BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2491 21. Wahlperiode 11.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 04.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterbringung und -versorgung in Hamburg-Nord Laut Aussagen des Senates werden in dem kommenden Jahr 2016 weitere 50.000 Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt. Eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung ist daher von höchster Dringlichkeit . Um die aktuelle Situation in Hamburg-Nord zu ermitteln frage ich den Senat: 1. Welche weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen über die bisherigen hinaus sind im Bezirk Nord geplant, und wie viele Menschen sollen dort untergebracht werden? Bitte nach Stadtteilen und Standorten auflisten! Nach derzeitigem Stand der Planung ist eine Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) am Standort Wiesendamm 3, 22305 Hamburg mit 50 Plätzen geplant. 2. Wie viele Folgeunterbringungseinrichtungen im Bezirk Nord sind über die derzeit bestehenden hinaus geplant, wann sollen sie fertiggestellt werden und wie viele Menschen sollen dort wohnen? Bitte nach Stadtteilen und Standorten aufschlüsseln! Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) veröffentlicht aktuelle Planungen laufend auf der Internetseite http://www.hamburg.de/fluechtlingeunterbringung -standorte/. Hier können sich sowohl Abgeordnete als auch Anwohner und andere Interessierte zeitnah über den Stand der Planungen informieren. 3. Wie ist der aktuelle Betreuungsschlüssel vonseiten der Betreiber der Unterkünfte für die einzelnen Einrichtungen? Bitte im Einzelnen für die Unterkünfte auflisten! Siehe Drs. 21/1716. Gemäß geltender Vereinbarung betreibt f & w fördern und wohnen AöR (f & w) in allen Einrichtungen der öffentlich rechtlichen Unterbringung sein Unterkunfts- und Sozialmanagement mit einem Personalschlüssel von 1:80. Die Instandhaltung der Anlage wird durch einen technischen Dienst mit einem Personalschlüssel 1:160 gewährleistet. 4. Welche infrastrukturellen Einrichtungen für die Flüchtlinge gibt es in den Erst- und Folgeunterbringungseinrichtungen hinsichtlich Kinderbetreuung , Schul- und Sprachunterricht für Kinder- und Erwachsene, ärztlicher Versorgung, Dolmetscherangeboten, Beratung (Asylanträge, Unterkunft und andere Angelegenheiten des täglichen Lebens), Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen, kultureller Angebote und Angebote der Selbstorganisation von Flüchtlingen? Nach Auskunft des für die ZEA-Standorte Sportallee und Grellkamp verantwortlichen Betreibers f & w gibt es folgende Angebote: Drucksache 21/2491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 • Kita für Drei- bis Fünfjährige und Schulunterricht für Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren, • Gemeinschaftsräume, • Bastel-, Spiel- und Lerngruppen, • Deutschsprachkurse durch Ehrenamtliche an fünf Tagen die Woche (ohne externe Angebote), • Ehrenamtliche bieten zusätzliche Angebote an, wie Begleitung zu sozialräumlichen Einrichtungen et cetera, • Sprachmittler und Dolmetscher unterstützen die Arbeit des Unterkunfts- und Sozialmanagements und die Bewohner bei Behördengängen, • Bei Bedarf wird eine Trauma-Sprechstunde angeboten. Nach Auskunft des für den ZEA-Standort Wiesendamm verantwortlichen Betreibers Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband gibt es folgende Angebote: • Kinderbetreuung, • Sprachunterricht für Erwachsene, • Beratung zu Unterkunft und anderen Angelegenheiten des täglichen Lebens, • Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume, • kulturelle Angebote und Angebote der Selbstorganisation von Flüchtlingen, • Deutsch Kurse, Deutsch-Unterricht für Männer, Deutsch-Unterricht für Frauen, • Mobile Teestube, Frauen Raum, Sofaecke, Sozialecke (Beratung/Betreuung), Tischkicker/Tischtennis, Klavier spielen, • Beschulung ist in Planung. In allen Erstaufnahmeeinrichtungen wurden allgemeinmedizinische und pädiatrische Sprechstunden eingerichtet. Zu den infrastrukturellen Einrichtungen hinsichtlich des Schulunterrichts siehe Drs. 21/1532. Angebote der halboffenen Kinderbetreuung wurde an den Standorten der Zentralen Erstaufnahme Sportallee/Heselstücken und Geutensweg im Bezirk Hamburg-Nord eingerichtet. In den Folgeeinrichtungen im Bereich des Bezirksamtes Hamburg-Nord wurden keine speziellen Angebote der Kindertagesbetreuung eingerichtet. Die dort lebenden Kinder haben dieselben Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung wie alle anderen Kinder mit einem gewöhnlichen Aufenthalt in Hamburg. Vorrangiges Ziel ist es daher, diese Kinder in wohnortnahe Kindertageseinrichtungen zu integrieren. Im Übrigen siehe Drs. 21/962. 5. Welche speziellen Maßnahmen gibt es in den Einrichtungen zur Unterstützung von Frauen? Bitte nach Standorten auflisten! Nach Auskunft von f & w gibt es für die Standorte Sportallee und Grellkamp folgende Angebote: • Das Unterkunfts- und Sozialmanagement ist für die Beratung der Frauen der erste Ansprechpartner. Es verweist unter anderem an entsprechende sozialräumliche Angebote, um die Integration zu fördern. • Im Standort Sportallee gibt es eine Frauengruppe. Der Sozialdienst katholischer Frauen besucht die Einrichtung regelmäßig. Geplant ist eine Tanzgruppe für Frauen . • Im Standort Grellkamp richtet sich ein Deutschkurs explizit an Frauen. Eine Ökotrophologin leitet einen Kochkurs für Frauen an. Nach Auskunft der Joahnniter-Unfallhilfe gibt es folgende Angebote: • Es gibt einen Raum nur für Frauen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2491 3 • Außerdem gibt es die Gruppen: Stricken für Frauen, Deutschunterricht für Frauen, und Sport für Frauen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6. Wie groß ist der Einsatz ehrenamtlicher Kräfte in den Einrichtungen und welche Aufgaben übernehmen sie? Bitte auflisten nach Standorten der Einrichtungen! In den Einrichtungen von f & w engagieren sich derzeit rund 2.100 Freiwillige für Flüchtlinge und andere Zuwanderer sowie obdach- und wohnungslose Menschen. Die meisten Gruppen organisieren sich bereits weit im Vorfeld neu entstehender Erstaufnahmeeinrichtungen oder Folgeeinrichtungen als Initiative, Verein oder über Kirchengemeinden mit großen Helfergruppen mit beispielsweise 300 Personen pro Einrichtung . In den Einrichtungen gibt es verschiedene Angebote von Freiwilligen: Teestuben und Willkommen-Cafés, Frauen- und/oder Mutter-Kind-Angebote, niederschwellige Freizeitgestaltung und Beschäftigungsangebote für Kinder, Kreativangebote, Musik- und Theatergruppen und -projekte, Sport- und Bewegungsangebote für Kinder und Erwachsene. Darüber hinaus finden auch Angebote außerhalb der Einrichtungen statt, wie zum Beispiel Ausflüge und Stadtteilerkundungen oder Besuche von kulturellen Veranstaltungen. An allen 15 Standorten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung und an zwei Standorten der Zentralen Erstaufnahme sind ehrenamtliche Kräfte in unterschiedlicher Anzahl und unterschiedlichem Zeitaufwand im Einsatz. Im Übrigen siehe Drs. 21/2457. 7. Welche Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) gibt es in Hamburg-Nord, welche sind geplant und wie ist der Betreuungsschlüssel ? Bitte nach Standorten auflisten! Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) betreibt folgende Einrichtungen im Bereich des Bezirksamtes Hamburg-Nord: Einrichtung Ort Plätze gem. Betriebserlaubnis KJND Erstaufnahmegruppe Feuerbergstraße 43 72 Erstaufnahme Alsterdorfer Markt EA-A Alsterdorfer Markt 4 25 Erstaufnahme Wellingsbüttler Landstraße EA-W Wellingsbüttler Landstraße 19 20 Erstversorgungseinrichtung 3 Jugendparkweg 58 34 Erstversorgungseinrichtung 10 Lerchenfeld 4 50 Erstversorgungseinrichtung 12 Dehnhaide 161 32 Erstversorgung junge Frauen Hohe Liedt 67 30 In den Erstversorgungseinrichtungen gilt der Betreuungsschlüssel 1:3. In den Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgt eine Betreuung durch pädagogisches Personal und eine Aufsicht über Tag und Nacht durch Sprachmittler und mit einem Schlüssel von 1:6. Da der Aufenthalt in diesen Einrichtungen nur für die kurze Zeit (circa 14 Tage) von der Inobhutnahme nach § 42 a SGB VIII bis zur Verteilung in ein anderes Land nach § 42 b SGB VIII erfolgt, steht hier die muttersprachliche Kommunikation durch Sprachmittler zur Umverteilung im Vordergrund. Darüber hinaus werden diese Plätze bei Bedarf für ältere Jugendliche mit geringem pädagogischen Unterstützungsbedarf genutzt. Folgende Einrichtungen befinden sich im Bereich des Bezirksamtes Hamburg-Nord in der Planung beziehungsweise in Vorbereitung. Für sie wird ebenfalls der Betreuungsschlüssel 1:3 gelten: Einrichtung Ort Plätze gem. Planung Erstversorgungseinrichtung 17 Krausestraße 57 28 Erstversorgungseinrichtung Langenhorner Chaussee 140 77 Drucksache 21/2491 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Einrichtung Ort Plätze gem. Planung Erstversorgungseinrichtung Oehleckerring 20 62 Darüber hinaus wird in der Borsteler Chaussee 266 eine Einrichtung mit zwei Wohngruppen mit je zehn Plätzen speziell für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betrieben . Aufnahmen erfolgen hier im Rahmen einer Inobhutnahme oder im Rahmen einer Hilfeplanung als Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27 fortfolgende SGB VIII. Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1:2.