BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2421 21. Wahlperiode 04.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 27.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Schule Bahrenfelder Straße – Geld für Olympia, aber nicht für Schulfenster ? In letzter Zeit häufen sich Beschwerden über marode Schulgebäude. So würden Gebäude nicht grundlegend saniert, sondern nur sporadisch geflickt. Während laut dem Hamburger Senat Gelder für Olympia vorhanden sind, werden offenbar gleichzeitig dringend notwendige Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen bei den Schulen verschoben. Ein besonders prekäres Beispiel dieser Entwicklung ist nach Auskunft besorgter Eltern die Situation am Schulstandort Bahrenfelder Straße. Demnach befinden sich die Fenster eines Schulgebäudes dort in derart schlechtem baulichem Zustand, dass sie sich bereits vereinzelt aus der Fassade zu lösen und herunterzufallen drohen. Als Notmaßnahme zur Abwehr von zu befürchtenden Verletzungsgefahren , dürften sie darum gegenwärtig nicht mehr geöffnet werden. Zudem wurde die Seite der Fassade zur Sicherheit mit Zäunen abgesperrt. Ich frage den Senat: Mit der Aufstellung des Rahmenplans Schulbau wurden 2012 erstmals die über die vorhergehenden Jahre entstandenen Sanierungsbedarfe aller Hamburger Schulen systematisch ermittelt und mit rund 2,4 Milliarden Euro bis 2019 beziffert (siehe http://www.hamburg.de/contentblob/3596552/data/bsb-entwurf-rahmenplanschulbau .pdf). Alle erforderlichen Maßnahmen werden in Abstimmung mit den betroffenen Schulen und entsprechend ihrer Dringlichkeit durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Rahmenplans erfolgte erstmals auch eine Klassifizierung aller Schulgebäude (siehe Drs. 20/13169 und 20/13292). Über laufende und abgeschlossene Maßnahmen über 1 Million Euro berichtet der Senat jährlich gegenüber der Bürgerschaft (siehe Drs. 21/1282). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Entspricht die oben geschilderte Situation in der Schule Bahrenfelder Straße nach Kenntnis des Senats den Tatsachen? a. Wenn ja, seit wann ist der zuständigen Behörde diese Gefährdungslage bekannt? b. Wenn ja, durch wen wurde sie dahin gehend in Kenntnis gesetzt? c. Wenn ja, bis wann und mittels welcher Maßnahmen gedenkt der Senat diese Gefahrensituation abzustellen? d. Wenn nein, auf Grundlage welcher fachlich-bautechnischen Einschätzung wird sie anderweitig bewertet? (Bitte begründen.) Am 18. November 2015 hat der Schulhausmeister Schäden an Fenstern festgestellt und gemeldet. Noch am Tag der Meldung wurde die Fassade durch einen Bauzaun Drucksache 21/2421 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 abgesperrt und ein Fassadengerüst aufgestellt. Im Anschluss wurden unverzüglich eine Begutachtung der Schäden durchgeführt und die erforderlichen Sanierungsarbeiten beauftragt. Im Übrigen: entfällt. 2. Welche bautechnischen, technischen oder sonstigen Sanierungsbedarfe bestanden/bestehen nach Kenntnis des Senats/der zuständigen Behörde am Schulstandort Bahrenfelderstraße seit 2000? (Bitte für jedes einzelne Jahr bis 2015 unter Angabe der ermittelten Gebäudezustandsklassifizierung und dem jeweils gemeldeten/identifizierten Sanierungsbedarf in einer Tabelle angeben.) a. Welche Maßnahmen wurden seither seitens der zuständigen Behörde zur Behebung der gemeldeten/identifizierten Mängel im Einzelnen angeordnet und wann geschah dies? (Bitte mit Monat und Jahr den vorgegebenen Parametern entsprechend in der Tabelle zu 2. angeben.) b. Welche dieser angeordneten Maßnahmen wurden bisher erfolgreich abgeschlossen und wann geschah dies? (Bitte mit Monat und Jahr den vorgegebenen Parametern entsprechend in der Tabelle zu 2. angeben.) c. Welche dieser angeordneten Maßnahmen werden gegebenenfalls derzeit (praktisch) durchgeführt und wann werden sie nach gegenwärtiger Kenntnis des Senats geplant beendet sein? (Bitte mit Monat und Jahr den vorgegebenen Parametern entsprechend in der Tabelle zu 2. angeben.) d. Welche dieser angeordneten Maßnahmen befinden sich noch immer in der Planungsphase und wann sollen sie nach gegenwärtiger Kenntnis des Senats praktisch begonnen beziehungsweise wann fertiggestellt werden? (Bitte mit Monat und Jahr den vorgegebenen Parametern entsprechend in der Tabelle zu 2. angeben.) Gemäß Rahmenplan Schulbau finden am Schulstandort Bahrenfelder Straße umfassende Umbau- und Sanierungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 12,66 Millionen Euro statt. Alle Maßnahmen erfolgen neben dem laufenden Schulbetrieb und sind mit der Schule abgestimmt. 2013 wurden die Ganztagsflächen mit Mensa und Kantine eingerichtet und die Aula saniert. 2014 wurde ein Unterrichtsgebäude saniert. Nach Sanierung der Hausmeisterdienstwohnung soll nach aktueller Planung das Hauptgebäude in mehreren Abschnitten saniert werden. Parallel dazu finden laufend die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen statt. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche bautechnischen, technischen oder sonstigen Sanierungsbedarfe sind den zuständigen Behörden/dem Senat an den sonstigen Schulstandorten hamburgweit in 2015 gemeldet worden/bekannt? (Bitte jeweils mit Nennung des Standorts, des Bezirk und der ermittelten Gebäudezustandsklassifizierung, nach Art und Grad des vorliegenden Sanierungsbedarfes in einer Tabelle angeben.) a. Zu welchen dieser gemeldeten/bekannten Mängel wurden bereits Sanierungsmaßnahmen angeordnet? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend in der Tabelle zu 3. angeben.) b. Welche dieser angeordneten Maßnahmen wurden bereits erfolgreich abgeschlossen und wann geschah dies? (Bitte mit Nennung des Monats den vorgegebenen Parametern entsprechend in der Tabelle zu 3. angeben.) c. Welche dieser angeordneten Maßnahmen werden gegebenenfalls derzeit (praktisch) durchgeführt und wann werden sie nach gegenwärtiger Kenntnis des Senats geplant beendet sein? (Bitte mit Monat und Jahr den vorgegebenen Parametern entsprechend in der Tabelle zu 3. angeben.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2421 3 d. Welche dieser angeordneten Maßnahmen befinden sich noch in der Planungsphase und wann sollen sie nach gegenwärtiger Kenntnis des Senats praktisch begonnen beziehungsweise wann fertiggestellt werden? (Bitte mit Monat und Jahr den vorgegebenen Parametern entsprechend in der Tabelle zu 3. angeben.) e. Welche durchschnittliche Wartefrist besteht gegenwärtig bei der Ausführung von Sanierungsmaßnahmen an Hamburger Schulen durchschnittlich? Siehe Vorbemerkung. 4. Besteht seitens der zuständigen Behörden/des Senats ein Notfallsanierungsplan für akute Bedarfe mit direktem Gefährdungspotenzial, wie im Fall der Schule Bahrenfelder Straße? Wenn ja, wie genau sieht dieser aus und welche zeitliche Umsetzung sieht er zur Mängelbehebung vor? (Bitte ausführlich, gegebenenfalls nach Art der Gefährdungslage, erläutern.) a. Wenn nein, weshalb nicht und wie wird das seitens des Senats gerechtfertigt? Die Gewährleistung der Sicherheit erfolgt nach den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Sicherheitsmängel in Schulgebäuden werden statistisch nicht gesondert erfasst, aber unabhängig von der Einstufung des Gebäudes in eine Gebäudeklasse grundsätzlich unverzüglich behoben, siehe auch Antwort zu 1. bis 1.d. Im Übrigen siehe Drs. 20/13637.