BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2415 21. Wahlperiode 04.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 27.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe – Festlegung der Trägerbudgets Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat im Rahmen der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für den Zeitraum von 01.01.2014 bis 31.12.2018 mit unterschiedlichen Trägern Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, die jeweils auch das für die Leistungen der Eingliederungshilfe bereitgestellte Trägerbudget festlegen. Die Eingliederungshilfe dient dazu, Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dazu gehören, je nach Form der Behinderung, Leistungen zur medizinischen Versorgung und Rehabilitation, aber vor allem Maßnahmen, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag ermöglichen, wie die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer anderen angemessenen Beschäftigung. Diese Leistungen werden von unterschiedlichen Trägern, wie beispielsweise der Leben mit Behinderung Hamburg Sozialeinrichtungen gemeinnützige GmbH oder der BHH Sozialkontor gGmbH, erbracht. Mit dem in der Rahmenvereinbarung festgelegten Budget sind sämtliche Leistungen abgegolten. Im rot-grünen Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Bei der Einführung von Trägerbudgets wird sichergestellt, dass alle individuellen Bedarfe gedeckt werden und alle Menschen die Unterstützung und Leistung erhalten, die sie benötigen und die ihnen zusteht. Die Fortentwicklung der Eingliederungshilfe geschieht unter den Gesichtspunkten Personenzentrierung und Selbstbestimmung . Menschen mit Behinderung sollen in jeder Situation über ihre Belange möglichst eigenständig und autonom entscheiden können.“ Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebene und im August 2014 veröffentlichte Gutachten der Firma con_sens zur „Verbesserung der Datengrundlage zur strukturellen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ prognostiziert für die Eingliederungshilfe in dem Zeitraum von 2012 bis 2020 einen Zuwachs an Leistungsberechtigten um 23,9 Prozent und damit eine Steigerung der Bruttoausgaben um etwa 5,1 Milliarden Euro. Ich frage den Senat: 1. Existieren Prognosen für die Entwicklung von Fallzahlen und Ausgaben für die Eingliederungshilfe in Hamburg? Wenn ja, wo sind diese Prognosen zu finden und welche Aussagen beinhalten diese? Drucksache 21/2415 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zu den Kennzahlen zur Entwicklung von Fallzahlen und Ausgaben für die Produktgruppe 25304 – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen siehe Drs. 20/13000. Die Kennzahlen geben Auskunft über die Entwicklung der Anzahl der Hilfeempfänger beziehungsweise der bewilligten Leistungen sowie die für ambulante, stationäre und teilstationäre Leistungen aufgewandten beziehungsweise aufzuwendenden monatlichen Pro-Kopf-Ausgaben. 2. Werden Prognosen, die Steigerungen von Fallzahlen und Ausgaben für die Eingliederungshilfe beinhalten, im Trägerbudget berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? Ja. 3. Besteht die Möglichkeit, das Trägerbudget im laufenden Jahr anzupassen , wenn ein Träger mehr Klientinnen und Klienten zu betreuen hat als vorausberechnet? Die Rahmenvereinbarungen beinhalten Verfahrensregelungen, nach denen das Leistungsgeschehen fortlaufend dokumentiert und ausgewertet wird. Für jede Rahmenvereinbarung ist eine gemeinsame Steuerungsgruppe verabredet, die Steuerungsvorschläge bei Abweichungen erarbeiten soll. Darüber hinaus ist eine Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt unter anderem eine Abweichung von den der Vereinbarung zugrunde liegenden Annahmen, die für den Vertragspartner wirtschaftlich nicht zumutbar sind. Vor einer Kündigung ist ein Schiedsverfahren durchzuführen. 4. Mit welchen Trägern wurde ein Trägerbudget für den Zeitraum 2014 – 2018 abgeschlossen (bitte jeweils unter Nennung des Trägers, des genauen Abschlussdatums und der Höhe des festgelegten Trägerbudgets )? Mit folgenden Trägern wurde eine Rahmenvereinbarung für den Zeitraum 2014 bis 2018 abgeschlossen: 1. Evangelische Stiftung Alsterdorf, 6. Februar 2014 2. Behindertenhilfe Hamburg Sozialkontor gGmbH (BHH Sozialkontor), 7. Mai 2014 3. Leben mit Behinderung Hamburg Sozialeinrichtungen gemeinnützige GmbH (LmB), 8. Mai 2014 (http://www.lmbhh.de/fileadmin/user_upload/Transparency/ Rahmenvereinbarung_nichtbarrierefreiesPDF.pdf) 4. f & w fördern & wohnen AöR (f & w), 4. Juli 2014 LmB hat die Rahmenvereinbarung mit Budgetsummen veröffentlicht. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf, BHH Sozialkontor und f & w haben keine Budgetsummen veröffentlicht. Bei den erfragten Daten handelt es sich um unternehmensbezogene Geschäftsdaten. Der Senat gibt über geschützte betriebliche Interna selbständiger juristischer Personen grundsätzlich keine Auskunft. 5. Auf welcher Bemessungsgrundlage werden die Trägerbudgets festgesetzt ? Den Budgets liegen die jeweiligen budgetrelevanten Leistungsdaten der Träger des Jahres 2013 zugrunde. 6. In den für den Zeitraum 2014 – 2018 festgelegten Rahmenvereinbarungen für die Eingliederungshilfe wurde jeweils mit den Trägern verbindlich eine Steuerungsgruppe vereinbart. Werden die Ergebnisse der Steuerungsgruppe veröffentlicht? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2415 3 In den Steuerungsgruppen wird mit den Trägern die laufende Entwicklung von Budgetzahlungen und Ausgaben begleitet, um den Trägern die Möglichkeit einer frühzeitigen Gegensteuerung bei eventuellen Fehlentwicklungen zu geben. Da es sich hier um interne Geschäftsprozesse der Träger handelt, ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 7. Gibt es eine Gesamtsteuerungsgruppe für alle, die ein Trägerbudget abgeschlossen haben? Wenn ja, wie setzt sich diese Steuerungsgruppe zusammen? Werden die Ergebnisse veröffentlicht? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Es gibt mit der „Lenkungsgruppe Rahmenvereinbarungen“ ein Gremium mit allen Anbietern, die ein Trägerbudget abgeschlossen haben. Zusammengesetzt ist diese aus Vertretern aller vier Träger, der Fachbehörde sowie des Fachamts Eingliederungshilfe . Da auch in diesem Gremium in erster Linie die wirtschaftliche Entwicklung betrachtet wird, werden die Gesprächsergebnisse nicht veröffentlicht. 8. Wie beabsichtigt der Senat zukünftig die Zivilgesellschaft, hier insbesondere die Interessenvertretungen und Verbände der Menschen mit Behinderung, bei der Weiterentwicklung der Angebote der Eingliederungshilfe zu beteiligen? Die zuständige Behörde wird ihre bisherige Praxis beibehalten, die Interessenvertretungen und Verbände der Menschen mit Behinderung bei der Weiterentwicklung der Angebote der Eingliederungshilfe zu beteiligen. Neben den Gremien, in denen die Fachbehörde mit den Trägern die wirtschaftlichen Entwicklungen neuer Angebote und Strukturen berät, gibt es weitere Foren, in denen die jeweiligen fachlichen Aspekte gemeinsam mit den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung erörtert werden. So nehmen diese Interessenvertretungen zusammen mit Vertretern der Träger, der zuständigen Fachbehörde und dem Fachamt Eingliederungshilfe an einer Monitoring-Gruppe teil. Diese befasst sich insbesondere mit Fragen der bedarfsgerechten Leistungserbringung.