BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/246 21. Wahlperiode 21.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 14.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Inklusion an Hamburgs Schulen als Priorität – Aber: zu wessen Lasten? Die rot-grüne Koalition hat sich im Koalitionsvertrag auf eine Aufstockung um 120 Vollzeitstellen für die Inklusion geeinigt. Diese Stellen sollen „beginnend mit dem Schuljahr 2015/2016 (…) bis einschließlich zum Schuljahr 2019/2020“ geschaffen werden. Außerdem werde geplant, an den Stadtteilschulen „den Anteil der Gymnasiallehrkräfte an den Fachkräften auf 50 Prozent zu erhöhen“ (http://www.spd-hamburg.de/linkableblob/128150/ data/koalitionsvertrag_download.pdf). Im Januar 2015 hatte der Schulsenator, unter dem Druck der veröffentlichten neuen Zahlen zu den tatsächlich festgestellten Förderbedarfen bei den Grundschulkindern in Klasse 4, angekündigt, bis zu 60 weitere Stellen an Stadtteilschulen für Inklusion in den kommenden zwei Jahren zu schaffen, „um in den Klassenstufen 5 und 6 den Unterricht zu verbessern“ (BSB Pressemitteilung vom 8.1.2015: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/ 4433038/2015-01-08-foerdern/). Zugleich ist festzustellen, dass der Koalitionsvertrag mit seinen insgesamt nur zwei Sätzen zum Thema „Gymnasien“ deren Bedeutung und dem natürlich auch bei dieser Schulform dringend bestehenden Handlungsbedarf nicht gerecht wird. So erhält eine Aussage wie „Die Koalitionspartner erklären die Inklusion zu ihrer gemeinsamen Priorität“, wie er unter dem Punkt „Inklusion“ (siehe S. 83) zu finden ist, sogleich einen faden Beigeschmack, da sie diese Priorisierung auf Kosten der Gymnasien vorzunehmen scheint. Dies gilt umso mehr angesichts der mit angeblichen „Budgetüberziehungen“ gerechtfertigten geplanten Stellenkürzungen insbesondere an den Gymnasien. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten 120 Vollzeitstellen zusätzlich zu den im Januar angekündigten 60 Stellen geschaffen oder sind Letztere bereits in der Vereinbarung enthalten? 2. An welchen Schulen sollen die im Januar versprochenen 60 Stellen in den Klassen 5 und 6 geschaffen werden und gibt es bereits einen genauen Zeitplan für diese Aufstockung? Wenn ja, wann genau sollen gemäß dieses Plans an welchen Schulen welche Stellen geschaffen werden? 3. In welchen Klassenstufen sollen die weiteren 60 beziehungsweise 120 Stellen geschaffen werden und gibt es bereits einen genauen Zeitplan für diese Aufstockung? Drucksache 21/246 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, wann genau sollen laut dieses Plans an welchen Schulen welche Stellen geschaffen werden? 4. Mit welchen Kosten für die bereits im Januar zugesagten weiteren 60 Stellen und die zusätzlichen 60 beziehungsweise 120 Stellen rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in welchem Haushaltsjahr ? 5. Wie sollen die neuen Stellen finanziert werden, nachdem es sich bei dem Bereich Schule laut Koalitionsvertrag nicht um einen „prioritär zu finanzierenden Bereich“ handelt? Ist die Finanzierung aus dem Haushalt der Schulbehörde für die im Januar zugesagten 60 Stellen und für die weiteren 60 beziehungsweise 120 Stellen zu gewährleisten? 6. Wo konkret sollen in den Jahren 2015 und 2016 finanzielle und personelle Einsparungen erfolgen? Bitte die angestrebten Mittelkürzungen und Stellenstreichungen gegebenenfalls auch unter Bezugnahme auf eine vorangegangene, korrespondierende „Budgetüberziehung“ an den betreffenden Schulen konkret benennen. 7. Sind die geplanten Einsparungen, insbesondere an Gymnasien, auch durch die Kosten für die neuen Stellen an den Stadtteilschulen bedingt und erfolgt somit die Priorisierung der Inklusion auf Kosten der Gymnasien , die unter den Stellenkürzungen qualitativ massiv zu leiden hätten? Wie ist diese Priorisierung einer Schulform auf Kosten der anderen zu rechtfertigen? Der Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 21. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen SPD, Landesorganisation Hamburg und Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg, wird von dem am 15. April 2015 von der Hamburgischen Bürgerschaft bestätigten Senat in Regierungshandeln umgesetzt. Insofern sind die Planungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. 8. An wie vielen und an welchen Grundschulen, Gymnasien und Stadtteilschulen liegen Budgetüberziehungen vor und wie hoch fallen diese aus? Wie sind die von der Schulbehörde als „vernünftige Prozesse“ bezeichneten Pläne explizit für alle betroffenen Schulen beschaffen? Wie viele und welche Stellen müssen wo gestrichen werden und in welchem Zeitraum ist dies geplant? 9. Welche Schulen sind von der Schulbehörde aufgefordert worden, wegen „Budgetüberziehungen“ Stellen einzusparen? Wie viele Stellen und Haushaltsmittel (in WAZ und in Euro) sollen an den einzelnen Schulen und insgesamt durch diese Maßnahme eingespart werden? Warum wurden gegebenenfalls nicht alle Schulen gleichermaßen aufgefordert? 10. Was hat die Schulbehörde veranlasst, um von den konkret betroffenen Schulen die jeweiligen Einsparungen einzufordern, das heißt was sind die maßgeblichen Kriterien für die Anordnung von „Sparmaßnahmen“? 11. Seit wann wurden die „Budgetüberziehungen“ an den einzelnen Schulen geduldet? Zu dem Stand der schulischen Vertretungsbudgets der Grundschulen, Gymnasien und Stadtteilschulen für den Stichtag 15. April 2015 siehe Drs. 21/234. Im Zusammenhang mit der Einführung der „Selbstverantworteten Schule“ im Jahr 2006 haben die Schulen die Möglichkeit erhalten, die ihnen nach den geltenden Bedarfsgrundlagen zugewiesenen Personalmittel flexibel einzusetzen, siehe hierzu Drs. 18/3780. Dies schließt auch die Zulässigkeit temporärer Budgetüberschreitungen ein, sofern die Schule diese zügig wieder abbaut und insgesamt das Gesamtbudget der Schulen nicht überschritten wird. Der Abbau vorhandener Defizite erfolgt dabei nicht durch die Einsparung oder Streichung von Stellen, sondern im Rahmen der Bewirtschaftung der zugewiesenen Stellen durch die Schulen (beispielsweise durch temporären Verzicht auf Neueinstellungen oder einen effizienteren Einsatz der Vertretungsmittel). Dies ist seit mehreren Jahren gängige Praxis. Die zuständige Behörde führt auf Grundlage eines systematischen Controllings der Budgets mit allen Schulen, die einen negativen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/246 3 Budgetstand aufweisen, Gespräche und unterstützt diese bei der Entwicklung von Plänen und Strategien zum Abbau der Defizite. Umfang und zeitliche Perspektiven der Bewirtschaftungsmaßnahmen werden dabei unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen der Schulen festgelegt. Im Übrigen siehe Drs. 20/9886. 12. Werden auch Schulen, die zunächst zu Einsparungen aufgefordert worden sind/aufgefordert werden, Stellen aus den oben beschriebenen neuen 60 beziehungsweise weiteren 60 oder 120 Stellen zugewiesen bekommen? Wenn ja, wie ist dieses Vorgehen zu erklären. Siehe Antwort zu 1. bis 7.