BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2377 21. Wahlperiode 01.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 25.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungsbau auf Kosten von Sportanlagen? Der Hamburger Senat hat seit 2011 im Rahmen des Wohnungsbauprogramms mit den Bezirken vereinbart, jährlich 6.000 neue Wohnungen pro Jahr zu schaffen. Nach Auskunft des Senats nehmen die Wohnungsbauprogramme der Bezirke grundsätzlich Potenzialflächen auf, die aus Sicht der Bezirke für eine Wohnbebauung geeignet sind. Medienberichten zufolge sind in den letzten Jahren bereits mehrere Sportanlagen für die Wohnungsüberbauung umgewidmet worden. Auch wurden in den letzten Jahren vermehrt Sportflächen zusammengelegt, um die frei werdenden Flächen für den Wohnungsbau vorzuhalten. Als Kompensation werden bestehende Flächen sportlicher Nutzung entweder neu gebaut oder umgebaut. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Schuleigene Sportanlagen im Eigentum der Stadt Hamburg: a. Welche schuleigenen Sportanlagen sind im Rahmen der Wohnungsbauprogramme bis zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt weggefallen ? Bitte entsprechende Flächen jeweils für die Jahre 2011 bis 2015 nach Bezirk und Quadratmeter tabellarisch aufschlüsseln. b. Wurde der Wegfall der schuleigenen Sportanlagen durch neue Anlagen kompensiert? Bitte entsprechende Flächen jeweils für die Jahre 2011 bis 2015 nach Bezirk und Quadratmeter tabellarisch aufschlüsseln. c. Insofern schuleigene Sportanlagen weggefallen sind, wie beurteilt der Senat aufgrund des dadurch erweiterten Einzugsgebietes der verbleibenden schuleigenen Sportanlagen die weiteren Wege für Kinder/Jugendliche/Behinderte im Einzelfall? d. Wie hoch sind die Erlöse der veräußerten schuleigenen Sportanlagen für die Jahre 2011 bis 2015 im Einzelfall? e. Wie war die Mittelverwendung? Bitte pro schuleigener Sportanlage für die Jahre 2011 bis 2015 aufschlüsseln. Im Bezirk Hamburg-Mitte sind im Jahr 2013 die Sport- und Gymnastikhalle Oststeinbeker Weg mit einer Fläche von insgesamt 909 m² und in 2015 die Sporthalle Schultzweg mit einer Fläche von 730 m² im Zusammenhang mit dem Wegfall von Schulsporthallen weggefallen. Der jeweilige Wegfall wurde durch keine neuen Anlagen kompensiert . Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner in ständiger Praxis davon ab, zu Kaufpreisen von Grundstücken Stellung zu beziehen. Erlöse aus Verkäufen von mit Schulen bebauten Flächen fallen grundsätzlich dem Sondervermögen Schu- Drucksache 21/2377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 limmobilien zu. Eine Zuweisung zu bestimmten Baumaßnahmen oder Standorten erfolgt nicht. 2. Vereinsbetriebene Sportanlagen im Eigentum der Stadt Hamburg: a. Welche vereinsbetriebenen Sportanlagen sind im Rahmen der Wohnungsbauprogramme bis zum jetzigen Zeitpunkt weggefallen? Bitte entsprechende Flächen jeweils für die Jahre 2011 bis 2015 nach Bezirk und Quadratmeter aufschlüsseln. b. Wurde der Wegfall der vereinsbetriebenen Sportanlagen durch neue Anlagen kompensiert? Bitte entsprechende Flächen jeweils für die Jahre 2011 bis 2015 nach Bezirk und Quadratmeter tabellarisch aufschlüsseln. c. Insofern vereinsbetriebene Sportanlagen weggefallen sind, wie beurteilt der Senat aufgrund des dadurch erweiterten Einzugsgebietes der verbleibenden vereinsbetriebenen Sportanlagen die weiteren Wege für Kinder/Jugendliche/Behinderte im Einzelfall? d. Wie hoch sind die Erlöse der veräußerten vereinsbetriebenen Sportanlagen für die Jahre 2011 bis 2015 im Einzelfall? e. Wie war die Mittelverwendung? Bitte pro vereinsbetriebenen Sportanlage für die Jahre 2011 bis 2015 aufschlüsseln. Die Freie und Hansestadt Hamburg verfügt derzeit über 150 öffentliche Sportplätze. Davon sind 30 Anlagen Sportvereinen überlassen. Der Überlassungsvertrag beinhaltet , dass das zuständige Bezirksamt dem Verein die für die Bewirtschaftung der Anlage notwendigen Betriebsmittel zur Verfügung stellt und die Anlage durch den Verein in Eigenverantwortung betreut wird. Am Status der öffentlichen Sportanlage ändert sich dadurch nichts. In den Jahren 2011 bis 2015 ist keine der 150 öffentlichen Sportanlagen aufgegeben worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. a. bis e. 3. Welche vereinseigenen Sportanlagen hat die Stadt seit 2011 erworben? Bitte entsprechende Flächen jeweils für die Jahre 2011 bis 2015 nach Bezirk und Quadratmeter tabellarisch aufschlüsseln. a. Welche davon sind für den Wohnungsbau weggefallen? Bitte entsprechende Flächen jeweils für die Jahre 2011 bis 2015 nach Bezirk und Quadratmeter tabellarisch aufschlüsseln. b. Bei welchen vereinseigenen Sportanlagen ist der Erwerb geplant? Bitte entsprechende Flächen jeweils für die Jahre 2011 bis 2015 nach Bezirk und Quadratmeter tabellarisch aufschlüsseln. In den Jahren 2011 bis 2015 hat die Freie und Hansestadt Hamburg keine vereinseigenen Sportanlagen erworben. Derartige Ankäufe sind nach aktuellem Stand auch nicht geplant. 4. Inwieweit ist der Senat der Auffassung, dass die bestehenden Handlungskonzepte den Neubau und Bestand von Sportanlagen sichern? Der Senat hat sich als Leitbild für den Sport die Dekadenstrategie „HAMBURGmacht- SPORT“ gegeben (siehe Drs. 20/2948) sowie die Fachbehörden und Ämter mit der Umsetzung der in der Drucksache dargestellten Maßnahmen beauftragt. Als gesamtgesellschaftliches Thema ist die Umsetzung der Dekadenstrategie eine Querschnittsaufgabe , die alle Politikfelder und alle Behörden und Bezirksämter verpflichtet und bei konkurrierenden Flächenbedarfen Berücksichtigung findet. Zur Umsetzung der Neubau- und Sanierungsziele für Sportstätten hat der Senat ein Programm für Schulturnhallen aufgelegt (vergleiche Drs. 20/11135) und investiert im Rahmen der Initiative für die Sportstättensanierung und des Sanierungsfonds 2020 kontinuierlich in die Erneuerung und Bestandspflege öffentlicher Sportstätten (vergleiche Drs. 20/13931).