BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2425 21. Wahlperiode 08.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 30.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkünfte in Eppendorf und Winterhude (Wahlkreis 8) Im Bezirk Hamburg-Nord leben rund 285.000 Menschen. Die Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen bieten gegenwärtig Platz für rund 4.520 Menschen. Zurzeit bestehen in Winterhude Flüchtlingsunterkünfte in der Hebebrandstraße (140 Personen), im Dakarweg (244 Personen), in der Opitzstraße (330 Personen) und im Tessenowweg (336 Personen). Bislang gibt es keine Unterkünfte im Stadtteil Eppendorf. Am 5. November 2015 kündigte das Bezirksamt Hamburg-Nord an, dass im Bereich der Osterfeldstraße eine Folgeunterbringung für Flüchtlinge im Umfang von etwa 400 – 500 Wohnungen in Form von „Express-Wohnen“ geplant sei. Die Bezirksamtsleitung erklärte, dass die Wohnungen von durchschnittlich fünf Personen belegt werden sollen, was einen Bevölkerungszuwachs von rund 2.000 – 2.500 Personen in Eppendorf bedeuten würde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Erstaufnahmestellen und Folgeunterbringungen a. bestehen derzeit im Gebiet des Wahlkreises 8 (Eppendorf/Winterhude )? Die genannten Einrichtungen im Wahlkreis 8 sind vollständig. Darüber hinaus bestehen keine Erstaufnahmeeinrichtungen im Wahlkreis 8. b. plant der Senat derzeit im Wahlkreis 8 neu zu schaffen beziehungsweise welche bestehenden Flüchtlingsunterbringungen sollen aufgestockt werden und wie weit sind die jeweiligen Planungen vorangeschritten? Bitte jeweils genaue Angaben zur Kapazität, zum Planungsstand, zur Realisierung, zur Art der Einrichtung (Erstaufnahme, Folgeunterbringung ) und zur geplanten Nutzungsdauer der Einrichtung machen. An der Osterfeldstraße in Eppendorf sind „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ geplant. Diese werden im Standard öffentlich-geförderter Wohnungen errichtet und zunächst als Folgeunterkünfte genutzt. Vorgesehen sind circa 480 Wohneinheiten , die durchschnittlich mit fünf Flüchtlingen und Asylbegehrenden belegt werden. Die Nutzungsdauer ist noch nicht festgelegt; generell wird bei allen Standorten der „Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen“ ein Generalmietvertrag über 15 Jahre angestrebt. Aktuell liegen keine weiteren umsetzungsreifen Planungen für neue Standorte und für die Aufstockung bestehender Unterkünfte im Wahlkreis 8 vor. Drucksache 21/2425 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus prüft der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge laufend weitere Angebote für Flächen und Gebäude als Standorte für die zentrale Erstaufnahme und öffentliche Unterbringung. 2. Wann genau werden diese unter 1. b. genannten Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet beziehungsweise wird die jeweilige Aufstockung vollzogen? Die Unterkünfte an der Osterfeldstraße sollen bis Ende des Jahres 2016 bezugsfertig sein. 3. In welcher Form sollen Flüchtlinge dort untergebracht werden (Zelte, Container und so weiter)? Siehe Antwort zu 1. b. 4. Sind für die geplanten Unterkünfte Lärmschutzanforderungen zu erfüllen ? Wenn ja, welche? Für das Vorhaben an der Osterfeldstraße sind Lärmschutzanforderungen zu erfüllen, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft werden. Die konkreten Anforderungen sind abhängig von der Planung. 5. Seit wann bestehen die unter 1. b. genannten Pläne des Senats genau? Der Senat hat am 5. Oktober 2015 für den Standort Osterfeldstraße entschieden „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ zu planen. 6. Inwieweit wurden die Anwohnerinnen und Anwohner des Wahlkreises 8 vom Senat über Flüchtlingsunterkünfte informiert (Informationsveranstaltungen , direkter Kontakt mit den Anwohnern et cetera)? Wie waren die Reaktionen der Anwohnerinnen und Anwohner? Eine Informationsveranstaltung zur Planung an der Osterfeldstraße erfolgte bisher noch nicht, weil die Planungen noch nicht so weit vorangeschritten sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 10. 7. Warum wurden jeweils genau diese Flächen für neue Flüchtlingsunterbringungen ausgewählt? Welche anderen Flächen wurden im Rahmen der Planung noch geprüft oder in Erwägung gezogen und aus welchen Gründen jeweils verworfen? Für die „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ wurden Standorte gewählt, die erwarten lassen, dass dort noch im Jahre 2016 bezugsfertige Unterkünfte im Standard des öffentlich-geförderten Wohnungsbaus entstehen können. Zum späteren Zeitpunkt sollen für diese Unterkünfte die Voraussetzungen für die Wohnnutzung auch durch andere Zielgruppen geschaffen werden. Insofern kommen für dieses Programm nur solche Standorte in Betracht, die sich perspektivisch als Wohnstandort eignen. 8. Wurden Machbarkeitsstudien für Flüchtlingsunterbringungen im Wahlkreis 8 erstellt? Wenn ja, welche Faktoren wurden darin genau überprüft? Mit welchen Ergebnissen? Für die Planung neuer Einrichtungen für die öffentliche Unterbringung wurden im Wahlkreis 8 keine Machbarkeitsstudien erstellt. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. a. und 1. b. 9. Haben die Eigentümer der Flächen einer Nutzung bereits zugestimmt? Die Grundeigentümer für den Standort Osterfeldstraße haben einer Nutzung der Fläche zugestimmt. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. b. bis 7. 10. Wann wurden welche politischen Gremien öffentlich über die unter 1. b. genannten Pläne informiert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 3 Eine Information der zuständigen bezirklichen politischen Gremien zu der geplanten Flüchtlingsunterkunft an der Osterfeldstraße in öffentlicher Sitzung hat bisher nicht stattgefunden, da die Verhandlungen mit dem privaten Investor noch nicht abgeschlossen sind. 11. Wann soll die Folgeunterkunft in der Osterfeldstraße bezugsbereit sein? Gibt es bereits ein Einzugsdatum? Siehe Antwort zu 2. 12. Mit welchen Bau- und Einrichtungskosten wird im Wahlkreis 8 für Flüchtlingsunterkünfte für das Jahr 2016 gerechnet? Was haben Flüchtlingsunterkünfte im Wahlkreis 8 im Jahr 2015 bisher gekostet? Die Kosten für den Bau- und die Einrichtung der Flüchtlingsunterkunft an der Osterfeldstraße werden zurzeit geprüft. Die Betriebskosten für die bestehenden Einrichtungen sind: Betriebskosten für die bestehenden Einrichtungen im Wahlkreis 8 im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 30.11.2015 Standort Kosten Dakarweg 610.785 € Tessenowweg 772.864 € Hebebrandstraße 569.203 € Opitzstraße 1.552.748 € Bau- und Einrichtungskosten für weitere Standorte von Flüchtlingsunterkünften im Jahr 2016 im Wahlkreis 8 sind noch nicht bekannt, da keine aktuellen Planungen vorliegen . 13. Mit wie vielen zusätzlich benötigten Kita-Plätzen wird im Wahlkreis 8 gerechnet? Im Rahmen des flexiblen, nachfrageorientieren Kita-Gutschein-Systems passen die Kita-Träger durch die Erweiterung bestehender oder den Bau neuer Kitas ihre Betreuungskapazitäten den veränderten Nachfragestrukturen an. Es erfolgt keine Planung von Plätzen durch den öffentlichen Jugendhilfeträger. Vor dem Hintergrund der besonderen Situation der Flüchtlingsfamilien kommt der Beratung und Unterstützung der Familien bei der Platzsuche durch das bezirkliche Jugendamt, das Sozialmanagement von f & w fördern und wohnen AöR, durch Kita-Träger und durch weitere im Sozialraum und Unterkünften aktive Institutionen und Personen eine besondere Bedeutung zu. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde wird in enger Kooperation mit dem Bezirksamt Hamburg Nord und den vor Ort agierenden Kita- Trägern prüfen, in welchem Umfang neue Betreuungsangebote geschaffen werden müssen, indem die vorhandenen Kita-Angebote räumlich erweitert oder neue Kitas initiiert werden. Im Hamburger Kita-Gutschein-System erhalten die Kita-Träger die erforderlichen finanziellen Mittel für die Betreuung aller in der Kita betreuten Kinder beziehungsweise zur Finanzierung des dafür erforderlichen Personals mittels kindbezogener Leistungsentgelte. 14. Mit wie vielen zusätzlichen schulpflichtigen Kindern wird im Wahlkreis 8 gerechnet? Die tatsächliche Schülerzahl ist abhängig von der Belegung. Derzeit geht die zuständige Behörde davon aus, dass etwa 15 bis 20 Prozent der Bewohner Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sind. Dies entspricht nach der derzeitigen Planung rund 360 bis 480 Schülerinnen und Schülern, die durch die geplanten Unterkünfte zusätzlich versorgt werden müssen, wenn diese vollständig belegt sind. Die Schulplätze werden bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt. Die Planungen der zuständigen Behörde, wo die Kinder und Jugendlichen beschult werden, sind noch nicht abgeschlossen .