BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2416 21. Wahlperiode 04.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 27.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Aktueller Stand der Berechnung des Überschwemmungsgebietes Berner Au (III) Aus der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleinen Anfrage (Drs. 21/2189) ergeben sich zahlreiche Nachfragen. Nach Aussage des Senats handelt es sich um keine Neuberechnung des Gebiets, sondern lediglich um eine Überprüfung inklusive neuer Berechnungsmethode. Die Berechnung erfolgt unabhängig von den in Stellungnahmen genannten Zweifeln an Grundlagen und Einschätzungen. Lediglich im Anschluss an die Berechnung mit neuer Methode werden die gemachten Angaben und Kritikpunkte aus den Stellungnahmen der Bürger geprüft. Erneut lässt der Senat durchscheinen, wie ernst er den Bürgerdialog selbst nimmt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf Grundlage von Auskünften von Hamburg Wasser und der Stromnetz Hamburg GmbH – wie folgt: 1. Zu Drs. 21/2189, Frage Nummer 1.: a) Wieso wurde dieses Vorgehen gewählt? Hätte das Vorgehen nicht genau umgekehrt erfolgen müssen? Erst die Prüfung der Stellungnahmen und Berücksichtigung von Einwänden und dann Berechnung mit neuer Methode? b) Wer hat entschieden, nach genau dieser Vorgehensweise die Überschwemmungsgebiete zu überprüfen? c) Inwiefern ist diese Vorgehensweise aus Sicht des Senats wirklich gut dazu geeignet, die Kritikpunkte von Hunderten Stellungnahmen ernsthaft zu prüfen und zu beantworten? Für die Überprüfung der Stellungnahmen werden eine Sichtung und eine Nachberechnung durchgeführt. Die zuständige Behörde hat sich für diese Vorgehensweise entschieden. Die Vorgehensweise führt zu noch genaueren Ergebnissen und ist insofern gut geeignet. d) Warum gab es erst jetzt einen richtigen Informationsaustausch zwischen der Behörde und der Bürgerinitiative an der Berner Au? Für einen umfassenden Informationsaustausch mit der Bürgerinitiative wurde ein Zeitpunkt gewählt, zu dem die zuständige Behörde eine Informationsschrift zu den in Überschwemmungsgebieten bestehenden Handlungsmöglichkeiten vorstellen konnte. e) In welcher Form hat die Behörde ihre bisherigen Aktivitäten und Ergebnisse mit dem Bezirk oder den Bachpaten abgestimmt beziehungsweise eingebunden? Drucksache 21/2416 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die zuständigen Dienststellen stehen in einem regelmäßigen Austausch. 2. Zu Drs. 21/2189, Fragen Nummern 3. – 5.: Es wurden außer den Hinweisen auf Veränderungen von Geländehöhen keine grundlegenden Inhalte der Stellungnahmen von Bürgern für die Berechnung berücksichtigt. a) Welche Einwände aus den Stellungnahmen wurden berücksichtigt (gegebenenfalls Beispiele)? Es wurden nach Sichtung der Stellungnahmen Hinweise auf Veränderungen von Geländehöhen und örtlichen Besonderheiten berücksichtigt. b) Was sind die Gründe dafür, warum keine (grundlegenden) Kritikpunkte berücksichtigt werden könnten? Sind die Stellungnahmen nicht stichhaltig genug oder Inhaltlich falsch? Grundlegende Kritikpunkte werden berücksichtigt, soweit sie sachlich, fachlich und rechtlich zutreffend sind. Vorgetragene Mängel bei den Pegeln der Berner Au und unterstellte fehlerhafte Einstufungen konnten nicht festgestellt werden. Im Übrigen ist die Prüfung der Stellungnahmen ist noch nicht abgeschlossen. 3. Zu Drs. 21/2189, Frage 6. a): Es werden die Ereignisse vom Juli 2002 und August 2006 berücksichtigt. a) Inwiefern sind die historischen Ereignisse aus den Jahren 2002 und 2006 vergleichbar mit einer zehnjährigen Prognose (HQ10)? Wenn nicht, liegen die Ereignisse darunter oder darüber? Am Pegel Berner Heerweg wurde am 10. Juli 2002 ein Wasserstand von 18,20 mNN erreicht. Eine Einstufung als HQ10 an diesem Pegel (Wasserstand 18,19 mNN) ist angemessen. Am 6. Juli 2006 wurde an diesem Pegel ein Wasserstand von 17,85 mNN erreicht. Dieser Wert liegt unter einem HQ10. b) Wo haben sich die Überschwemmungen 2002 und 2006 genau ereignet? 2002 gab es Überschwemmungen im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens Sasel (Meiendorfer Mühlenweg), der Krögerkoppel, Alter Berner Weg, Hasenweg, St. Jürgensstraße, Kleine Wiese. Zum Hochwasserereignis 2006 liegen keine Informationen zu den Überschwemmungen vor. c) Wenn die Ausdehnung der Überschwemmungen nicht bekannt ist, gibt es Berichte dazu, die (auch von den Bürgern) eingesehen werden können? Zur Ausdehnung der Überschwemmungen gibt es keine Aufzeichnungen. d) Gibt es Fotos von der Berner Au, wie diese 2002 oder 2006 über die Ufer tritt und wo dies eindeutig zu erkennen ist? Wenn ja, bitte beifügen. Es existieren private Fotos von Überschwemmungen in den Stellungnahmen. Eine abschließende Zuordnung zu den Ereignissen in den Jahren 2002 und 2006 ist bisher nicht erfolgt. e) Anhand welcher Kriterien werden die Ereignisse als HQ10 (oder andere – siehe Frage a)) festgelegt, wenn doch die Ausdehnung nicht bekannt ist? Die Festlegung erfolgt anhand einer statistischen Auswertung berechneter Abflüsse. f) Wurden für die Berechnung der ÜSG nur die gewässerkundlichen Pegelstände berücksichtigt oder auch die Größe der aufgetretenen Überschwemmungen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2416 3 Für die Berechnung der ÜSG wurde die Auswertung von mit Niederschlags-Abfluss- Modellen (NA-Modelle) berechneten Abflüssen berücksichtigt. Das Ergebnis wird anhand der Ereignisse von 2002 und 2006 kalibriert und validiert. 4. Zu Drs. 21/2189, Frage 7. h): Es sind aus dem Mai 2015 keine Überschwemmungen an der Berner Au bekannt, aber ein Pegelstand der 2 cm unter einem zehnjährigen Hochwasser (HQ10) liegt. Auf den angeführten Karten sind für ein HQ10 massive Überschwemmungen eingezeichnet (circa 20 Fußballfelder). a) Wie erklärt sich der Senat, dass überhaupt keine Überschwemmungen aufgetreten oder bekannt geworden sind? Hätten nicht mindestens kleine Überschwemmungen auftreten müssen? Die das Hochwasserereignis auslösenden Niederschläge im Mai 2015 unterschieden sich lokal deutlich voneinander. Im Unterlauf der Berner Au sorgten diese für das genannte Hochwasserereignis, führten dort aufgrund der Geländeverhältnisse aber nicht zu nennenswerten Überschwemmungen. Im Oberlauf der Berner Au waren keine besonderen Niederschläge zu verzeichnen, und dort gab es demzufolge auch keine Überschwemmungen. b) Wie wurde dieses Verhalten in der neuen Berechnung berücksichtigt ? Das Abflussverhalten eines Gewässers wird bei der Berechnung berücksichtigt. c) Inwiefern wird dadurch die zehnjährige und damit auch 100-jährige Prognose nicht erheblich abgemildert? Entfällt. 5. In der Anhörung 2014 in Wandsbek wurden von der Behörde insbesondere die historischen Überschwemmungen 2011 und 2013 herangezogen : a) Warum werden diese jetzt nicht mehr aufgeführt? Bei der Überprüfung des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes mittels 2D-Modellierung wurden zur Kalibrierung und Validierung die Hochwasserereignisse vom Juli 2002 und August 2006 berücksichtigt. Die in der Frage genannten Ereignisse wurden zur Plausibilisierung der Berechnungsergebnisse und wegen ihrer Aktualität herangezogen. b) Inwiefern werden in Stellungnahmen der Bürger oben genannte Ereignisse im Detail beschrieben und als Überflutung durch den Straßengraben beschrieben? c) Ist es richtig, dass in Stellungnahmen unter anderem mit Fotos diese Ereignisse, anders als die Behörde diese interpretiert hatte, dokumentiert wurden? Die Stellungnahmen wurden noch nicht abschließend geprüft. d) Wurden auch die Ereignisse aus den Jahren 2002 und 2006 seitens der Bürger in ähnlicher Form im Detail aufgegriffen und dokumentiert ? Das Hochwasserereignis im Juli 2002 wird in Stellungnahmen der Bürger erwähnt. Darüber hinaus hat der Senat keine Kenntnisse von durch Bürger erstellte Dokumentationen über Hochwasserereignisse. e) Inwiefern ist die Kreuzung Ecke Krögerkoppel/Alter Berner Weg als lokale Senke zu verstehen? Wie sind die Gefälle dort? Die Kreuzung Ecke Krögerkoppel/Alter Berner Weg ist eine lokale Senke, die einen Ablauf über den Straßengraben am Alten Berner Weg und den Verbindungsgraben zur Berner Au hat. Genaue Daten über die Gefälleverhältnisse des Kreuzungsbereichs Drucksache 21/2416 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 sollen im Rahmen der erstmaligen endgültigen Herstellung der Krögerkoppel erhoben werden. f) Inwiefern ist es in den letzten Jahren seit 2002 an der Kreuzung Krögerkoppel/Alter Berner Weg wiederholt zu Problemen der Regenwasserinfrastruktur (Unterführung, Straßengraben et cetera) in die Berner Au gekommen? Der zuständigen Behörde liegen keine Informationen zu regensielbezogenen Problemen der Regenwasserinfrastruktur für die genannte Kreuzung vor. g) Welche Maßnahmen an der Regenwasserinfrastruktur wurden seit 2002 an dieser Kreuzung umgesetzt? Es wurden keine regensielbezogenen Maßnahmen umgesetzt. Vorübergehend sind Entwässerungstrummen in der Krögerkoppel an das Schmutzsiel angeschlossen worden . Eine vollständige Überplanung der Entwässerungssituation ist im Zusammenhang mit der erstmaligen endgültigen Herstellung der Straße Krögerkoppel vorgesehen . h) Welche Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes wurden bis zu diesem Bereich an der Berner Au seit 2002 umgesetzt? Unterhalb des Meiendorfer Mühlenweges wurde das Gewässerprofil instand gesetzt. Unterhalb des Alten Berner Weges wurden Abflusshindernisse beseitigt. i) Ist es richtig, dass direkt zwischen der besagten Kreuzung und der Berner Au ein Sicherungskasten steht? Ja, dort steht ein Verteilerkasten der Stromnetz Hamburg GmbH. j) Sind im Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen der Jahre 2002 und 2006 Stromausfälle bekannt? Nein. k) Welchen Durchmesser hat der Straßendurchlass der Berner Au unter der Berner Allee? Es handelt sich um einen Doppeldurchlass 2 x DN 1000 (DN-Angaben erfolgen in Millimeter). l) Ist es richtig, dass dieser für ein fünfjähriges Hochwasser dimensioniert ist? Der Durchlass ist für ein fünfjährliches Hochwasser ausreichend dimensioniert. m) Inwiefern sind 2002 oder 2006 aufgetretene Überschwemmungen auf Aufstauungen vor diesem Durchlass zurückzuführen? Dazu liegen keine Angaben vor. n) Welche Überschwemmungen sind an den oben genannten Hochwasserereignissen aus den Jahren 2002 und 2006 auch im weiteren Verlauf der Berner Au (unterhalb der Berner Allee) bekannt? Siehe Antwort zu 3. b). 6. Übliches Verfahren zur Plausibilisierung von Prognosen ist die Durchführung einer Wahrscheinlichkeitsrechnung mit Bezug zu den realen Gegebenheiten (Hochwasserereignissen). a) Inwiefern wurden die Prognosen mit entsprechenden Methoden der Stochastik überprüft? Methoden der Stochastik wurden nicht zur Überprüfung angewandt. b) Wenn dies in irgendeiner Weise erfolgt ist: i. Wurden hierbei die zehnjährigen Hochwasser betrachtet? Ein Bezug zu den 100-jährigen Ereignissen erscheint nicht möglich/ sinnvoll. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2416 5 ii. Wenn es nicht die zehnjährigen Ereignisse sind, welche sind es dann? iii. Welche Ergebnisse sind bei den Berechnungen erzielt worden? (Wahrscheinlichkeit der Prognosen im Verhältnis zu realen Ereignissen.) iv. Inwiefern ist eine Wahrscheinlichkeitsberechnung überhaupt möglich, wenn doch die Ausdehnung der historischen Hochwasser 2002 und 2006 nicht bekannt ist? Entfällt. c) Wenn dies nicht erfolgt ist: i. Wie wurde dann sichergestellt, dass die Prognosen mit realen Hochwasserereignissen korrelieren? Dies wird durch die Überprüfung mittels Kalibrierung und Validierung am realen Hochwasserereignis sichergestellt. ii. Wenn die Ereignisse 2002 und 2006 keinem zehnjährigen Hochwasser (HQ10) entsprechen, wann war das letzte HQ10- Ereignis und wie hat sich das auf die Wahrscheinlichkeiten ausgewirkt? Am Pegel Berner Heerweg wurde beim Hochwasserereignis im Mai 2015 annähernd der Abfluss eines HQ10 erreicht. Dieses Ereignis hat keine Auswirkungen auf die verwendeten Wahrscheinlichkeiten. d) Eine Prognose mit den aus den Jahren 2002 oder 2006 bekannten gewässerkundlichen Pegelständen müsste mit den damals bekannten Überschwemmungen aus diesen Jahren in etwa übereinstimmen . Inwiefern ist dies geprüft worden und kann den Bürgern nachgewiesen werden? Dies könnte gegebenenfalls bei Offenlegung der Daten bei den Bürgern erhebliche Zweifel an den Ergebnissen der Berechnungen ausräumen. Siehe Antworten zu 3. b) und 3. c). 7. Zu Drs. 21/2189, Frage 9.: Das besagte Gutachten zum Aufbau eines Niederschlags-Abfluss-Modells für das Gewässer Berner Au wurde also ohne die Anlagen (Grundlagedaten) zur Verfügung gestellt. a) Inwiefern wurden Daten dieser Anlagen für die Ermittlung des ÜSG Berner Au verwendet? Alle Daten des besagten Gutachtens (GSP, Bad Oldesloe von 2005) wurden verwendet und in der weiteren Modellaufstellung geprüft und in Teilen erweitert und angepasst . Dies sind insbesondere: Anpassung der Bodenkarte im Einzugsgebiet der Berner Au, Überarbeitung der Teileinzugsgebiete, Überarbeitung des Netzplanes, Überarbeitung des vorhandenen 1D-Modells. b) Wer hat die Urheberrechte für die genannten Anlagen? Die Eigentümer der Daten (unter anderem der LGV, HAMBURG WASSER und der Deutsche Wetterdienst) haben die Urheberrechte. c) Welche Kosten sind für das Gutachten entstanden? Für das Gutachten sind Kosten in Höhe von 78.159,64 Euro entstanden. d) Warum ist ein Teil des Gutachten urheberrechtlich geschützt? Das Urheberrecht verbietet, dass die davon umfassten Daten ohne Zustimmung des Inhabers des Urheberrechts an Dritte weitergeben werden. Auf Anfrage werden die Ansprechpartner der gewünschten Daten genannt, siehe dazu auch Antwort zu 7. b). Drucksache 21/2416 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 e) Wurde der Urheber angefragt, ob diese Anlagen gegebenenfalls weitergegeben werden dürfen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Dem Senat ist nicht bekannt, ob bei den genannten Eigentümern Anfragen von betroffenen Bürgern eingegangen sind. 8. Zu Drs. 21/2189, Frage 10.: Die Größe des Einzugsgebietes der Berner Au wird ausschließlich durch die Topographie definiert und hat sich seit jeher nicht verändert. a) Inwieweit bedeutet das, dass im gesamten Einzugsgebiet keine (im weitesten Sinne) Pumpen oder andere den Regenwassertransport unterstützende Anlagen installiert sind? b) Wie viele Pumpen oder ähnliche Anlagen im oben genannten Sinn sind im Einzugsgebiet installiert? Aufgrund der Gefälleverhältnisse sind weder Pumpen noch regenwassertransportunterstützende Anlagen erforderlich. 9. Zu Drs. 21/2189, Fragen 15. b) und c): Die Fragen zielten weniger auf die allgemeinen Regelungen zur Signifikanz der FGG-Elbe, sondern bezogen sich konkret auf die in der Frage 15. im Punkt a) und b) genannte Bewertung des Risikos bei 0 cm Wasserstand: a) Inwiefern ist dem Senat bekannt, ob alle FGG-Elbe Länder auch bei 0 cm die Signifikanzgrenze gesetzt haben? Der Senat äußert sich zur Vorgehensweise anderer Länder außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches grundsätzlich nicht. b) Inwiefern ist dem Senat bewusst, dass durch diese 0 cm Signifikanz die Folgen der wasserrechtlichen Schutzbestimmungen (Wertverluste , Finanzierungsnachteile und so weiter) gegebenenfalls größer sind als die tatsächlichen zu erwartenden Schäden bei 100-jährigen Überschwemmungen? Der Senat äußert sich zu Spekulationen grundsätzlich nicht. 10. Bei einem Starkregen auf trockenem Boden oder auch bei Schneeschmelze ergibt sich schnell, dass Wasser in einer Höhe von circa 0,5 oder 1 Zentimeter entsteht und nur sehr langsam abfließt. a) Müsste bei Anwendungen der gewählten Signifikanzgrenzen (größer 0 cm Wasser ohne einschränkenden Zeitbezug) nicht ganz Hamburg als Risikogebiet und damit als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen werden? Nein, die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bezieht sich nur auf Gewässer. b) Sieht der Senat diese Signifikanzgrenzen (Risiko bei größer 0 cm Wasser) wirklich als praxistauglich und vermittelbar an? Ja. 11. An der Ammersbek wurde das Überschwemmungsgebiet nur auf dem Gebiet der Hansestadt Hamburg vorläufig ausgewiesen, nicht aufseiten des Landes Schleswig Holstein. a) Inwiefern hat der Senat mittlerweile Erkenntnisse darüber, wieso dies der Fall ist? Wenn ja, wie kommt es dazu? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2416 7 Siehe Antwort zu 9. a). b) Wann und zu welchen konkreten Inhalten haben diesbezüglich Abstimmungen mit dem Land Schleswig Holstein stattgefunden? Siehe Drs. 21/2189. 12. Zu Drs. 21/2189, Fragen 16. f) – h): Hier wurden die Fragen nur teilweise beantwortet. Ich bitte um vollständige Beantwortung der Fragen, zudem: Welche Detailfragen (siehe Antwort des Senats zu f) – h) aus den Stellungnahmen werden durch die Überprüfung mit der 2D-Methode beantwortet? Die Fragen wurden vollständig beantwortet. Im Übrigen wurden die Stellungnahmen noch nicht abschließend geprüft. 13. Die Bürger warten jetzt fast anderthalb Jahre auf die Beantwortung ihrer Stellungnahmen. Dies soll „in geeigneter Form“ erfolgen, so hat die Behörde bisher erklärt. Kann dies zum jetzigen Zeitpunkt konkretisiert werden, was plant die Behörde zu tun? a) In welcher Form werden die Stellungnahmen beantwortet? Schriftlich. b) In welcher zeitlichen Reihenfolge erfolgt die Beantwortung der Stellungnahmen ? Erfolgt erst die Festsetzung der ÜSG und im Anschluss die Beantwortung der Stellungnahmen? c) Welche Fristen gelten für die Bürger in diesem Zusammenhang? Die Festsetzung der ÜSG erfolgt unabhängig von der Beantwortung der schriftlichen Stellungnahmen. Sobald die Ergebnisse der Nachberechnung vorliegen, werden die Stellungnahmen schriftlich beantwortet. 14. In Drs. 20/13557 werden Fragen zur Quelle der Berner Au wie folgt beantwortet: Die Berner Au hat eine Quelle, aber es ist nicht bekannt, wie viel Wasser ihr entspringt. In Drs. 21/1909 Frage 8. wird erklärt, dass die Quelle im natürlichen Zustand und unverändert ist und dies nicht geprüft werden muss. a) Wann wurde die Quelle zuletzt von der Behörde begutachtet? Eine Überprüfung der Natürlichkeit einer Quelle ist nicht erforderlich, siehe dazu auch Drs. 21/1909. b) Auf Basis welcher Informationen aus welchem Jahr wurden die oben genannten Aussagen getroffen? Hierbei handelt es sich um eine generelle Aussage. c) In welcher Entfernung zum Quellgebiet münden die ersten Gräben in die Berner Au? d) Welche Gräben sind das und welche Größe haben diese im Verhältnis zur Berner Au auf gleicher Höhe? Der Klosterwiesengraben ist, ungeachtet nicht erfasster untergeordneter Wald- und Wiesengräben, das erste, in einer Entfernung von 220 m zum kartographischen Beginn der Berner Au, in diese mündende Gewässer. Profildaten liegen zu diesen Gewässern nicht vor. e) Das Gelände des Schemmann-Palais grenzt unmittelbar an das Quellgebiet. Wohin erfolgt die Entwässerung des Geländes genau? f) Welche Maßnahmen wurden am Schemmann-Palais zur Rückhaltung von Regenwasser umgesetzt? Drucksache 21/2416 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 g) Wohin erfolgt die Entwässerung des Wohngebiets am Saseler Weg oberhalb des Schemmann-Palais genau? h) Welche Maßnahmen wurden im besagten Wohngebiet oberhalb des Schemmann-Palais zur Rückhaltung von Regenwasser umgesetzt? 15. Wie in Drs. 21/1909, 5. b. beschrieben, werden bei Verdichtungen und Neubauten Einleitmengenbegrenzungen ausgesprochen. a) Welche Begrenzungen wurden für die Verdichtung und Erweiterung am Schemmann-Palais ausgesprochen? b) Welche für das angrenzende Wohngebiet am Saseler Weg oberhalb des Schemmann-Palais? Es wird zugrunde gelegt, dass die Bebauung Schemmannstraße 56 und Saseler Weg 49 b, c und d gemeint ist. Für diese Gebäude zusammen ist die erlaubte Einleitmenge auf 10 Liter pro Sekunde begrenzt, die Rückhaltung in einer Menge von 30 Kubikmeter erfolgt in auf dem Grundstück verlegten Staukanälen und Filterschächten. Die Einleitstelle liegt an der südwestlichen Grundstücksgrenze. 16. Am Amalie Sieveking-Krankenhaus wurden bis 2013 umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt. Es wurden neue Gebäude erstellt und stark verdichtet. a) Wie und wohin wird das Gelände entwässert? b) Wird ein Teil des Regenwassers von diesem Gelände letztlich (über den Diekkampgraben) in die Berner Au geleitet? Wenn ja, in welchem Umfang erfolgt dies? c) Welche Einleitmengenbegrenzungen wurden hier ausgesprochen? Einerseits erfolgt die Entwässerung des Krankenhausgeländes (Alt- und Neubestand) mit 33 und 59 Litern pro Sekunde in zwei Retentionsräume auf dem Krankenhausgelände im Verlauf des Diekkampgrabens. Andererseits erfolgt die Entwässerung mit jeweils drei Litern pro Sekunde über Entwässerungsleitungen im Wiesenkamp und im Haselkamp in den Diekkampgraben und damit mittelbar in die Berner Au. d) Wie und in welchem Umfang wurde im Zuge der Erweiterungen oder im Anschluss der Diekkampgraben erneuert? e) Was wurde dort durchgeführt und mit welchen Investitionsvolumen? f) Auf welche Abflussgröße (HQ5, -10, -30) wurde der Diekkampgraben ertüchtigt? Der Ausbau des Diekkampgrabens erfolgte vor der Erweiterung des Amalie-Sieveking- Krankenhauses und steht mit dieser nicht ursächlich in Zusammenhang. Gleichwohl wird mit den auf dem Krankenhausgelände errichteten Rückhalteräumen auch das Niederschlagswasser vom Krankenhaus bewirtschaftet. Zwischen der Farmsener Landstraße und dem Saselheider Graben erfolgte ein Teilausbau des Diekkampgrabens und eine Umverlegung des Gewässers zur Wiederertüchtigung und zur Schaffung von vier Regenwasserretentionsräumen. Der Ausbau des Grabenprofils und der Rückhalteräume erfolgte so, dass ein statistisch alle fünf Jahre wiederkehrendes Abflussereignis im System zurückgehalten werden kann. Das Investitionsvolumen betrug 1,43 Millionen Euro. g) Wurde die Berner Au unterhalb der Zuführung des Diekkampgraben (in Gebieten des ausgewiesenen ÜSG) ebenfalls auf gleiche Abflussgröße (HQ5, -10, -30) ertüchtigt? Aufgrund des Ausbaus des Diekkampgrabens war es nicht erforderlich, die Berner Au zu ertüchtigen, da der Rückhalt im System des Diekkampgrabens verbessert wurde. 17. Nach Aussagen des Senats wurden bereits die ausgesprochen Einleitmengenbegrenzungen für 6 der 32 direkt in der Berner Au endenden Siele aufgeführt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2416 9 a) Welche Einleitmengenbegrenzungen sind für alle der in Drs. 21/1909 (Frage 5. e.) genannten Gräben beziehungsweise der darin enden 52 Einleitpunkte ausgesprochen beziehungsweise definiert? b) Welche Einleitmengenbegrenzungen liegen insbesondere für die Gräben oberhalb des RHB Sasel vor? Zur Beantwortung dieser Frage müssten umfangreiche Akten verschiedener Akteure und Dienststellen durchgesehen, ausgewertet und abgeglichen werden. Das ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. c) Wie und durch wen werden die Einleitmengenbegrenzungen kontrolliert ? d) Inwiefern werden diese Einleitmengenbegrenzungen oberhalb der ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete geprüft und gegebenenfalls angepasst? Innerhalb der Zuständigkeit für die Gewässer II. Ordnung liegt die Überwachung von Einleitungen beim Bezirksamt Wandsbek. Eine Kontrolle erfolgt im Rahmen von Abnahmen und bei auftretenden Missständen, infolge derer im Einzelfall auch Anpassungen verlangt werden können. e) Welche Folgen hat das Ausbleiben einer absoluten Einleitmengenbegrenzung für alle Siele und Gräben, die vor oder innerhalb der definierten Risikogebiete (ÜSG) in der Berner Au enden, für die prognostizierten Überschwemmungen in den ÜSG? Zur Beantwortung dieser Frage wären umfangreiche hydraulische Modellberechnungen erforderlich, die in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden können. 18. Nach Aussagen des Senats wird ersichtlich, dass das gesamte Budget für die Gewässerunterhaltung des Bezirks Wandsbek 2016 bei 418.000 Euro liegt. a) Wieso wurde das Budget im Vergleich zu 2015 noch einmal um 40.000 Euro gesenkt? Das Budget wurde an die finanziellen Rahmenbedingungen angepasst. b) Welche zusätzlichen Budgets sind im Zusammenhang der Umsetzung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz für den Bezirk für 2016 eingeplant? Keine. c) Inwiefern müssten nicht zusätzliche Gelder bereitgestellt werden, wenn doch zahlreiche Risikogebiete identifiziert wurden, bei denen regelmäßig (alle zehn Jahre) großflächige Überschwemmungen vorausgesagt werden? Siehe Antwort zu 18. e). d) Sieht der Senat die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten als ausreichende Maßnahme im Sinne eines vorbeugenden Hochwasserschutzes an? Nein, darüber hinaus werden zahlreiche weitere Einzelmaßnahmen durchgeführt beziehungsweise geplant, siehe dazu auch Drs. 20/14149, 20/14422 und 21/32. e) Bekommt der Bezirk Wandsbek von der Behörde für Umwelt und Energie aus Sicht des Senats ein ausreichendes Budget zur Verfügung gestellt, um wirksame Hochwasserschutzmaßnahmen durchzuführen , die dazu geeignet sind, mittelfristig Überschwemmungen bei zehnjährigen Ereignissen zu verhindern? Wenn ja, welche Budgets sind das für die kommenden Jahre? Ja. Im Übrigen ist die Budgetplanung für die kommenden Jahre ist noch nicht abgeschlossen .