BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2431 21. Wahlperiode 08.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 30.11.15 und Antwort des Senats Betr.: HVV-Tickets für Flüchtlinge Nach Medienberichten erhalten Flüchtlinge in Kürze HVV-Tickets zwangsweise zu einem sehr günstigen Preis. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Deutsche Bahn AG (DB AG) sowie der S-Bahn Hamburg GmbH wie folgt: 1. Wie wird derzeit verfahren, wenn sich ein Flüchtling innerhalb Hamburgs über größere Entfernungen bewegen muss, zum Beispiel zum Aufsuchen von Behörden? Personen, die noch keine asylrechtliche Verteilungsentscheidung (vergleiche §§ 22, 46 Asylgesetz) erhalten haben, können durch die Betreiber der einzelnen Standorte der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung – zum Beispiel für einen erforderlichen Arztbesuch – Fahrkarten zur Verfügung gestellt werden. Für Personen, die Hamburg zugewiesen worden sind, gelten die in der Drs. 20/13375 genannten Grundsätze. 2. Wie werden Flüchtlinge darüber aufgeklärt, dass die Benutzung des ÖPNV nicht kostenlos ist und wie der jeweilige Fahrpreis ermittelt wird? Flüchtlinge werden neben direkter Information vor Ort gezielt durch mehrsprachige Informationsflyer des HVV über die Nutzung des HVV unterrichtet. Zukünftig sind weitere direkte Informationsveranstaltungen vor Ort durch den HVV geplant. Im Übrigen siehe Drs. 21/2204 3. Wie oft wurden in den letzten drei Monaten in Verkehrsmitteln des HVV Flüchtlinge ohne gültigen Fahrausweis angetroffen? Bei der Feststellung der Personalien von Fahrgästen, die ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, wird bei der Datenerfassung nicht danach differenziert, ob die betreffende Person als „Flüchtling“ anzusehen ist. 4. Wie wird mit diesen Flüchtlingen verfahren, insbesondere: Müssen sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen und wird im Wiederholungsfall Anzeige erstattet? Grundsätzlich werden alle Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis im HVV mit einem erhöhten Beförderungsentgelt belegt und die Personalien erfasst. Asylbewerber werden vom Prüfpersonal bei Feststellungen zusätzlich über die Fahrkartenpflicht im HVV informiert. Wie bei allen anderen Personen ohne gültigen Fahrausweis, wird gegebenenfalls später unter Berücksichtigung von Einsprüchen und Klärung des Sachverhaltes die Vollstreckung des erhöhten Beförderungsentgeltes überprüft. Drucksache 21/2431 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bei der Anzeigenerstattung im Wiederholungfall gibt es keine Sonderregelungen für bestimmte Personen oder Personengruppen. 5. Wie oft wurde in den letzten drei Monaten gegen Flüchtlinge ein erhöhtes Beförderungsentgelt verhängt? Siehe Antwort zu 3. 6. Wie oft wurde in den letzten drei Monaten insgesamt gegen alle Bürger ein erhöhtes Beförderungsentgelt verhängt? 7. Wie viele dieser erhöhten Beförderungsentgelte wurden bezahlt? Was geschieht mit denjenigen, die nicht bezahlen? Bitte aufschlüsseln nach Flüchtlingen und allen Bürgern. 8. Wie oft wurde in den letzten drei Monaten wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265 a StGB) Anzeige erstattet? Bitte sowohl die Gesamtzahl als auch die Zahl der Anzeigen gegen Flüchtlinge angeben. Die Tabelle gibt die monatlichen Fallzahlen wieder, in denen gegen Fahrgäste ein erhöhtes Beförderungsentgelt seitens der Hochbahn-Wache verhängt wurde: Die Frage nach der Bezahlung der erhöhten Beförderungsentgelte lässt sich anhand der gesamten monatlichen Forderungswerte und der erfolgten Beitreibung beantworten . Eine Aufschlüsselung nach Forderungswerten von „Flüchtlingen“ und „Bürgern“ erfolgt im Beitreibungsverfahren nicht. Monat Fälle Forderungswerte gesamt Beitreibungsquote August 2015 2952 124.753,03 € 56,75% September 2015 4290 181.608,02 € 55,86% Oktober 2015 5209 219.097,54 € 50,13% November 2015 liegen noch nicht vor In den letzten drei Monaten wurde in 29.736 Fällen gegen Nutzer der S-Bahn ein erhöhtes Beförderungsentgelt verhängt. Darüber hinaus hat die DB AG keine Angaben gemacht. Die Gesamtzahl der Strafanträge wegen des Erschleichens von Leistungen gemäß §265a StGB stellt sich in den letzten drei Monaten wie folgt dar: Monat Strafanträge August 2015 232 September 2015 177 Oktober 2015 249 November 2015 liegen noch nicht vor Eine Differenzierung nach „Flüchtlingen“ beziehungsweise Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, erfolgt bei der Strafantragsstellung nicht. 9. Gibt es ein Papier des HVV oder einzelner Beförderungsunternehmen betreffend das Schwarzfahren von Flüchtlingen? Wenn ja: Was steht in dem Papier? Wenn nein: Aufgrund welcher Erkenntnisse soll nun ein besonders Ticket für Flüchtlinge eingeführt werden? Zum Thema Fahrkarten für Flüchtlinge gibt es eine Vorlage für den Ausschuss für Betriebswirtschaft des HVV, in dem ein Handlungsvorschlag für die obligatorische Ausgabe von Fahrkarten an Flüchtlinge beschrieben wurde. Auf Basis dieser Vorlage haben die Verkehrsunternehmen der Umsetzung zugestimmt und den HVV gebeten, ein genaues Umsetzungskonzept zu erstellen, das noch nicht vorliegt. Im Einleitungstext dieser Vorlage wurde auf die Problematik bei Fahrkartenkontrollen (oft nicht prüfbare Ausweispapiere und mangelnde Sprachkenntnisse sowie fehlende Tarifkenntnisse ) hingewiesen. Verschiedene Umsetzungsvorschläge zu diesem Thema befinden sich derzeit in der Abstimmung mit den beteiligten Behörden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2431 3 10. Welches Ticket sollen die Flüchtlinge ab wann erhalten? 11. Was kostet dieses Ticket für normale Bürger? 12. Was kostet dieses Ticket für Empfänger von sogenannten Sozialkarten? 13. Warum reicht nicht ein Ticket mit zeitlich beschränkter Gültigkeitsdauer, zum Beispiel nur 9 – 16 Uhr? 14. Wie soll verhindert werden, dass nicht registrierte Flüchtlinge, die dann ja kein Ticket erhalten, ohne zu bezahlen den ÖPNV nutzen? Hierzu ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Im Übrigen: entfällt.