BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/249 21. Wahlperiode 21.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 14.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Maßnahmen zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität Die Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2014 hat eine deutliche Steigerung der in Hamburg registrierten Wohnungseinbrüche ergeben. Demnach ist die Anzahl der Einbrüche in Hamburg im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr um 566 Fälle auf eine Gesamtzahl von 7.490 Fälle gestiegen. Das macht eine Steigerung um 8,2 Prozent aus. Zwar konnte die Aufklärungsquote von 7,2 Prozent im Vorjahr auf 8,3 Prozent leicht verbessert werden , doch liegt die Aufklärungsquote immer noch weit unterhalb des bundesweiten Schnitts. Im Vergleich hierzu gelang es Niedersachsen im Jahr 2014, fast jeden vierten Einbruch (24,6 Prozent) aufzuklären. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche präventiven und repressiven Maßnahmen werden vom Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde konkret getroffen, um die Einbruchskriminalität in Hamburg einzudämmen? Die Polizei führt im präventiven Bereich eine Vielzahl von Maßnahmen durch, die im Fachstab 3 des Landeskriminalamtes (LKA) koordiniert werden. Dies sind beispielsweise Informationsstände auf Wochenmärkten und Messen, individuelle Beratungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des besonderen Fußstreifendienstes der Polizeikommissariate und Öffentlichkeitskampagnen. Darüber hinaus stehen Informationen über die Möglichkeiten des individuellen Einbruchsschutzes in der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle zur Verfügung. Hier werden allgemeine Informationsmaterialien vorgehalten und bei Bedarf auch konkrete Beratungen von Gruppen und Einzelpersonen durchgeführt. Seit Abschluss der Neuorganisation des LKA am 1. April 2014 wird die Bekämpfung der Einbruchskriminalität in acht größeren, speziellen Sachgebieten der Kriminalkommissariate , einer Spezialdienststelle (LKA 43 – Fachkommissariat Schwerer Diebstahl ) sowie dem Kriminaldauerdienst (KDD) auf wenige Dienststellen konzentriert. Die Einbruchssachgebiete haben einen verstärkten regionalen Überblick, der nicht mehr an den Grenzen der bisherigen Polizeikommissariate endet. Dies erleichtert die Erkennung von Tatserien und führt zu einem umfangreichen Wissen über Täterstrukturen und Phänomenologie. LKA 43 bündelt bisher auf mehrere Dienststellen verteilte Aufgaben der Bekämpfung des schweren Diebstahls und der Hehlerei und übernimmt eine koordinierende Funktion. Im neu konzipierten Analyse- und Lagezentrum im Fachstabsbereich 1 des LKA wird unter anderem werktäglich die Lage in diesem Deliktsfeld erhoben und in einer Telefonkonferenz mit den relevanten Dienststellen erörtert. Das Ergebnis dieser Bewertungsrunde ist Entscheidungsbasis für zeitlich und örtlich abgestimmte Maßnahmen, Drucksache 21/249 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 beispielsweise den Einsatz von Zusatzkräften oder besonderen operativen Maßnahmen . Darüber hinaus ist die Kriminalitätsbekämpfung und insbesondere auch die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls ständige Aufgabe der Einsatzkräfte aller örtlichen Polizeikommissariate (Streifenwagen, Besonderer Fußstreifendienst, Dienstgruppe operative Aufgaben, Zivilfahnder) und zugewiesener Zusatzkräfte. Die Priorisierung der Bekämpfung der Einbruchskriminalität hatte im April 2014 die Erstellung eines organisationsübergreifenden Maßnahmen- und Einsatzkonzeptes der Polizei zur Bekämpfung des besonders schweren Diebstahls zur Folge. Dieses bündelt phasenweise die vorgenannten verschiedensten polizeilichen Maßnahmen unter Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen. Die wesentlichen Maßnahmen des Konzeptes werden in der Alltagsorganisation fortgeführt. Im Übrigen siehe Drs. 20/14198 und 20/13648. 2. Wie gestaltet sich in der Regel der polizeiliche Ablauf nach Eingang einer Einbruchsmeldung? Nach der Meldung eines Einbruchstatortes wird unverzüglich ein Streifenwagen dorthin entsandt. Wird der Täter noch am oder im Umfeld des Tatortes vermutet, so erfolgt dies unter Inanspruchnahme von Sonderrechten. Am Tatort werden die Anzeigenden nach fahndungsrelevanten Einzelheiten befragt. Liegen fahndungsrelevante Hinweise vor, so werden weitere Funkstreifenwagen mit uniformierten Kräften für die Suche nach und Befragung von Zeugen sowie Fahndungsmaßnahmen zur Festnahme des Täters eingesetzt. Am Tatort erfolgen neben einer Befragung der Anzeigenden zum Sachverhalt eine Inaugenscheinnahme des Tatortes und das Fertigen von Fotos durch die Besatzung des Funkstreifenwagens. Tatzeitnah erscheinen bei Bedarf Mitarbeiter der Spurensicherung und Beamte des zuständigen Kriminalkommissariats oder außerhalb der täglichen Geschäftszeiten Beamte des KDD. Diese fertigen nach Sichtung des Tatortes einen Tatortbefundbericht. In Einzelfällen wird die oben angegebene Tätigkeit der Streifenwagenbesatzung bereits von Beamten des zuständigen Kriminalkommissariats übernommen. Die weiteren Ermittlungsschritte ergeben sich dann jeweils aus den ermittelten Ergebnissen. 3. Welche Maßnahmen fallen konkret unter den Begriff der Spurensicherung ? Wird in jedem Fall eine Spurensicherung vorgenommen? Wenn nein, warum nicht? Wer entscheidet, wann eine Spurensicherung durch wen stattfindet? Wie viele Polizeibeamte verfügen über besondere Kenntnisse in diesem Bereich? Im LKA wurde für die Spurensicherung ein eigener Fachbereich eingerichtet, um eine bestmögliche Spurensicherung zu gewährleisten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spurensicherung sichern nach Auftragseingang der zuständigen Ermittlungsdienststellen alle Spuren am Tatort. Konkrete Kriterien in verbindlich festgelegten Unterlagen liegen für den Einsatz der Spurensicherung nicht vor. Der Einsatz der Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle ist stets abhängig vom Einzelfall, der aufgrund der Vielfältigkeit möglicherweise vorhandener Spuren sehr unterschiedlich ausfallen kann. Eine Spurensicherung erfolgt nur, wenn nach Einschätzung von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Ermittlungsdienststelle bei der Tatortbefundaufnahme mit der Sicherung auswertbarer Spuren gerechnet werden kann. Allen Polizeibeamtinnen und -beamten werden im Rahmen ihrer Ausbildung beziehungsweise im Studium an der Akademie der Polizei die allgemeinen Grundsätze der Spurensicherung vermittelt, dadurch sind sie grundsätzlich in der Lage, eine Spur zu erkennen, zu schützen und gegebenenfalls auch zu sichern. Im Übrigen siehe Drs. 20/14547. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/249 3 4. Wie viele Zivilfahnder werden derzeit auf wie vielen Stellen eingesetzt und wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies? Sind derzeit Stellen unbesetzt? Wenn ja, wie viele, und welche konkreten Schritte werden unternommen, um die Stellen zeitnah wieder zu besetzen? In der Polizei sind zurzeit 174 Zivilfahnderinnen und Zivilfahnder eingesetzt. Dies entspricht aktuell 171,35 Vollzeitäquivalenten. Derzeit sind 4,9 Stellen nicht besetzt. Diese Stellen beziehungsweise Stellenanteile werden im Rahmen der gesamtpolizeilichen Personaldisposition nachbesetzt. 5. Wie viele Standkontrollen wurden in den Jahren 2010 bis 2015 jährlich jeweils auf welcher Rechtsgrundlage auf den Autobahnen und großen Ausfallstraßen durchgeführt, um Einbrecher zu überführen? Bei wie vielen Kontrollen ergaben sich Indizien für im Anschluss durchzuführende weitere Ermittlungsmaßnahmen? Standkontrollen in der angeführten Form sind abhängig von den rechtlichen Voraussetzungen und taktischen Bewertungen zu betrachten. Standkontrollen im Sinne der Fragestellung wurden nicht durchgeführt. 6. Welche Maßnahmen werden derzeit vom Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde unternommen, um die Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung, auch hinsichtlich eigener Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen , zu verbessern? Neben den ständig verfügbaren Präventionsangeboten der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle werden auch Materialien des bundesweiten Programmes Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) angeboten. Diese sind auch über das Internet abzurufen unter http://www.polizei-beratung.de/. Durch das LKA wird derzeit der Tag des Einbruchschutzes 2015 am 25. Oktober 2015 vorbereitet. Darüber hinaus siehe Antwort zu 1. 7. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Einführung eines „Sicherheitsbarometers“, das die quartalsweise Veröffentlichung der Kriminalitätslage in den Stadtteilen beinhaltet und zu verstärkter Wachsamkeit in der Nachbarschaft führen soll? Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist grundsätzlich auf Jahresvergleiche angelegt , da unterjährige Daten noch nicht qualitätsgesichert und zudem veränderlich sind. Die zuständige Behörde sieht Präventionskampagnen, die auch den Einbruchschutz durch Nachbarschaftshilfe thematisieren, als zielführende Maßnahme an, siehe zum Beispiel unter http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/ detail/1.html.