BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2406 21. Wahlperiode 04.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 26.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Abgelehnte Asylbewerber In Deutschland wird zwischen verschiedenen Schutzarten unterschieden. Dazu zählt die Anerkennung als Asylberechtigter nach Artikel 16a, Absatz 1 GG, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 1 AsylG und der Subsidiäre Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG. Erfüllt ein Asylbewerber keine der Voraussetzungen, wird sein Antrag auf Asyl in der Regel abgelehnt . Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie lang ist die Frist, die abgelehnten Asylbewerbern in Hamburg gewährt wird, um freiwillig auszureisen? 2. Ist diese Frist für alle abgelehnten Asylbewerber gleichlang? Falls nein, worin liegen unterschiedliche freiwillige Ausreisefristen begründet? Eine freiwillige Ausreise ist grundsätzlich innerhalb der bundesgesetzlichen Ausreisefristen möglich. Im Übrigen siehe auch https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/ Infothek/Asyl/schema-ablauf-asylverfahren.pdf?__blob=publicationFile sowie http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Rechtsfolgen/rechtsf olgen-node.html. 3. Freiwillige Ausreise und Abschiebeandrohung (Hamburg) a. Wie hoch ist die Zahl abgelehnter Asylbewerber im Jahr 2015 in Hamburg? Bitte die Antworten monatlich aufschlüsseln für Januar bis Oktober und für den Zeitraum 1.11. – 15.11. Die Zahl der in Hamburg abgelehnten Asylanträge ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Monat in 2015 Abgelehnte Erstanträge Abgelehnte Folgeanträge Januar 182 18 Februar 187 9 März 396 5 April 387 11 Mai 272 10 Juni 320 12 Juli 276 6 August 59 - September 526 10 Oktober 383 18 Drucksache 21/2406 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Stand: 31. Oktober 2015) Die Statistik wird monatlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstellt, sodass die Zahlen für November erst Mitte Dezember vorliegen werden. b. Wie viele der unter a. genannten abgelehnten Asylbewerber sind vollziehbar ausreisepflichtig? Die Ausreisepflicht wird vom BAMF festgestellt. Das BAMF hat erklärt, es sei grundsätzlich nicht verpflichtet und auf freiwilliger Grundlage aufgrund der anhaltenden Arbeitsbelastung aktuell nicht in der Lage, Parlamentarische Anfragen aus Hamburg zu beantworten. Laut Ausländerzentralregister (AZR) sind für Hamburg am 31. Oktober 2015 7.785 ausreisepflichtige Personen erfasst. Wie viele der in der Antwort zu 3. a. angegebenen Personen vollziehbar ausreisepflichtig sind, könnte nur durch eine händische Durchsicht und Auswertung dieser Datensätze ermittelt werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. c. Wie viele der unter a. genannten abgelehnten Asylbewerber legten Widerspruch gegen die Ablehnung ein? Bitte die Antworten monatlich aufschlüsseln für Januar bis Oktober und für den Zeitraum 1.11. – 15.11.2015. Nach § 11 AsylG findet gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach diesem Gesetz kein Widerspruch statt. d. Wie viele der unter b. und c. genannten abgelehnten Asylbewerber befinden sich im Klageverfahren? Bitte die Antworten monatlich aufschlüsseln für Januar bis Oktober und für den Zeitraum 1.11. – 15.11.2015. Bei den Verwaltungsgerichten wird die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerber in Klagverfahren statistisch nicht erfasst. Die Frage ließe sich auch mit einer händischen Auswertung dieser Akten nicht sicher beantworten, da der genaue ausländerrechtliche Status dem gerichtlichen Vorgang häufig nicht entnommen werden kann. Beim Oberverwaltungsgericht sind keine Klagverfahren anhängig, denen ein abgelehnter Asylantrag aus dem Zeitraum Januar 2015 bis zum 15. November 2015 zugrunde liegt. e. Wie viele des unter b. genannten vollziehbar Ausreisepflichtigen erhielten nach § 59 AufenthG eine Abschiebeandrohung? Für den Erlass von Abschiebungsandrohungen nach § 34 AsylG in Verbindung mit den §§ 59 und 60 Absatz 10 AufenthG ist das BAMF zuständig. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. b. f. Wie viele der unter a. bis d. genannten abgelehnten Asylbewerber wandten sich mit einer Petition an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft ? Bitte die Antworten monatlich aufschlüsseln für Januar bis Oktober und für den Zeitraum 1.11. – 15.11.2015. Die Bürgerschaftskanzlei beteiligt. Sie hat von einem Antwortbeitrag abgesehen, da die Fragestellerin die begehrten Informationen auf direktem Weg bei der Bürgerschaft beziehungsweise deren Präsidentin erhalten könnte, siehe auch Drs. 20/13378. g. Wie viele der im Jahr 2015 abgelehnten Asylbewerber reisten nachweisbar freiwillig aus (zum Beispiel durch Vorlage von Tickets)? Bitte die Antworten monatlich aufschlüsseln für Januar bis Oktober und für den Zeitraum 1.11. – 15.11. 2015. Die Zahl der überwachten Ausreisen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Monat in 2015 Überwachte Ausreisen Januar 52 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2406 3 Monat in 2015 Überwachte Ausreisen Februar 33 März 19 April 15 Mai 28 Juni 32 Juli 166 August 69 September 137 Oktober 346 (Quelle: Einwohner-Zentralamt, Stand: 31. Oktober 2015) Die Statistik wird monatlich erstellt, sodass die Zahlen für November erst im Dezember vorliegen werden. Ob es sich bei diesem Personenkreis um Personen handelt, deren Asylantrag im laufenden Kalenderjahr abgelehnt wurde, ist der Betriebsstatistik nicht zu entnehmen. Dazu wäre eine Datenbankabfrage mit anschließender händischer Auswertung erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. h. Wie viele der im Jahr 2015 abgelehnten Asylbewerber erhielten Rückkehrhilfe? Bitte die Antworten monatlich aufschlüsseln für Januar bis Oktober und für den Zeitraum 1.11. – 15.11.2015. Die nachfolgenden Angaben beruhen auf Statistiken der Internationalen Organisation für Migration (IOM), über die grundsätzlich die Rückkehrhilfen gewährt werden. Eine Differenzierung danach, ob es sich um abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber handelt oder um Personen, die ihren Asylantrag zurückgezogen haben oder aus anderen Gründen ausreisepflichtig sind, ist nicht möglich. Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt GESAMT Hamburg 38 36 76 63 125 78 133 68 46 63 726 Für November werden die entsprechenden Zahlen voraussichtlich erst in der 50. KW vorliegen. Bei elf weiteren Personen, die allesamt im Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz standen, wurde eine Rückkehrförderung außerhalb des IOM- Programms aus hamburgischen Landesmitteln gewährt. i. In wie vielen Fällen gibt es keinen Nachweis über eine freiwillige Ausreise oder Rückführung der im Jahr 2015 vollziehbar Ausreisepflichtigen ? Soweit den zuständigen Behörden über die Ausreise kein Nachweis vorliegt, kann hierüber beziehungsweise über einen weiteren, unbekannten Aufenthalt im Bundesgebiet nur spekuliert und dementsprechend auch keine Zahl angegeben werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. b. 4. Wann hat der Senat letztmalig eine Abschiebeandrohung nach § 59 Aufenth G ausgesprochen? Von den zuständigen Ausländerbehörden werden fortlaufend Abschiebungsandrohungen nach § 59 Aufenthaltsgesetz erlassen. 5. Die Neuregelung in § 23a AufenthG sieht vor, dass die Annahme eines Härtefalls ausgeschlossen wird, wenn ein Rückführungstermin bereits konkret feststeht. Welche Auswirkung hat diese Regelung auf die Behandlung von Petitionen im Eingabenausschuss der Bürgerschaft? Nach Auffassung der für das Aufenthaltsrecht zuständigen Behörde: keine. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. f.