BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2458 21. Wahlperiode 08.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 02.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Bearbeitungsstau in Hamburgs Jobcentern – Wo bleibt das Geld? Auf den pünktlichen Eingang von Leistungen ist jeder Mensch angewiesen, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Um diese Pünktlichkeit sicherzustellen, sollen entsprechende Anträge zeitnah bei den Jobcentern bearbeitet werden. Doch dies scheint nicht der Wirklichkeit in den einzelnen Jobcentern zu entsprechen. Immer wieder ist von Bearbeitungsstaus, nicht bearbeiteten Anträgen und demnach verspäteten Auszahlungen von Leistungen zu hören. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften des Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: 1. Stimmt es, dass einige Jobcenter bei der Bearbeitung von Anträgen deutlich im Rückstand sind? Wenn ja, welche Bereiche betrifft dies? Wie lange sind die Anträge seit Eingang unbearbeitet? Was ist die jeweilige Ursache hierfür? Bitte jeweils nach einzelnen Jobcentern auflisten. 2. Welchen Zeitraum sollte die reguläre Bearbeitungszeit der Anträge ab Eingang umfassen? Bitte nach jeweiligem Bereich auflisten. Neu- sowie Weiterbewilligungsanträge werden mit Priorität bearbeitet. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt bei Jobcenter neun Arbeitstage. Der „Mindeststandard Bearbeitungsdauer“ liegt bei einer Frist von 14 Arbeitstagen. Diese Frist wird durch Jobcenter team.arbeit.hamburg nicht überschritten. 3. Wie viele Mitarbeiter, speziell Sachbearbeiter, sind in den Jobcentern mit Bearbeitungsstau derzeit auf dem Mitarbeiterkapazitätsplan? Wie viele Stellen sind davon derzeit nicht besetzt? Welches sind die Gründe für die jeweilige Nichtbesetzung? Gibt es speziell langfristige Ausfälle aufgrund gesundheitlicher Probleme? Bitte jeweils nach einzelnen Jobcentern auflisten. Entfällt, da keine Standorte von einem Bearbeitungsstau betroffen sind. 4. Hat sich die Zahl der Antragsteller/zu betreuenden Kunden in diesem Jahr erhöht? Bitte nach Jobcentern aufschlüsseln und ins Verhältnis mit den Vorjahreszahlen (2014) setzen. Es erfolgt keine statistische Auswertung im Sinne der Fragestellung durch den Statistik -Service der Bundesagentur für Arbeit. Im Übrigen siehe „Zeitreihe zu Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger nach SGB II – Deutschland mit Ländern “ unter dem Link: Drucksache 21/2458 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 http://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/iiia7/zr-laender-bedarfrev /zr-laender-bedarf-rev-d-0-xls.xls.