BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2426 21. Wahlperiode 08.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 30.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Was unternimmt die Stadt zur Sicherung und Aufwertung der umfangreichen Freiflächen im Bereich Immenhorstweg/Fischkamp in Bergstedt ? Im Zuge der vor rund zehn Jahren beschlossenen Bebauungspläne Bergstedt 14 und Bergstedt 23 wurde die Sicherung und Aufwertung der Feldmark mit ihrem wertvollen Knicksystem nördlich des Immenhorstwegs beschlossen. Die bis dahin in den Flächennutzungsplänen der Stadt vorgesehene gewerbliche Nutzung am Fischkamp und die von früheren SPD- Senaten vorgesehene dichte Bebauung nördlich des Immenhorstwegs wurden zugunsten der überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung gestoppt. Zudem wurde der Bredeneschredder für den Autoverkehr geschlossen. Gemäß der Begründung der Bebauungspläne sollten damit die Landschaftsachse und die Biotopvernetzung mit einem hohen ökologischen Wert gesichert werden. Zur Unterstützung dieser Entwicklung und zum Ausgleich der Bebauung südlich des Immenhorstwegs sowie der Erweiterung von Sportflächen wurden in den beiden Bebauungsplänen an diversen Stellen im Bereich Immenhorstweg/Fischkamp umfangreiche Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege beschlossen. Auch in der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/2006 vom 30.10.2015 verweist der Senat im Zusammenhang mit der Aufwertung und Sicherung der Bergstedter Feldmark auf diese Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurden die in § 2 Absatz 15 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergstedt 23 festgelegten Ausgleichsmaßnahmen im Einzelnen jeweils umgesetzt? Welche Maßnahmen sind aus welchen Gründen nicht umgesetzt worden? Alle Ausgleichsmaßnahmen wurden in den Jahren 2005 bis 2010 mit Schlussabnahme am 9. Februar 2010 umgesetzt. 2. Wann wurden die in § 2 Absätze 15 – 19 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergstedt 14 festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Einzelnen jeweils umgesetzt? Welche Maßnahmen sind aus welchen Gründen nicht umgesetzt worden? Die Ausgleichsmaßnahme auf der Fläche Hochstaudenflur, am Fischkamp ist 2010 umgesetzt worden. Die Ausgleichsmaßnahme, Anlage einer Obstwiese mit Knick, östlich Bredeneschredder , ist noch nicht umgesetzt, da die Fläche erst in Anspruch genommen werden Drucksache 21/2426 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 kann, wenn das Kindertagesheim gebaut wird. Bis dahin wird sie weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Die Ausgleichsmaßnahme auf der Fläche östlich des Naturdenkmals (ND) Timmermoor , Anlage eines Feuchtbiotops, ist noch nicht umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt als Sammelausgleich, wenn auch der zweite Vorhabenträger, dem die Maßnahme zugeordnet ist, sein Baurecht verwirklicht. 3. Für welche der unter 1. und 2. genannten Maßnahmen wurden jeweils wann Pflege- und Entwicklungskonzepte erstellt? In welcher Form und durch welche Stellen wurde die Umsetzung der Konzepte sichergestellt? 4. Wer ist für die Pflege der einzelnen Maßnahmen verantwortlich? In 2007 wurde ein Pflege- und Entwicklungsplan (Entwicklung 2008 – 2009, Dauer- Pflege ab 2010) für alle unter den Antworten zu 1. und 2. genannten und umgesetzten Maßnahmen erstellt. Die Flächen werden vom Hof Stüffel, der sie gepachtet hat, in Absprache mit dem Bezirksamt entsprechend gepflegt. 5. Wie wird im Einzelnen der Zustand der in den Plangebieten Bergstedt 14 und Bergstedt 23 liegenden gesetzlich anerkannten Biotope bewertet? Im Jahr 2011 wurden im Zuge der Biotopkartierung Hamburg in den B-Plänen Bergstedt 14 und 23 insgesamt 73 Biotope (ausschließlich der Biotope der Besiedlung und des Verkehrs) erfasst. Von diesen stehen 35 Biotope unter dem Schutz von § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beziehungsweise § 14 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG). Diese geschützten Biotope teilen sich in 27 Biotope der Wertigkeiten „wertvoll“ beziehungsweise „besonders wertvoll“ und drei Biotope, die „hochgradig wertvoll“ sind, auf. 19 der geschützten Biotope sind Knicks mit den Wertigkeiten „wertvoll“ beziehungsweise „besonders wertvoll“. Die drei hochgradig wertvollen Biotope sind ein Röhricht an der Saselbek sowie ein Ried und ein Kleingewässer im ND Timmermoor. Der Bereich der Saselbek zeichnet sich zudem durch besonders wertvolle Biotope der Hochstaudenflur und naturnahen Wälder aus. Weitere geschützte Biotope betreffen Biotoptypen der nassen Standorte wie Sümpfe, Gewässer und Nasswiesen. 6. Wie wird im Einzelnen der Zustand des in den Plangebieten Bergstedt 14 und Bergstedt 23 liegenden Knicksystems beurteilt? Der Zustand der Knicks innerhalb der landwirtschaftlichen Flächen mit ihren unterschiedlichen Altersstrukturen, wird als gut beurteilt. Durch Ausgleichsfestsetzungen wurden nördlich vom Fischkamp über den Bestand hinaus zusätzliche Knicks geschaffen. 7. Wie werden die nördlich des Immenhorstwegs liegenden Flächen in den Plangebieten Bergstedt 14 und Bergstedt 23 derzeit im Einzelnen in der Biotopkartierung der Stadt bewertet? Nördlich des Immenhorstwegs wurden 2011 in den B-Plänen Bergstedt 14 und 23 insgesamt 55 Biotope kartiert, von denen 27 unter dem gesetzlichen Schutz stehen. Hierunter befinden sich 27 Biotope, die wertvoll bis besonders wertvoll sind, und zwei hochgradig wertvolle (ND Timmermoor, siehe Antwort zu 5.). Unter den 28 Biotopen, die nicht gesetzlich geschützt sind, wird nur ein Biotop (ein Pionierwald) als wertvoll eingestuft. Alle anderen Biotope sind geringerwertig, 17 Biotope mit der Wertigkeit „verarmt“ und schlechter. 15 der gesetzlich geschützten Biotope gehören zu den Knicks, der Rest verteilt sich auf Biotope der nassen Standorte wie Sümpfe, Kleingewässer, Erlenbrüche sowie Nasswiesen, wobei letztere teilweise eine geringere Wertigkeit aufweisen. Von den 21 geringerwertigen Biotopen (schlechter als „wertvoll“) sind 14 den landwirtschaftlichen Biotopen zuzuordnen, unter denen fünf zum verarmten beziehungsweise stark verarmten Grünland gehören. Einige ehemalige Fichtenforstflächen befinden sich in Sukzession zum Pioniermischwald . Grünlandbrachen entwickelten sich unter anderem zu Ruderalfluren, die Lebensraum für Insekten und in nassen Mulden für Amphibien bieten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2426 3 8. Erwägt der Senat eine Ausweitung der unter Landschaftsschutz stehenden Flächen nördlich des Immenhorstwegs oder hält er dies für sinnvoll? Wenn nein, warum nicht? Die Ausweisung der nördlich des Immenhorstwegs belegenen Flächen als Landschaftsschutzgebiet ist in der Schutzgebietskonzeption der Behörde für Umwelt und Energie vorgesehen. Die Arbeiten an der Umsetzung der Konzeption in dem betroffenen Bereich werden zur Zeit nicht prioritär betrieben, da die Flächen schon unter einem besonderen Schutz durch Ausgleichsfestsetzungen der Bebauungspläne Bergstedt 14 und Bergstedt 23 stehen und eine aktuelle Beeinträchtigung der Flächen nicht zu erwarten ist. 9. Sind die unbebauten Flächen nördlich des Immenhorstwegs Gegenstand von Erörterungen mittel- bis langfristiger Wohnungsbaupotenziale durch die zuständigen Stellen? Hierzu liegt eine Prüfbitte der für das Wohnen zuständigen Behörde vor. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. 10. Sind die unbebauten Flächen nördlich des Immenhorstwegs Gegenstand von Erörterungen oder Planungen der zuständigen Stellen für die Standortsuche zur Flüchtlingsunterbringung? Nein. 11. Welche Planungen gibt es im Einzelnen für die für eine Kita vorgesehene Gemeinbedarfsfläche am Bredeneschredder? Es gibt derzeit keine konkreten Planungen für die für eine Kita vorgesehene Gemeinbedarfsfläche am Bredeneschredder. 12. Wann und in welcher Form gab es seit Inkrafttreten der Bebauungspläne Kontakte zu den Eigentümern der nicht städtischen Flächen nördlich des Immenhorstwegs in den Plangebieten Bergstedt 14 und Bergstedt 23 über mögliche Nutzungsänderungen? Es gab keinen Kontakt zu den Eigentümern.