BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2454 21. Wahlperiode 08.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 02.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Geschäft mit der Leiharbeit auch in Hamburg? Die „Frankfurter Rundschau“ berichtete am 25. November 2015, dass der Bundesrechnungshof die von Arbeitsagenturen und Jobcentern an Leiharbeitsfirmen bezahlten Eingliederungszuschüsse (EGZ) als Lohnsubvention kritisiere. So hält er die Förderungen mit Eingliederungszuschüssen an Unternehmen der Zeitarbeitsbranche bei Leiharbeitsverhältnissen für nicht rechtmäßig und stellt fest, dass sich die EGZ-Förderung „zu einer Lohnsubvention an einzelne Unternehmen“ entwickelt habe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Agentur für Arbeit Hamburg (AA) und Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: 1. Wie viele Zeit-, Leih- und Personaldienstleistungen gibt es aktuell in Hamburg? Siehe http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_280978/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrik ensuche _Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&to picId=746744&year_month=201412&year_month.GROUP=1&search=Suchen. 2. Wie viele Zeit-, Leih- oder Personaldienstleistungen sind bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in Hamburg in der zentralen Personendatenverwaltung (zPDV) oder im Stammdatenerfassungs- und -pflegesystem (STEP) hinterlegt? Wie viele davon sind aktiv? Dies wird vom Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht ausgewertet. 3. Wie viele von den in Frage 2. benannten Zeit-, Leih- und Personaldienstleistungen haben jeweils einen Kooperationsvertrag mit der Bundesagentur für Arbeit oder den Agenturen für Arbeit vor Ort abgeschlossen ? Wie viele davon sind aktiv? 4. Wie viele Unternehmen (KMU) haben jeweils einen Kooperationsvertrag mit der Bundesagentur für Arbeit oder den Agenturen für Arbeit vor Ort abgeschlossen? Und wie viele davon sind aktiv? Bitte auflisten nach Branche. In Hamburg wurden keine Kooperationsvereinbarungen durch die Agentur für Arbeit abgeschlossen. Inwiefern im Bundesgebiet Kooperationsvereinbarungen durch die Bundesagentur für Arbeit oder Agenturen für Arbeit abgeschlossen wurden, ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. Drucksache 21/2454 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie hoch sind die Zielvorgaben der Integrationen von gemeldeten Personen in die Zeit-, Leih- oder Personaldienstleistungen? Bitte auflisten nach SGB III und SGB II, Tag, Monat, Jahr. Zielvorgaben für die Integration von Arbeitslosen in die genannte Branche bestehen weder im SGB II noch im SGB III. 6. Wie hoch sind die Ausgaben der Eingliederungszuschüsse für Zeit-, Leih- und Personaldienstleistungen? Bitte auflisten seit 2010 und unterteilt in Agenturen für Arbeit (SGB III) sowie Jobcenter (SGB II). 7. Wie hoch sind die Gesamtausgaben der EGZ im Gesamtverhältnis zu den Eingliederungstiteln (EGT) in Prozent der in Frage 5. benannten Unternehmen? Bitte auflisten seit 2010 unterteilt in Agenturen für Arbeit (SGB III) sowie Jobcenter (SGB II). Siehe Antwort zu 2. 8. Wie hoch sind die Gesamtausgaben der EGZ im Gesamtverhältnis zu den EGT in Prozent? Bitte auflisten seit 2010 unterteilt in Agenturen für Arbeit (SGB III) sowie Jobcenter (SGB II). Eine statistische Auswertung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Folgende Auswertungen können zur Beantwortung beitragen: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/ Einnahmen-Ausgaben/Einnahmen-Ausgaben-der-BA/Einnahmen-Ausgaben-der- BA/Einnahmen-Ausgaben-der-BA-Nav.html, http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/ Eingliederungsbilanzen/zu-den-Daten/zu-den-Daten-Nav.html. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/125. 9. Wie viele Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB III wurden seit 2010 in Leiharbeitsverhältnisse vermittelt? Siehe Antwort zu 2. 10. Wie bewertet der Senat die Kritik an der Gewährung von Eingliederungszuschüssen an die Unternehmen der Zeit-und -Leiharbeitsbranche vom 8. September 2015 aus der Prüfung des Bundesrechnungshofes? Beim Eingliederungszuschuss handelt es sich um eine Bundesleistung. Der Bericht des Bundesrechnungshofes ist an die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit gerichtet. Diese wird den Bericht prüfen und bewerten. Im Übrigen siehe BT.-Drs. 18/6403. Darüber hinaus hat sich der Senat hiermit nicht befasst.