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kleineAnfragen
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/24
21. Wahlperiode
10.03.15
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 03.03.15
und
Antwort des Senats
Betr.: Section Control
Unter anderem an der Rader Hochbrücke soll die neue Überwachungstech-
nik „Section Control“ eingerichtet werden. Dazu werden Autofahrer über eine
längere Strecke verfolgt.
Ich frage den Senat:
1. Wie werden bei diesem System welche Daten erfasst?
2. Werden die erhobenen Daten automatisch und vollständig gelöscht,
sofern der jeweilige Autofahrer keine Verkehrsverstöße begangen hat?
Wenn ja: Wie wird das sichergestellt?
Wenn nein: warum nicht?
3. Werden die erhobenen Daten auch zur Erstellung von Bewegungsprofi-
len verwendet?
Wenn ja: Inwiefern ist das mit dem Recht auf informationelle Selbstbe-
stimmung zu vereinbaren?
Wenn nein: Wie wird sichergestellt, dass eine solche Verwendung aus-
geschlossen ist?
4. Welche Abschläge werden bei der Berechnung der Durchschnittsge-
schwindigkeit vorgenommen?
5. Welche Kosten entstehen durch die
Installation einer Section-Control-
Anlage? Bitte sowohl Anschaffungs- als auch Installations- und Unter-
haltskosten angeben
6. Wo gibt es in Hamburg schon Section-Control-Anlagen? Wo sollen wel-
che eingerichtet werden?
Im Rahmen eines Pilotprojektes für alle Länder plant das Land Niedersachsen in der
ersten Jahreshälfte 2015 eine Anlage zu
r „Abschnittsbezogenen Geschwindigkeits-
überwachung“ (Section Control) auf der
Bundesstraße 6 zwischen Gleidingen und
Laatzen einzurichten. Der Probebet
rieb soll bis Ende 2016 erfolgen.
Mit der „Abschnittbezogenen Geschwindigkei
tsüberwachung“ ist es möglich, die der-
zeit nur punktuelle Geschwindigkeit
süberwachung auf einen längeren Streckenab-
schnitt auszudehnen. Entsprechende Anlagen werden von verschiedenen Herstellern
angeboten und bereits seit mehreren Jahren im europäischen Ausland eingesetzt.
Die Innenministerkonferenz sieht die Absc
hnittskontrolle in Niedersachsen als Pilot-
projekt für alle Länder an und wird sich über die Ergebnisse berichten lassen.
Drucksache 21/24
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
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Laut Presseinformation erwägt der schles
wig-holsteinische Verkehrsminister bei
Erfolg dieses Pilotprojektes den Einsatz der Abschnittskontrolle auch zur Geschwin-
digkeitsüberwachung auf der Rader Hochbrücke, da dort für Fahrzeuge eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 Stundenkilometer besteht, um gefährliche
Schwingungen mit Auswirkungen auf den baulichen Zustand der Rader Hochbrücke
zu vermeiden.
Die Polizei Hamburg hält die Abschnittskontrolle grundsätzlich für ein geeignetes Mit-
tel, um auf bestimmten, unfallbelasteten
Streckenabschnitten das Geschwindigkeits-
und Unfallniveau zu senken. Im Übrigen hat
sie sich mit der Technik und Thematik
nicht weiter befasst. Es sollen zunächst die Ergebnisse des Pilotprojektes in Nieder-
sachsen abgewartet werden. Weitergehende Überlegungen oder Planungen existie-
ren für Hamburg nicht.