BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2449 21. Wahlperiode 08.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 01.12.15 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank Bezug: Senatsmitteilung zur Verständigung der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein mit der Europäischen Kommission im Beihilfeverfahren zur HSH Nordbank AG Anfang Oktober ist eine Eckpunktevereinbarung zur Restrukturierung der HSH Nordbank getroffen worden. Die entsprechende Senatsmitteilung zur im Bezug genannten Verständigung liegt nunmehr vor. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank (HSH) wie folgt: 1. Laut Drucksache haben die Länder unter Zuhilfenahme externer Berater zusammen mit der Bank verschiedene Handlungsoptionen zur Stabilisierung der Bank geprüft. Eine dieser Beratungsgesellschaften im Länderinteresse ist Bain & Company. Deutschland-Partner der Bain-Gruppe ist der Ex-HSH-Banker Dr. Jan-Alexander Huber. War beziehungsweise ist Dr. Huber in die Länderberatung zur HSH- Zukunft eingebunden beziehungsweise mit am Tisch? Nein. 2. In der Drucksache wird ausgeführt, dass „von der HoldCo zu vereinnahmende Privatisierungserlöse zunächst zur Begleichung der Länder auf Garantievergütung genutzt werden sollen.“ Damit dürften die bisherigen „Besserungsscheine“ gemeint sein. Gleichzeitig sollen diese Privatisierungserlöse aber auch zur Bedienung der laufenden Prämienverpflichtungen gegenüber der HSH Finanzfonds dienen. Was gilt denn nun und gegebenenfalls in welcher Reihenfolge? Die Begriffe „Garantievergütung“ und „Prämienverpflichtung aus der Garantie“ sind in diesem Zusammenhang gleichbedeutend. 3. Wie sieht das Szenario der Länder aus, falls sich die beiden bisherigen Anteilseigner Flowers und der Sparkassenverbund nicht an der neuen HoldCo beteiligen wollen? Die erzielte Verständigung der Länder mit der Europäischen Kommission ermöglicht verschiedene Modelle zur Umsetzung der neuen Struktur. Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 4. Der Drucksache nach sollen zeitgleich die hsh finanzfonds AöR zur Kreditaufnahme über weitere 10 Milliarden Euro und die hsh portfolioma- Drucksache 21/2449 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nagement AöR zur Kreditaufnahme über 6,2 Milliarden Euro ermächtigt werden. Zudem sollen den AöR weitere Garantien gewährt werden. Wäre es da nicht sinnvoller, einfach im Gegenzug für die vollständige Garantierückgabe 10 Milliarden Euro „auf den Tisch“ zu legen als weitere 16,2 Milliarden Euro an ländergarantierten Krediten aufnehmen zu müssen? Nein. 5. Aus welchem Grund wird im Zusammenhang mit der SAG-Lösung immer nur von „sofortiger Abwicklung“ gesprochen und die im Gesetz verankerte Sanierungs- und Restrukturierungsphase nicht erwähnt? Weil die Anwendung der Vorschriften des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes nach Auffassung der Länder beziehungsweise ihrer Berater aufgrund der gegebenen Bedingungen nicht zu einer Sanierung, sondern zu einer Abwicklung der HSH Nordbank (HSH) führen würde. 6. Der Bürgerschaft ist immer erklärt worden, dass es sich „lediglich“ um eine Portfolioübernahme über 6,2 Milliarden Euro handelt. Somit handelt es sich um eine Asset-Übernahme von der Aktivseite der HSH Nordbank , für die faktisch der Buchwert gezahlt werden muss (Marktwert zuzüglich Verlustausgleich der Differenz aus Buchwert und dem zu erzielenden Marktwert). Aus welchem Grund wird im Staatsvertragsentwurf so ausführlich über einen Fortbestand der Gewährträgerhaftung gesprochen? Aus welchem Grunde sollen „entsprechend garantierte Verbindlichkeiten “ der HSH auf die Anstalt darüber hinaus übertragen werden, die Positionen der Passivseite der Bankbilanz sind? Von welcher Größenordnung ist hier auszugehen? Trifft es zu, dass die HSH Nordbank aus eigener Kraft keine Anschlussfinanzierungen der auslaufenden, durch Gewährträgerhaftung unterlegten Refinanzierungstranchen hinbekommt? Die Regelungen zur Gewährträgerhaftung wurden in den Staatsvertrag aufgenommen, weil es der Interessenslage der Länder entspricht, neben den Portfolien der Aktivseite auch Refinanzierungen der Passivseite übernehmen zu können, wenn diese durch Gewährträgerhaftung besichert sind. Die Planungen und Überlegungen zur Nutzung dieser Möglichkeit sind noch nicht abgeschlossen. Nach Auskunft der HSH ist diese im Übrigen trotz Auslaufens der Gewährträgerhaftung weiterhin in der Lage, eine ausreichende Refinanzierung am Kapitalmarkt sicherzustellen (siehe auch Drs. 21/769). 7. Als Erklärung für das übereilte Tätigwerden der Länder wird die Situation im Schifffahrtsbereich angeführt. Nach den nebulösen Beschreibungen der zu übertragenden Portfolien an die Länder kann es sich eigentlich nur um Wertpapierdepots aus dem bisherigen Eigenbestand der HSH Nordbank handeln. Was für Assets sollen denn nun an die Länder übertragen werden? Die Zusammensetzung der zu übertragenden Portfolien steht noch nicht fest. Im Übrigen siehe Drs. 21/2177.