BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2469 21. Wahlperiode 11.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 03.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Ein Jahr Beratungsnetzwerk Prävention und Deradikalisierung Aus der Pressemitteilung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration geht hervor, dass für „zahlreiche Projekte“, die sich der Präventionsarbeit widmen zusätzlich zu den Gesamtmitteln 540.000 Euro zur Verfügung stehen. Der Beratungsstelle legato stehen 300.000 Euro zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch ist der Betrag, den das Beratungsnetzwerk erhält insgesamt genau und wie hoch ist der Anteil des Bundes daran? 2. Aus welchen Mitteln speist sich dieser Betrag? Bitte genau aufschlüsseln . Im Beratungsnetzwerk Prävention und Deradikalisierung tauschen sich alle staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen aus, die in Hamburg thematisch direkt betroffen sind und/oder über eine hohe fachliche Kompetenz auf dem Gebiet verfügen . In eigener Zuständigkeit führt das Netzwerk keine Präventionsprojekte durch, es erhält dementsprechend auch keine finanzielle Förderung. Sämtliche Präventionsmaßnahmen werden von den fachlich zuständigen Behörden aus Landes- und Bundesmitteln finanziert. Im Übrigen siehe Drs. 20/13460, 21/1204 und 21/1674. 3. Wie wird die Arbeit von legato, Al-Wasat, der Koordinierungsstellen der SCHURA Hamburg e.V. und der Alevitischen Gemeinde e.V., Think Social Now 2.0. und basis und woge e.V. gemonitort beziehungsweise woran wird ihr Erfolg bemessen? Die Programmerfolge sind im Wesentlichen durch aussagefähige Jahresberichte der Zuwendungsempfänger nachzuweisen. Die Jahresberichte geben Auskunft über die Inhalte, Erfahrungen und Ergebnisse, das heißt die durchgeführten Aufgaben und Leistungen. Grundlage hierfür ist Drs. 20/13460 in Verbindung mit § 46 Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie den Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO. Im Übrigen siehe Drs. 21/2196.