BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2422 21. Wahlperiode 04.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 27.11.15 und Antwort des Senats Betr.: 200-Tage-Bilanz von Senatorin Fegebank Senatorin Fegebank ist jetzt seit gut 200 Tagen im Amt. Es ist nicht erkennbar , dass sie messbare Verbesserungen für die Hamburger Hochschulen bewirkt hat. Ich frage den Senat: Wissenschaft und Forschung sind zentrale Faktoren für die Zukunftsfähigkeit moderner Metropolen. Die Leitung der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) und die Präsidien der staatlichen Hamburger Hochschulen haben unmittelbar nach der Regierungsbildung einen gemeinsamen, von Vertrauen und Respekt getragenen Dialog begonnen. Sie haben diesen Prozess mit der gemeinsamen Erklärung der Landeshochschulkonferenz und der Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung vom September dieses Jahres bekräftigt. Dabei ist das den Hochschulen gesetzlich zugestandene Recht auf Selbstverwaltung einschließlich Handlungsfreiheit , Flexibilität und Planungssicherheit auch in finanzieller Hinsicht verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Grundlage dafür bilden die bis 2020 gültigen Hochschulvereinbarungen einschließlich deren Revisionsklauseln, die mit ihrer kontinuierlichen Steigerung die Grundfinanzierung sicherstellen. Hinzu kommen vollständig die Mittel des Hochschulpaktes. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was hat Senatorin Fegebank gegen die Unterfinanzierung der Hamburger Hochschulen, die von ihrer Partei jahrelang beklagt wurde, getan? Hamburg wendet auf Basis des von der Bürgerschaft am 17. Dezember 2014 beschlossenen Doppelhaushalts 2015/2016 für die Wissenschaft und Forschung rund 1 Milliarde Euro jährlich auf. Das sind rund 7,6 Prozent des Gesamthaushalts. Darüber hinaus wurde im Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 21. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen den Koalitionspartnern vereinbart , zusätzlich 40 Millionen Euro zur Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Wissenschaft und Forschung zu verwenden. Die Festlegung über die Schwerpunktsetzung im Bereich Wissenschaft und Forschung sowie die haushaltstechnische Umsetzung werden in der laufenden Legislaturperiode erfolgen. Die zuständige Behörde ist hierzu in engem Austausch mit den Hochschulen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 2. Hat Senatorin Fegebank dafür gesorgt, dass die 30 Millionen Euro, die der Bund der Stadt Hamburg durch Übernahme der BAföG-Kosten erspart, den Hamburger Hochschulen zugutekommen, wie es ihre Partei vor der Bürgerschaftswahl verlangt hat? Siehe Drs. 21/339. Drucksache 21/2422 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Was hat Senatorin Fegebank dagegen unternommen, dass die Universität Hamburg und die Technische Universität Hamburg-Harburg ihren Betrieb nur durch den Abbau von Rücklagen aufrechterhalten können, also von ihrer Substanz leben? Die Summe der nicht verausgabten Mittel setzt sich aus noch nicht verwendeten Mitteln des Hochschulpakts und dem in den Jahresabschlüssen der Hochschulen ausgewiesenen Eigenkapital zusammen. Die Verwendung der Hochschulpaktmittel erfolgt fortlaufend entsprechend den Vorgaben des Bundes. Die Verwendung von in Vorjahren gebildeten Gewinnrücklagen setzt ein planerisches beziehungsweise eingetretenes negatives Betriebsergebnis voraus, welches dann in der Regel zum Jahresende in einer Abschlussbuchung ausgeglichen wird (siehe Drs. 21/1038). Demzufolge kann aus der Auflösung von Rücklagen aus Vorjahren nicht geschlossen werden, dass die Universität Hamburg und die Technische Universität Hamburg-Harburg von ihrer Substanz leben. 4. Was hat Senatorin Fegebank dagegen unternommen, dass der Anteil der ausländischen Absolventen an den Hamburger Hochschulen zurück geht? Die Rekrutierung und Begleitung von internationalen Studierenden bis zu ihrem eventuellen Abschluss an einer Hamburger Hochschule erfolgt durch die Hochschulen selbst. Die BWFG unterstützt die Hochschulen in ihren hochschuleigenen Internationalisierungsstrategien . International ausgerichtete Hochschulen und der systematische Ausbau internationaler Wissenschaftskooperationen sind für den Senat ein wichtiges strategisches Ziel. Dies wird insbesondere auch mit den vielfältigen Maßnahmen des Hamburger Integrationskonzeptes zur Unterstützung und Begleitung ausländischer Studierender verfolgt. Im Übrigen siehe Drs. 21/1642. 5. Was hat Senatorin Fegebank unternommen, um das beeindruckende Engagement der Hamburger Hochschulen für die Flüchtlinge zu koordinieren und zu unterstützen? Die Hamburger Hochschulen übernehmen eine wichtige und verantwortungsvolle Rolle bei der Schaffung einer Willkommenskultur für Flüchtlinge in Hamburg. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Integration. Die Behördenleitung der zuständigen Behörde hat am 27. August 2015 alle Hamburger Hochschulen ins Rathaus zu einem Runden Tisch eingeladen, um sich mit den Hochschulen über Wege der Integration von geflüchteten Menschen auszutauschen und die Hochschulen untereinander hierzu zu vernetzen. Darüber hinaus siehe Drs. 21/2114. Die zuständige Behörde ist eng in entsprechende Prozesse in den Hochschulen eingebunden . Außerdem ist die für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung zuständige Behörde in den Gremien der Work and Integration for Refugees (W.I.R) vertreten . Ziele dieser Arbeitsprozesse waren unter anderem die Optimierung der Modulstruktur von #UHHhilft (https://www.uni-hamburg.de/uhhhilft.html) und die Implementierung eines Fragebogens für studierwillige Geflüchtete in Zusammenarbeit mit und Anknüpfung an bereits bestehende Erhebungsinstrumente. Die KMK hat in ihrer Sitzung am 3. Dezember 2015 die Erleichterung des Zugangs für studieninteressierte Geflüchtete beschlossen. Die BWFG hat die Hochschulen gebeten , ihr bis Jahresende konkrete Maßnahmen zu benennen, mit denen die Studierfähigkeit von Flüchtlingen sowie die weitere Internationalisierung der Hochschulen verbessert werden kann. Darüber hinaus prüft die zuständige Behörde die landesrechtlichen Rahmenbedingungen für ausländische Studierende. Im Übrigen siehe Drs. 21/1632 und Antwort zu 4.