BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/24 21. Wahlperiode 10.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 03.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Section Control Unter anderem an der Rader Hochbrücke soll die neue Überwachungstechnik „Section Control“ eingerichtet werden. Dazu werden Autofahrer über eine längere Strecke verfolgt. Ich frage den Senat: 1. Wie werden bei diesem System welche Daten erfasst? 2. Werden die erhobenen Daten automatisch und vollständig gelöscht, sofern der jeweilige Autofahrer keine Verkehrsverstöße begangen hat? Wenn ja: Wie wird das sichergestellt? Wenn nein: warum nicht? 3. Werden die erhobenen Daten auch zur Erstellung von Bewegungsprofilen verwendet? Wenn ja: Inwiefern ist das mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren? Wenn nein: Wie wird sichergestellt, dass eine solche Verwendung ausgeschlossen ist? 4. Welche Abschläge werden bei der Berechnung der Durchschnittsgeschwindigkeit vorgenommen? 5. Welche Kosten entstehen durch die Installation einer Section-ControlAnlage ? Bitte sowohl Anschaffungs- als auch Installations- und Unterhaltskosten angeben 6. Wo gibt es in Hamburg schon Section-Control-Anlagen? Wo sollen welche eingerichtet werden? Im Rahmen eines Pilotprojektes für alle Länder plant das Land Niedersachsen in der ersten Jahreshälfte 2015 eine Anlage zur „Abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung “ (Section Control) auf der Bundesstraße 6 zwischen Gleidingen und Laatzen einzurichten. Der Probebetrieb soll bis Ende 2016 erfolgen. Mit der „Abschnittbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung“ ist es möglich, die derzeit nur punktuelle Geschwindigkeitsüberwachung auf einen längeren Streckenabschnitt auszudehnen. Entsprechende Anlagen werden von verschiedenen Herstellern angeboten und bereits seit mehreren Jahren im europäischen Ausland eingesetzt. Die Innenministerkonferenz sieht die Abschnittskontrolle in Niedersachsen als Pilotprojekt für alle Länder an und wird sich über die Ergebnisse berichten lassen. Drucksache 21/24 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Laut Presseinformation erwägt der schleswig-holsteinische Verkehrsminister bei Erfolg dieses Pilotprojektes den Einsatz der Abschnittskontrolle auch zur Geschwindigkeitsüberwachung auf der Rader Hochbrücke, da dort für Fahrzeuge eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 Stundenkilometer besteht, um gefährliche Schwingungen mit Auswirkungen auf den baulichen Zustand der Rader Hochbrücke zu vermeiden. Die Polizei Hamburg hält die Abschnittskontrolle grundsätzlich für ein geeignetes Mittel , um auf bestimmten, unfallbelasteten Streckenabschnitten das Geschwindigkeitsund Unfallniveau zu senken. Im Übrigen hat sie sich mit der Technik und Thematik nicht weiter befasst. Es sollen zunächst die Ergebnisse des Pilotprojektes in Niedersachsen abgewartet werden. Weitergehende Überlegungen oder Planungen existieren für Hamburg nicht.