BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/248 21. Wahlperiode 21.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 14.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Wird nach der Wilhelmsburger Reichsstraße nun auch die Stader Straße zum Nadelöhr? Nachdem bereits die Wilhelmsburger Reichsstraße aufgrund von lang andauernden Bauarbeiten an der Süderelbbrücke auf der A 1 und durch Temporeduzierung zum Nadelöhr geworden ist, widerfährt das gleiche nun den Autofahrern auf der Stader Straße. Wie der Presse zu entnehmen ist, wird auf der Stader Straße zwischen Moorburger Straße und der S-BahnBrücke für mindestens ein Jahr Tempo 30 vorgeschrieben. Ursache sind die den zuständigen Behörden seit Langem bekannten Straßenschäden, da hier der Untergrund absackt. Obwohl es sich um eine Hauptverkehrsader des Bezirks Harburg handelt, hat eine zügige Reparatur der Stader Straße beim Senat offenkundig keine Priorität. Geld für die Reparaturen sei erst für 2016/2017 eingeplant, lässt der zuständige Senator Horch über eine Pressesprecherin verkünden. Wie wenig Bedeutung der Senat der Infrastruktur im Hamburger Süden einräumt, wurde bereits bei der zum Teil misslungenen Sanierung der Cuxhavener Straße (B 73) deutlich (vergleiche Drs. 20/5908). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Erhaltung der Infrastruktur bleibt auch für die kommenden Jahre eine wichtige Aufgabe. Die Wirtschaft benötigt zur Abwicklung ihrer Verkehre ein intaktes Straßennetz . Auch die Bürgerinnen und Bürger erwarten von einem Straßennetz, dass dieses den allgemeinen Qualitätsanforderungen gerecht wird und alle Nutzergruppen berücksichtigt , also nicht nur die Autofahrer, sondern ebenfalls die Fußgänger und Radfahrer . Ziel ist es deshalb, den Werteverzehr der Infrastruktur zu stoppen und die Verkehrswege in einen für die Nutzer bedarfsgerechten und sicheren Zustand zur Verfügung zu stellen. Das Straßensanierungsprogramm wird von den zuständigen Dienststellen einschließlich Bezirksämtern regelmäßig überprüft und angepasst und unterliegt damit einem ständigen Wandel. Zusätzlich erkannte Bedarfe und geänderte Prioritätensetzungen fließen ebenso mit ein wie geänderte Randbedingungen, die gegebenenfalls Anpassungen der konkreten Planungen erfordern. Die Grundinstandsetzungen werden vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) vorbereitet und durchgeführt, die laufende Unterhaltung obliegt hier dem Bezirksamt Harburg. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien wird die Prioritätenliste des Senats für den Straßenbau und die Straßensanierung erstellt? Im Rahmen des Erhaltungsmanagements für Hamburgs Straßen wird alle zwei Jahre der Fahrbahnzustand der Hauptverkehrsstraßen nach einem standardisierten Verfahren (Befahrung) erfasst und bewertet. Diese Zustandserfassung und Bewertung (ZEB) bildet eine erste Grundlage für eine Prioritätensetzung und die Erarbeitung von Bauprogrammen . Zusätzlich fließen weitere Erkenntnisse durch Begehungen mit ein. Bei Drucksache 21/248 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 den Sanierungen soll ein Zustand erreicht werden, der auch den Belangen von Radfahrern und Fußgängern gleichberechtigt mit anderen Verkehrsarten gerecht wird. Eine Priorisierung erfolgt daher auch unter dem Aspekt des Zustands der Nebenflächen . Darüber hinaus werden die Baumaßnahmen untereinander koordiniert. Es wird zum Beispiel regelmäßig geprüft, welche Projekte zusammengefasst oder zeitgleich umgesetzt werden können und welche Umleitungsstrecken von Baustellen freigehalten werden müssen. 2. Aus welchen Gründen hat die Reparatur der Stader Straße beim Senat einen so geringen Stellenwert? Die Stader Straße als Bestandteil der Bundesstraße 73 besitzt für Hamburgs Süden eine große Bedeutung. Daher soll der Abschnitt zwischen Moorburger Straße und Moorburger Bogen im Jahr 2016 saniert werden. Diese Baumaßnahme bedarf einer gründlichen Vorbereitung und Abstimmung mit allen Beteiligten. Reparaturarbeiten an punktuellen Schadstellen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach durchgeführt. Hierfür stehen dem Bezirksamt entsprechende Mittel zur Verfügung. Nachdem der Straßenzustand längere Zeit stabil gehalten werden konnte, haben die Beschwerden wegen der abschnittsweise ausgeprägten Querrinnen zugenommen. Das Bezirksamt hat daher Anfang April 2015 im Bereich Milchgrund und Bissingstraße Tempo 30 angeordnet. Aktuell wird ein vorgezogener Höhenausgleich geprüft. Im Übrigen siehe auch Antworten zu 1. und 6. 3. Welche anderen Straßenreparaturvorhaben werden der Stader Straße vorgezogen und aus welchen Gründen? Siehe Antworten zu 1. und zu 9. 4. Welche Haushaltstitel mit welcher Gesamtsumme stehen dem Bezirksamt Harburg 2015 und 2016 für die Ausbesserung und Sanierung von Straßenschäden zur Verfügung (bitte pro Jahr aufgeben)? Als Betriebsausgaben für Straßen werden dem Bezirksamt Harburg über Rahmenzuweisungen und Fremdbewirtschaftung von finanziellen Mitteln seitens der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt. Wegen der veränderten Definition des Investitionsbegriffs gemäß SNH werden viele Maßnahmen, die bisher (unter dem kameralen System ) als investiv veranschlagt worden sind, nunmehr konsumtiv eingestuft. Folgende Mittel sind für Hauptverkehrs- und Bezirksstraßen veranschlagt: Verwendungszweck 2015 2016 Unterhaltung, Instandsetzung, Betriebsausgaben öffentliche Straßen und Wege 1.356.000 € 1.356.000 € Neu-, Um-, Ausbau/Grundinstandsetzung von Straßen 2.064.000 € 2.064.000 € Erhaltensmanagement Straßen 225.000 € 225.000 € Aufwendungen für öffentliche Straßen und Wege/ Betriebsausgaben Sonderprogramm Winterschäden 400.000 € 400.000 € Summen: 4.045.000 € 4.045.000 € 5. Wie viel Personal steht derzeit in der Tiefbauabteilung beziehungsweise beim Bauhof des Bezirksamtes Harburg für die Straßenunterhaltung zur Verfügung? Derzeit stehen dem Bezirksamt Harburg in der Tiefbauabteilung zehn Stellen und auf dem Bauhof drei Stellen für die Straßenunterhaltung zur Verfügung. 6. Welche Maßnahmen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde geprüft, um die Sanierung der Straßenschäden auf der wichtigen Verkehrsachse B 73 (Stader Straße) zeitgerecht durchzuführen? Warum wurden diese verworfen? 7. Prüft der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Möglichkeiten, um die Bauarbeiten doch noch schneller als in einem Jahr fertig zu stellen ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/248 3 Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Der Zustand der Stader Straße ist geprägt durch Risse im Asphalt, Ausbesserungen in der Fahrbahn und in den Nebenflächen, schadhafte Beläge in den Rad- und Gehwegen , nicht barrierefreie Bushaltestellen, ausgeprägte Versackungen in der Fahrbahn quer zur Straße und weitere Spuren vergangener Instandsetzungen. Für die nachhaltige Beseitigung dieser Straßenschäden ist eine umfassende Grundinstandsetzung erforderlich. Dabei sollen auch Verbesserungen an den Nebenflächen für Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer und Bus-Fahrgäste erzielt werden. Aufgrund des für eine Grundinstandsetzung erforderlichen Planungsvorlaufes ist eine durchgreifende Sanierung in diesem Jahr nicht möglich. In den vergangenen Jahren sind die stärksten Fahrbahnschäden wiederholt im Rahmen der Unterhaltung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit beseitigt worden. Dies wird auch weiterhin geschehen. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und zu 2. 8. Die bei der Sanierung der Cuxhavener Straße entstandenen Mängel sollten bereits 2013 behoben werden. Ist dies bereits erfolgt? Wenn ja, wie ist nun der Sachstand? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die Mängel sind beseitigt worden. 9. Welche Straßenbaumaßnahmen wurden beziehungsweise werden 2015, 2016 und 2017 im Wahlkreis 16 Harburg, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen und Umfang der Baumaßnahmen, durchgeführt? Nach heutiger Planung sollen folgende Hauptverkehrsstraßen saniert werden: 2015 Straße Abschnitt Maßnahme Stadtteil Blohmstraße Karnapp bis Kanalplatz Deckenerneuerung Harburg Bremer Straße Kreuzung mit Friedhofstraße Grundinstandsetzung Eißendorf Friedhofstraße Bremer Straße bis Beeren- talweg Grundinstandsetzung Eißendorf 2016 Straße Abschnitt Maßnahme Stadtteil Stader Straße Moorburger Straße bis Moor- burger Bogen Grundinstandsetzung Heimfeld Neuländer Straße BAB A 253 bis Hannoversche Straße Grundinstandsetzung Neuland 2017 Straße Abschnitt Maßnahme Stadtteil Maldfeldstraße Bremer Straße bis Landes- grenze Deckenerneuerung Marmstorf Bremer Straße Friedhofstraße bis Hohe Straße Grundinstandsetzung Eißendorf Ernst-BergeestWeg Marmstorfer Straße bis Binnenfeld Grundinstandsetzung Marmstorf Nach heutiger Planung soll folgende Bezirksstraße saniert werden: 2015 Straße Abschnitt Maßnahme Stadtteil Femerlingstraße Ruststraße bis Eißendorfer Straße Grundinstandsetzung Eißendorf Die Sanierungsprogramme für die Bezirksstraßen für die Jahre 2016 und 2017 liegen noch nicht vor und werden erst später aufgestellt.