BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2407 21. Wahlperiode 04.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 26.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Maßnahmen gegen säumige Rundfunkbeitragszahler und -zahlerinnen – Einordnung der Hamburger Zahlen in den nationalen Kontext Aus der Antwort auf meine Anfrage vom 09.11.2015 (Drs. 21/2163) geht hervor , dass Personen, die bisher keinen Rundfunkbeitrag gezahlt haben, in den Jahren 2013 und 2014 vom Norddeutschen Rundfunk, vertreten durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, direkt als Beitragszahler angemeldet wurden. Außerdem stellte sich heraus, dass die Zahl der Vollstreckungsersuchen und -maßnahmen sowie die Summe der beigetriebenen Beiträge in 2015 sehr stark gestiegen sind. Daraus ergeben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach Auskunft des NDR veröffentlicht der Beitragsservice Zahlen zum Rundfunkbeitrag und den Geschäften des Beitragsservice ausschließlich auf jährlicher Basis im Rahmen des Geschäftsberichts. Der Beitragsservice weist verschiedene Zahlen, wie etwa die Anzahl an Beitragskonten oder die Anzahl der Maßnahmen, ausschließlich auf Bundesebene aus. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Norddeutschen Rundfunks (NDR) wie folgt: 1. Wie viele Rundfunkbeitragszahlerinnen und -beitragszahler sind derzeit bundesweit beitragssäumig (Mahnstatus: Erinnerung, Bescheid, Mahnung , Vollstreckungsbescheid)? Wie viele waren es 2012? Auf welches finanzielle Volumen beliefen/belaufen sich die Beitragsrückstände deutschlandweit jeweils? (Bitte nach Bundesländern aufgliedern.) Nach Auskunft des NDR wiesen zum 31. Dezember 2014 von den insgesamt rund 44,5 Millionen Beitragskonten knapp 4,5 Millionen Beitragskonten einen Mahnstatus auf. Zum 31. Dezember 2012 wiesen von rund 41,8 Millionen Beitragskonten rund 2,7 Millionen einen Mahnstatus aus. Hinsichtlich des deutschlandweiten finanziellen Volumens nennt der NDR keine konkrete Zahl. Aufgrund des hohen Volumens der Direktanmeldungen befinde sich eine Vielzahl von Beitragszahlerkonten derzeit noch im Klärungsprozess. Erst nach Abschluss der Klärung lasse sich sicher sagen, ob es sich um einen beitragspflichtigen Sachverhalt und somit um berechtigte Forderungen handele. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Welchem Anteil an allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern entsprechen diese Zahlen jeweils? (Bitte nach Bundesländern und Rundfunkanstalten differenzieren.) Drucksache 21/2407 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zum 31. Dezember 2014 belief sich der Anteil der Beitragskonten auf rund 9,7 Prozent (31. Dezember 2012: 6,4 Prozent). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche Sendeanstalten melden deutschlandweit Beitragszahler an? Wie viele Beitragszahler wurden seit 2013 bundesweit direkt angemeldet, die vorher keinen Beitrag gezahlt haben? (Bitte jahresweise auflisten.) Die Rundfunkanstalten selbst melden keine Beitragszahler zum Rundfunkbeitrag an. Zuständig hierfür ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der im Auftrag der Rundfunkanstalten alle Beitragskonten verwaltet und den Rundfunkbeitrag erhebt. Mit dem Verfahren der sogenannten Direktanmeldung wurde im Dezember 2013 begonnen. Im Jahr 2014 erhöhte sich der Bestand an Wohnungen unter anderem aufgrund der „Direktanmeldungen“ um rund 2,96 Millionen (Saldo aus An- und Abmeldungen ). 4. Für welche Sendeanstalten treibt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio deutschlandweit Beiträge ein? Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio (siehe § 10 Absatz 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)). Der Beitragsservice erhebt für diese den Rundfunkbeitrag nach den Regelungen des RBStV. 5. Gegen wie viele säumige Beitragszahler und -zahlerinnen wurden beziehungsweise werden seit 2012 deutschlandweit Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt? (Bitte differenziert nach Bundesländern jahresweise auflisten.) Vollstreckungsersuchen werden, wie auch zur Zeit der Rundfunkgebühr vor dem Modellwechsel, von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde gestellt. Die Zuständigkeit ist in den verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt und liegt in der Regel bei den Kommunen. Die Vollstreckung erfolgt dann durch diese Vollstreckungsbehörden aufgrund des jeweils geltenden Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 890.912 Vollstreckungsersuchen gestellt (2013: 700.666, 2012: 697.703). Für Hamburg liegen folgende Zahlen vor: Jahr Anzahl Vollstreckungsersuchen 1. Jan. bis 22. Nov. 2015 35.237 Hinsichtlich der Jahre 2012 bis 2014 siehe Drs. 21/2163. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 6. Welche Maßnahmen werden deutschlandweit seit 2012 durchgeführt, um säumige Beiträge einzutreiben? Siehe Antwort zu 5. a. Wie häufig werden diese Maßnahmen seit 2012 jeweils im bundesweiten Vergleich, also je Bundesland, angewendet? (Bitte jahresweise auflisten.) Jahr Ankündigung der Zwangsvollstreckung Teilzahlungsvereinbarung Forderungs - pfändung Vermögens - ermittlung Vollstreckungs - außendienst 1. Jan. bis 22. Nov. 2015 34.483 3.515 2.695 3.624 4.988 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2407 3 Hinsichtlich der Jahre 2012 bis 2014 siehe Drs. 21/2163. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . b. Welche Summen konnten dabei bundesweit seit 2012 eingetrieben werden? (Bitte nach Bundesländern und/oder Sendeanstalten differenziert jahresweise auflisten.) Jahr Beigetriebene Beträge für den NDR 1. Jan. bis 22. Nov. 2015 3.376.131,62 € Hinsichtlich der Jahre 2012 bis 2014 siehe Drs. 21/2163. Im Übrigen siehe Vorbemerkung .