BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2452 21. Wahlperiode 08.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 01.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Kleiner Grasbrook – Was bleibt vom Olympiakonzept für den Hafen übrig? Vertreter des derzeit regierenden Senats haben immer wieder beteuert, dass eine Verlagerung von Hafenunternehmen vom Kleinen Grasbrook ausgeschlossen ist, wenn Hamburg sich nicht für die Olympischen und Paralympischen Spiele bewirbt. Außerdem soll der Kleine Grasbrook dann im Hafengebiet verbleiben und nicht für Wohnungsbauzwecke genutzt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann hat sich der Senat zuletzt mit der Fragestellung der Umwidmung von Flächen auf dem Kleinen Grasbrook befasst? Zu welchem Ergebnis ist er gekommen? 2. Hält der Senat an der Aussage fest, dass eine Umwidmung von Flächen auf dem Kleinen Grasbrook nicht stattfindet? Wird er sich nach der gescheiterten Olympiabewerbung erneut mit dieser Fragestellung befassen ? Wenn ja, wann und warum? 3. Für welchen Zeitraum gilt die vorgenannte Entscheidung, dass keine Flächenumwidmung erfolgen soll? 4. Erwägt der Senat trotz der gescheiterten Bewerbung die Verlagerung von Unternehmen, die derzeit auf dem Kleinen Grasbrook angesiedelt sind? Wenn ja, welche Unternehmen sind betroffen? Was sind die Gründe für die Pläne? a. Sofern es entsprechende Erwägungen gibt: Wer trägt die Kosten für die Verlagerung? Plant der Senat, diese aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren? HPA und die zuständige Behörde unter Einbeziehung der Senatskanzlei haben sich mit diesem Thema während der letzten Monate laufend bis zum Referendum beschäftigt . Zu den Ergebnissen siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/4612940/data/ pdf-finanzreport.pdf. Für die Bewerbung Hamburgs um die Olympischen Spiele wurden umfangreiche Planungen zur Freimachung olympiabetroffener Hafenflächen und zur Verlagerung dort ansässiger Unternehmen erarbeitet. Wegen des Ausgangs des Referendums besteht nunmehr kein Grund, diese Planungen für diesen konkreten Zweck weiter zu verfolgen . Im Übrigen siehe Drs. 20/5550.