BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2370 21. Wahlperiode 01.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 25.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Radikale Islamisten aus Hamburg, die in den „Dschihad“ ausreisen und Rückkehrer Nach wie vor werden insbesondere junge Menschen von unterschiedlichen Gruppen und aus unterschiedlichen Moscheegemeinden in Hamburg für den bewaffneten Dschihad rekrutiert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Laut Drs. 21/1703 sind 65 Personen in Richtung Syrien und Irak ausgereist . Wie hat sich die Zahl bis heute verändert? Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden hat sich die Zahl bis heute nicht verändert . a. Wie viele der Ausgereisten verfolgten das Ziel Geld und „Sachspenden “ zu überbringen? Bitte monatsweise auflisten und nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit differenzieren. Aufgrund der eingeschränkten Erkenntnisse der Lage vor Ort liegen meist keine detaillierten Informationen über den Verbleib und die Aktivitäten der gereisten Personen vor. b. Wie viele gehörten einer der Gruppen „Lies Hamburg“, „Siegel des Propheten“, „Hamburg Dawah Movement“ oder „Hizb ut-Tahrir“ an beziehungsweise in welchen Moscheen waren die Ausreisenden „organisiert“? Nach den den zuständigen Behörden vorliegenden Erkenntnissen sind zehn Personen der Gruppe „LIES“, eine Person der Gruppe „Siegel des Propheten“ und drei Personen der Bewegung „Hamburg Dawah Movement“ zuzurechnen gewesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einige der Ausgereisten in mehreren Gruppierungen aktiv waren. Es sind einige Personen, die der zuständigen Behörde als Anhänger der Hizb ut-Tahrir (HuT) bekannt waren, in die Krisenregion ausgereist. Die Personen lassen sich nicht bestimmten Moscheen zuordnen. 2. Wie viele der Ausgereisten sind nach Hamburg zurückgekehrt? Nach Erkenntnissen des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg ist von den 65 Ausgereisten bisher rund ein Drittel zurückgekehrt. a. Was passiert mit diesen sogenannten Rückkehrern? Die Sicherheitsbehörden führen präventive und repressive Maßnahmen durch, die jeweils nach konkreter Abwägung des Einzelfalls getroffen werden. Beispielhaft zu nennen sind: Drucksache 21/2370 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Abklärung der Erkenntnisse zu den Aktivitäten der Person hinsichtlich strafrechtlicher oder gefahrenabwehrrechtlicher Relevanz Bei Feststellung des Verdachts von Straftaten: Einleitung eines Ermittlungsverfahrens unter Nutzung aller strafprozessualen Möglichkeiten Aufsuchen der Person zur Befragung und zur Klärung, ob gegebenenfalls durch unterstützende Maßnahmen ein dauerhaftes Fernhalten von der salafistischen Szene erreicht werden kann. Individuelle gefahrenabwehrende Maßnahmen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden Erneute Ausreiseverhinderung durch passentziehende Maßnahmen Im Übrigen siehe Drs. 21/206 und 20/13133. 3. Wie viele der Rückkehrer betätigen sich noch immer aktiv in Hamburg? Die Aktivitäten der Rückkehrer sind Veränderungen unterworfen. Die Mehrzahl kehrt umgehend in die salafistische Szene zurück. Andere verhalten sich zunächst unauffällig . Eine genaue Zahl kann daher nicht genannt werden. 4. Wie viele der Ausgereisten sind seit Januar 2013 insgesamt zu Tode gekommen? Dem LfV Hamburg liegen Hinweise vor, dass 17 Personen zu Tode gekommen sind. 5. In der Regel wird laut Antwort des Senates in der Drs. 20/13641 ein Reiseweg über die Türkei auf dem Luft- oder Landweg genutzt. Gibt es weitere Wege wie zum Beispiel die Schifffahrt? Wenn ja, bitte konkretisieren. Den Sicherheitsbehörden liegen hierzu keine Informationen vor.