Jahren technischer Standard. 4. Ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) in puncto Einbau von „intelligenten Zählern“ in der Freien und Hansestadt Hamburg konsultiert worden? Wenn ja, welche Anmerkungen und Auflagen hatte er gegebenenfalls? Wenn nein, warum nicht? Sämtliche bundesweit auftretenden Fragestellungen zum Datenschutz bei Smart- Metering wurden vom Düsseldorfer Kreis der Landesdatenschutzbeauftragten behandelt . Daraus resultierten im Jahr 2009 die ersten Hinweise zum Datenschutz an die Bundesnetzagentur und im Jahr 2010 ein Leitfaden des Bundesverbandes der Energie - und Wasserwirtschaft. Vor der Abspaltung Mitte dieses Jahres war die Vattenfall Metering GmbH in Berlin und Hamburg agierende Vattenfall-Gesellschaft, sodass der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte einbezogen wurde. Über Aktivitäten des auch in Hamburg durchgeführten Projektes „Profizähler“ wurde im Jahr 2008 auch der damalige Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte informiert. Die Montage und Inbetriebnahme fernablesbarer Stromzähler beziehungsweise Messsysteme erfolgt nur nach explizit erteilter Genehmigung des Anschlussnutzers beziehungsweise Letztverbrauchers. Zukünftig ist eine Einbindung auf der Grundlage des jetzt vorliegenden Referentenentwurfs der Bundesregierung zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorgesehen .