BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/238 21. Wahlperiode 21.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Karin Prien und Dennis Gladiator (CDU) vom 14.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Warum kommen zurzeit so viele Asylantragsteller aus dem Kosovo, Albanien und Montenegro? Im letzten Jahr haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, Serbien, Bosnien -Herzegowina und Mazedonien als „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen . Neben den genannten Staaten besitzen auch alle EU-Länder sowie Ghana und Senegal diese Klassifizierung. Asylanträge von Personen aus diesen Staaten werden in der Regel abgelehnt. Seit dem Jahreswechsel 2014/2015 steigen die Asylantragszahlen aus dem Kosovo und Albanien sehr stark an. So waren bundesweit im 1. Quartal mit 21.105 rund 1.796 Prozent (Kosovo) beziehungsweise mit 6.311 rund 226 Prozent (Albanien) mehr Asylerstanträge aus diesen beiden Ländern zu verzeichnen als im gleichen Vorjahreszeitraum.1 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Asylerst- und Asylfolgeanträge von Personen aus dem Kosovo , Albanien und Montenegro gab es je Staat im 1. Quartal sowie im Gesamtjahr 2014 in Hamburg? Wie viele Anträge gab es im 1. Quartal 2015 je Staat? Asylerstanträge Kosovo Albanien Montenegro 1. Quartal 2014 18 - 3 Gesamtjahr 2014 293 294 13 1. Quartal 2015 572 190 10 Asylfolgeanträge 1. Quartal 2014 10 - 9 Gesamtjahr 2014 37 4 28 1. Quartal 2015 24 1 18 2. Worauf ist nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde der Anstieg der Antragszahlen aus den einzelnen Staaten bundesweit und möglicherweise auch in Hamburg jeweils zurückzuführen? Dazu liegen der zuständigen Behörde keine belastbaren Erkenntnisse vor. 1 http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/201503- statistik-anlage-asyl-geschaeftsbericht.pdf?__blob=publicationFile. Drucksache 21/238 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Was spricht aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde jeweils für und gegen eine Einstufung des Kosovo, Albaniens und Montenegros als „sicherer Herkunftsstaat“? Siehe BR.-Drs. 65/15. Dagegen sprechen die strengen verfassungsrechtlichen Maßstäbe , die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten gemäß Artikel 16a Absatz 3 GG in Verbindung mit § 29a Asylverfahrensgesetz anzulegen sind. 4. Wie hat sich Hamburg im Bundesrat zum Antrag des Freistaates Bayern „Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten“ vom 24. Februar 2015 (Drs. 65/15), der die Einstufung des Kosovo, Albaniens und Montenegros als „sichere Herkunftsstaaten“ zum Ziel hatte, verhalten? Was waren die Gründe für das Abstimmungsverhalten ? Hamburg hat sich im Bundesrat zu dem Antrag des Freistaates Bayern der Stimme enthalten, weil die Einstufung des Kosovo, Albaniens und Montenegros als „sichere Herkunftsstaaten“ noch nicht entscheidungsreif war, siehe Antwort zu 3.