BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2409 21. Wahlperiode 04.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 26.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Verbringung von Sedimenten (V) Laut Medienberichten haben die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein auf Ihrer gemeinsamen Kabinettssitzung über die Verklappung von Hafenschlick in der Nordsee verhandelt. In den Medienberichten wird Herr Senator Horch wie folgt zitiert: „Ich habe heute die Hamburg Port Authority angewiesen , mit den Fachkollegen in Schleswig-Holstein die inhaltlichen Voraussetzungen für ein solches Gespräch zu schaffen.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat strebt eine schnellstmögliche Einigung mit den Nachbarländern und dem Bund an, die für den Hamburger Hafen weitere Optionen für die Verbringung von Sedimenten sichert und damit eine ganzjährig verlässliche Wassertiefenhaltung zu vertretbaren Kosten und unter Berücksichtigung der ökologischen Interessen gewährleistet . Die jüngsten Äußerungen des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Albig nach der gemeinsamen Kabinettsitzung von Hamburg und Schleswig-Holstein zu diesem Thema sind ein positives Signal, dass die politische Bereitschaft für eine Einigung besteht. Um dies zu ermöglichen, werden alle relevanten Belange fachlich ausgewertet. Dazu finden derzeit Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auf Fachebene statt. Im Interesse eines positiven Ergebnisses und aus Rücksicht auf seine Verhandlungspartner sieht der Senat davon ab, sich zu den Details der laufenden Gespräche zu äußern. Ziel der HPA und der zuständigen Behörde ist es, eine zeitnahe Entscheidung zu erreichen. Im Übrigen erfolgt die Sicherung der Wassertiefen im Hamburger Hafen im Rahmen der regelhaften Unterhaltung, die unabhängig von den derzeit laufenden Verhandlungen fortgesetzt wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt: 1. Welche konkreten inhaltlichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um eine Entscheidung zur Verbringung der Sedimente herbeiführen zu können? 2. Herr Senator Horch strebt eine Einigung noch in 2015 an, die zuständige Sprecherin des Umweltministeriums in Kiel will jedoch die förmliche Einigung möglichst bis Ostern 2016 vorliegen haben. Wie bewertet der Senat die unterschiedlichen Zeitplanungen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein? 3. Inwiefern hält der Senat eine Einigung bis Ostern 2016 für ausreichend, obwohl die Vereinbarung zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein zur Drucksache 21/2409 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Verbringung von Hafenschlick zur Tonne E3 in der Nordsee bereits Ende 2015 ausläuft? 4. Inwiefern hält der Senat es für erforderlich den Bund in die nun angekündigten Gespräche einzubinden, um Lösungen, die im Verantwortungsbereich des Bundes liegen (beispielsweise Verbringung in die Außenwirtschaftszone), direkt bei der Einigung berücksichtigen zu können ? Ist es geplant die zuständigen Bundesbehörden in die Gespräche einzubinden? Siehe Vorbemerkung. 5. Gab es in der Vergangenheit bereits Prüfungen, den Schlick in die Außenwirtschaftszone zu verbringen? Wenn ja, wie häufig, wann und mit welchem Ergebnis? Die Optionen zur Verbringung von Schlick wurden im Rahmen des Forums Strombauund Sedimentmanagement ausführlich diskutiert (siehe http://www.dialogforumtideelbe .de/wp-content/uploads/2015/07/Ergebnisbericht-des-Dialogforums-Strombauund -Sedimentmanagement-Tideelbe.pdf). Eine Prüfung der Verbringung in die Außenwirtschaftszone (AWZ) im Sinne einer Genehmigungsplanung gab es bislang nicht, sie ist derzeit nicht vorgesehen. 6. Welche sieben Varianten zur Lösung des Schlickproblems sollen im Rahmen der Gespräche behandelt werden? Welche Vor- und Nachteile haben die jeweiligen Varianten? Die fachliche Bewertung aller relevanten Belange und Möglichkeiten findet derzeit noch statt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Kann der Senat ausschließen, dass die durch die Sedimentverbringung entstehenden Kosten über der aktuellen Gebühr von 2 Euro pro Kubikmeter liegen? Sofern der Senat dies nicht ausschließen kann: Plant der Senat eine Erhöhung der Zuweisungen an die HPA, um die höheren Ausgaben für die Sedimentverbringung zu kompensieren? Bisher bestand kein Anlass zu derartigen Überlegungen, weil derzeit keine Gespräche über eine Anhebung dieser Abgabe geführt werden. 8. Welche Kosten können auf die Freie und Hansestadt Hamburg zukommen ? Welche Position vertritt der Senat, um eine zielgerichtete auf den Hamburger Hafen mit seinen Unternehmen ausgerichtete Lösung zu bekommen? Die Kosten lassen sich nicht beziffern, weil diese von dem konkreten Verhandlungsergebnis abhängen sowie von den jeweils zu verbringenden Sedimentmengen, die nicht vorhersehbaren, natürlichen Schwankungen unterliegen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 9. In den Medienberichten heißt es: „Zahlreiche Hafenfirmen waren nicht mehr erreichbar, weil die Wassertiefen an den Kais wegen Schlickablagerungen für viele Schiffe zu flach waren.“ Wie viele Unternehmen sind derzeit von den Mindertiefen betroffen? Wann hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Firmen eine Entscheidung über die Verbringung der Sedimente in Aussicht gestellt? 10. Wie viele Schiffe mussten in andere Häfen umgeleitet werden, weil die Solltiefen durch Sedimente nicht eingehalten werden konnte? Siehe Drs. 21/910, 21/1981 und 21/2239. 11. Wie werden der Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH), weitere Verbände, Kammern in die Gespräche für eine Entscheidung zur Verbringung der Sedimente eingebunden? Die derzeitigen Gespräche laufen zwischen den zuständigen Stellen der Nachbarländer , des Bundes und Hamburgs. Betroffene Interessensgruppen wurden im Rahmen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2409 3 des Forums Strombau- und Sedimentmanagement intensiv beteiligt (siehe auch http://www.dialogforum-tideelbe.de/). Zusätzlich befindet die HPA sich im regelmäßigen Austausch mit der Hafenwirtschaft. 12. Wie soll die zukünftige Politik zu den Schlickdeponien aussehen und wie sind deren noch vorhandenen Kapazitäten? Die Restkapazität der Baggergutdeponie Feldhofe beträgt circa 4,5 Millionen Kubikmeter , diejenige der Deponie Francop circa 0,5 Millionen Kubikmeter. Aufgrund der schrittweisen Ausschöpfung der Kapazität der Deponie Francop wird entsprechend des Hafenentwicklungsplans derzeit eine neue Deponie am Standort Moorburg geplant. 13. Plant der Senat die Verbringung des Hafenschlicks bei Neßsand zukünftig vollständig einzustellen? Ziel ist es, ergänzende Verbringungsoptionen zu sichern, auch für Phasen, in denen die Umlagerung von Sedimenten nach Neßsand nicht zulässig ist. 14. Inwiefern würden auch die Baggermengen aus Außeneste und Estemündung in der Nordsee verklappt werden? Damit hat der Senat sich nicht befasst.