BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/245 21. Wahlperiode 21.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 14.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Spart der Senat bei den Vorschulklassen im Bezirk Altona? (II) Die Senatsantwort aus Drs. 21/142 lässt einige wichtige Fragen unbeantwortet und wirft weitere Fragen auf. Deshalb frage ich den Senat: 1. Wie viele Vorschulanmeldungen gab es zum Anmeldungsstichtag 12.02.2014 an den einzelnen Schulen im Bezirk Altona und in welchem Verhältnis standen danach Anmeldezahlen und Klassenfrequenz an den einzelnen Schulen im Schuljahr 2014/2015 zueinander? Siehe Drs. 21/142, 20/11503. 2. Wie stellen sich nach dem Abschluss der Vorschulanmelderunde und den ausweislich der Information in der Senatsantwort zu Drs. 20/142 seit März 2015 erfolgten schriftlichen Annahmemitteilungen an die Eltern die geplanten Klassenfrequenzen für das Vorschuljahr 2015/2016 dar? Siehe Drs. 21/142. 3. Welche Klassenfrequenzen sind für Vorschulklassen nach Auffassung der Schulbehörde für die Gestaltung eines reibungslosen Vorschulalltages vertretbar, wonach richtet sich dies und bis zu welchem Vorschüler /Lehrerverhältnis kann verbindlich sichergestellt werden, dass Förderbedarfe , Reifeverzögerungen oder Ähnliches im Laufe des Vorschuljahres erkannt und gegebenenfalls frühestmöglich gefördert beziehungsweise therapiert werden können? 4. Ab welcher Klassenfrequenz kann ein Kind, wie in der Senatsantwort in Drs. 21/142 ausgeführt, „aus Kapazitätsgründen nicht in einer gewünschten Vorschule angenommen werden“? Eine gesetzlich festgeschriebene Klassenfrequenz gibt es für Vorschulklassen im Gegensatz zu den ersten Klassen (§ 87 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)) nicht. Es gibt Zielwerte, die unter dem Organisationsvorbehalt der zuständigen Behörde stehen (§ 14 Absatz 2 HmbSG). In Schulen mit Sozialindex 1 bis 2 soll die Zahl von 19 Kindern je Vorschulklasse möglichst nicht überschritten werden, in Schulen mit Indexwert 3 bis 6 sollen möglichst nicht mehr als 23 Kinder je Klasse beschult werden. Die Richtwerte können im Einzelfall überschritten werden, siehe auch Drs. 21/142. Das Erkennen von Förderbedarfen hängt von der Qualifikation der Lehrkräfte, nicht von der Gruppengröße ab. Vorschullehrkräfte sind zum Beispiel in der Durchführung des Hamburger Verfahrens zur Analyse des Sprachstandes bei Fünfjährigen (HAVAS 5) ausgebildet, sodass in den ersten Wochen des Besuchs einer Vorschulklasse der Sprachstand festgestellt und die Kinder gefördert werden können. Für eine genauere Drucksache 21/245 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Diagnostik zum Beispiel von Verzögerungen in den Entwicklungsbereichen stehen innerschulisch unterstützend Sprachlernberaterinnen und Sprachlernberater, Beratungslehrkräfte sowie sonderpädagogische Fachkräfte zur Verfügung. Darüber hinaus findet eine Begleitung, Beratung und direkte Unterstützung sowohl der Vorschulkinder als auch der pädagogischen Fachkräfte in Vorschulklassen durch die Regionalen Bildungs - und Beratungszentren (ReBBZ) und bei Bedarf durch die überregionalen Bildungs - und Beratungszentren für Hören und Kommunikation sowie für blinde und sehbehinderte Menschen und durch das Bildungs- und Beratungszentrum Pädagogik bei Krankheit mit der Beratungsstelle Autismus statt. Auch die Expertise der speziellen Sonderschulen für die Förderschwerpunkte geistige Entwicklung beziehungsweise körperliche und motorische Entwicklung kann bei Bedarf in Anspruch genommen werden . 5. Wie verbindlich ist die vorgesehene Zügigkeit der jeweiligen Vorschulkassen für das Schuljahr 2015/2016 und zu welchem Zeitpunkt wurde die Entscheidung hierüber getroffen? Eine Zügigkeit für Vorschulklassen analog zum Jahrgang 1 ist im Schulentwicklungsplan nicht dargestellt. Die Einrichtung von Vorschulklassen steht unter dem Vorbehalt der in § 14 Absatz 2 HmbSG beschriebenen Rahmenbedingungen. 6. Welche Kriterien sind maßgeblich für die Entscheidung, wie viele Vorschulklassen an einer Schule eingerichtet werden und wie kann es danach sein, dass die zukünftigen Klassenfrequenzen nach Anmeldelage zum Teil derart stark variieren (zum Beispiel Loki-Schmidt-Schule, eine Vorschulklasse/31 Vorschüler, ebenso Schule Iserbrook, an welcher im SJ 2014/2015 noch zwei Vorschulklassen existierten oder Louise Schröder Schule, an welcher von vier auf drei Klassen reduziert werden soll, sodass nach Anmeldelage zukünftig 22 statt vormals 16 Vorschulkinder /Klasse beschult werden)? Die an den genannten Schulstandorten beschriebene Situation gibt lediglich die Anmeldelage wieder. Die Bereitstellung von Plätzen in Vorschulklassen erfolgt als Angebot an die Sorgeberechtigten; wie viele Eltern bis zum Schuljahresbeginn dieses Angebot annehmen, kann derzeit nicht abgesehen werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/142 und 20/11503. 7. Ab welcher Vorschulklassenfrequenz sind Doppelbesetzungen vorgesehen ? In Vorschulklassen ist keine frequenzabhängige Doppelbesetzung vorgesehen. 8. Wie groß sind im Vergleich die Vorschulgruppenfrequenzen in den Kitas im Durchschnitt im Bezirk Altona? Im Kita-Gutscheinsystem gibt es für Vorschulgruppen keine definierten Frequenzen beziehungsweise Personalstandards. Ob und unter welchen konkreten personellen Rahmenbedingungen eine Kita spezielle Vorschulgruppen einrichtet, hängt von ihrem individuellen pädagogischen Konzept ab. 9. Wie erklärt sich und lässt sich nach Ansicht der Schulbehörde vertreten, dass an Schulstandorten mit einem niedrigen Sozialindex in sozial belasteten Stadtteilen (Fridtjof-Nansen-Schule, Schule Franzosenkoppel, Schule Wesperloh) vergleichsweise große Vorschulklassen eingerichtet werden? 10. Wie begründet die Schulbehörde, dass an sehr gut frequentierten Vorschulstandorten die bisherige Zügigkeit reduziert und dabei zugleich ein deutliches Anwachsen der Klassenfrequenzen in Kauf genommen wird? Siehe Antwort zu 6. Die drei Schulen haben einen Sozialindex von 3 beziehungsweise 4. 11. Nachdem nunmehr die – ausweislich der Information in der Senatsantwort zu Drs. 20/142 seit März 2015 laufende – schriftliche Benachrichtigung der Eltern über die Aufnahme ihrer Kinder in den Vorschule abge- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/245 3 schlossen sein dürfte: Welche Zahl von Kindern mit konkret festgestellten Förderbedarfen ist bislang an welchen Vorschulen zum Schuljahr 2015/2016 angemeldet und angenommen? 12. Um welche Förderbedarfe handelt es sich dabei? Im Bezirk Altona sind weniger als fünf Kinder in Vorschulklassen an zwei Standorten angemeldet und angenommen worden. Aus Datenschutzgründen können keine Angaben zu Beschulungsort und Förderbedarf gemacht werden, da eine Identifizierung einzelner Schülerinnen und Schüler nicht ausgeschlossen werden kann. 13. Welche Inklusionsressourcen enthalten die die einzelnen Schulen für das Vorschuljahr 2015/2016 und wonach bemessen sich diese konkret? Die Inklusionsressourcen bemessen sich nach den Vorgaben der Drs. 20/3641. 14. Um welche Förderbedarfe handelte es sich im Schuljahr 2014/2015 an den Vorschulen, an welchen in Drs. 20/142 „Inklusionsressourcen für andere sonderpädagogische Förderbedarfe“ ausgewiesen wurden und zu welchem Zeitpunkt (vor/bei Anmeldung oder im laufenden Schuljahr) wurden diese Bedarfe durch wen festgestellt? Wann wurden die entsprechenden Mittel jeweils beantragt und sind diese schul- oder einzelfallbezogen ? Sonderpädagogische Förderbedarfe in Vorschulklassen an staatlichen allgemeinen Schulen im Bezirk Altona im Schuljahr 2014/2015: Schulname Sonderpädagogischer Förderbedarf nach Förderschwer-punkt Fridtjof-NansenSchule Lernen Sprache emotionale und soziale Entwicklung Autismus Sehen Hören körperliche und motorische Entwicklung geistige Entwicklung Ganztagsgrundschule Sternschanze Lernen Sprache emotionale und soziale Entwicklung Louise Schroeder Schule Lernen Sprache emotionale und soziale Entwicklung Autismus Sehen Hören körperliche und motorische Entwicklung geistige Entwicklung Schule Barlsheide Lernen Sprache emotionale und soziale Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung geistige Entwicklung Schule Iserbarg Sprache emotionale und soziale Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung geistige Entwicklung Schule Schenefelder Landstraße Lernen emotionale und soziale Entwicklung Hören Quelle: Schuljahresstatistik 2014; Sonderpädagogische Förderbedarfe des Schuljahres 2014/2015: Einträge in den Schulverwaltungsprogrammen mit Stand 30. Januar 2015 Drucksache 21/245 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Im Übrigen siehe Antworten zu 3. und 4. sowie zu 20. bis 24. sowie Drs. 20/3641. 15. Wonach bestimmt sich, ob eine (Vor-)Schule Kinder mit „anderen sonderpädagogischen Förderbedarfen (als LSE)“ beschulen kann und inwieweit, wann und durch welche Stelle werden Eltern solcher Kinder schon von vorneherein an bestimmte Schulen verwiesen? Um welche Schulen handelt es sich und kann/wird sich deren Zahl ändern? Grundsätzlich gilt, dass Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf (in den Bereichen Hören, Sehen, Autismus, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung) vorrangig an sogenannten Schwerpunktschulen gefördert werden. Die Beratung der Sorgeberechtigten hat durch die Anmeldeschule entsprechend zu erfolgen. Im Übrigen siehe Drs. 20/10803. 16. Wie viele Kinder mit Sprachförderbedarf wurden im Schuljahr 2014/2015 an den einzelnen (Vor-)Schulen beschult? 17. Welcher Sprachförderbedarf bestand danach im Schuljahr 2014/2015 an den einzelnen (Vor-)Schulen und welche zusätzlichen Ressourcen standen dafür zur Verfügung (in Abgrenzung zu den Inklusions- und den oben genannten „anderen“ Ressourcen)? Waren diese Ressourcen schul- oder einzelfallbezogen? Schülerinnen und Schüler mit additiver Sprachförderung nach § 28 a HmbSG in Vorschulklassen an staatlichen Schulen im Bezirk Altona im Schuljahr 2014/2015: Schulname Anzahl Schülerinnen und Schüler mit additiver Sprachförderung Max-Brauer-Schule 10 Grundschule Arnkielstraße 18 Ganztagsgrundschule Sternschanze 14 Schule Bahrenfelder Straße <5 Louise Schroeder Schule 13 Loki-Schmidt-Schule <5 Schule Rothestraße 9 Grundschule Thadenstraße 6 Schule Trenknerweg <5 Grundschule Goosacker <5 Schule Iserbarg <5 Schule Marschweg <5 Schule Mendelssohnstraße <5 Schule Iserbrook <5 Grundschule Groß Flottbek 6 Schule Schenefelder Landstraße 5 Schule Windmühlenweg <5 Grundschule Franzosenkoppel 7 Fridtjof-Nansen-Schule 22 Schule Langbargheide 10 Grundschule Luruper Hauptstraße 9 Schule Wesperloh <5 Schule Kroonhorst 11 Schule Barlsheide 11 Aus Datenschutzgründen findet sich bei Schulen, die in der Vorschulklasse weniger als fünf Schülerinnen und Schüler mit additiver Sprachförderung aufweisen, jeweils der Eintrag „<5“, um eine Identifizierung einzelner Kinder auszuschließen. Quelle: Schuljahresstatistik 2014 Je vorschulische Sprachfördergruppe sind 6,4 WAZ für die additive Sprachförderung vorgesehen. Darüber hinaus gibt es Ressourcen für die allgemeine Sprachförderung, die sich aus der Anzahl der Vorschulkinder und dem Sozialindex der Schule errechnet : Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/245 5 Ressourcen für die allgemeine Sprachförderung in Vorschulen in WAZ im Schuljahr 2014/2015: Schulname Allgemeine Sprachförderressourcen für Vor-schulen in WAZ Max-Brauer-Schule 0,40 Grundschule Arnkielstraße 19,82 Elbkinder Grundschule 0,40 Ganztagsgrundschule Sternschanze 13,98 Schule Bahrenfelder Straße 2,46 Louise Schroeder Schule 12,03 Schule Klein Flottbeker Weg 0,40 Loki-Schmidt-Schule 2,03 Schule Rothestraße 2,28 Ganztagsschule an der Elbe 3,25 Grundschule Thadenstraße 2,46 Theodor-Haubach-Schule 3,01 Schule Trenknerweg 3,24 Grundschule Goosacker 4,60 Gorch-Fock-Schule 0,40 Schule Iserbarg 2,90 Schule Lehmkuhlenweg 0,40 Schule Marschweg 0,40 Schule Mendelssohnstraße 6,18 Schule Iserbrook 2,21 Grundschule Groß Flottbek 3,17 Schule Schenefelder Landstraße 2,46 Schule Schulkamp 0,40 Schule Windmühlenweg 0,40 Grundschule Franzosenkoppel 7,33 Fridtjof-Nansen-Schule 12,78 Schule Langbargheide 7,55 Grundschule Luruper Hauptstraße 3,95 Schule Wesperloh 3,64 Schule Kroonhorst 14,63 Schule Barlsheide 24,07 Quelle: Berechnungen der zuständigen Behörde, Schulhalbjahr 1. Februar 2015 18. Wie viele Kinder mit Sprachförderbedarf sind für das Schuljahr 2015/ 2016 an den einzelnen (Vor-)Schulen angemeldet? 19. Welcher Sprachförderbedarf steht danach bereits zum jetzigen Zeitpunkt für das Vorschuljahr und 2015/16 an den einzelnen Schulen fest und welche Ressourcen werden dafür zur Verfügung gestellt? Sind diese Ressourcen schul- oder einzelfallbezogen? Zum Stichtag 11. Februar 2015 wurden 252 Kinder mit Sprachförderbedarf nach § 28 a HmbSG von den Schulen im Bezirk Altona gemeldet. Die Zuteilung von Ressourcen richtet sich nach den einem Förderort zugeordneten Kindern. Zum Stichtag 17. März 2015 wurden 24 Sprachfördergruppen geplant (siehe nachfolgende Tabelle). Zum Schuljahr 2015/2016 wird die gruppenbezogene Ressource auf eine kindbezogene Ressource umgestellt, um den Schulen mehr Flexibilität zu ermöglichen. Im rechnerischen Mittel werden 0,68 WAZ je Kind zugeteilt. Schule Sozial-index Kinder mit ausgeprägtem Sprachförderbedarf am Förderort Elbkinder Grundschule 6 0 Fridtjof-Nansen-Schule 3 25 Grundschule Arnkielstraße 1 14 Drucksache 21/245 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Schule Sozial-index Kinder mit ausgeprägtem Sprachförderbedarf am Förderort Grundschule Franzosenkoppel 3 11 Grundschule Goosacker 4 7 Grundschule Groß Flottbek 5 9 Grundschule Luruper Hauptstraße 3 19 Grundschule Thadenstraße 4 10 Gorch-Fock-Schule 6 0 Ganztagsg. Sternschanze 2 12 Ganztagsschule an der Elbe 2 20 Loki-Schmidt-Schule 4 0 Louise Schroeder Schule 3 8 Max-Brauer-Schule 5 0 Schule Bahrenfelder Straße 4 12 Schule Barlsheide 1 28 Schule Iserbarg 5 0 Schule Iserbrook 5 0 Schule Klein Flottbeker Weg 6 0 Schule Kroonhorst 1 20 Schule Langbargheide 1 10 Schule Lehmkuhlenweg 6 0 Schule Marschweg 6 20 Schule Mendelssohnstraße 2 13 Schule Rothestraße 5 0 Schule Schenefelder Landstraße 4 7 Schule Schulkamp 6 0 Schule Trenknerweg 5 0 Schule Wesperloh 4 7 Schule Windmühlenweg 6 0 Theodor-Haubach-Schule 3 0 Quelle: Planungsdaten der zuständigen Behörde, Stichtag 17. März 2015 20. Wie erklärt es sich, dass die Vorschulklassen im Schuljahr 2013/2014 (bis auf ein paar wenige Ausnahmen an der GTS Sternschanze, Louise Schroeder Schule, Schule Iserbarg, Schule Schenefelder Landstrasse, Schule Franzosenkoppel, Fridtjof-Nansen-Schule und Schule Wesperloh ) nicht von Kindern mit Förderbedarf besucht werden beziehungsweise das Bestehen eines solchen jedenfalls nicht ausgewiesen wird? 21. Ist dies darauf zurückzuführen, dass im Regelfall das Bestehen eines besonderen Förderbedarfes noch nicht festgestellt ist und wenn ja, wann genau geschieht dies und sind für die Feststellung generell bestimmte Mechanismen, Prüfungsverfahren oder aber auch speziell geschultes Personal an den Vorschulen vorgesehen/beschäftigt? Wenn ja, bitte konkret benennen. 22. Wie erklärt es sich, dass auch all denjenigen Schulen, an denen nach der Senatsantwort in Drs. 21/142 keine Kinder mit Förderbedarf beschult werden, Inklusionsressourcen zur Verfügung gestellt worden sind (einzige Ausnahme hier: Schule Schulkamp)? 23. Wann wurden diese zur Verfügung gestellt beziehungsweise durch wen oder welche Stelle wurden sie zu welchem Zeitpunkt beantragt? 24. Wonach bemaß sich der jeweils zur Verfügung gestellte Ressourcensatz für 2014/2015 und wie sieht dieser planungsgemäß, gegebenenfalls in Anlehnung an die genannten Vorjahreszahlen oder andere konkret zu benennende Kriterien oder Erfahrungswerte, für das kommende Schuljahr 2015/2016 aus? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/245 7 Bei inklusiver Förderung für Schülerinnen und Schüler mit den Förderbedarfen Lernen , Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung erfolgt keine sonderpädagogische Diagnostik vor Aufnahme in die Vorschulklasse. Die sonderpädagogische Förderung setzt prozessbegleitend nach Beobachtung der Kinder durch das sonderpädagogische Fachpersonal der Schulen im Unterrichtsalltag ein. Hierfür wird den Schulen auch für die Vorschulklassen eine systemische Ressource im Rahmen der allgemeinen Ressourcenzuweisung gewährt. Schülerinnen und Schüler mit speziellem Förderbedarf werden in Ausnahmefällen vom Besuch der ersten Klasse in die Vorschulklasse zurückgestellt, wenn davon auszugehen ist, dass der Besuch der Vorschulklasse dazu beitragen kann, dass die Kinder anschließend im Rahmen einer inklusiven schulischen Förderung zielgleich unterrichtet werden können. Eine entsprechende sonderpädagogische Förderung setzt in diesen Fällen jedoch immer eine spezifische sonderpädagogische Diagnostik voraus. Im Übrigen siehe Antwort zu 13. 25. Wann und vom wem werden für diejenigen Kinder Förderpläne erstellt, bei denen bereits bei der 4,5-jährigen Untersuchung Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen festgestellt werden? 26. Bei wie vielen Kindern ist im Bezirk Altona bei der 4,5-jährigen Untersuchung in den Jahren 2013 und 2014 eine Entwicklungsverzögerung oder ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden und in welchem Verhältnis stehen diese Zahlen zu den tatsächlich angemeldeten Förderbedarfen an den jeweiligen (Vor-)Schulen? Bei vermutetem Förderbedarf im Vorstellungsverfahren für Viereinhalbjährige wird die Überprüfung des Förderbedarfs durch die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren oder eine spezielle Sonderschule eingeleitet. Zu den Kindern mit Förderbedarfen nach § 28 a HmbSG und diagnostizierten Förderbedarfen in Vorschulklassen der Jahre 2013 und 2014 siehe nachfolgende Tabellen. Im Rahmen des Vorstellungsverfahrens für Viereinhalbjährige werden Hinweise auf ausgeprägte Förderbedarfe in den Bereichen „Selbstkompetenzen“, „Soziale Kompetenzen “, „Lernmethodik“, „Körper und Bewegung“ und „Sprachentwicklung“ dokumentiert . Die Anzahl der Kinder, bei denen im Schuljahr 2013/2014 ein derartiger Hinweis in mindestens einem Bereich dokumentiert wurde, wird in der Tabelle „Hinweise auf ausgeprägten Förderbedarf“ differenziert nach der staatlichen allgemeinen Schule, in der die Kinder vorgestellt wurden, ausgewiesen. Die Anzahl der tatsächlich gemeldeten Förderbedarfe im Schuljahr 2014/2015 an den staatlichen allgemeinen Schulen im Bezirk Altona ist der Tabelle „gemeldete Förderbedarfe“ zu entnehmen. Hinweise auf ausgeprägten Förderbedarf* im Rahmen der Viereinhalbjährigenvorstellung im Bezirk Altona im Schuljahr 2013/2014: Schulname** Anzahl von Kindern mit ausgeprägtem För-derbedarf** Elbkinder Grundschule <5 Fridtjof-Nansen-Schule 9 Ganztagsgrundschule Sternschanze 17 Ganztagsschule an der Elbe 16 Gorch-Fock-Schule <5 Grundschule Arnkielstraße 24 Grundschule Franzosenkoppel 9 Grundschule Goosacker 8 Grundschule Groß Flottbek <5 Grundschule Luruper Hauptstraße 16 Grundschule Thadenstraße 12 Loki-Schmidt-Schule <5 Louise-Schroeder-Schule 17 Max-Brauer-Schule 7 Schule Bahrenfelder Straße 6 Schule Barlsheide 23 Drucksache 21/245 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Schulname** Anzahl von Kindern mit ausgeprägtem För-derbedarf** Schule Iserbarg <5 Schule Iserbrook 11 Schule Klein Flottbeker Weg <5 Schule Kroonhorst 22 Schule Langbargheide 21 Schule Lehmkuhlenweg <5 Schule Marschweg 8 Schule Mendelssohnstraße 7 Schule Rothestraße <5 Schule Schenefelder Landstraße 9 Schule Schulkamp <5 Schule Trenknerweg <5 Schule Wesperloh <5 Schule Windmühlenweg <5 Theodor-Haubach-Schule 6 * = Die ausgewiesenen Förderbedarfe beziehen sich auf die Bereiche Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, Lernmethodik, Körper und Bewegung und Sprachentwicklung ** = Angegeben ist der Name der Schule, in der die Vorstellung der Viereinhalbjährigen stattgefunden hat. Aus Datenschutzgründen findet sich bei Schulen, die in der Vorschulklasse weniger als fünf Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf aufweisen, jeweils der Eintrag „<5“, um eine Identifizierung einzelner Schülerinnen und Schüler auszuschließen. Quelle: Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung: Vorstellungsverfahren für Viereinhalbjährige im Schuljahr 2013/2014 Gemeldete Förderbedarfe* in Vorschulklassen an staatlichen Schulen im Bezirk Altona im Schuljahr 2014/2015: Schulname Anzahl von Kindern mit Förderbedarf* Elbkinder Grundschule 0 Fridtjof-Nansen-Schule 26 Ganztagsgrundschule Sternschanze 15 Ganztagsschule an der Elbe 0 Gorch-Fock-Schule 0 Grundschule Arnkielstraße 18 Grundschule Franzosenkoppel 7 Grundschule Goosacker <5 Grundschule Groß Flottbek 6 Grundschule Luruper Hauptstraße 9 Grundschule Thadenstraße 6 Loki-Schmidt-Schule <5 Louise Schroeder Schule 17 Max-Brauer-Schule 10 Schule Bahrenfelder Straße <5 Schule Barlsheide 12 Schule Iserbarg <5 Schule Iserbrook <5 Schule Klein Flottbeker Weg 0 Schule Kroonhorst 11 Schule Langbargheide 10 Schule Lehmkuhlenweg 0 Schule Marschweg <5 Schule Mendelssohnstraße <5 Schule Rothestraße 9 Schule Schenefelder Landstraße 6 Schule Trenknerweg <5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/245 9 Schulname Anzahl von Kindern mit Förderbedarf* Schule Wesperloh <5 Schule Windmühlenweg <5 Theodor-Haubach-Schule 0 * Die ausgewiesenen Förderbedarfe beinhalten sonderpädagogischen Förderbedarf und additiven Sprachförderbedarf. Aus Datenschutzgründen findet sich bei Schulen, die in der Vorschulklasse weniger als fünf Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf aufweisen, jeweils der Eintrag „<5“, um eine Identifizierung einzelner Schülerinnen und Schüler auszuschließen . Quelle: Schuljahresstatistik 2014 27. In welchen der vorgenannten Fälle wurde ein Förderplan bereits vor dem Beginn des Vorschuljahres erstellt und entsprechend den Vorgaben schon in der (Vor-)Schule als Arbeitsgrundlage verwendet? In welchem Verhältnis stehen in diesen Fällen bewilligte Ressourcen zu tatsächlichen Bedarfen und wonach bemisst sich dies? Vor Beginn des Vorschuljahres werden keine Förderpläne erstellt.