BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2480 21. Wahlperiode 11.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 03.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Arne Dornquast stellt disziplinarische Maßnahmen des Senats gegen die Bezirksversammlung in Aussicht Während der Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf am 24. September 2015 wurde das Thema eines Masterplans Mittlerer Landweg diskutiert. Hierbei ging es unter anderem um die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft im Gleisdreieck am Mittleren Landweg für über 3.000 Menschen. In einem Zwischenruf machte ein Mitglied der CDU-Fraktion deutlich, dass man dieses Projekt ablehnen werde. Hieraufhin äußerte sich der Bezirksamtsleiter Arne Dornquast, dass die Bezirksversammlung als Ausschuss des Bezirksamtes an Weisungen des Senats genauso gebunden sei wie die Verwaltung selbst. Außerdem führte er aus, dass bei Nichtbefolgen auch für die Bezirksversammlung mit disziplinarischen Maßnahmen zu rechnen sei. In dem Protokoll der Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf vom 24. September 2015 ist unter TOP 11.7 entsprechend festgehalten: „Nach dem Zwischenruf von Herrn Emrich, dass man dem Senat aber nicht folgen wolle, verdeutlicht Herr Dornquast, dass die Bezirksversammlung als Ausschuss des Bezirksamts an Weisungen des Senats genauso gebunden sei, wie die Verwaltung selbst und dass bei Nicht-Befolgen für beide mit disziplinarischen Maßnahmen zu rechnen sei.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde diese Aussage des Leiters des Bezirksamtes, Arne Dornquast, bekannt? 2. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde diese Aussage? 3. Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde der Meinung , dass das Inaussichtstellen von disziplinarischen Maßnahmen mit den demokratischen Grundsätzen der freien Meinungsbildung beziehungsweise -äußerung vereinbar ist? 4. Will der Senat durch die Aussagen seines Bezirksamtsleiters die Bezirksversammlung Bergedorf einschüchtern beziehungsweise sieht der Senat hier einen Einschüchterungsversuch des Bezirksamtsleiters? Wenn nein, bitte begründen. 5. Auf welcher Rechtsgrundlage könnte einer Bezirksversammlung disziplinarische Maßnahmen auferlegt werden? 6. Wie sehen solche disziplinarischen Maßnahmen aus? Drucksache 21/2480 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Deckt sich die Aussage des Bezirksamtsleiters, die Bezirksversammlung sei an Weisungen des Senats gebunden und müsse bei Nichtbefolgen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, mit den Rechtsansichten des Senats? Wenn ja, bitte begründen. Wenn nein, warum nicht? Nach Mitteilung des Bezirksamtes Bergedorf handelt es sich bei der oben dargestellten Äußerung des Bezirksamtsleiters im Rahmen einer Bezirksversammlungsdebatte um einen Hinweis, dass die Bezirksversammlung bei ihren Entscheidungen an Recht und Gesetz sowie an Entscheidungen und Weisungen des Senats gebunden ist. Disziplinarbefugnisse bestehen nach dem Hamburgischen Disziplinargesetz gegenüber Beamtinnen und Beamten sowie Ruhestandsbeamtinnen und Beamten, auf die das Hamburgische Beamtengesetz Anwendung findet. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.