BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2488 21. Wahlperiode 11.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 04.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Muss Hamburgs Sport-Nachwuchs draußen bleiben? Einem Artikel aus der „Bild“-Zeitung vom 3. Dezember 2015 zufolge stehen im Winter viele Sportvereine vor verschlossenen Türen der Schulsporthallen. So sollen beispielsweise an der Grundschule Klein Flottbeker Weg reihenweise Vereine aus der Umgebung die neue Halle nicht nutzen können, obwohl diese für das Fußball-, Hockey- und Handballtraining alle Voraussetzungen erfüllt. Hintergrund ist, dass die Schule um 17 Uhr eine Schranke am Lehrerparkplatz per Zeitschaltuhr herunterlässt, sodass dem Vereinsbetrieb nicht genug Parkplätze zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund sei die Nutzung durch die zuständigen Stellen untersagt worden. Darüber hinaus sollen nach Angaben des Bezirks Altona auch „massive Beschwerden“ von Anwohnern eine Rolle spielen. Dabei hat der Betrieb noch nicht einmal gestartet. Darunter leiden beispielsweise die Jugend-Kicker von Altona 93 sowie der Großflottbeker Tennis-, Hockey-, und Golf-Club e.V. (GTHGC). Dabei sollen ab 17 Uhr die Schulsporthallen gerade den Vereinen überlassen werden. Die rund 575.000 Vereinsmitglieder sind im Winter auf die Nutzung der Schulsporthallen angewiesen, um ihren Sport ausüben zu können. Wie wichtig Vereinssport jedoch nicht nur für die Gesundheit, sondern auch für die Solidarität, den Aufbau sozialer Kompetenzen und die Integration ist, ist unbestritten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es richtig, dass die Schulsporthalle der Grundschule Klein Flottbeker Weg Vereinen nicht beziehungsweise nicht in gewünschtem Umfang zur Verfügung steht? Falls ja, a. aus welchem Grund? b. seit wann? c. inwiefern soll dem abgeholfen werden? 2. Ist es richtig, dass die Mehrzweckhalle der Stadtteilschule Blankenese Vereinen nicht beziehungsweise nicht in gewünschtem Umfang zur Verfügung steht? Falls ja, a. aus welchem Grund? Drucksache 21/2488 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. seit wann? c. inwiefern soll dem abgeholfen werden? Siehe Drs. 21/2485. 3. Ist es richtig, dass Beschwerden von Anwohnern beim Bezirk Altona über Nutzungen von Schulsporthallen durch Vereine eingegangen sind? Falls ja, a. wie viele Beschwerden sind wegen welcher Sporthallen eingegangen ? b. welche Maßnahmen wurden daraufhin jeweils von wem ergriffen? c. inwiefern kam es dadurch zu Einschränkungen im Vereinsbetrieb? d. inwiefern soll dem abgeholfen werden? Beim Bezirksamt Altona sind keine Beschwerden von Anwohnern eingegangen. 4. Welche sonstigen Erkenntnisse liegen den zuständigen Stellen darüber vor, ob und wo aktuell weitere Vereine Schulsporthallen nicht nutzen können, die dies wollen? Bitte pro Bezirk unter Angabe der Schulsporthalle sowie der betroffenen Vereine darstellen. Es liegen den zuständigen Behörden keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/2485. 5. Welche Rechtsgrundlage/Nutzungsbedingungen, die wann vom wem erlassen wurden, gelten zur Nutzung von Schulsporthallen durch Vereine ? Inhalt bitte im Einzelnen darlegen. Siehe Drs. 21/2485. 6. Aus welchen Gründen wird Vereinen die Nutzung von Schulsporthallen untersagt? Gründe für die Versagung der Nutzung von Schulsporthallen sind die Sperrung von Schulsporthallen aufgrund von Baumaßnahmen oder ein sich wiederholendes Fehlverhalten eines Vereins. 7. Wie werden bei der Zurverfügungstellung von Schulsporthallen für externe Veranstaltungen die Belange der Vereine berücksichtigt? Siehe Drs. 21/2485. 8. Welche Bedeutung messen die zuständigen Behörden dem Vereinssport zu? Die für den Sport zuständige Behörde misst dem Vereinssport einen hohen Stellenwert zu. Dies findet sich auch in der Dekadenstrategie „Hamburg macht Sport“ (siehe Drs. 20/2948) wieder, in welcher unter anderem eine Stärkung des gemeinnützigen Sports angestrebt wird. Die Sportvereine leisten einen nachhaltigen Beitrag zum Gemeinwohl; ihnen kommt eine zentrale gesellschaftliche und sozialräumliche Integrationsfunktion zu. Die vielfältigen Angebote der Sportvereine tragen zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen bei und bereichern das Bewegungs-, Spiel- und Sportangebot im vorschulischen wie auch außerschulischen Bereich maßgeblich. Der Vereinssport ist eine bezahlbare, wertschöpfende und notwendige Alternative zu anderen Freizeitaktivitäten und fördert positive Eigenschaften wie zum Beispiel Teamgeist und Fairness. Daneben leisten zertifizierte gesundheitsorientierte Angebote der Sportvereine einen Beitrag zur Prävention und Gesundheitsförderung. Mit dem Sportfördervertrag sichert die zuständige Behörde die Förderung des organisierten Sports und seiner Infrastruktur, damit auch zukünftig die Vereinsarbeit sichergestellt werden kann. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2488 3 9. Wie gedenken der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden diesen Nutzungskonflikt zu lösen? Für die Lösungen von Nutzungskonflikten und den Ausgleich von Interessen im Zuge von Vergaben von Hallenzeiten bestehen bei den Bezirksämtern Vergabeausschüsse mit Beteiligung des Hamburger Sportbundes. Diese haben sich nach Einschätzung der zuständigen Behörden bewährt.