BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2455 21. Wahlperiode 08.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 02.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Hamburg Öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stellt bislang in Deutschland eine Randerscheinung dar. In dem rot-grünen Koalitionsvertrag von 2015 ist für die Hamburg die Rede von 1.000 Plätzen, die in der laufenden Legislaturperiode geschaffen werden sollen. Diese Plätze sollen sozialversicherungspflichtig ausgestaltet werden. Weiterhin werden laut Koalitionsvertrag bislang 500 sozialversicherungspflichtige Plätze in der öffentlich geförderten Beschäftigung durch Jobcenter team.arbeit.hamburg ermöglicht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat sich für die Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, bis zu 1.000 weitere sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen. Diese sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse sollen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) für Arbeitslosengeld-II-Empfänger des Hamburger Jobcenters bereitgestellt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele der 1.000 im Koalitionsvertrag anvisierten Plätze in der öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wurden in 2015 geschaffen? Wenn keine Plätze in 2015 geschaffen worden sind, warum ist dies nicht geschehen? In 2015 wurden zunächst 100 Fördermöglichkeiten im Bundes-ESF-Programm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II in Hamburg beantragt und bewilligt. 2. Welche Finanzmittel und in welcher Höhe wurden hierfür beim Bund 2015 abgerufen? Bitte nach einzelnen Haushaltsposten auflisten. Die Fördermittel aus dem Bundes-ESF-Programm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit für den Förderzeitraum 1. Juni 2015 bis 31. Mai 2017 werden individuell personen - und nicht platzbezogen bewilligt. Der Lohnkostenzuschuss wird prozentual anhand des individuellen berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts ermittelt. Der Zuschuss ist mithin in der Höhe für die 100 Fördermöglichkeiten nicht definiert. Die Bundesmittel sind im Bundeshaushaltsplan für das Bundes-ESF-Programm veranschlagt . 3. Wie viele Plätze in der öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sollen in 2016 geschaffen werden? Wie viele von ihnen sind bei Bildungs-/Beschäftigungsträgern angesiedelt? Drucksache 21/2455 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Planung für die Zusammensetzung des sozialen Arbeitsmarktes für 2016 und Folgejahre ist noch nicht abgeschlossen, da die Eingliederungsmittelverordnung des Bundesministeriums für das Jahr 2016 noch nicht verabschiedet wurde. Mithin ist noch nicht abschließend bekannt, welche Bundesmittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Rechtskreis SGB II zur Verfügung stehen werden. Ungeachtet dessen plant die zuständige Behörde gemeinsam mit Jobcenter team.arbeit.hamburg und der Agentur für Arbeit, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse nach § 16 e SGB II bereits in 2016 um weitere 200 Plätze aufzustocken. Außerdem soll die Zahl der mit dem Eingliederungszuschuss geförderten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze im Rechtskreis SGB II in 2016 aufgestockt werden. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Dies gilt auch für die Verortung der Arbeitsplätze. 4. Wie viele Plätze in der öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sollen in 2017 geschaffen werden? Wie viele von ihnen sind bei Bildungs-/Beschäftigungsträgern angesiedelt? 5. Welche Finanzmittel und in welcher Höhe werden in Bezug auf die Fragen 3. und 4. beim Bund abgerufen? Bitte nach einzelnen Haushaltsposten auflisten. 6. Sind die geplanten Plätze bei Trägern angesiedelt? Wenn ja, bitte Anzahl der Plätze nach Bildungs-, Beschäftigungsträgern, Stundenzahl und Sozialversicherungspflicht aufgliedern. Siehe Antwort zu 3. 7. Wie viele Plätze gibt es im öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungssektor in Hamburg insgesamt (Gesamtstand: bis Dezember 2015)? Im Bundes-ESF-Programm stehen in Hamburg 100 Fördermöglichkeiten für erwerbsfähige Leistungsbezieher nach dem SGB II zur Verfügung. Die Eingliederungsmittelplanung von Jobcenter team.arbeit.hamburg beinhaltet Fördermittel für 500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Programm nach § 16 e SGB II. 8. Wurden die bisherigen Plätze im Sinne der Frage 7. in der öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nur an Langzeitarbeitslose nach dem SGB II vergeben? Wenn nein, warum nicht? Ja, sowohl eine Förderung nach § 16 e SGB II als auch eine Förderung im Bundes- ESF-Programm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit setzen Langzeitarbeitslosigkeit voraus. Die Förderbedingungen nach § 16 e SGB II finden sich in § 16 e Absatz III SGB II. Zu den Förderbedingungen des Bundes-ESF-Programm siehe: http://www.esf.de/ portal/SharedDocs/PDFs/DE/Richtlinien/fr-lza.pdf?__blob=publicationFile&v=1. 9. Welche Coachings oder Qualifizierungen erhalten die Personen, die die bisherigen Plätze der öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einnehmen? Bitte nach einzelnen Coachings oder Qualifizierungen, Teilnehmerzahlen und Maßnahmenträger auflisten. Mit dem Operationellen Programm der Freien und Hansestadt Hamburg für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 – 2020 verfolgt der Senat in der Investitionspriorität A 1 „Zugang zu Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte“ unter anderem das spezifische Ziel „Maßnahmen zur Unterstützung und Begleitung der Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Ausbildung“. Förderziel der unter diesem spezifischen Ziel verfolgten Maßnahme sind unter anderem das Coaching und die Begleitung von ehemaligen Langzeitarbeitslosen in geförderter Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2455 3 sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (FAV, § 16 e SGB II), mit dem Ziel der individuellen Stabilisierung und Qualifizierung. Vom 1. Januar 2014 – 31. Dezember 2016 fördert die zuständige Behörde daher das ESF-Projekt „Servicestelle ZAQ“. Die Servicestelle ZAQ unterstützt Beschäftigte und Arbeitgeber für den erfolgreichen Einsatz öffentlich geförderter Beschäftigung nach § 16 e SGB II (Förderung von Arbeitsverhältnissen – FAV), in dem sie FAV-Arbeitgebern Ressourcen zur Begleitung und Qualifizierung der geförderten Beschäftigten zur Verfügung stellt. Die mit diesen Mitteln finanzierten Anleiter stehen den FAV- Beschäftigten als Ansprechpartner, Anleiter und Coach zur Verfügung. Ziel ist die Stabilisierung und Qualifizierung von ehemaligen Langzeitarbeitslosen und damit die Integration in ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Mit Stand vom 3. Dezember 2015 profitieren insgesamt 300 FAV-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei acht FAV-Arbeitgebern von dem Angebot: FAV-Arbeitgeber FAV- Arbeitnehmer ZAQ-geförderte Anleiterstellen passage gGmbH: 21 2,62 alraune: 75 5,15 chance: 159 6,5 Jugend hilft Jugend: 11 1,1 Stiftung Hamburg Maritim: 13 0,65 Sprungbrett: 6 0,3 SBB Kompetenz gGmbH: 3 0,15 KoALA: 12 0,6 Gesamt: 300 17,07 10. Wie setzt sich die Finanzierung bei den bisherigen Plätzen im Sinne der Frage 7. von öffentlich geförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zusammen? Bitte nach einzelnen Modellen aufgliedern. Beschäftigungsverhältnisse des Bundes-ESF-Programms zum Abbau gegen Langzeitarbeitslosigkeit werden aus Bundes-ESF-Mittel gefördert. Beschäftigungsverhältnisse nach § 16 e SGB II werden aus Eingliederungsmitteln des Jobcenters gefördert. Begleitendes Coaching im Hamburger ESF-Programm ZAQ wird mit dem Hamburger ESF gefördert. 11. Wurden von den Eingliederungstiteln (EGT) Mittel für öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verschoben? Wenn ja, in welcher in Höhe und Prozent ist dies in Hamburg geschehen ? Bitte nach einzelnen Jahren und Haushaltsposten auflisten. Mithilfe der Eingliederungsmittel des Bundes sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigter aktiviert und in Beschäftigung integriert werden. Einerseits ist das Ziel von Jobcenter team.arbeit.hamburg und der zuständigen Behörde, Arbeitslose individuell zu fördern . Andererseits ist die möglichst vollständige Auslastung des Eingliederungstitels das Ziel, um den Verfall von Eingliederungsmittel zu verhindern. In diesem Zusammenhang kam und kommt es zur Anpassung der Planungen der Eingliederungsmittel im Haushalt von Jobcenter team.arbeit.hamburg, um individuell auf Eingliederungsbedarfe zu reagieren. Zur Abweichung von Planung und IST für die Jahre 2013 und 2014 zum Jahresende siehe Drs. 20/10698 und 20/14524. Bezogen auf das Jahr 2015 ist vor Jahresabschluss eine Aufschlüsselung unterjähriger Anpassung nicht möglich.