BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2495 21. Wahlperiode 15.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 07.12.15 und Antwort des Senats Betr.: Werden nun doch Wohnungen auf dem Gelände der JVA Fuhlsbüttel errichtet? Dem Entwurf des Wohnungsbauprogramms 2016 des Bezirks Hamburg-Nord ist zu entnehmen, dass auf einer rund 2,5 ha nicht mehr benötigten Teilfläche der JVA Fuhlsbüttel Wohnungen entstehen sollen. Der Baubeginn sei zwar noch nicht vorhersehbar, aber aufgrund der Aufnahme in das Wohnungsbauprogramm 2016 ist davon auszugehen, dass sich die Planungen im kommenden Jahr konkretisieren werden. Da aus denkmalfachlicher Sicht deutliche Einschränkungen im Hinblick auf die Ausnutzbarkeit der Flächen bestehen und besondere Sicherheitsanforderungen der JVA berücksichtigt werden müssen, stellt sich die Frage, wie realistisch eine Umsetzung tatsächlich ist. Andererseits scheint damit aber die Entscheidung der Justizbehörde gefallen zu sein, den Justizvollzug am Standort Fuhlsbüttel dauerhaft nicht weiter ausweiten zu wollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welchen Sachstand haben die Planungen zum Wohnungsbau auf dem Teilgelände der JVA Fuhlsbüttel? Die derzeit für den Justizvollzug nicht genutzten Flächen und Gebäude der JVA Fuhlsbüttel sind im Entwurf des Wohnungsbauprogramms 2016 des Bezirks Hamburg -Nord enthalten. Darüber hinaus gibt es noch keine konkrete Planung für Wohnungsbau oder gewerbliche Nutzung. 2. Welche Flächen und Gebäude der JVA Fuhlsbüttel werden aktuell für den Strafvollzug genutzt? Aktuell werden für den Strafvollzug folgende Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile genutzt: - Verwaltungsflügel und C-Flügel des Hauses I - Haus II - Verwaltungstrakt des Hauses III - Wirtschafts- und Werkbetriebe (Werkhalle, Küche, Bäckerei) - Schulgebäude - Kammer - Altes Werkhaus - Altes Wäschereigebäude Drucksache 21/2495 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Alte Druckerei - Garagengebäude - Pfortengebäude Suhrenkamp und Am Hasenberge Zudem werden die drei Freistundenhöfe des Hauses II und die Fremdenhöfe der Häuser I und II genutzt. 3. Welche Flächen und Gebäude der JVA Fuhlsbüttel sind seit jeweils welchem Jahr aus welchen Gründen unbenutzt? Der Gefangenentrakt des Hauses III wird seit Ende 2006 nicht mehr genutzt, da wegen rückläufiger Gefangenenzahlen kein Bedarf mehr besteht. Die für die Unterbringung von Gefangenen genutzten Flügel A und B des Hauses I werden seit 2009 nicht mehr genutzt, nachdem ein von der zuständigen Behörde beauftragter Gutachter festgestellt hatte, dass eine Weiternutzung die Umsetzung umfangreicher Brandschutzmaßnahmen voraussetzt. Seither werden auch die Freistundenhöfe zwischen A- und C-Flügel sowie zwischen A-Flügel und Verwaltungstrakt des Hauses I nicht mehr genutzt. 4. Wann wurde welche konkrete Entscheidung durch die zuständige Behörde getroffen, dass weitere als die derzeit für den Strafvollzug genutzten Flächen und Gebäude künftig nicht mehr für diesen Zweck zur Verfügung stehen werden? Eine solche Entscheidung wurde durch die zuständige Behörde nicht getroffen. Daher weist der Entwurf des Wohnungsbauprogramms 2016 des Bezirks Hamburg-Nord die derzeit für den Justizvollzug nicht genutzten Flächen und Gebäude als „voraussichtlich nicht mehr benötigte Teilfläche der JVA Fuhlsbüttel“ aus. Siehe im Übrigen Drs. 20/2044 und Drs. 20/10979. 5. Wer hat wann entschieden, die Fläche der JVA Fuhlsbüttel in das Wohnungsbauprogramm 2016 des Bezirks Nord aufzunehmen? Das Bezirksamt Hamburg-Nord wurde am 5. November 2015 vom Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung beauftragt, das Projekt in das Wohnungsbauprogramm für 2016 wieder aufzunehmen. 6. Wie ist das weitere Vorgehen zur Umsetzung des geplanten Wohnungsbaus ? Im Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen wird derzeit für 2016 ein Investorenauswahlverfahren vorbereitet. 7. Wie viele Wohnungen sollen auf der Fläche nach derzeitigen Planungen entstehen? Hierzu kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Im Entwurf des Wohnungsbaus wird die Zahl der Wohneinheiten als „nicht bezifferbar“ dargestellt. Der mögliche Umfang einer Wohnbebauung wird ihm Rahmen des Investorenauswahlverfahrens konkretisiert werden.