BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/235 21. Wahlperiode 21.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 14.04.15 und Antwort des Senats Betr.: In welcher Höhe profitiert Hamburg von zusätzlichen Bundesmitteln? Am 18. März 2015 hat das Bundeskabinett zusätzliche Bundesmittel für eine Stärkung der Investitionsmöglichkeiten der Kommunen über mehrere Maßnahmen beschlossen. Ich frage den Senat: Der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme der Unterbringung von Asylbewerbern (BR.-Drs. 120/15 vom 27. März 2015) ist von der Bundesregierung dem Bundesrat übermittelt worden. Dessen Ausschüsse werden sich voraussichtlich ab der 17. Kalenderwoche damit erstmals befassen. Erst nach der endgültigen Beschlussfassung des Gesetzes stehen die Grundlagen für eine konkrete Umsetzung durch die Länder fest. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In jeweils welcher Höhe, in welcher Form und für jeweils welche Maßnahmen stehen Hamburg voraussichtlich zusätzliche Mittel (also noch nicht im aktuellen Haushaltsplan veranschlagte Einnahmen) in den einzelnen Jahren von 2015 bis 2018 zur Verfügung? Nach dem oben genannten Gesetzentwurf kann die Freie und Hansestadt Hamburg von 2015 bis 2018 insgesamt Mehreinnahmen von insgesamt bis zu 137 Millionen Euro erwarten, und zwar rund 58 Millionen Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds , rund 61 Millionen Euro aus dem Finanzausgleichsgesetz und rund 18 Millionen Euro aus Beteiligungsleistungen für Unterkunft und Heizung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Welche Planungen gibt es derzeit im Einzelnen, wann für welche Bereiche und Projekte die zusätzlichen Mittel verwendet werden sollen? 3. Soll mit den zusätzlichen Mitteln im aktuellen Haushalt 2015/2016 sowie im Zeitraum der aktuellen Finanzplanung das Investitionsvolumen erhöht werden? 4. Für welche bereits geplanten, aber noch nicht begonnenen Investitionsmaßnahmen sollen die zusätzlichen Mittel eingesetzt werden? Hiermit hat sich der Senat im Einzelnen noch nicht befasst, siehe Vorbemerkung. 5. Von dem Bundes-Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds “ (Gesamtvolumen 3,5 Milliarden Euro) sollen 58,4 Millionen Euro auf Hamburg entfallen. a. Für welche einzelnen Investitionsmaßnahmen dürfen diese Mittel grundsätzlich verwendet werden? Drucksache 21/235 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Finanzhilfen sollen laut Gesetzentwurf für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt werden: - Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur, - Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur, - Investitionen mit Schwerpunkt Klimaschutz. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b. Für welche einzelnen Investitionsmaßnahmen sollen diese Mittel konkret in Hamburg eingesetzt werden? c. Welche Anforderungen müssen jeweils erfüllt sein, damit die Bundesmittel ausgezahlt werden? d. Aus welchen Einzelplänen des Haushalts soll jeweils die zehnprozentige Kofinanzierung Hamburgs bereitgestellt werden? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2. bis 4.