BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/241 21. Wahlperiode 21.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 14.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Unterbringung von Flüchtlingen im Alstertal und den Walddörfern Durch die Zunahme der Flüchtlingszahlen in Deutschland steigt auch in Hamburg der Druck, adäquate Unterbringungen zu schaffen. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, in welcher Umgebung die Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet werden. Außerdem bedarf es der Mitbestimmung der politischen Gremien und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort sowie einer angemessenen Betreuung der Flüchtlinge. Durch die mangelnde Informationspolitik des Senats und der fehlenden Bürgerbeteiligung entstehen immer wieder Gerüchte über neue Unterbringungen . Es ist Aufgabe des Senats, frühzeitig Klarheit über die Schaffung neuer oder die Aufstockung bestehender Unterbringungen zu schaffen. Leider kommt der Senat dieser Verpflichtung nicht nach. Fast wöchentlich werden neue Pläne für weitere Unterkünfte oder Erweiterungen bestehender Unterkünfte bekannt, von denen die politischen Gremien und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort jedes Mal wieder überrascht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat unter anderem mit der Einrichtung der Lenkungsgruppe „Integration öffentlich-rechtliche Unterbringung und Zentrale Erstaufnahme (ZEA) in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung“ auf Staatsräteebene unter Beteiligung sämtlicher, in die grundsätzlichen Planungen involvierten Fachbehörden und Bezirksämter ein Instrumentarium geschaffen, um eine transparente, zeitnahe Informationspolitik zum Stand der jeweiligen Planungsfortschritte zu verwirklichen. In enger Absprache zwischen den Bezirksämtern und Fachbehörden werden alle Flächen und angebotenen Gebäude bereits in der Planungsphase diskutiert und gemeinsam über das weitere Vorgehen beschlossen. Weitergehende Sondierungsgespräche haben insbesondere zur Umsetzung der letztjährig erfolgten Änderung des Baugesetzbuches geführt. Bereits im Februar diesen Jahres haben Sondierungsgespräche mit allen Bezirken hinsichtlich der Realisierung neuer Flächen für die öffentliche Unterbringung stattgefunden, bis hin zu einer Information sämtlicher Fraktionen der Bezirksversammlungen am 8. April 2015. Darüber hinaus werden in den Verfahren der Bezirksbeteiligung nach dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Interessierte durch Informationsveranstaltungen zu den jeweiligen Standorten über die Planungen informiert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Flüchtlingsunterbringungen im Wahlkreis 13 wurden seit dem 5. Februar 2015 aufgestockt? (Bitte jeweils die genaue Zahl der geschaffenen Plätze angeben und unterteilen nach minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen und anderen Flüchtlingen und dabei bitte jeweils – soweit bekannt – das genaue Herkunftsland angeben.) Drucksache 21/241 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es wurde keine Unterkunft der öffentlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen und keine Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge seit dem 5. Februar 2015 im Wahlkreis 13 aufgestockt. 2. Welche Flüchtlingsunterbringungen plant der Senat derzeit im Wahlkreis 13 neu zu schaffen beziehungsweise welche bestehenden Flüchtlingsunterbringungen sollen aufgestockt werden und wie weit sind die jeweiligen Planungen vorangeschritten? (Bitte für jede Unterbringung den genauen Standort und die Zahl der Plätze angeben.) 3. Wann genau werden diese unter 2. genannten Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet beziehungsweise wird die jeweilige Aufstockung vollzogen? 4. Seit wann bestehen die unter 2. genannten Pläne des Senats genau? 5. Wann wurden mit den jeweils betroffenen Grundstückseigentümern Gespräche aufgenommen? Nachfolgend genannte Planungen befinden sich in der Prüfung für die öffentliche Unterbringung. Die Freiflächen der Nummern 1 – 5 befinden sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg, daher waren keine Gespräche zur generellen Verfügbarkeit notwendig. Bei dem Bestandsgebäude der Nummer 6 ist der Privateigentümer mit einem entsprechenden Nutzungsangebot am 28. Oktober 2014 an die Fachbehörde herangetreten. Stadt teil Adresse Neupla - nung/ Aufsto - ckung Eigen - tümer Planung seit Kapazität Planungsstand Realisierung 1 Bergstedt Volksdorfer Grenzweg neben Nr. 121 Neuplanung auf Freifläche FHH* 09.04.2013 Rd. 170 Voranschreitende Bauarbeiten , Pavillondorf Baufertigstellung 3. Quartal 2015 2 Bergstedt Rodenbeker Straße hinter Nr. 30 Neuplanung auf Freifläche FHH* 24.03.2015 Zum jetzigen Planungs - stand keine Aussage möglich Grundsätzliche Eignung festgestellt, erste Masseplanung beauftragt Zum jetzigen Planungsstand keine Aussage möglich 3 Bergstedt Lottbeker Weg ggü. Nr. 157 Neuplanung auf Freifläche FHH* 24.03.2015 Zum jetzigen Planungs - stand keine Aussage möglich Die Planungen werden voraussichtlich aus Genehmigungs - gründen eingestellt Zum jetzigen Planungsstand keine Aussage möglich 4 Duvenst edt Tangstedter Weg ggü. Nr. 57 Neuplanung auf Freifläche FHH* 30.10.2014 Zum jetzigen Planungs - stand keine Aussage möglich Grundsätzliche Eignung festgestellt, erste Masseplanung beauftragt Zum jetzigen Planungsstand keine Aussage möglich 5 Poppen - büttel Poppenbütteler Berg Ecke Ohlendieck Neuplanung auf Freifläche FHH* 30.10.2014 Zum jetzigen Planungs - stand keine Aussage möglich Grundsätzliche Eignung festgestellt, erste Masseplanung beauftragt Zum jetzigen Planungsstand keine Aussage möglich Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/241 3 Stadt teil Adresse Neupla - nung/ Aufsto - ckung Eigen - tümer Planung seit Kapazität Planungsstand Realisierung 6 Hum melsbüttel Lademannbo - gen 12 und 12 a Neuplanung im Bestands - gebäude privat 28.10.2014 Rd. 150 Bauantragstellung erfolgt , Baugenehmigung steht aus Abhängig vom Zeitpunkt der Baugenehmigung , voraussichtlich 1. Quartal 2016 Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) plant aktuell im Wahlkreis 13 keine neuen Einrichtungen. 6. Wann wurden Abgeordnete der Bezirksversammlung Wandsbek über die unter 2. genannten Pläne nicht öffentlich informiert? 7. Wann wurden welche politischen Gremien öffentlich über die unter 2. genannten Pläne informiert? Die zuständige Fachbehörde bindet die jeweilige Bezirksversammlung im Rahmen des bezirklichen Beteiligungsverfahrens nach § 28 BezVG in der vorgesehenen Anhörungsfrist ein. Eine entsprechende Anhörung erfolgte für den Standort Nummer 1 am 13. September 2013 sowie für das mit Nummer 6 bezeichnete Bestandsgebäude am 20. März 2015. Die zuständige Fachbehörde und die Bezirksämter haben seit Jahresbeginn 2015 geprüft, welche Flächen durch die Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) neu für die öffentlich-rechtliche Unterbringung zur Verfügung stehen und welche geplanten und bestehenden Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung die räumliche Kapazität für mehr als die geplanten Plätze haben. Ein Gespräch zwischen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), dem Bezirksamt Wandsbek und f & w fördern und wohnen AöR (f&w) über mögliche Flächen in Wandsbek hat am 12.02.2015 stattgefunden. Dies betrifft unter anderem die Flächen 2 und 3 der Tabelle. Am 20. Februar 2015 und erneut am 20. März 2015 ist die Lenkungsgruppe „Integration öffentlich-rechtliche Unterbringung und ZEA in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung“ über den Stand der Sondierungen informiert worden. Die Fraktionen der Bezirksversammlungen wurden am 8. April 2015 über die Ergebnisse unterrichtet. 8. Wann und wie wurden beziehungsweise werden die Bürgerinnen und Bürger über die unter 2. genannten Pläne informiert? Sollten bereits Informationsveranstaltungen durchgeführt worden sein: Wie waren die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger auf den einzelnen Veranstaltungen jeweils? 9. Hält der Senat den Personalschlüssel von 1:80 bei dem Unterkunfts- und Sozialmanagement in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung für vollkommen ausreichend? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum hält der Senat dennoch an diesem Personalschlüssel fest? Siehe Drs. 20/14584. In der durchgeführten Informationsveranstaltung für den geplanten Standort am Volksdorfer Grenzweg wurden einerseits Bedenken und Ängste geäußert, andererseits erfuhr der Standort auch große Zustimmung vor allem durch die Anwesenden jüngeren Zuhörer, die sich mehrfach vor dem gesamten Plenum Drucksache 21/241 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 dazu äußerten, die neu ankommenden Menschen mit einer Willkommenskultur zu begrüßen. Eine weitere Informationsveranstaltung ist am 22. April 2015 zum geplanten Standort am Lademannbogen 12 und 12 a geplant. Zu den weiteren geplanten Standorten sind zum jetzigen Planungsstand noch keine Informationsveranstaltungen geplant, weil derzeit noch keine verifizierten Aussagen über Genehmigungsfähigkeit und nähere Angaben zu einer entsprechenden Realisierung möglich sind. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.