BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2451 21. Wahlperiode 08.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) vom 01.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Situation der Förderschulen in freier Trägerschaft Auf dem Weg zur schulischen Inklusion, die allen Kindern Teilhabe ermöglichen will, gibt es verschiedene Wege. Manche Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind an einer Regelschule mit entsprechenden zusätzlichen Ressourcen gut aufgehoben. Für manche aber sind die Strukturen einer Förderschule genauso sinnvoll. Der rot-grüne Senat jedoch will nur den einen Weg gehen und verfolgt das Ziel, alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Regelschulen zu unterrichten. Der Bestand der in Jahrzehnten gewachsenen und sehr erfolgreichen Förderschulen steht damit langfristig in Frage. Zugleich ist der rot-grüne Senat nicht bereit dazu, den Regelschulen ausreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Es mangelt an Zusatzausbildungen für die Lehrkräfte, an Sonderpädagogen, an geeigneten Räumlichkeiten, an Unterrichtskonzepten und vielem mehr. Das Ziel muss aber sein, beide Wege offen zu halten. Das bedeutet, dass die Arbeit der Förder- und Sonderschulen in gleicher Weise Wertschätzung erfahren muss, sodass die Eltern in freier Wahl entscheiden können, ob sie ihr Kind auf eine Regel- oder eine Förderschule schicken. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welcher Grundlage erhalten Kinder die Möglichkeit, an einer Sonderbeziehungsweise Förderschule unterrichtet zu werden? Geschieht dies ausschließlich durch ein spezielles Gutachten? Welche Unterschiede bestehen hinsichtlich der verschiedenen Förderschwerpunkte? 2. Welches Verfahren liegt der Erstellung eines solchen Gutachtens zugrunde? Welche Personen beziehungsweise Institutionen sind zur Erstellung eines solchen Gutachtens befugt? Welche Unterschiede bestehen hinsichtlich der verschiedenen Förderschwerpunkte? 3. Wann werden die unter 2. genannten Personen beziehungsweise Institutionen tätig? Muss hierfür ein Antrag der Grundschule vorliegen oder reicht ein Ersuchen der Eltern aus? Welche Unterschiede bestehen hinsichtlich der verschiedenen Förderschwerpunkte? Gemäß § 12 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) haben Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht, eine allgemeine Schule oder alternativ eine Sonderschule zu besuchen. Das Wahlrecht der Sorgeberechtigten bei der Festlegung des schulischen Förderorts wurde mit der Drs. „Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen (20/3641) ausdrücklich unterstrichen. Als Sonderschulen gelten nach dem Schulgesetz sowohl die Bildungsabteilungen der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), früher bezeichnet als Förder- oder Sprachheilschulen , sowie die speziellen Sonderschulen für die Förderschwerpunkte Hören Drucksache 21/2451 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und Kommunikation, Sehen, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung. Grundlage für die Aufnahme in eine dieser Sonderschulformen ist gemäß § 12 Absatz 3 HmbSG die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch ein Gutachten . Der Prozess der Gutachtenerstellung ist im Einzelnen durch die Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (AO-SF; vom 31. Oktober 2012) geregelt. Ausgangspunkt für die Erstellung eines Gutachtens ist in der Regel ein Antrag der Sorgeberechtigten auf Überprüfung bei vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf . Nur im Ausnahmefall wird das Überprüfungsverfahren durch eine Schule eingeleitet . Bei Schülerinnen und Schülern mit vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung ist das gutachterliche Verfahren gegliedert in eine schulinterne Erhebung mit Hilfe eines Klärungsbogens und eine Diagnostik mit Hilfe standardisierter Diagnosebögen im ReBBZ. Bei Schülerinnen und Schülern mit vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Hören und Kommunikation, Sehen, Autismus, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung wird ein Gutachten in Textform erstellt. Dabei übernehmen Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen der meldenden Schule in der Regel die Darstellung der Anamnese. Eine Diagnostik im engeren Sinne (Durchführung von Testverfahren) erfolgt dann durch das zuständige ReBBZ oder durch eine fachlich geeignete öffentliche spezielle Sonderschule. 4. Aus welchem Grund dürfen Sonder- und Förderschulen in freier Trägerschaft keine Gutachten im Sinne von Punkt 2. erstellen, obwohl sie die nötige Expertise hierzu haben? Betrifft diese Regel auch staatliche Sonder - und Förderschulen? Welche Unterschiede bestehen hinsichtlich der verschiedenen Förderschwerpunkte? 5. Ist das unter 1. bis 4. genannte Verfahren im Laufe der letzten fünf Jahre geändert worden? Wenn ja: Bitte konkret ausführen und begründen. Die in der Antwort zu 1. bis 3. beschriebene Gestaltung der Diagnoseverfahren unter verpflichtender Beteiligung der ReBBZ oder fachlich geeigneter staatlicher spezieller Sonderschulen dient dazu, möglichst einheitliche Diagnosestandards in ganz Hamburg sicherzustellen. Das oben beschriebene Verfahren zur zweistufigen Diagnostik für die Förderbedarfen Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung mit Hilfe standardisierter Klärungs- und Diagnosebögen wurde im Schuljahr 2014/2015 implementiert, um gerade für diese Förderschwerpunkte die fachlichen Beurteilungsmaßstäbe klarer zu definieren. Für Sonderschulen in freier Trägerschaft besteht eine Möglichkeit der Beteiligung am Diagnoseverfahren durch die Mitarbeit an den Klärungsbögen beziehungsweise durch die Erhebung und Dokumentation anamnestischer Informationen. In diesem Zusammenhang bietet sich auch für diese Schulen Gelegenheit für eine intensive Beratung der Sorgeberechtigten. 6. Wie wird sichergestellt, dass nach einer entsprechenden Diagnose, die eine Förderbedürftigkeit feststellt, den Eltern in einer unvoreingenommenen Herangehensweise die Wahlfreiheit zum Besuch einer Regel- oder Förderschule gemäß § 12 (1) HmbSG erläutert wird? Wie werden die Eltern über die verschiedenen Möglichkeiten konkret informiert? Bevor die Sorgeberechtigten einen Antrag auf Überprüfung bei vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf stellen, erfolgt durch die Schule, an der diese ihr Kind anmelden, eine Beratung, in deren Verlauf beide Alternativen einer sonderpädagogischen Förderung erläutert werden. Weiterhin wird dieser Aspekt auch im abschlie- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2451 3 ßenden Gespräch zur Erläuterung der Ergebnisse des gutachterlichen Verfahrens mit den Sorgeberechtigten erörtert. Hier erhalten sie Gelegenheit, ihren Wunsch bezüglich der Wahlfreiheit zum Besuch einer Regel- oder Sonderschule mitzuteilen. Dieser ist zu dokumentieren. 7. Wie wird sichergestellt, dass nach einer entsprechenden Diagnose, die eine Förderbedürftigkeit feststellt, den Eltern in einer unvoreingenommenen Herangehensweise die Wahlfreiheit zum Besuch einer staatlichen Schule oder einer Schule in freier Trägerschaft gemäß § 112 HmbSG erläutert wird? Wie werden die Eltern über die verschiedenen Schulangebote konkret informiert? Im Rahmen der regelhaft erfolgenden Beratung von Sorgeberechtigten sind alle alternativen Förderorte zu benennen, also auch geeignete Schulen in freier Trägerschaft. In der Regel orientieren sich die Sorgeberechtigten jedoch bereits vor der Schulanmeldung und wählen gegebenenfalls bewusst vorab eine Schule in freier Trägerschaft aus, sodass das gutachterliche Verfahren in diesen Fällen nach Antrag der Sorgeberechtigten über diese Schulen an das zuständige ReBBZ übermittelt wird. 8. Welche Möglichkeiten erhalten die einzelnen Förder- und Sonderschulen in freier Trägerschaft im Rahmen der Diagnose und Beratung von Eltern mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, um auf ihr jeweiliges Angebot aufmerksam zu machen? Siehe Antwort zu 4. und 5. 9. Welche staatlichen Förder- und Sonderschulen mit welchen Förderschwerpunkten gibt es derzeit? Wie hat sich die Zahl dieser Schulen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Gegebenenfalls bitte nach Standorten aufgliedern. 10. Wie hat sich die Schülerzahl an den unter 9. genannten Schulen in den letzten fünf Jahren jeweils entwickelt? Bitte einzeln und als Summe angeben. 11. Welche Förder- und Sonderschulen in freier Trägerschaft mit welchen Förderschwerpunkten gibt es derzeit? Wie hat sich die Zahl dieser Schulen in den letzten fünf Jahren entwickelt? 12. Wie hat sich die Schülerzahl an den unter 11. genannten Schulen in den letzten fünf Jahren jeweils entwickelt? Bitte einzeln und als Summe angeben. Siehe Anlagen 1 und 2. Drucksache 21/2451 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Staatliche und nicht-staatliche Sonderschulen und die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte der dort beschulten Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2014/15 Schulname sonderpädagogischer Förderschwerpunkt staatlich Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Sehen (blind/sehbehindert) Elbschule Bildungszentrum Hören und Kommunikation Hören (taub/schwerhörig) Kurt-Juster-Schule körperliche und motorische Entwicklung ReBBZ Altona emotionale- und soziale Entwicklung Lernen Sprache ReBBZ Altona-West emotionale- und soziale Entwicklung Lernen Sprache ReBBZ Bergedorf Lernen Sprache ReBBZ Billstedt emotionale- und soziale Entwicklung geistige Entwicklung Lernen Sprache ReBBZ Eimsbüttel emotionale- und soziale Entwicklung Lernen ReBBZ Harburg emotionale- und soziale Entwicklung geistige Entwicklung Lernen Sprache ReBBZ Mitte Lernen Sprache ReBBZ Nord Lernen Sprache ReBBZ Süderelbe Lernen ReBBZ Wandsbek-Nord emotionale- und soziale Entwicklung Lernen Sprache ReBBZ Wandsbek-Süd Autismus emotionale- und soziale Entwicklung geistige Entwicklung Lernen Sprache ReBBZ Wilhelmsburg emotionale- und soziale Entwicklung Lernen Sprache ReBBZ Winterhude emotionale- und soziale Entwicklung Lernen Sprache Schule Bekkamp geistige Entwicklung Mehrfachbehinderung/intensiver Assistenzbedarf Schule Elfenwiese körperliche und motorische Entwicklung Mehrfachbehinderung/intensiver Assistenzbedarf Schule Hirtenweg körperliche und motorische Entwicklung Schule Kielkamp geistige Entwicklung Mehrfachbehinderung/intensiver Assistenzbedarf Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2451 5 Staatliche und nicht-staatliche Sonderschulen und die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte der dort beschulten Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2014/15 Schulname sonderpädagogischer Förderschwerpunkt Schule Lokstedter Damm geistige Entwicklung Mehrfachbehinderung/intensiver Assistenzbedarf Schule Marckmannstraße geistige Entwicklung Mehrfachbehinderung/intensiver Assistenzbedarf Schule Nymphenweg geistige Entwicklung Mehrfachbehinderung/intensiver Assistenzbedarf Schule Paracelsusstraße geistige Entwicklung Mehrfachbehinderung/intensiver Assistenzbedarf Schule Tegelweg körperliche und motorische Entwicklung Mehrfachbehinderung/intensiver Assistenzbedarf Schule Weidemoor geistige Entwicklung Mehrfachbehinderung/intensiver Assistenzbedarf nichtstaatlich Bugenhagen-Schule Alsterdorf Schule für Kinder mit besonderem Förderbedarf Autismus emotionale- und soziale Entwicklung geistige Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung Lernen Mehrfachbehinderung/intensiver Assistenzbedarf Sehen (blind/sehbehindert) Sprache Christophorus-Schule Autismus emotionale- und soziale Entwicklung geistige Entwicklung Hören (taub/schwerhörig) körperliche und motorische Entwicklung Lernen Sprache Friedrich-Robbe-Institut emotionale- und soziale Entwicklung geistige Entwicklung Mehrfachbehinderung/intensiver Assistenzbedarf Michael Schule Autismus emotionale- und soziale Entwicklung geistige Entwicklung Lernen Sprache Raphael-Schule Autismus emotionale- und soziale Entwicklung geistige Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung Lernen Mehrfachbehinderung/intensiver Assistenzbedarf Sehen (blind/sehbehindert) Quelle: Schuljahresstatistik 2014; Sonderpädagogische Förderbedarfe des Schuljahres 2014/15: Einträge in den Schulverwaltungsprogrammen mit Stand 31.01.2015 Drucksache 21/2451 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 2 Anzahl Schülerinnen und Schüler (SuS) an staatlichen und nicht-staatlichen Sonderschulen nach Schule für die Schuljahre 2010/11 bis 2014/15 Schulname* Schuljahr 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 staatlich Schule Carsten-Rehder-Straße 148 125 117 - - Ganztagsschule Bernstorffstraße 207 210 149 - - ReBBZ Altona - - - 230 192 Schule Grotefendweg 103 66 - - - Schule Böttcherkamp 152 126 184 - - ReBBZ Altona-West - - - 157 136 Sprachheilschule Reinbeker Redder 320 269 242 - - Schule An der Twiete 134 112 91 - - Schule Billwerder Straße 159 119 81 - - ReBBZ Bergedorf - - - 258 228 Schule Hauskoppelstieg 226 175 134 - - Schule Steinbeker Marktstraße 124 107 72 - - ReBBZ Billstedt - - - 232 215 Astrid-Lindgren-Schule 96 48 41 - - Schule Bindfeldweg 106 92 63 - - ReBBZ Eimsbüttel - - - 111 84 Schule Schwarzenbergstraße 189 190 193 - - Schule Baererstraße 235 228 229 - - ReBBZ Harburg - - - 404 350 Schule Pröbenweg 130 113 107 - - ReBBZ Mitte - - - 137 143 Robert-Koch-Schule 160 168 151 - - ReBBZ Nord - - - 136 124 Frieda-Stoppenbrink-Schule 166 124 113 - - ReBBZ Süderelbe - - - 87 90 Schule Sieker Landstraße 147 131 116 - - Anne-Frank-Schule 93 106 86 - - Schule Kielkoppelstraße 196 156 112 - - ReBBZ Wandsbek-Nord - - - 292 263 Schule Heidstücken 175 - - - - Schule Zitzewitzstraße 243 261 269 - - ReBBZ Wandsbek-Süd - - - 459 408 Willi-Kraft-Schule 132 139 152 - - Sprachheilschule Wilhelmsburg 183 177 169 - - Schule Karl-Arnold-Ring 142 119 87 - - ReBBZ Wilhelmsburg - - - 378 331 Schule Brucknerstraße 102 - - - - Schule Brucknerstraße-Heidstücken - 225 198 - - Schule Eschenweg 223 212 228 - - ReBBZ Winterhude - - - 202 188 Schule Marckmannstraße 96 100 106 104 99 Elbschule Bildungszentrum Hören und Kommunikation 226 233 221 210 210 Schule Hirtenweg 187 192 187 185 181 Schule Kielkamp 100 105 113 122 130 Schule Lokstedter Damm 100 93 90 93 96 Kurt-Juster-Schule 79 74 79 80 78 Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte 162 159 156 168 154 Schule Tegelweg 140 147 146 137 144 Schule Paracelsusstraße 98 90 75 84 83 Schule Bekkamp 130 129 129 122 128 Schule Weidemoor 132 131 140 135 144 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2451 7 Anzahl Schülerinnen und Schüler (SuS) an staatlichen und nicht-staatlichen Sonderschulen nach Schule für die Schuljahre 2010/11 bis 2014/15 Schulname* Schuljahr 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 staatlich Schule Elfenwiese 138 150 162 170 182 Schule Nymphenweg 131 119 102 100 97 staatlich insgesamt 6.010 5.520 5.090 4.793 4.478 nicht-staatlich Bugenhagen-Schule Alsterdorf, Schule für Kinder mit besonderem Förderbedarf 257 258 115 117 131 Christophorus-Schule 170 174 167 161 165 Raphael-Schule 121 116 113 116 119 Friedrich-Robbe-Institut 86 87 92 90 90 Michael Schule 121 120 117 100 99 Wichern-Schule, Comeback 12 - - - - nicht-staatlich insgesamt 767 755 604 584 604 ReBBZ undSonderschulen insgesamt 6.777 6.275 5.694 5.377 5.082 Quelle: Schuljahresstatistik 2010 bis 2014 - = nicht vorhanden *Aufzählung und Sortierung entsprechend der Zuordnung von Sonderschulen zu ReBBZ zum Schuljahr 2013/14