BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/242 21. Wahlperiode 21.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 14.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Wann wird mit den Baumaßnahmen an der Alten Landstraße begonnen ? (III) Die Alte Landstraße ist eine wichtige Verkehrsader für das Alstertal und die Walddörfer Richtung Stadtzentrum. Insbesondere Pendler sind auf diese Verbindung angewiesen. Gegen die Stimmen der CDU wurde in der Sitzung der Bezirksversammlung Wandsbek am 29. September 2011 die Einrichtung eines Radfahrstreifens beziehungsweise Schutzstreifens für Radfahrer (Drs. 19/0908) beschlossen. Diese ist verbunden mit einer Reduzierung von zwei Fahrspuren auf eine Fahrspur und in der Folge mit einer deutlich höheren Belastung des Pkw-Verkehrs. Staubildungen im Berufsverkehr sind wahrscheinlich . Dadurch steigen nicht nur die Belastungen für die Pendler, sondern auch für die Anwohnerinnen und Anwohner, die deutlich mehr Abgasen ausgesetzt sein werden. Aus der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 2. Oktober 2012 (Drs. 20/5442) ging hervor, dass eine Realisierung 2013/2014 angestrebt wurde. Dies ist jedoch nicht geschehen. Der Senatsantwort auf eine Anfrage vom 15. Juli 2014 (Drs. 20/12445) ließ sich entnehmen, dass sich der Planungsprozess deutlich verlängert hat und mit der Errichtung von Radfahrstreifen erst im Jahr 2015 begonnen werden soll. Viele Anwohnerinnen und Anwohner fragen sich nun, wie der aktuelle Stand der Planung ist und wann mit den Baumaßnahmen begonnen wird und wann diese abgeschlossen sein werden. Der größte Teil der Alten Landstraße liegt in Hummelsbüttel und Poppenbüttel . Umso verwunderlicher ist es, dass der Senat in seiner Antwort auf meine Anfrage vom 3. März 2015 (Drs. 21/17) mitteilt, dass die abgeschlossenen Planungen im Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Langenhorn vorgestellt wurden und nicht im Regionalausschuss Alstertal. Ein besonderer Anlieger der Alten Landstraße, der sich ebenfalls im Alstertal befindet, ist das Hospital zum Heiligen Geist in Poppenbüttel. Das Hospital zum Heiligen Geist mit seinen 1.100 Bewohnern ist von großer Bedeutung für die ganze Region und ganz Hamburg, sowohl für die Senioren selbst als auch als Arbeitgeber. Von den Umbaumaßnahmen der Alten Landstraße ist das Hospital zum Heiligen Geist daher ganz besonders betroffen. Gerade für die vielen mobilitätseingeschränkten Bewohner und ihre Angehörigen kann die lange Umbauphase verheerende Folgen haben. Die Erreichbarkeit des Hospitals zum Heiligen Geist während der Bauphase ist teilweise nur sehr eingeschränkt gegeben. Da die Verkehrsführung ausschließlich stadtauswärts erfolgen soll, erreichen viele Angehörige aus dem Haupteinzugsgebiet Oberalster und Walddörfer nur über große Umwege das Hospital zum Heiligen Geist. Drucksache 21/242 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aus der Antwort des Senats auf meine jüngste Anfrage zu diesem Vorgang (Drs. 21/130) geht hervor, dass die Benutzbarkeit der ÖPNV-Angebote des HVV während der Bauphase gerade für die Bewohnerinnen und Bewohner des Hospitals zum Heiligen Geist massiv eingeschränkt ist, da die Bushaltestelle „Hinsbleek“ sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts über einen langen Zeitraum nicht bedient werden kann. Die Fußwege zu den nächstgelegenen Haltestellen „Emekesweg“ und „Alte Landstraße Nord“ sind deutlich weiter und stellen gerade mobilitätseingeschränkte Personen vor große Herausforderungen . Zu der Einbahnstraßenregelung merkt der Senat an: „Die gewählte Einbahnstraßenregelung hat sich nach Abwägung als geeignetste Variante erwiesen, da sich die Verkehrsströme stadteinwärts aus Norden kommend bereits frühzeitig auf Ausweichstrecken verteilen können.“ Auf die Frage, ob für die betroffenen Anwohner der Alten Landstraße Erschließungsbeiträge fällig werden, antwortet der Senat, dass zwar keine Erschließungsbeiträge fällig werden können, sehr wohl jedoch Ausbaubeiträge . Dies wäre vollkommen unzumutbar, da die Anwohner in der Vergangenheit bereits alle schon Erschließungsbeiträge gezahlt haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde im Zuge der Umbaumaßnahmen und der Einbahnstraßenregelung mit erhöhter Staubildung? Wenn ja, an welchen Stellen, zu welchen Uhrzeiten, in welchen Längen und hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dies für akzeptabel? Wenn nein, warum nicht? Da nicht alle Fahrspuren und Fahrbeziehungen aufrechterhalten werden können, kann es zu Behinderungen des fließenden Verkehrs im Bereich der Baustelle kommen. In den Spitzenstunden kann es, wie bereits jetzt im ungestörten Zustand, zu Beeinträchtigungen vor den Kreuzungen und auch auf den Umleitungsstrecken kommen. Durch Baustellen stehen in der Regel Verkehrsflächen nur eingeschränkt zur Verfügung. Dies lässt sich bei Straßenbauvorhaben im hochbelasteten Hauptverkehrsstraßennetz in Hamburg nicht vermeiden. Erfahrungsgemäß stabilisiert sich nach einer ersten Phase der Neuorientierung der Verkehrsteilnehmer der Verkehrsfluss. Die Kfz-Ströme verteilen sich, in Abhängigkeit vom Ziel, auch auf andere Routen. Eine Einschätzung zu Uhrzeiten und Länge kann daher für bestimmte Streckenteile nicht vorgenommen werden. 2. Werden die Einbahnstraßenregelung und die Umleitungsstrecken während der Bauphase überprüft und gegebenenfalls verbessert werden? Wenn ja, wann und wie wird das geschehen? Wenn nein, warum nicht? Ja, die Strecken werden durch Kontrollfahrten regelmäßig auf Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit entsprechend der ergangenen behördlichen Anordnungen überprüft und gegebenenfalls Anpassungsmöglichkeiten in enger Zusammenarbeit mit der Verkehrsdirektion, dem zuständigen Polizeikommissariat und der Hochbahn geprüft. Verbesserungen sind mit Baubeginn bereits durch Aufstellung zusätzlicher Beschilderungen oder eine Verringerung geplanter Halteverbotszonen erreicht worden . Bisher wurden keine Beschwerden zu Staus gemeldet. 3. Werden die Anwohner der Alten Landstraße zu Ausbaubeiträgen für die Erweiterung oder Verbesserung der Straße nach den §§ 51 bis 56 des Hamburgischen Wegegesetzes herangezogen? Wenn ja, wann, in welcher genauen Höhe, wie und wann wurden die Anwohner im Rahmen der Planung darüber informiert und welche Reaktionen gab es darauf? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/242 3 Die Baumaßnahmen an der Fahrbahn und den Radwegen sind nicht beitragsfähig. Ausbaubeiträge können allenfalls für die Herstellung von Parkflächen (Einheitssatz derzeit 96,66 Euro/m2) auf ehemaligen Nebenflächen und die Belegung von vormals mit Grand/Grün befestigten Nebenflächen mit Platten/Asphalt (Einheitssatz derzeit 45,18 Euro/m2) anfallen. Eine Beurteilung und gegebenenfalls genaue Berechnung ist erst nach Abschluss der Maßnahme möglich, da die entsprechenden Flächengrößen noch nicht bekannt sind. Von dem errechneten Aufwand beträgt der Anteil der Stadt 50 Prozent, da es sich bei der Alten Landstraße um eine Hauptverkehrsstraße handelt . Die Festsetzung der Ausbaubeiträge kann erst nach Abschluss der Maßnahme erfolgen.