BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2344 21. Wahlperiode 01.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 23.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Modernisierungsvorhaben der SAGA GWG im Johannes-Büll-Weg 3 – 29 Die SAGA GWG Langenhorn führt seit Februar 2015 umfangreiche Instandhaltungs - und Modernisierungsmaßnahmen im Johannes-Büll-Weg 3 – 29 durch. Es gibt nach unseren Erkenntnissen Belastungen der Mieter/-innen weit über das tolerierbare Maß hinaus. Ein Abgeordneter der Wandsbeker Bezirksfraktion DIE LINKE hat daraufhin der SAGA GWG einen Brief geschrieben, der hier auszugsweise wiedergegeben wird: „Bereits seit Anfang des Jahres dauern die erheblichen Belastungen für die Mieter an, das eigentlich für Oktober geplante Ende der Baumaßnahmen scheint nicht in Sicht. Die dort auftretenden Beeinträchtigungen des Wohnwertes scheinen mir das unvermeidliche Maß bei weitem zu überschreiten. Neben dauerhaftem Lärm, Staub, Schmutz und der erkennbaren Totalverdunkelung durch Bauplanen wird mir von wochenlangen offenen Fenstern und Terrassenfronten berichtet. Vorläufiger „Höhepunkt“ der Belastung der Bewohner scheint die Emission schädlicher Gase aus unsachgemäß verwendeten Bauchemikalien zu sein. Wohnungen seien teilweise oder ganz nicht nutzbar und diverse Mieter klagen über gesundheitliche Beeinträchtigungen . Nach meinen Informationen nehmen einzelne Mieter rechtlichen Beistand in Anspruch, die Mehrzahl ist darin aber eher ungeübt. Von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft würde ich eine kollektive Information und Aufklärung aller Mieter wünschen. So hat die Saga wohl Messungen der Raumluftbelastung veranlasst, die vollständigen Ergebnisse des Gutachters sind allerdings auch Betroffenen nicht bekannt gemacht worden.“ Die BSW antwortete dem Bezirksabgeordneten auf der Grundlage von Auskünften der SAGA GWG per mail vom 30.10.2015 mit folgenden beschwichtigenden Aussagen: „Die Tatsache, dass durch regelmäßiges Lüften die Lösungsmittel aus den Zimmern wieder entweichen, wurde durch Kontrollmessungen in den Räumlichkeiten der ersten beiden von den Lösungsmitteln betroffenen Wohnungen bestätigt, bei drei von vier Zimmern liegt das Ergebnis wieder bei dem Vorsorgerichtwert I (vgl. zum Vorsorgerichtwert das anliegende Musterschreiben des beauftragten Sachverständigenbüros). Ziel der von SAGA GWG veranlassten und begleiteten Schadensbeseitigung ist es, dass alle Zimmer in den Wohnungen nicht nur den Vorsorgerichtwert I erreichen, sondern dass bei Kontrollmessungen nur unauffällige Messwerte festzustellen sind. Drucksache 21/2344 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die gegenüber den betroffenen Mietern angekündigten weiteren Kontrollmessungen des beauftragten Sachverständigenbüros bleiben abzuwarten. Die Kontrollmessungen werden solange in etwa alle vier Wochen wiederholt, bis nur unauffällige Messwerte in den Wohnungen festzustellen sind. Die jeweiligen Ergebnisse werden mit den Mietern in jedem Einzelfall von SAGA GWG besprochen. Hinsichtlich Ihrer Frage nach der Geltendmachung von Mietminderungsrechten der Mieter teilt SAGA GWG mit, dass generell die Berechtigung jedes Mieters zu einer Mietzinsminderung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils individuell nach Abschluss der einzelnen Bauabschnitte geprüft und ggf. gewährt wird. SAGA GWG hat den von Lösungsmitteln betroffenen Mietparteien bereits Mietminderungen zugestanden.“ Eine öffentliche Mieterberatung des örtlichen SPD-Bürgerschaftsabgeordneten und des Bezirksabgeordneten der LINKEN gemeinsam mit einem Anwalt des Mietervereins zu Hamburg sowie ein Gespräch eines Mietervereinsvertreters mit der SAGA ergaben allerdings, dass die Kontrollmesswerte seither teilweise erheblich gestiegen sind, das Problem sich keineswegs mit fortschreitender Zeit und regelmäßigem Lüften erledigt. Vielmehr nimmt die Raumluftkonzentration der Lösungsmitteldämpfe, die gravierende gesundheitliche Beeinträchtigungen betroffener Mieter/-innen befürchten lassen, zu. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach Aussagen der SAGA GWG wurden bei dem in der Anfrage genannten Modernisierungsvorhaben bauabschnittsweise energetische Maßnahmen durchgeführt, zu denen unter anderem der Austausch aller Fenster sowie die Dämmung des Daches und der Fassade gehören. Diese Baumaßnahme hat SAGA GWG den Mietern im Dezember 2014 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angekündigt. Das Gerüst an der Eingangsseite der Gebäude ist bereits entfernt, der Rückbau des Gerüstes an der Rückseite ist angewiesen. Die Maßnahme ist bis auf Restarbeiten am Sockel und Zaun, an den Außenanlagen und hinsichtlich der Endbeschichtung der Laubengänge und an einzelnen Balkonen beendet. Im Rahmen dieser Arbeiten waren Lärm- und Schmutzentwicklungen leider nicht zu vermeiden. Durch regelmäßige Kontrollen und Baustellenbesprechungen vor Ort wurde beziehungsweise wird aber dafür Sorge getragen, dass diese Beeinträchtigungen sich auf das notwendige Minimum beschränken. Die aufgestellten Baugerüste waren beziehungsweise sind mit Netzen versehen, die die Belichtung der Wohnungen in gewissem Umfange beeinträchtigen. Diese Maßnahme ist aber als Schutz der Anwohner und Passanten vor herabfallenden Materialien und Gegenständen zwingend erforderlich. Nur der Laubengang des Hauseinganges Nummer 29 musste zeitweise mit Planen vor Regen geschützt werden, um dort Beschichtungsarbeiten durchführen zu können Nach Angaben von SAGA GWG wurden die Fenster tagsüber und raumweise getauscht. Kein Mieter musste längere Zeit mit einer geöffneten Wand oder sogar Terrassenfront leben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften von SAGA GWG wie folgt: 1. Wo werden die Ergebnisse der Kontrollmessungen von Luftkonzentrationen an gesundheitsschädlichen Lösungsmitteldämpfen pro Wohneinheit und Zimmer im Johannes-Büll-Weg 3 – 29 den Mietern/-innen und ihren Rechtsbeiständen zugänglich gemacht? Falls die Ergebnisse nicht offengelegt werden: mit welcher Begründung wird die Offenlegung beziehungsweise Einsichtnahme verweigert? Durch eine gutachterliche Prüfung wurde festgestellt, dass Lösungsmittel durch die Betondecke in einzelne Räume von acht angrenzenden Maisonette-Wohnungen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2344 3 gelangten. Alle betroffenen Mieter sind hierüber mit Hinweis auf die jeweiligen Zimmer unverzüglich mit einer gutachterlichen Empfehlung zur Lüftung und Nutzung schriftlich informiert worden. Auf Anfrage erhält jeder der betroffenen Mieter Auskünfte über das Ergebnis der Messungen. Außerdem kann jeder Mieter in der SAGA-GWG- Geschäftsstelle Langenhorn das Gutachten einsehen oder sich persönlich an den Gutachter wenden und sich von ihm beraten lassen. Für eine Mieterin hat der Mieterverein zu Hamburg das Gutachten am 5. November 2015 in der Geschäftsstelle eingesehen . Das Gutachten ist im Übrigen technisch komplex. Aus diesem Grund bietet SAGA GWG den Mieterinnen und Mietern eine Einsichtnahme mit der Möglichkeit an, dass Mitarbeiter von SAGA GWG dazu unmittelbar Erläuterungen abgeben oder Nachfragen beantworten können. 2. Welche Angebote für Mietminderungen beziehungsweise Ausweichlösungen wurden den Mietern/-innen der betroffenen Wohneinheiten durch die SAGA GWG gemacht? Bitte detaillierte Auflistung. Allen betroffenen Mietern wurde für die jeweiligen Zimmer eine Mietminderung von 100 Prozent, berechnet von der Bruttowarmmiete, von August 2015 bis Ende November 2015 bereits gewährt. Nur in einem Falle bestand der Wunsch nach einer Umquartierung, diese ist dann auch erfolgt. 3. Welche Maßnahmen werden durch die SAGA GWG ergriffen, um die Belastung der Mieter/-innen schnellstmöglich abzustellen? Bitte Nennung der Maßnahmen und des jeweiligen Umsetzungszeitpunktes. Aufgrund der gutachterlichen Empfehlungen geht SAGA GWG davon aus, dass nur Lüftungsmaßnahmen zu einem dauerhaften Entweichen der Lösungsmittel und damit zu einer Beseitigung der Belastungen der Raumluft führen. Bislang hat eine aktuelle Kontrollmessung einen Anstieg der Raumluftbelastung in einem Zimmer einer Wohnung ergeben. Auf Nachfrage der SAGA GWG-Geschäftsstelle hat diese Mietpartei eingeräumt, sich nicht an die Lüftungsempfehlungen des Gutachters gehalten zu haben. SAGA GWG wird weiterhin Kontrollmessungen durchführen und je nach Ergebnis über eventuelle weitere Maßnahmen entscheiden.